Dies soll nicht nur für Azubis gelten.
die sind jung, unerfahren und stellen keine grossen ansprüche. auf die kann man besser druck ausüben.
und sie sind billiger als mindestlohn. ausserdem sind die hürden für ein azubi-visum nicht so hoch. ![]()
Dies soll nicht nur für Azubis gelten.
die sind jung, unerfahren und stellen keine grossen ansprüche. auf die kann man besser druck ausüben.
und sie sind billiger als mindestlohn. ausserdem sind die hürden für ein azubi-visum nicht so hoch. ![]()
Anonsten gibt es drei hauptsächlich drei Bereiche in DEU wo das System dem Arbeitnehmer die Schulden aufzubürden und den Pass abzumehmen stattfindet. Das ist Prostitution, Schwarzarbeit in der Fleischindustrie, oft Halblegal mit windigen Leiharbeitsfirmen aus Osteuropa und scheinbar auch Schwarzarbeit in der Pflegeindustrie.
das system gibt es weitaus häufiger!
in meinem ort z.b. in der systemgastronomie:
dort werden vietnamesische azubis mit mehreren personen in einer miesen absteige in einem zimmer zusammengefercht und dafür dann eine wuchermiete mit dem arbeitslohn verrechnet.
somit zahlt der betrieb kaum noch ein gehalt aus und macht die armen neuankömmlinge abhängig und gefügig.
und für den wechsel in eine "normale" unterkunft reicht das azubigeld natürlich nicht aus.
Das OLG direkt anschreiben, am STA vorbei...das wird da nicht gut ankommen.
.
korrekt!
ich habe damals auch diese dummheit begangen und habe an der standesbeamtin vorbei fragen direkt an das OLG gestellt.
dummerweise war der lakei aus der schreibstube des OLG sehr dicke mit meiner StA trulla.
der hat meine "abkürzung" direkt an das StA weitergeleietet und danach war meine StA trulla sehr angefressen.
zum glück hat sie dann den arbeitgeber gewechselt und ich habe eine neue ansprechpartnerin bekommen. ![]()
Die Dame sagt sie brauche nur ein NCII Zertifikat für Care giving.
das ist nur die halbe wahrheit. um in DE in der häuslichen pflege arbeiten zu können, muss sie mindestens sprachniveau B2 mitbringen,
damit sie überhaupt die belange der patienten verstehen und ihnen ggf. auch hilfreiche tipps geben kann.
sollte die agentur ihr das verschwiegen haben, müssen wir über deren seriosität nicht weiter reden.
wurde nicht nach dem A1 erfordernis für eine hochzeit gefragt? da muss wohl ein bisschen mehr auf den tisch.
Meint ihr die Firma ist unseriös?
ich frag mal anders herum:
findest du dieses auftreten der firma seriös?
viel tam tam auf facebook mit viel bling bling. typisch filipino halt!
und findest du es seriös, eine vermittlungsgebühr zu fordern, wenn es ebenfalls (für den bewerber) kostenlose angebote gibt?
bei der jobsuche gilt doch grundsätzlich, dass man NIEMALS in vorkasse gehen soll, um einen versprochenen job zu bekommen.
das kann nur in die hose gehen! ein seriöser arbeitgeber zahlt die vermittlungskosten aus eigener tasche. er profitiert ja letztendlich von einem sehr umfangreichen bewerberpool.
und schau dir mal die geschäftsmodelle der einschlägigen deutschen jobvermittlungsplatformen an.
die sind alle für den bewerber kostenlos. zahlen muss nur der arbeitgeber NACH erfolgreicher vermittlung.
denn welcher angestellte möchte auch noch geld zur arbeit mitbringen?
übrigens hab ich beim überfliegen der seite nicht einmal den begriff "Germany" gelesen.
ich halte es also für sehr fragwürdig, ob die überhaupt jobs nach deutschland vermitteln.
Die Agentur mit der die Dame Anfang nächsten Jahr nach Deutschland kommen soll heißt Global Jobs.com.
Sie haben aber zu der Dame gesagt es kann sein das sie deren Pass eingehalten bis ihre Schulden abgearbeitet sind für Ticket, Verwaltungsaufwand etc. Das hört sich irgendwie unseriös an.
gibt es nicht!
seriöse vermittlungsagenturen arbeiten mit den deutschen ämtern zusammen und die kosten für den visaprozess sowie die einreise nach DE werden von dem arbeitgeber getragen. dieser zahlt auch die vermittlungsgebühr an die agentur. somit entstehen für die filipina keine kosten und sie kann folglich auch keine schulden haben, für die der reisepass als "pfand" eingezogen wird.
ausserdem muss eine fachliche qualifikation für die arbeitsaufnahme nachgewiesen werden.
link gelöscht...Tandu
Ein Hochzeitsvisum ist wohl auch schwierig da seine Rente (1700 Euro) wohl nicht für die Verpflichtungserklärung reicht, obwohl er um die 50k auf der hohen Kante hat.
manche ABHs akzeptieren auch ein sperrkonto mit einem gewissen betrag als sicherheitsleistung für die VE.
das ist regional sehr unterscheidlich und muss individuell abgeklärt werden.
ausserdem besteht die möglichkeit, dass ein dritter die VE abgibt, sofern dieser die anforderungen der ABH erfüllt.
Muss zwingend bei einem Heiratsvisum Deutsch A1 nachgewiesen werden?
in der regel schon. aber der gesetzgeber lässt auch einige ausnahmeregelungen zu.
das hängt sehr stark von dem einzelfall ab und der ausnahmefall muss sehr gut begründet werden.
der A1 nachweis sollte aber kein hindernis sein, da sie ohne diesen in DE auch kein arbeitsvisum erhalten wird. ![]()
Wenn dem aber so ist, wonach es im Augenblick aussieht, stellt sich - wie bereits angemerkt - natürlich die Frage, warum Botschaft und Konsulat überhaupt eine solche - dann ja nutzlose - Bescheinigung ausstellen?
weil das OLG diese bescheinugung einfodert! (siehe oben)
Zudem gilt in Deutschland der Grundsatz der Einheitlichkeit der Verwaltung. Es kann insofern nicht sein, dass es signifikante regionale Abweichungen gibt.
you made my day! ![]()
hast du dir mal die unterschiedlichen anforderungen der OLGs zur befreiung angesehen?
das sind keine regionalen abweichungen, das sind unterschiedliche welten! ![]()
gleiches gilt für die ABHs: manche akzeptieren z.b. ein sperrkonto als sicherheitsleistung, andere aber nicht.
und von der höhe der geforderten sicherheitsleistung reden wir lieber erst gar nicht. ![]()
das OLG Rostock will ALLES haben:
GU & CENOMAR (beides mit legalisierung) UND ZUSÄTZLICH das legal capacity!
ein langfrisitger aufenthalt in DE macht die angelegenheit also ggf. eher komplizierter als leichter. ![]()
Ich habe mir das Ganze jetzt noch einmal angesehen und in den vergangenen Jahren hat sich offenbar einiges geändert. Inzwischen stellt die Philippinische Botschaft in Berlin für in Deutschland lebende philippinische Staatsbürger, die in Deutschland heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis aus (Legal Capacity to Contract Marriage). Hierzu bedarf es neben eines philippinischen Reisepasses einer PSA Geburtsurkunde und eines PSA CENOMARs (die Fälle mit Vorehe lassen wir jetzt mal außen vor). Und für die Philippinische Botschaft bedarf es natürlich keiner Legalisierung philippinischer Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Manila
damit hat das StA aber immer noch keine in DE rechtlich anerkannte GU vorliegen.
das hilft einem aber nur wenig, wenn die dokumente zuvor noch von der DBM legalisiert werden müssen!
Interessante Frage, die wir hier glaube ich noch nicht hatten. Da die Dame aufgrund ihres Arbeitsvisums ihren regelmäßigen Aufennthaltsort in Deutschland hat, könnten die Urkunden auch von der Philippinischen Botschaft (statt vom philippinidchren Außenministerium) überbeglaubigt werden. ob sie dann noch einmal zur Deutschen Botschaft nach Manila müssen, müsste man rechtzeitig mit dem hiesigen Standesamt klären.
oder man bevollmächtigt einen vertreter auf den philippinen und schickt diesen zur VFS.
der rest geht dann ja postalisch.
dass sich PSA Dokumente auch von Deutschland aus online bestellen und auch nach Deutschland schicken lassen:
das hilft einem aber nur wenig, wenn die dokumente zuvor noch von der DBM legalisiert werden müssen!
Hallo,
Kurze Frage: ist die ganze Sache darauf angelegt, einen Mann zu finden und zu heiraten?
Oder will sie in D arbeiten und dann EVENTUELL heiraten?
den mann hat sie doch schon gefunden:
da beide sich hier vor Ort noch besser kennenlernen wollen
Geht es das sie jetzt bereits diverse Dokumente für eine Hochzeit mit dem Deutschen besorgt und mitnimmt,
mitnehmen kann sie vieles. macht aber nur teilweise sinn. zu den "diversen" dokumenten zählt auch ein legalisiertes CENOMAR.
das darf aber bei der anmeldung der eheschliessung nicht älter als 6 monate sein! also muss sie für das StA ein "frisches" besorgen. ![]()
und falls es "probleme" mit ihrer GU gibt, muss sie evtl. noch supporting documents nachreichen. das lässt sich im voraus schwer absehen.
also kann sie mit einem Arbeitsvisum später einen Deutschen hier heiraten?
klar kann sie hier heiraten, sofern sie die vorgaben des StA und des OLG erfüllt.
ein wechsel vom arbeitsvisum zum ehegattenvisum bzw. aufenthaltstitel ist in der regel möglich.
Da die Papiere schon seit letzte Woche Freitag bei der DBM liegen, scheit man es zumindest nicht pauschal abzulehnen. Ich weiß nicht ob das noch eine normale Bearbeitungszeit ist oder es sich deshalb verzögert. Es bleibt weiter spannend!
wenn die papiere bei der DBM eingehen, werden die ja nicht sofort bearbeitet.
die kommen erstmal auf einen stapel nach ganz unten. es gilt die reihenfolge: first in = first out.
also hängt es davon ab, wieviele anträge die DBM gerade in bearbeitung hat.
auf 2-3 wochen solltest du dich schon einstellen.
als das gesamte verfahren noch über die DFA ging waren es 6-8 wochen vom DFA termin bis zur versendung der dokumente durch die DBM. ![]()
ausserdem möchten man für den visaantrag ja eine eheschliessung bescheinigt haben.
ein nicht gefundener eintrag bei der PSA ist also eher für den antragsteller ein nachteil und tangiert die DBM nur wenig.
Mit dem aom wird im Heiratsregister gesucht, ob es dazu irgendeinen Eintrag also eine vorehe gibt. Um auszuschließen, dass wegen verschiedener Schreibweisen eine eingetragene Heirat übersehen wird, muss oder sollte das aom genau so ausgefüllt werden wie die GU. Das war aber schon immer so.
das trifft in der praxis aber nicht zu!
wie oben erwähnt habe ich AOMs mit unterschiedlichen angaben (1x mit und 1x ohne middle name der eltern) bestellt und es kam bei beiden eine eingetragene eheschliessung heraus. also findet die PSA eine eheregistrierung selbst dann, wenn die angaben von der GU abweichen. ![]()
Seit Freitag sind die Papiere beim DBM und wir werden zunehmend nervöser. Wenn die Filipinos Stress machen weil ein Name in einem Dokument, das sie selber ausgestellt haben, voll ausgeschrieben und nicht verkürzt ist, okay. Muss man nicht verstehen so wie viele Dinge in diesem Land.
Wenn aber die deutschen Bürokraten wegen diesem Blödsinn auch die Legalisierung verweigern, verliere ich meinen Glauben.
die "filipinos" haben die dokumente nach euren eigenen angaben so ausgestellt.
eine kürzung des middle names werden die nicht selbsttätig durchführen, wenn ihr den namen zuvor in voller schreibweise eingetragen habt. ![]()
und die schreibweise im AOM muss wie schon gesagt mit der GU übereinstimmen.
Im Gegensatz zu dir hat man aber das Legalisationsverfahren trotzdem starten lassen auf eigenes Risiko. Mit dem Hinweis dass es keine Refunds gibt falls es abgelehnt wird. Jetzt können wir nur noch abwarten und hoffen dass die Botschaft es legalisiert..
tja, die machen ihre regeln immer gerade so, wie es ihnen passt.
bei uns lief die legalisierung noch direkt über die DFA.
bei unserem 1. versuch hat die DFA bei sichtung der dokumente bemängelt, dass auf dem AOM die middle names von beiden eltern eingetragen sind, in der GU meiner frau jedoch nicht.
laut DFA muss das exakt übereinstimmen. also musste ich ein neues AOM OHNE die middle names bestellen. das wurde dann akzepiert, ob wohl die middle names auch komplett in unserem marriage certificate erscheinen. ![]()
die PSA hat übrigens mit und auch ohne middle names der eltern bestätigt, dass meine frau mit mir verheiratet ist.
für die macht es also keinen unterschied! ![]()
Stand da nicht etwa Vornamen Name Middle Name ?
Wen Ja dann könnte es wirklich Probleme geben.
wovon redest du?
es geht gerade um die abgekürzte schreibweise eines ortsnamens!