Zitat
Original von inexile
Richtig bis zum 18ten Lebensjahr, da sollte eine Entscheidung getroffen werden.
Wo steht das?
Jedes Kind, das von 2 verschiedenen Laendern kommenden Eltern geboren wurde hat automatisch, wenn beantrag, anrecht auf beide Staatsbuergerschaften. Nach Ablauf des 18ten Lebensjahres bestimmen die Laendereinkommen beider betroffen Laender inwieweit das Kind beide beibehalten kann oder eines der beiden abgeben muss. Einen Link kann ich nicht angeben, denke aber, dass die betroffenen Botschaften darueber Auskunft geben koennen.
Zitat
Original von inexile
... obwohl es die Staatsabkommen es gerne anders sehen wollten.
Was für Abkommen?[/quote]
In meinem Fall ein Abkommen zwischen Deutschland und einem anderem EU Staat aus dem Jahre 1966. Einen Link im Internet konnte ich nicht finden, das Abkommen existiert aber. Da dieses Abkommen die Philippinen nicht betrifft, eruebrigt sich, glaube ich, jegliche weitere Vertiefung in dieses Abkommen.
Fuer meinen schroffen Post vorab moechte ich mich entschuldigen, eine Korrektur konnte ich leider nicht mehr vornehmen. Somit muss ich halt sehen wie ich mich aus der Affaire ziehe.
Zitat:
"weil sie in Deutschland ausschließlich als Deutsche behandelt werden und sich gegenüber den Behörden nicht auf ihre weitere Staatsangehörigkeit berufen können".
In anderen Worten, wenn man als Deutscher mit einem nicht deutschem Pass einreist, koennte man von Vortaeuschung falscher Tatsachen reden.
Eine gesetzliche Regelung fuer die Philippinen konnte ich nicht finden.