Also alles, was nicht niet- und nagelfest ist, wird Beine bekommen haben. Wertgegenstände kann sich deine Freundin vermutlich nur dann zurückholen, wenn die Gegenseite sie freiwillig hergibt oder sie auf einer Inventarliste der Eltern stehen, die einem möglichen Testament beigefügt ist. So etwas ist aber wirklich unüblich auf den Philippinen und wäre ohnehin nur angebracht, wenn es entsprechend wertvolle Habseligkeiten gibt. Ergo: Alles Bewegliche kann man abschreiben.
Haus und Grundstück auch offiziell auf den Namen eines Erben umzuschreiben, braucht zwei Dinge: etwas Papierkram (s. u., kann man alles machen lassen oder selbst hinterherrennen) und Geld, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Den Papierkram könnte der Onkel vermutlich noch hinbiegen (er könnte ja behaupten, der wirkliche Erbe zu sein, weil deine Freundin ja weg ist), aber ob er wirklich Erbschaftssteuer für Haus und Grundstück bezahlt hat, um alles umschreiben zu lassen, ist doch fraglich. Ich kenne den Onkel natürlich nicht, aber es klingt eher so, als wäre er eher aus der Unterschicht, daher meine Skepsis.
Die Zahlung der Erbschaftssteuer ist Voraussetzung dafür, dass die Erbmasse überhaupt übereignet werden kann, es sei denn, das Grundstück und Haus sind so wenig wert, dass es unterhalb der Freigrenze liegt. Wenn das der Fall wäre, könnte man das auch abschreiben.
Vermutlich wird es so sein, dass der Onkel entweder selbst im Haus wohnt oder es vermietet, er aber nicht offiziell der Eigentümer geworden ist. Dafür gibt es ja auch keinen Grund, denn deine Freundin stellt ja erst mal keine Gefahr dar, weil sie weit weg ist.
Ob es sich für deine Freundin lohnt, da hinterherzurennen, hängt natürlich davon ab, was Grundstück und Haus wert sind und was sie damit machen will. Aus dem Ausland die Erbschaft abzuwickeln, dürfte sehr aufwendig und langwierig (und vermutlich teuer) sein.
Zum Papierkram:
Sie braucht u. a. Folgendes:
- beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch (Wer steht als Eigentümer drin? Sind es die Eltern oder gar die Großeltern der Freundin*? Falls Letzteres der Fall ist, muss dafür auch noch Erbschaftssteuer nachgezahlt werden, zzgl. Strafgebühren.)
- Bescheinigungen, dass Steuern für Grundstück und Haus bezahlt worden sind (falls das nicht regelmäßig gemacht wurde, muss auch da nachgezahlt werden)
- Addidavit of Self-Adjudication as Sole Heir (beeidete oder eidesstattliche Erklärung darüber, dass deine Freundin Alleinerbin ist)
- Nachweis über Veröffentlichung ebendieser Erklärung in einer Zeitungsanzeige in drei aufeinanderfolgenden Wochen
- Nachweis über Zahlung der Erbschaftssteuer, die vom BIR berechnet wird
- Certificate Authorizing Transfer vom BIR
Bestimmt hab ich noch was vergessen. Ich habe ein Buch darüber (auf Englisch), worin alles beschrieben wird, hab aber das letzte Mal vor ein paar Monaten drin gelesen.
Wie du siehst, ist das alles nicht so einfach. Und wie wir alle die Philippinen so kennen, verbergen sich irgendwo noch ein paar Überraschungen.
*Falls die Eltern deine Freundin gar nicht rechtmäßig die Eigentümer waren und evtl. die Großeltern noch im Titel stehen, kommen ggf. noch andere Verwandte in die Quere, die einen Anspruch geltend machen können. Erbengemeinschaften sind in Deutschland schon anstrengend, auf den Philippinen ist alles noch komplexer und konfliktbehafteter.