Beiträge von KATAMARAN

    Hallo


    wegen dem Baptismal:


    Neu zu Taufen ist wirklich ein Gag, aber die Liste der einzureichenden Dokumente enthält nun mal ein

    BAPTISMAL Certificate. Ich kann ja nicht einfach NICHTS einreichen.....


    Hmmm.....

    :denken:denken


    Die Form 137, Schulzeugnis und die anderen Dokumente laufen alle auf den richtigen Namen, hier sind wir fein,

    denke ich...

    Hallo Gemeinde


    für die anstehende UP und FZV suchen wir gerade alle Dokumente zusammen. Ich komme bei folgenden 2

    Sachverhalten nicht weiter und hätte gerne eure Erfahrung hier gelesen:


    BAPTISMAL Certificate: Meine Verlobte ist zwar getauft, aber nie ins Kirchenregister eingetragen worden .

    Es war in einer klitze-kleinen Kapelle. Meine Verlobte war schon dort, keine Chance auf nachträgliche Ausstellung.


    FRAGE: Was tun? Neu taufen mit neuem BAPTISMAL-Datum 2022?


    Die Eltern meiner Verlobten sind NICHT verheiratet. Mein Verlobte trägt daher den Nachnamen der Mutter.

    Meine Verlobte ist die ÄLTESTE der Geschwister (Erstgeborene). Alle ihrer 8 Geschwister tragen aber im PSA

    den Nachnamen des Vaters.


    Frage: Wird es hier zu einem Konflikt kommen? STRESS mit der DBM?


    Besten Dank für eure Unterstützung



    edit

    ich habe die Themen mal zumsammengefügt; bitte hier alles zu deinem Fall schreiben; danke

    hge

    --> ZIEL: Möglichst schnell ein FZFührung erhalten (geplant für März 2023)


    Hallo Gemeinde,

    ich bräuchte mal eure Meinung:


    Meine Verlobte (nie verheiratet, kein Kind) ist seit über 1 Jahr jetzt bei mir hier in FFM und wir planen nun folgendes:

    (Sie bleibt noch etwas länger, bis Mai 2022)


    Im April 2022 A1 Sprachtest beim Goetheinstitut hier in FFM (schon angemeldet)

    Im November Heirat in HongKong (unkompliziert, mit Apostille)

    direkt danach

    Flug nach Manila und für meine Verlobte das FZV direkt in der Embassy beantragen mit allen Dokumenten, A1 und Heiratsurkunde.


    Frage:

    Würde das so klappen oder habe ich irgendetwas vergessen oder würdet ihr es anders machen?

    Wie lange müssten wir auf das FZF warten eurer Erfahrung nach (mit und ohne Urkundenüberprüfung (meine Verlobte ist nicht Spätregistriert))

    Muss das einzureichende PSA-Cenomar dann schon die Heirat in HongKong beinhalten?


    Hinweis:

    Ich kann vor November nicht nach HongKong aus beruflichen Gründen


    Vielen Dank für eure Meinungen


    Patrick

    Hallo Gemeinde


    Meine Verlobte ist gerade hier bis September.

    Wir wollen in HK heiraten im Dezember.


    Eigentlich wollen wir auf absehbare Zeit in Deutschland wohnen, so ab 2023.


    Ich würde gerne während meiner Zeit auf den Philippinen (2022 komplett 12 Monate) die langwierige Urkundenüberprüfung beteits starten.


    Was meint ihr,

    Wie gehe ich hier am besten vor?

    FZV nach der Hochzeit beantragen in Manila?


    Werden dann die Dokumente dann in Manila bei der DBM eingereicht oder müssen die zum Amt nach Deutschland?


    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    :D

    Hallo ihr Zwei,


    genau das reizt uns auch,

    wir sind noch nicht verheiratet und haben deswegen Bedenken, dass wir überall auch VISA für die Einreise bekommen

    von Deutschland bis zu den Philippinen. Ich als Deutscher habe damit weniger Probleme, aber für Philippinas gelten doch

    für manche Länder Einreiseverbote oder nur mit vorherigem VISA.


    Deutschland

    Kroatien

    Griechenland

    Türkei

    Iran

    Dubai (dann Fähre)

    Thailand

    Singapur (dann Fähre)

    Philippinen



    Wie regelt ihr das? Wäre schön, wenn ihr mir etwas positives sagen könnte. Ich hatte die Idee wegen den unterschiedlichen

    Staatsbürgerschaften und VISA-Anforderungen aufgegeben.... :(


    Beste Grüße

    Guten morgen

    :)


    über Kirschner Reisen kann ich auch nur Gutes berichten, buche seit über 10 Jahren dort, auch mir Rail&Fly.


    Ich stehe mit Kirschner Reisen in Kontakt, Vorschlag von Kirschner Reisen ist:

    "Wir warten noch bis Ende Februar/Anfang März."


    Ich vertrau darauf. Notfalls buchen die dann halt um auf eine andere Airline.


    Irgendwie komme ich schon runter.....

    hallo hge

    Guten morgen


    DU: Bei wem wohnt sie? Familie? Freunde?

           Wovon lebt sie tagtäglich? Wer unterstützt sie, wenn sie kein Einkommen hat?

    Was sind ihr Pläne? will sie für immer joblos bleiben?


    ICH: Das wird doch regelmäßig bereits in dem Telefoninterview abgefragt und stand auch so im Protokoll


    @ Eckhard

    Guten morgen


    DU: Ich glaube der Richter hat bei der Bewertung die Verwurzelung nicht nur auf rein materielle Besitztümer der Antragstellerin abgestellt.

    ICH: Aabsolut richtig, diese Fakten sind ja bekannt, anderfalls wäre es nie zu einer mündlichen Verhandlung gekommen


    DU: Er hat darüber hinaus bewertet, ob die Beziehung zu dem Einladenden so gestaltet ist, dass der Visamissbrauch durch die Antragstellerin für

    diese weit negativer wäre als die Rückkehr nach drei Monaten in die Fernbeziehung mit Perspektive. Daher wollte der Richter sich möglicherweise

    über die Art und Tiefe der Beziehung ein Bild machen und hat daher den Einlader genauer betrachtet und danach festgestellt die Verwurzelung

    ist durch die Perspektive der Eingeladenen in die legale Aufrechterhaltung der Beziehung halt auf eine andere Weise nachgewiesen. Anders ist

    der Ablauf des Verfahrens und das Ergebnis nicht zu erklären.

    ICH: absolut richtig. Sehe ich auch so.


    Grüße

    Hallo,


    interessant vielleicht noch in Bezug auf Einlader/Antragsteller bei der mündlichen Verhandlung:


    Als die Fragestellung alleinig auf mich bezogen war hatte ich angemerkt:

    "Ich vertrete hier lediglich die Visa-Antragstellering" und "agiere als Klagevertreter" kam der Hinweis,

    dass bereits alle Unterlagen und Informationen der Antragstellerin vorliegen,


    - Alter

    - Schulausbildung

    - kein Haus

    - kein Job

    - keine Kinder

    - kein Bankkonto

    - Gesprächsprotokoll aus der DBM der Telefonate


    Es gäbe hierzu nicht mehr zu erfassen!


    Nochmals, es ging, wenigstens bei meiner Verhandlung, lediglich um meine Person (der Einlader).


    --> Ehrlich gesagt, ich wüste auch nicht was ich hätte zur Antragstellerin noch sagen sollen,

    es war ja bereits alles offenkundig!


    @ hge: Was denkst Du, hätte in der mündlichen Verhandlung zur Person der Antragstellerin

    noch gesagt/gefragt werden sollen? Versetzte Dich bitte in die Lage der Verhandlung und erwarte Fragen

    zur Antragstellerin. WELCHER ART? Erschließt sich mir nicht!


    Grüße

    to hge:

    (leider muss ich Dir in ALLEN Punkten widersprechen)

    :halt


    DU: Hat der Richter dies auch so gesagt?

    Kann ich mir nicht ganz vorstellen.

    Denn bei der Antragstellung stehst nicht du mit einer tadellosen Lebensführung im Mittelpunkt, sondern allein die Antragstellerin.


    ICH: leider ist das absolut falsch!

    Es ging in dem Verfaren nicht eine Sekunde um die Antragstellerin, sondern ausschließlich um meine Person als Einlader!

    (--> Die Antragstellerin hatt bereits Alle Dokumente eingereicht. Mehr gibt es tehoretisch nicht zu belegen und zu sagen.)


    DU: Mit anderen Worten: du kannst nicht für ihre Rückkehr garantieren

    ICH: hge, Garantie gibt es für NICHTS! Wie willst Du etwas garantieren? Es geht einzig um die Frage, wie glaubwürdig Du als Einlader wirkst!

    Welche Ziele verfolgt man, wie ist der Lebensumstand, etc.


    DU: Es wird so sein wie in fast allen Fällen, dass man am Ende nicht genau weiß, warum jetzt plötzlich das Visum genehmigt wurde.

    Vielleicht war der Richter in Sachen SchengenVisum unerfahren.

    ICH: Sicherlich nicht! Er war mein Alter in etwa und war bestens informiert und auch motiviert. Ich denke nicht, dass es so etwas wie

    Quoten-VISA gibt, jeder 100erste kriegt eines Blanko. Alleine die Qualität seiner Fragen haben mich wirklich verwundert, er wollte

    sowohl Widersprüche abtesten als auch in kleinen Nebenfragen wissen, was ich alles über meine Verlobte weiß. Einmalig. Aber

    keineswegs unfreundlich. Das klang eher so, als mache der vorsitzende Richter NICHTS anderes...:(



    why-not-now Vielen Dank!

    :D


    @ Tropenkind: Vielen Dank!

    :D


    @ Eckard:

    DU: Ich vermute es wird dann Eingang in die Weisungen des AA an die unterstellten Botschaften finden was die Bewertung

    der persönlichen Verhältnisse der Antragsteller betrifft und die gesamte vorgetragene Einzelfallsituation anders in Relation gestellt.ICH: Das wäre wünschenswert, aber ist auchvöllig unrealistisch


    Struktur und Vorgehen in der DBM:

    In Manila werden diese Vorab-Untersuchungen des Antrags von Pinays erledigt innerhalb der DBM,

    danach reviewen deutsche Angestellte die Vor-Beurteilung.

    Danach stichprobenartig durch den Bereichsleiter


    Gründe für eine fehlende individuelle Begutachtung:


    a) Personalsituation in der DBM

    mathematische Relation zwischen Summe(Antragseingänge) und Summe(vorhandenem Personal) (!)

    Wie sollen hier intensiv die persönliche Umstände geprüft werden? Wie gesagt, bei mir hat das 1,5 Stunden gedauert in einem bilateralem Gespräch.


    b) persönliche Befinden der philippinischen Botschaftsmitarbeiterin (rein persönliches Statement aufgrund eigener Erfahrung!!)

    --> Laut Aussage meiner Verlobten waren die beiden Pinays, die meine Verlobte 2 mal bei Antragstellung telefonisch angerufen haben,

    total unfreundlich, ruppig und haben eine Art von Besitzstandswahrung und Neid spüren lassen, so dass meine Verlobte absolut

    gefrustet war nach dem Telefonat. Streng nach dem Motto: "Ich gönne es Dir nicht!" (Orginalzitat meiner Verlobten)


    Nebenfrage in die RUNDE: Wer hat hier gleiche oder andere Erfahrung mit dem Telefonat?



    Grüße

    Hallo Eckard


    Du kannst mir glauben,

    dass ich aufgrund der vielen negativen Kommentaren in diversen Gruppen wirklich große scheu davor hatte, nach Berlin zu gehen.


    Auf der anderen Seite dachte ich mir auch, dass "unsere" spezielle Situation auch wirklich sehr "darstellungsbedürftig" ist, was schriftlich bei der Antragstellung in Manila gar nicht aufgeschrieben werden kann. Und wenn, liest es keiner. Im Endeffekt hatte DAS den Ausschlag gegeben,

    in aller Höflichkleit um einen mündlichen Termin in Berlin anzufragen (das Wort "Klage" klingt für mich zu hart, ich vermeide das Wort gerne).


    Bei uns ist es so, dass ich bereits seit vielen Jahren 3-6 Monate pro Jahr auf die Philippinen reise und meine Verlobte bereits seit Jahren (!) kenne.

    Es war also m.E. abzusehen, dass das Gericht das würdigt und glaubt und daher keinen illegalen Verbleib meiner Verlobten in DE unterstellt,

    da ich bereits für mich auch wieder Hinflüge auf die Philippinen hatte, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.


    Das konnte ich glaubhaft machen und belegen. Dem wurde Gehör geschenkt.


    Wie gesagt, viel Gück, faire Partner bei Gericht und allgemein unsere Lage (55/35 Jahre), etc.


    Ich habe auch keinerlei Erfahrung, wie andere Verfahren ausgehen.

    :(


    Grüße

    hge


    Ich habe darauf hin auf die Schnelle gegoogelt und in 10 Minuten 14 verschiedene Forum-Meinungen gelesen,

    dass der VISA-Antrag trotz

    Haus, Land, Babkkonto und sogar eigene Kinder abgelehnt worden ist.


    Also wie ich geschrieben habe, DAS ist keine Garantie für eine VISA-Genehmigung. Was wolten Sie mir eigentlich mitteilen?

    --> "in angemessener Form" ? DAS widerrum ist eine Spitzenaussage (sorry)


    Grüße

    Hallo Butterkugel:


    also ich möchte hier natürlich keine privaten Gegebenheiten von mir posten, aber klar ist doch, dass die immer strittige Position:

    --> "Rückkehrwilligkeit" schwer im Vorfeld zu stemmen ist bei der Antragstellung.


    Fakten wie:

    Haus, Bankkonto, Kinder, Job --> all das spielt ja anscheinend keine Rolle bei der DBM bei der Beurteilung auf Erteilung eines VISA.


    ALSO:

    WIE WILL MAN DEMNACH DER DBM bei der Antragstellung glaubhaft darlegen, weißmachen, dass man seine Partnerin wieder

    nach Ablauf des VISA auf die Philippinen zurücksendet? Das geht schriftlich sehr sehr schwer.


    Fakt:

    Da könnte man eben stundenland argumentieren. Was niemand tut bei der Antragstellung. Aber in der mündlichen Verhandlung

    wird einem "zugehört" und einem "Gehör geschenkt" und DASS genau gibt dann den Auschlag, ins Positive oder auch ins Negative.


    Fazit:

    Ich hatte viel Glück, faire "Zuhörer" und gute Argumentationskraft. Ich denke, die Mischung hat es ausgemacht.


    Grüße

    an Dirk0711:

    So richtig verstehe ich den Sachverhalt immer noch nicht. Wenn es weder ein Urteil noch einen Vergleich gegeben hat, wozu war das Verfahren dann gut? Dann hätte man ja auch ohne Verfahren (mit den neuen Tatsachen) ein erneutes Visum bei der DBM beantragen können. Oder man hätte remonstriert.

    Gruß,

    Dirk


    ICH:
    (1) Dieses Verfahren ist doch inzwischen Standard, auch im Zivilrecht und selbst im Strafrecht. Es ist weder Vergleich noch Urteil, so kann jede Seite Ihr

    Gesicht wahren und das Gericht muss nicht urteilen, die Statisken sind sauber. Für mich ist das als "Junge vom Bau" Standardprocedere bei Gericht.

    (2) Und manchmal sind Tatsachen nicht immer im Antrag unterzubringen, oder man schätzt diese falsch ein und kennt deren Gewichtigkeit bei der

    Urteilsfindung der DBM nicht. Das kommt dann erst im Verfahren zur Geltung, dafür ist es ja gedacht.


    Grüße

    Guten Tag nochmals



    ---> Remonstrationsverfahren:

    Ich: Das Remonstrationsverfahren ruht, solange die Klage läuft.

    Ich hatte gleich den Klageweg beschritten. Ich wollte eine neutrale Stelle haben, die den Sachverhalt bewertet. Ich habe keine Ahnung,

    wie hoch die Erfolgsquote im Remonstrationsverfahren ist? :heilig



    --> Hat denn der Vertreter des AA (Auswärtiges Amt) nicht erläutert, warum die DBM zu der Ablehnungsentscheidung gekommen ist?

    Ich: Darüber wurde bei mir nicht gesprochen.



    --> oder hat das den Richter überhaupt nicht interessiert?

    Ich: Das kann ich beim besten Willen nicht wissen. Auf jeden Fall wußte der vorsitzende Richter über ALLE eingereichten Belege und

    Urkunden und Nachweise bestens Bescheid, er war wirklich bestens vorbereitet. Hochachtung.



    beste Grüße