Posts by Ted-River42

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    Wurde der alte Pass ungültig gemacht bevor dass deiner Frau ein neuer ausgestellt wurde ?


    Bei uns war es so.
    Sie bekam nach ca. 4 Wochen einen Anruf vom Konsulat in Frankfurt , dass ihr Pass da wäre.


    Sie musste dann ihren alten Pass dort hinschicken.
    Dann bekam sie nach ca. 1 Woche Post, wo ihr neuer Pass dabei war und der alte entwertet war.


    gruss Ted

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    Dauer: inklusive Bilder machen unter einer Stunde


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    Alles zusammen hat nur ca. 3/4 Stunde gedauert.


    Wir brauchten fast 4 Stunden in Frankfurt.
    ;(
    Das Konsulat in Frankfurt war total überfühlt.
    Alleine beim Fotografen hatte es über 2 Stunden gedauert.
    Die standen bis nach draussen Schlange.


    Es wurden auch viele wieder zurückgeschickt vom Konsulat, weil die Bilder nich Ok waren.


    Da hatten wir wohl einen blöden Tag erwischt.


    Ich würde trotzdem daher raten rechtzeitig da hinzufahren.


    Und ein Ticket für falsches parken von 15 Euro habe ich mir auch eingefangen.


    Voll Stress bei uns.


    Gruss Ted

    Wo ist denn der Unterschied zu früher?
    Ich sehe da keinen.


    Einige wurden zb. verkuppelt.
    Da wurde dann ein Foto hingelegt von einer Verwandten.
    Die noch Single war.
    Dann schrieb man sich die dicken Briefe.
    Wo auch einige Fotos mitgeschickt wurden.
    Und irgentwann war dann ein treffen auf den Philippinen angesagt.


    Gruss Ted

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    Bei Voipblast kostet Mobil nur 6 Cent, allerdings mit 3,5 Cent Verbindungsgebühr; bei Phone to phone mit Einwahlnummer auch bei erfolglosen Verbindungen


    Ich hatte mich mal da angemeldet.
    Damals war keine Lastschriftabuchung möglich.
    Also nur KK , Western Union usw.
    Hat sich das vielleicht jetzt geändert?



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    :(


    Telefonkarte Philippinen Handy: 16.69 Cent(EUR)/Minute


    Meine Frau telefoniert zur Zeit über Intervoip.com
    Philippines (Mobile) 0.090 0.107


    Gruss Ted

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    Danke für die Auskünfte, ich werde mal versuchen in 5 Wochen solch eine Bescheinigung zu bekommen, da meine Schwiegereltern keine Einkünfte besitzen. Eine Schwester von meiner Frau hat zwar einen kleinen Sari Sari, und ein Bruder ist Priester in Cebu, auch ohne regemlässige Einkünfte


    Bei uns wurde die Unterstützung diesmal abgelehnt.
    Habe den Steuerbescheid gerade nicht hier.
    Es wurde damit gegründet das meine Schwiegereltern in einen gewerblichen Alter sind, wo sie selber für sich aufkommen können und müssen. :(
    Also unter 65 jahre alt sind.
    (Schwiegervater 61 & Schwiegermutter 57 Jahre)
    So wurde es gegründet.
    3 Jahre ging es gut aber 2008 ging es nicht mehr.
    Sind wohl strenger geworden.


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    Kosten für Integrationskurs/Fahrtkosten


    Also wir konnten es absetzen.
    Mein Steuerberater meinte erst das es nicht ging.
    Aber mit dem Brief von der Ausländerbehörde.
    Hiermit werden sie aufgefordert ein Intrergrationkurs innerhalb..... zu besuchen.
    War es kein Privat Vegnügen mehr. :D


    Gruss Ted

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    Existiert nicht seit 1.1. d.J. ein neues Gesetz, wonach jeder in D das Recht hat, in eine gesetzliche Krakenkasse für eine Grundversorgung aufgenommen zu werden, sofern er einen Aufenthaltsstatus hat? Oder irre ich mich da?


    Also am besten mal zu einer gehen und danach fragen.


    Wenn Du in einer privaten Versicherung bist und kannst die nicht mehr zahlen. Dann muss die private Versicherung dich trotzdem in ihrer Grundversorgung aufnehmen.


    Das waren die zb. über 55 Jahre alt waren und konnten nicht mehr zb. zahlen.


    Private hat die rausgeschmiessen und gesetzliche hat sich nicht mehr genommen.


    Immer die letzte Versicherung die du hattest muss dafür sorgen das du versichert bist.


    Das hat sich nur geändert.
    meiner Meinung nach.



    Gruss
    Ted

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    wo meine frau im januar 2006 nach deutschland gekommen ist , habe ich sie sofort bei bei meiner gesetzlichen A...... über mich versichert .


    Jo, aber wie du schreibst warst du gesetzlich versichert und nicht privat.


    ------->

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    Ich bin privat krankenversichert


    Hier sieht es anders aus.

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    Nach § 5 Abs. 11 SGB V kann meine Freundin nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis mit Befristung auf mehr als 12 Monaten besitzt.


    Mal weiter lesen.
    Auch danach muss du sie privat versichern.
    Meine Frau durfte auch nicht in der gesetzlichen, weil ich in der privaten bin. Erst als sie gearbeitet hatte, durfte sie rein.
    (Aber vielleicht hat sich da was geändert, ist ja bei mir schon 3 Jahre her)
    -------->


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    Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 nicht erfasst, wenn die Voraussetzung für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ist.

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    der Zoll mir ja nicht nachweisen kann, dass ich die Sachen "bestellt" hätte.


    Also ich glaube beim ersten mal, wenn Du Post bekommst vom Zoll passiert gar nichts.
    Du verweigerst die Anahme und damit ist es erledigt.Oder zahlst die Steuern nach.


    Beim 2. mal ist das dann nicht mehr möglich.
    Steuern nachzahlen und Bussgeld.


    Gerade sowas ähnliches meinen Kumpel passiert. :D
    Bestellt sich Viagra aus dem Internet. Wird vom Zoll abgefangen.
    Er hatte aber die Möglichkeit die Annahme zu verweigern.


    Er sich beschwert bei der Internetfirma das es vom Zoll agefangen wurde.
    Die ihn es nochmal geschickt, wurde wieder abgefangen.
    Da es nun das 2. mal war, wurde da sofort ein Bussgeld verfahren eingereicht.


    Also da kann man schon sehen das die vom Zoll sehr viel kontrollieren.


    Gruss
    Ted

    Hi


    Hier die Antwort aus dem info4alien.


    Der fahrlässige unerlaubte Aufenthalt ohne AT richtet sich nach §98 (1) i.V.m. §95 (1) Nr. 2 und §4 (1) AufenthG.


    Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach §98 (5) AufenthG und kann bis zu 3000 Euro betragen.


    Die Höhe richtet sich nach der Länge des unerlaubten Aufenthaltes. Weiterhin wird mit einbezogen, welches Verschulden deine Frau trifft (warum hat sie die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt). Zu beachten ist, dass bei vorsätzlichen Verhaltens eine Straftat nach §95 (1) Nr. 2 AufenthG in Betracht kommt.


    Über die genaue Höhe des Bußgeldes kann ich keine Angaben machen, da dieser Sachverhalt nicht im Zuständigkeitsbereich meiner Behörde liegt. Ahndungsbehörde ist die Ausländerbehörde. Ich werde mich aber mal erkundigen, in welcher Höhe bei uns ähnliche Sachverhalte geahndet werden.


    Weiterhin sei angemerkt, dass sich deine Frau (sofern noch nicht erfolgt) umgehend bei der ABH meldet. Sollte sie die Verlängerung/Antrag auf AT verspätet stellen, gilt ihr Aufenthalt lediglich als geduldet (siehe §81 (3) AufenthG).



    http://www.info4alien.de/cgi-b…m/YaBB.cgi?num=1234369040

    Also es liegt immer an die Ausländerbehörde was sie macht.


    Das war bestimmt nicht böse gemeint, wo ich sagte, dass ein Bussgeld fällig wäre. :dontknow


    Ich habe gerade den Brief liegen von unserer Ausländerbehörde.


    Also auch da Unterschiede, einige bekommen den einige nicht.


    Sehr geehrte Frau......
    Ihre Aufenhaltserlaubniss wird an 03.03.2009 ungültig.


    ............


    .....


    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine verspätete Antragstellung zur Einleitung eines Bussgeldverfahrens führen wird.


    Falls sie Fragen haben.......


    Mit freundlichen grüssen
    ihre Ausländerbehörde.



    Wäre das bei uns passiert wären mindestens 200 Euro Bussgeld fällig.


    Gruss
    Ted

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    Nur mal so am Rande, das ABH führ die Überprüfung der notwendigen Deutschkenntnisse für die NE selbst durch. Haben Sie bei meiner Frau auch gemacht. Es entsprach dem Level A1/A2, ein Zertifikat mußte nicht vorgelegt werden eine Teilnahmebescheinigung an einem Kurs auch nicht.


    Also wie das so ausieht wird es überall anders gemacht.
    Anfang nächsten Monat wird meine Frau den Antrag auf eine NE stellen.


    Die Sachbearbeiterin sagte uns schon letzte Woche, das sie unbedingt das Zertifikat mit nehmen müsste, dass sie Ordnungsgemäss an der Schule teilgenommen hat.
    (Steht drin wie viele Unentschuldige Fehltage drin sind usw.)



    Gruss
    Ted

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    Für mich vorstellbar wäre allerdings ein Bußgeld


    Das denke ich auch, das da ein hohes Bußgeld fällig ist.
    Wie hoch wird wohl die Ausländerbehörde veranlassen.


    Verstehe ich nicht wie man das vergessen kann.
    Ihr habt doch von der Ausländerbehörde ein Brief bekommen, und dort steht doch ganz deutlich drin das demnächst der Aufenthaltstitel abläuft.


    Und dort steht doch auch drin, was passiert wenn man zu spät kommt.
    Und das man mindesten 1 Woche vorher da sein soll. Wegen der Bearbeitungszeit.


    Ansonsten Bussgeld - Zwangsabschiebung . möglich.


    Da mal was gefunden, was eine Ausländerbehörde gemacht hat.


    http://brasil-web.de/forum/195…essen-zu-verlaengern.html


    Ausländerbehörde sagte man uns, daß jetzt nur eine nochmalige 3-Jahreserlaubnis möglich ist und keine unbegrenzte. Begründung: So steht das im Ausländergesetz.


    Gruss
    Ted

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    salamat .... 203 für 2 boxen ist für mich zu teuer .
    die alice wo ich nun alles verschicke ist günstiger .


    Dann schreibe doch mal was da gezahlt wird ?
    :denken



    Also ich zahle für eine Box nach Manila 72 Euro.
    Und geht sie auf Samar, 112 Euro.


    Gehen 2 Boxen auf einmal, komme ich auch so auf 200 Euro.
    Wird ja dann billiger.


    (door to door service)


    Gruss
    Ted

    Das sind doch die besten Vorausetzungen um einen Intensiv Kurs zu machen (6 Monate).


    Wenn sie dann nach Hause kommt kann er sie doch gleich helfen bei den Hausaufgaben.


    Mir tut es immer noch leiid das ich damals nicht soviel Zeit hatte für meine Frau, als sie zu Schule war.


    Gruss
    Ted

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    Wär auch auch irgendwie hirnrissig und schwachsinnig, wenn sie Übersetzungen von ihren selbst beeidigten Übersetzer nicht anerkennen



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    es gab da nicht den Hauch eines Problemes, weil er nicht in D lebt.


    Tja bei dir nicht. Aber ich konnte meine Übersetzungen nacher alle in die Tonne kloppen.
    Wel meine Standesbeamtin auf ihren Merkblatt extra darauf hingewiessen hat, das er in der Bundesrepublik ansässig sein muss.


    Hatte übriegens auch auf andere gehöhrt, die mir auch gesagt haben es sei schwachsinnig. ;) Nützte aber nichts, weil sie die nicht anerkannt hat. Was für dich gilt muss nicht für andere gelten.


    Darum habe ich es auch geschrieben.


    Das einzigste was ich raushandeln konnte war das es nicht tabellarisch sein musste.


    Das zum Thema meiner Kostenübersicht. 2 mal übersetzen lassen.
    Gruss
    Ted

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    Aber könnten vl mal ein paar Leute, die in den letzten Jahren das alles durchgemacht haben mal realistisch zusammenrechnen und zusammenfassen, was sie so für die ganzen Papiere, Behördengänge, Übersetzungsgebühren, A1 Kurs usw usw usw alles zusammen gezahlt haben, vom Anfang bis zum Ende.


    Hi Amos


    Ich könnte dir jetzt meine Kostenaufstellung reinposten,aber da kannst du warscheinlich nichts mit anfangen.


    zb.
    Es fängt doch schon mal damit an, was will dein Standesamt alles übersetzt haben. Und wer darf das Übersetzen.


    Das beste wäre, gar nichts, weil er vielleicht englisch kann. =)


    Das schlimmste wäre, wenn er alles übersetzt haben will. Jedes Dokument.
    Und nur von einen Übersetzer der in Deutschland lebt und nur der beim Landgericht zugelassen ist.
    Und dann noch alles tabellarisch. Und das wird dann richtig teuer. :Augenbraue


    Gruss
    Ted

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    Was passiert wenn sie nicht hingeht?


    So in etwa wird es im Brief stehen.


    Sie reisten am .........zu ihren Deutschen Ehemann von den Philippinen kommend in das Bundesgebiet ein.
    Sie beantragten am ........eine Aufenhaltserlaubnis.
    Es wurde dort festgestellt, dass Sie sie nicht ....... deutscher Sprache sich mündlich verständigen können.
    .............


    Hinweis:
    Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung................
    zur Ordnungsgemässen Teilnahme an einen Intregrationkurs,so ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenhaltserlaubniss zu berücksichtigen.


    Gruss
    Ted

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    Bezieht sich die Aussage evtl. nur auf die Berechnung der Höhe der Altersrückstellung und wollte der Versicherungsvertreter durch einen neuen Vertrag verdienen?
    Man sollte sich da auf jeden Fall gründlich informieren, evtl. die Verbraucherberatung befragen.


    Also wie ich das vestanden habe:


    Die Altersrückstellung heißt nur, dass man wegen dem Alter ab 65 Jahren, keine Erhöhung mehr machen darf.
    Dafür hat der Gesetzgeber die Altersrückstellung eingeführt.


    Wenn nun die Medizin teurer wird oder die Ärztekosten steigen, steigen natürlich auch der Beiträge. Auch wenn man über 65 Jahre alt ist.


    Wenn nun mein Kumpel wechselt, zu einen normalen Tarif bei einer anderen.
    Behält die alte Versicherung das Geld von der Alterrückstellung.
    Die neue muss nun dafür sorgen das es wegen dem Alter ab 65 Jahren keine Erhöhung gibt.


    Da war nun gerade die Grenze mit 45 Jahren noch zu wechseln.


    Also er nimmt die Alterrückstellung nicht mit, zahlt nur bei der neuen 41 Euro im Monat für die Altersrückstellung bis er 65 Jahre alt ist.


    Also Basisvertrag (Grundversorgung) wird sie mitgenommen.
    Andere Verträge nein.


    gruss
    Ted


    OT zuständiger Mod kann mal PVK aussplitten der Rest hat ja Philbezug. Gruß Andy