Zitat
Bezieht sich die Aussage evtl. nur auf die Berechnung der Höhe der Altersrückstellung und wollte der Versicherungsvertreter durch einen neuen Vertrag verdienen?
Man sollte sich da auf jeden Fall gründlich informieren, evtl. die Verbraucherberatung befragen.
Also wie ich das vestanden habe:
Die Altersrückstellung heißt nur, dass man wegen dem Alter ab 65 Jahren, keine Erhöhung mehr machen darf.
Dafür hat der Gesetzgeber die Altersrückstellung eingeführt.
Wenn nun die Medizin teurer wird oder die Ärztekosten steigen, steigen natürlich auch der Beiträge. Auch wenn man über 65 Jahre alt ist.
Wenn nun mein Kumpel wechselt, zu einen normalen Tarif bei einer anderen.
Behält die alte Versicherung das Geld von der Alterrückstellung.
Die neue muss nun dafür sorgen das es wegen dem Alter ab 65 Jahren keine Erhöhung gibt.
Da war nun gerade die Grenze mit 45 Jahren noch zu wechseln.
Also er nimmt die Alterrückstellung nicht mit, zahlt nur bei der neuen 41 Euro im Monat für die Altersrückstellung bis er 65 Jahre alt ist.
Also Basisvertrag (Grundversorgung) wird sie mitgenommen.
Andere Verträge nein.
gruss
Ted
OT zuständiger Mod kann mal PVK aussplitten der Rest hat ja Philbezug. Gruß Andy