das mit 10 - 15 Stunden war schon ein kleiner Träumer?
z.B.
hier wird von 40 - 100 h für einen Deutschen zum Erwerb von Englisch ausgegangen.
Für den Sprung auf A1 werden zum Beispiel nur zwischen 40 und 100 Stunden benötigt
Wie lange brauche ich, um ein Sprachniveau zu erreichen? | Speak & Fun Sprachreisen (speakandfun.de)
Dies obwohl die beiden Sprachen der gleichen Sprachfamilie angehören. Dass die damalige Hauptzielgruppe aus einer anderen Sprachfamilie und nicht das alphabetische Schriftsystem verwendeten war auch bekannt.
Zitat
You can sometimes reach levels A1 and A2 in as little as six to eight weeks, if the learning time per day exceeds 180 minutes and you have a German-speaking environment (friends, spouse, colleagues) who will not return to your native language after the course.
http://www.german-online-train…-it-take-to-learn-german/
Auch hier mit 10 - 15 h im Heimatland, reine Illusion
Denke bei Holländern war dies so, das musste man dann ein paar Sätze aufsagen und ein paar Fragen ankreuzen, doch auch da waren 10 -. 15 h eher die Ausnahme.
Auch hier, bis zur mittleren Reife, hat man normalerweise 6 Jahre Englisch bei verteiltem Lernen und mind. 4h/Woche bei ca. 40 Wochen/Schuljahr. 960 h auf 6 Jahre verteilt. zzgl. Hausarbeit, ...
Da geht man davon aus, dass man so A2 - B1 hat.
Auf welchem Niveau ist ungefähr das Englisch mit Realschulabschluss? (Realschule) (gutefrage.net)
Abitur wird meist mit C1 (B2-C1) gleichgesetzt, was bei einem durchschnittlichen Abiturienten sehr wohlwollend ist. (Meine Tochter machte im letzten Jahr Abitur)
In meinen Augen ist Herr Bosbach relativ unglaubwürdig. Soweit mein Kenntnisstand reicht hat er sich danach auch nicht signifikant dafür eingesetzt die Belastungen durch pragmatische Regelungen zu erleichtern. z.B. Sprachvisa 3 Monate für Verlobte, ....
Die SPD mit dem Verhandlungsführer Wiefelspütz (war glaube ich Richter?) hat damals einen Kuhhandel gemacht, weil sie fälschlicherweise davon ausgingen dass es eh spätestens von EuGH kassiert wird. Der Generalstaatsanwalt (oder wie heisst der Chefankläger schnellß) hat ja argumentiert es hieße Integrations- und nicht Integrationsvorbedingung) und der EuGH folgte dem nicht. Sie ließen in diesem Punkt die Ungleichbehandlung zu, u.a. auch weil die nationalen Titel teilweise weitergehende Rechte gewähren, was ja auch ein Argument in der höchstrichterlichen Rechtsprechung war.
Summarisch:
Revidieren? glaube ich nicht! Vielleicht gibt es ja für viele Staatsangehörige bei mit deutschem Partner ein Schengenvisa oder eine Art Spouse-Sprachvisum auf dem Weisungswege ohne Gesetzesänderung. Abwarten wieviele die aktuelle Schengenvisa Regelung missbrauch(t)en. ...