Betriebsrenten, private Leibrenten etc. sowie Zinseinkünfte werden nicht besteuert (bei unbeschränkt steuerpflichtig gilt dies jedoch nicht).
Das beantwortet auch meine selbst gestellte Frage zu berwolfs DBA Kommentar: Was gilt nun?
berwolf hat unrecht und die Steuerberater liegen richtig.
Sowohl Artikel 19 Abs 1 und 2 sind widerspruchsfrei und haben ihre Berechtigung, wenn auf die gesetzliche Rente und/oder Beamtenpension der Abs 2 (Besteuerungsrecht fällt Deutschland zu) und auf alle übrigen Renten der Absatz 1 (Besteuerungsrecht haben die Philippinen) zugrundegelegt wird. Warum gesetzliche Rentenzahlungen nicht Abs1? Weil hier die gesetzl. Rente wie Beamtenpensionen behandelt werden müssen, da der Staat und somit der Steuerzahler in beiden Fällen einen erheblichen Teil (glaube so an die 100 Milliarden Euro jährlich aus öffentlichen Kassen) in die gesetzl. Rentenversicherung zuschießt und der Staat für diese Renten, wie auch für Beamtenpensionen, eine Bestandsgarantie gewährt. Das ist bei den anderen Renten so nicht der Fall.
Ironie bei der Sache ist, dass viele Rentner sich selbst bezuschussen. Hahay.
P.S. Sollten die Philippinen verstärkt ausländische Rentner anlocken wollen, empfiehlt sich bei einer Neuverhandlung der DBA Abs 2 ersatzlos zu streichen, wie beispielsweise im DBA Ecuador.