Beiträge von erfahrung5

    Er muss nur seiner Frau noch erklären, was gleichzeitig geht und was nicht.

    Exact. Das kostet Geld. (Geno laeuft ueber Hausanschluss). Erklaerung ist sinnlos. Wenn der Ueberlastschutz anspricht und es schlagartig schwarz im Haus wird und Stille eintritt, dann GNADENLOS die Schrecksekunde ausnutzen. Nur das hilft! (beim ersten Mal nur fuer einige Tage, dann aber beim naechsten Mal nicht nachlassen).
    Seitdem wird z.B. gefragt, ob man auch einen Foehn (!) anstecken darf. (Von der treadmill ganz zu schweigen).

    Kann auch sein, dass er Schrott gekauft hat. Ein guter Generator sollte fähig sein, solche Spitzen abfangen zu können.

    So ist es. Ich habe im Haus eine 1,5 kw Panasonic Inverter aircon und einen Fluestergeno Honda EU30is, max 3 KW. Der Geno ist sauteuer (ueber PHP 100k), aber sein Geld wert. Der bringt die aircon ohne Schwierigkeiten zum laufen. 6 Jahre hat er ohne Service und Ersatzteile bis auf den Oelwechsel auf Mindanao gehalten und einen Kuehlschrank und Freezer sowie die ganze Hausbeleuchting (LED) versorgt. Alles gleichzeitig, nach Verbrauchermangement. (erst aircon, dann freezer,dann Kuehlschrank). Allerdings war das dann doch zuviel. Geno fing Feuer, Motor laeuft aber immer noch. Reparatur lohnt nicht.
    Weil man hier keinen Service noch Ersatzteile bekommt, habe ich mir jetzt einen zweiten Honda EU30is gekauft. Diesmal aber lasse ich die aircon alleine laufen, oder alles andere und ohne aircon.
    (Heute, 21.6., haben wir seit 8 Uhr keinen Strom. Es ist jetzt 17.36 Uhr). Der geno schnurrt in Eco mode nun schon den ganzen Tag. (ohne eco mode, wenn die aircon angeschlossen ist.) Da stottert nichts, da geht nichts in die Knie. Ein 6KW Honda waere das Beste. Aber das ist mir dann doch zu teuer.

    Zitat

    Original von kaunlaran


    Ich habe es schon mehrfach gepostet: Die Sache ist bisher nicht geklärt, weder gerichtlich noch durch Verwaltungsanweisungen. Alle Äußerungen hier sind "Stochern im Nebel". Erst wenn bei einer - von der Verwaltung evtl. angenommenen - Steuerpflicht eine bestätigende gerichtliche Entscheidung vorliegt, hat man Rechtssicherheit.


    kaunlaran



    Es kommt tatsächlich darauf an, welchen Steuerberater man befragt (z.B. einen Fachanwalt für internationales Steuerrecht). Danach müssen gesetz. Rentenempfänger keine Steuerklärung abgeben, wenn die Ansässigkeit auf den Philippinen begründet ist.
    Dies ist mein "letztes Wort" zu diesem Thema, weil ich keine Steuerberatung machen will. Wens interessiert:
    Was tue ich jetzt? Ich werde keine Steuerklärung abgeben.


    Gruß,
    erfahrung5

    Gringovijeo


    Das hängt u.a. vom Steuerstatus ab. All mein Wissen hierüber habe ich vom Steuerberater im Januar dieses Jahres erhalten. Vorher hatte ich auch keine Ahnung. Ich persönlich hatte geglaubt, dass Renten nicht besteuert würden, wenn man einen Wohnsitz auf den Phil hat. Wie viele hier. Da ich meinen Wohnsitz 2008 geändert habe, hatte ich dem Fiamt bei meiner Steuererklärung für 2007 meinen Wohnsitzwechsel mitgeteilt.
    Es hat mir jedoch keiner, trotz telefonischer Rückfrage eine Auskunft erteilen können. Sie sagten damals, das werde alles sowieso von Berlin aus bearbeitet, aber wie und wo, keine Auskunft.

    Grundsätzlich ist es einmal jährlich möglich als beschränkt Steuerpflichtiger einen Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig zu stellen und umgekehrt.
    Eine absolute Wahlfreiheit besteht jedoch nicht, d.h., es müssen bestimmte Einkommensgrenzen erfüllt sein um die Veranlagung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zu erhalten.
    Behält man jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland, ist man immer unbeschränkt steuerpflichtig und bezahlt u.U. überhaupt keine Steuer, da alle Abzugsmöglichkeiten gewährt werden.
    Sollte die von der Koalition geplante Gesetzesinitiative geltendes Recht werden, erfolgt der Steuerabzug von der Deutschen Rentenversicherung direkt und nicht mehr vom Finanzamt und die Rentenauszahlung ist um den entsprechenden Steuerbetrag gekürzt.


    m.E. ist Rechtsunsicherheit kein Grund für die Nichtabgabe einer Steuerklärung. Daher ist auch eine 50 Euro Auskunft besser als keine.


    erfahrung5

    Betriebsrenten, private Leibrenten etc. sowie Zinseinkünfte werden nicht besteuert (bei unbeschränkt steuerpflichtig gilt dies jedoch nicht).


    Das beantwortet auch meine selbst gestellte Frage zu berwolfs DBA Kommentar: Was gilt nun?
    berwolf hat unrecht und die Steuerberater liegen richtig.


    Sowohl Artikel 19 Abs 1 und 2 sind widerspruchsfrei und haben ihre Berechtigung, wenn auf die gesetzliche Rente und/oder Beamtenpension der Abs 2 (Besteuerungsrecht fällt Deutschland zu) und auf alle übrigen Renten der Absatz 1 (Besteuerungsrecht haben die Philippinen) zugrundegelegt wird. Warum gesetzliche Rentenzahlungen nicht Abs1? Weil hier die gesetzl. Rente wie Beamtenpensionen behandelt werden müssen, da der Staat und somit der Steuerzahler in beiden Fällen einen erheblichen Teil (glaube so an die 100 Milliarden Euro jährlich aus öffentlichen Kassen) in die gesetzl. Rentenversicherung zuschießt und der Staat für diese Renten, wie auch für Beamtenpensionen, eine Bestandsgarantie gewährt. Das ist bei den anderen Renten so nicht der Fall.
    Ironie bei der Sache ist, dass viele Rentner sich selbst bezuschussen. Hahay.


    P.S. Sollten die Philippinen verstärkt ausländische Rentner anlocken wollen, empfiehlt sich bei einer Neuverhandlung der DBA Abs 2 ersatzlos zu streichen, wie beispielsweise im DBA Ecuador.

    Vor 2005 wurde der Ertragsanteil besteuert. Nach der Änderung gehts mit 50% los und erhöht sich jedes Jahr bei Neurentnern.Der einmal zugrundegelegte Prozentsatz bleibt lebenslang. Vorausgestzt die Rentenbesteuerung wird nicht wieder verändert.


    2000 Euro im Rechenbeispiel ist die zu zahlende Steuer. Nicht das Existenminimum oder Grundfreibetrag. Der liegt so bei 8000 Euro im Jahr.Das alles steht im EkStgesetz.


    Betriebsrenten, private Leibrenten etc. sowie Zinseinkünfte werden nicht besteuert.

    Ja, Gedankenfehler.
    Bei beschränkt Steuerpflichtigen gibt es keinen Grundfreibetrag, daher wird zwar die Besteuerung nach der Grundtabelle Steuerklasse I berechnet, da in dieser der Grundfreibetrag bereits eingerechnet ist, wird er dann einfach dem zu versteuerten Einkommen zugeschlagen.
    (Nach einer alten Regelung wurden früher Pauschalbesteuerungen von 25% vorgenommen.)


    Bitte beim Titel-Thema bleiben!!


    Asterix!


    Bin genau beim Thema. Ein Rentenbezieher mit Wohnsitz auf den Philippinen ist beschränkt steuerpflichtig in Deutschland (mit einer Wahlmöglichkeit auf unbeschränkt). Das sagen die Steuerberater.
    Allerdings ist berwolfs DBA Kommentar nicht von der Hand zu weisen. Frage: Was gilt nun?

    http://www.frag-einen-steuerpr…_topic.asp?topic_id=30452


    Renten müssen in Deutschland, egal ob beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig, versteuert werden.


    Bei beschränkt steuerpflichtig geht die Steuerberechnung z.B. so:


    Bruttorente 15000 Euro minus 50% (ab 2005 Renteneintritt) ist zu versteuernde Rente Euro 7500,-- plus Existenzminimum Freibetrag für 2009 ist 8004 Euro. Macht nach der Grundtabelle zu versteuerndes Einkommen Euro 15504,-- Euro.
    D.H. man zahlt iim Endeffekt auf die Bruttorente nach der Grundtabelle so Euro 2000 im Jahr. Zinseinkünfte in D unterliegen keiner Abgeltungssteuer.

    Hallo susmaryosep,


    kann man sein Visum bei jedem Immigration Office, die unter BI - Subport Offices Listings aufgeführt sind, verlängern lassen?
    Konkret hier
    (Bureau of Immigration Ozamiz Field Office
    3rd Floor Rizal cor. Valconcha St.,
    7200 Ozamiz City
    Alfe Hamili Fabian - Alien Control Officer).


    Vielen Dank im voraus.

    Hallo, und guten TAG. Bin ein Newbie hier und habe mich im Forum etwas umgesehen.
    Habe auch Erfahruing mit dem fiancee visa etc.
    Kann hier jemand sagen, ob eine Heirat in Hongkong auf den Philippinen anerkannt wird? Die webpage des Deutschen Konsulats in Hongkong gibt hierüber klare Auskunft. Auf den philippinischen gov. webpages habe ich diesbezüglich jedoch nichts gefunden.
    Bitte seid mir nicht böse, falls ich im falschen Forum gepostet habe.