Hallo ph gemeinde,
so.. hab jetzt alles von 1 bis 13 durchgelesen. Also wie ist das jetzt.. gibt es eine altersbegrenzung für die meldung um doppel sein zu können oder gibt es keine? Von 1 bis 13 gibt es 2 meinungen. Die frage was sagt das dt. gesetz und was sagt das ph. gesetz? Bin hier grade in einer bestimmten situation und muss unbedingt wissen was wirklich sache ist. Wer kann konkretes mitteilen oder belegen? Danke
Um diese Frage korrekt beantworten zu können sind etwas mehr Angaben von Dir erforderlich. Zum Beispiel wo und wann bist Du geboren, welche Staatsangehörigkeit hatten Deine Eltern bei Deiner Geburt, Hast Du die Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung oder durch Geburt erhalten? Bitte benutze die Suchfunktion hier im Forum, da wirst Du viele Beiträge zu diesem Thema finden. Wenn ein Elternteil bei deiner Geburt Pinoy war und der andere Deutscher, dann hast Du die doppelte Staatsbürgerschaft.