Hallo,
solange der eAT gültig ist, kann Deine Frau auch länger als 6 Monate aus Deutschland fortbleiben. Für die Einreise gilt aber, dass Ihr zusammen nach Deutschland einreist.
Ich gehe davon aus, dass Deine Frau nicht steckbrieflich in Deutschland gesucht wird.
Da Aufenthaltsgesetz sagt dazufolgendes:
"
Gesetz
über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von
Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§
51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung
von Beschränkungen
….
(2) Die
Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15
Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die
Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher
Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1
Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein
Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2
Nummer 5 bis 7 besteht. Die
Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher
Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1
Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1
Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht.
Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die
Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf
Antrag eine Bescheinigung aus."
Meist ist der eAT zeitlich an die Gültigkeitsdauer des philippinischen Reisepasses gekoppelt. Check mal, wie lang der Pass Deiner Frau noch gültig ist.
Ein FZV ist nicht nötig, da Deine Frau ja schon das Aufenthaltsrecht hat.
Ist der eAT abgelaufen, früh genug vor der Heimfahrt in Cebu ein Schengenvisum beantragen, dass wohl ohne Probleme und in kurzer Zeit ausgestellt wird. Mit diesem nach Deutschland einreisen und dann beim AA einen neuen Aufenthaltstitel beantragen.
Viel Spaß bei Eurem Trip
