Heiratsvisum

  • Hallo ! Mein Partner und ich wollen in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Dafür braucht er das sogenannte Fiancè Visa.
    Da er erst 24 Jahre ist, wurde von der Botschaft die eidesstattliche Zustimmung der Eltern verlangt, beeidet vor Notaren und natürlich bglaubigt.
    Gleichzeitig (anschließend) wollte man auch noch die Vereidigung der entsprchenden Anwälte vor den jeweiligen Regionalgerichten, daß sie beeiden, auch tatsächlich Anwälte zu sein. Da mein Partner in Cebu lebt, der Vater in Manila und die Mutter in Iligan City (Eltern leben getrennt) kein so ganz einfaches Unterfangen ! Laut Aussage des hiesigen Standesamtes handelt es sich ganz eindeutig um Schikane, das alles einzufordern, weil eigentlich nichts beglaubigt werden muß, was eigentlich den Gesetzen der Philippinen zuwider läuft, nämlich eine gleichgeschlechtliche Heirat. Wie auch immer - auch diese Hürde haben wir gemeistert. Heute (Montag) war er mit allen Dokumenten in der Botschaft in Manila. Es ist ja gesetzlich seit längerer Zeit Vorschrift, daß vorher der Grundkurs in Deutsch am Goethe-Institut absolviert werden muß. Das hat meni Partner in Cebu getan. Leider, ohne die Prüfung zu bestehen. Es wurde ihm jetzt gesagt, daß ohne diese Prüfung kein Visum erteilt werden würde. Natürlich wäre er gern bereit, die Prüfung in Deutschland zu wiederholen. Es wäre aber erforderlich, die Prüfung erneut dort abzulegen sagte man ihm, anderenfalls gäbe es kein Visum. Nun ist es so, daß alle Formulare in der Gültigkeit Mitte Juni ablaufen, also wirklich alles nocheinmal beantragt werden müßte, einschließlich aller Übersetzungen / Beglaubigungen, usw. (Wer das einmal mitgemacht hat, weiß, wovon ich spreche) Ist das nun wieder eine weitere Form der Schikane oder dürfen Sie das ?? Bzw. wo steht, das für die Erteilung eines Fiancè Visums tatsächlich der erfolgreiche Abschluß maßgeblich ist und nicht nur die Teilnahme. Ich betone nochmal, daß er gern den Abschluß hier wiederholen möchte und selbstverständlich auch sofort weiter sein Deutsch vervollkommnen möchte - schon im eigenen Interesse. Hat die Botschaft tatsächlich ein recht, ihm das Visum aufgrund verpatzter Prüfung zu verweigern ?

    diecxy

  • Hallo ! Natürlich spricht nichts dagegen, eben nur der Zeitfaktor ! Im Juni laufen alle Dokumente zeitlich aus und wir stehen total am Anfang. Daß der Grundkurzs Deutsch vorgeschrieben ist, weiß ich. Wo aber steht, daß auch eine bestandene Prüfung erforderlich ist ?

    diecxy

  • Hallo,


    aber das tut doch dem Visa verfahren nichts, dein Lebenspartner beantragt das Visa und bringt das certificat nach.


    Die gueltigkeit der Dokumente muss bei abgabe in der Botschaft vorhganden sein und dies trifft bei euch ja zu.




    Munich

    Ich bin ein EHEMALIGER



    Ein Paradis sieht anders aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Munich ()

  • Ich würde mich mal erkundigen, ob A1 nachgereicht werden kann? Würde dies gehen, könntet ihr schon mal Zeit bzgl. einer Urkundenüberprüfung sparen.


    Hättet vllt erstmal die Prüfung ablegen und dann die Dokumente besorgen sollen.


    Wenn die DBM da nicht mitspielt, müsst ihr wohl alle Dokumente neu besorgen oder Antrag ohne A1 stellen und auf die Ablehnung warten.


    Zu deiner Frage:


    Bzw. wo steht, das für die Erteilung eines Fiancè Visums tatsächlich der erfolgreiche Abschluß maßgeblich ist und nicht nur die Teilnahme


    Ich darf auch kein Auto fahren, wenn ich die Fahrprüfung nicht bestehe.


    Sollte er mehrmals durchfallen, müsste man auf Lernwäche plädieren bzw. darauf hinweisen, ob das so geht oder ob das schonmal vorgekommen ist, weiß ich nicht.

  • Hallo ! Ja klar, beantragen darf er ja, aber sie stellen ihm ein Visum erst aus nach bestandener Prüfung. Diese Prüfungen sind ja nicht gleich morgen, mal ganz abgesehen davon, daß er ja auch Zeit benötigt, sich vorzubereiten. Wir hatten gedacht, daß er, falls erforderlich, die Prüfung hier nachholen sollte. Es war ohnehin geplant, hier sofort in intensives Deutschstudium einzusteigen - wohlgemerkt im Eigeninteresse ! Die Behörden fahren stur nach Vorschrift und mich interessiert eigentlich nur, ob die verlangten Grundkenntnisse rechtlich auch mit einem Abschluß oder einer bestandenen Prüfung gleichgestellt werden können. Was es bedeuten würde, das ganze Procedere von Null noch einmal zu beginnen, kann nur der ermessen, der es erlebt hat. Im Prinzip ist es fast unmöglich, jemanden nach Deutschland zu kriegen und ich weiß von Filippinas, die aufgegeben haben. Du wirst irgendwann von den Mühlen der Bürokratie zermahlen.

    diecxy

  • Er kann dem certificat umgehen indem er sich ohne hilfe mit dem Beamten auf Deutsch unterhalten kann.

    Ich bin ein EHEMALIGER



    Ein Paradis sieht anders aus.

  • Zitat

    Original von Munich
    Er kann dem certificat umgehen indem er sich ohne hilfe mit dem Beamten auf Deutsch unterhalten kann.


    Das ist wohl richtig. Nur, wie gut muss das deutsch dann sein, wenn man sogar durch die Prüfung gefallen ist?

  • Verstaendigung und Pruefung sind foellig unterschiedlich, ich merke es am lernen. Viele redewendungen sind schitt.

    Ich bin ein EHEMALIGER



    Ein Paradis sieht anders aus.

  • Zitat

    Original von Munich
    Verstaendigung und Pruefung sind foellig unterschiedlich, ich merke es am lernen. Viele redewendungen sind schitt.


    Das Vorsprechen am Schalter auf deutsch, setzt mehr als nur A1 Skills vorraus.


    Zum Beispiel, wenn jemand schon in D gelebt hat, deutsch studiert hat usw.

  • Tja, und eben das ist ihm nach Grundkurs noch nicht möglich. Es scheint mir ohnehin fakt zu sein, daß diese ganze geforderte A-1-Geschichte nur einen Ursprung hat : E nahezu unmöglich zu machen, daß Ausländer ins Land kommen. Bezüglich der Gültigkeit der Formulare : Es hat z.B. das Cenomar (Single-Bestätigung) nur 6 Monate Gültigkeit, und zwar vom Zeitpunkt des Einreichens beim hiesigen Standesamt. Das betrifft auch die Antragstellung meines Partners mit mir eine Partnerschaft eintragen zu wollen. Um das zu verdeutlichen : Wir müßten normalerweise beide vor dem hiesigen Standesamt die Ehe / Partnerschaft beantragen. Da er nicht hier ist, bekomme ich dafür hier ein Formular, das ich ihm zusende,und auf dem er mich bevollmächtigt, auch in seinem Namen unsere Ehe zu beantragen. Dieses Formular muß er ausfüllen und dort durch Notar beglaubigen lassen.(Gebührenpflichtig natürlich !) Das schickt er dann an mich zurück. Ich lege es dem hiesigen Standesamt vor. Die geben diese Vollmacht zusammen mit allen anderen beglaubigten und beeideten Dokumenten an die Botschaft in Manila. natürlich nach Entrichtung einer "Dokumentenprüfungsgebühr" (tolles Wort) in Höhe von 250 Euro. Sind die Dokumente in Manila, muß er ein "Consent" genanntes Formular unterschreiben, das die deutsche Botschaft vom Datenschutz entbindet. Dieses Formular wurde vorher von der Botschaft an das hiesige Standesamt geschickt, von dort an mich geschickt, hier gescannt, meinem Partner zugemailt, von diesem unterschrieben und mit Anschreiben an die Botschaft in Manila geschickt. Ich erspare mir hierzu jeden Kommentar, da es sich um ein öffentliches Forum handelt. Daß alles ein genau konstruiertes Ziel verfolgt, steht wohl außer Frage.

    diecxy

  • Zitat

    Original von diecxy
    Es scheint mir ohnehin fakt zu sein, daß diese ganze geforderte A-1-Geschichte nur einen Ursprung hat : E nahezu unmöglich zu machen, daß Ausländer ins Land kommen.


    Das alles hat seine Vor-und Nachteile. Ein A1 Nachweis ist imho auch nicht zwingend sinnvoll, da in den meisten Fällen sowieso ein Intergrationskurs gemacht werden muss.


    Das der deutschte Staat auch den Anteil von Scheinehen, Zwangsehen etc.mit dieser Vorschrift zu minimieren versucht, sollte auch klar sein.


    Egal, die deutsche Sprache ist in der Praxis einfacher zu lernen.


    Beschweren hilft da nicht, da müsst ihr jetzt durch.


    PS. Vllt fügst du mal ein paar Absätze ein. Ist leichter zu lesen =)

  • Tja, klar müssen wir da durch... Das bürokratische Geflecht ist aber absolut sowas von haaresträubend, daß es schon absoluter Liebe bedarf, um alles durchzustehen. Um nur einmal zu verdeutlichen, was dieser A-1-Kurs bedeutet : Goethe-Institut gibt es natürlich in Manila, Außenstelle in Cebu. Dort hält sich mein Partner im Moment auf. Es bedeutet ja immer auch, für Monate weg von zu Hause zu sein ( er ist eigentlich in Iligan / MIndanao zu Hause - weit weg ) , eine möglicherweise vorhandene Arbeit aufgegeben zu haben, dort im Hotel oder Pension zu wohnen, zu essen, usw. Mal ganz abgesehen davon, daß es weiß Gott nicht schön ist, monatelang in der Fremde zu verbringen. Okay, da muß man eben durch... Pech nur, wenn man, wie im Fall meines Partners, 3 Tage vor der mündlichen Prüfung Opfer eines Raubüberfalls wird und 2 Tage auf der Polizei verbringt - Befragung, Sichtung Verbrecherkartei, usw. ... Unser "Fehler" war vielleicht, darauf zu vertrauen (wie uns auch von verschiedener Seite gesagt wurde), daß die Prüfung ggf. nachgeholt werden könne und lediglich die Teilnahme am Grundkurs entscheidungsrelevante Grundlage für ein Visum sei. Daß ein Integrationskurs angestrebt wird, ich mich hier schon bei der VHS und auch privaten Schulen nach Deutschkursen erkundigt habe, ist ja klar.Wie auch immer...... Es ist alles sehr ernüchternd !

    diecxy

  • Zitat

    Original von diecxy
    Es war ohnehin geplant, hier sofort in intensives Deutschstudium einzusteigen - wohlgemerkt im Eigeninteresse !.


    Die DBM interessiert sich nicht die Bohne für die guten Absichten deines Freundes, die ineressiert nur ob sie noch weitere Hürden errichten können. Erst wenn es keine mehr gibt, seid ihr soweit. Ich kenne das aus anderen Fällen, die zwar völlig anders gelagert sind, wo aber der Erfindungsreichtum der Hürdenbauer schon fast bewundernswürdig ist. So wenig ins Gelobte Deutsche Land zu lassen wie nur eben möglich, ist dort schon fast so was wie Sport. Es müsste dafür eine WM geben. Den würde Deutschland gewinnen.


    Viele haben´s auch leicht, klar. Da geht´s rucki zucki. Aber das sind die Fälle, wo denen wirklich die Phantasie abhanden gekommen ist.


    Es bleibt euch nichts anderes übrig als es so zu machen, wie die Behörden es verlangen, weil es kein Gesetz gibt, das gegen deren Ansprüche ist. Das einzige wäre, dein Freund spräche so gut Deutsch, dass er eine Unterhaltung mit dem Sachbearbeiter führen kann. Aber dann hätte er vermutlich den A1-Kurs bestanden. Oder der Sachbearbeiter kreiert ein besonders schwieriges Gespräch. Dafür braucht er nur persönlich was gegen eure Art der Paarbildung zu haben.


    pag-asa

    Einmal editiert, zuletzt von pag-asa ()

  • Lange rede kurzer Sinn,


    Dein Lebenspartner sollte den Antrag abgeben um den Visa Process zu starten. ( Dafuer benoetigst du den Deutschkurs noch nicht, dieser kann nachgebracht werden )


    Ich denke das ihr fuer das Standesamt die Dokumente neu beatragen muesst aber nicht fuer die Botschaft.


    Macht den Deutschkurs ( oder eben einfach nur nochmals die Pruefung ).




    Munich

    Ich bin ein EHEMALIGER



    Ein Paradis sieht anders aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Munich ()

  • Genau das ist der Punkt !!! Toll, das hier so offen zu lesen ! Die elterliche Zustimmung, von der ich weiter oben berichtet habe, ist auch so ein Punkt. Erst hieß es - alles okay. Selbst das hiesige Standesamt (sehr nette Mitarbeiterin !) meinte beim Einreichen aller Dokumente vorab, ein Parental Advice sei nicht notwendig, weil eine Sache, die der Gesetzlichkeit des jeweiligen Staates zuwiderlaufe, letztlich auch nicht beglaubigt werden könne. Ich habe (hier im Forum) vor langer Zeit sogar gelesen, daß es Anwälte z.T. abgelehnt haben, gleichgeschlechtliche Partnerschaften diesbezgl. zu beglaubigen, da man Aberkennung der anwaltlichen Zulassung befürchtete. Nachdem angeblich zuerst alles okay war, kam dann plötzlich ein Anruf von der Botschaft, der eben genau dieses forderte. Sicher im Wissen um die fast unüberbrückbaren Hürden ! Erstaunlicherweise bekamen wir alles problemlos.
    Wie mir die hiesige Beamtin sagte - die absolute Schikane seitns der Botschaft !! Als das Parental Advice da war, mußten dann die Anwälte vereidigt werden. Da seine Eltern getrennt leben, und auch er sich weit entfernt von zu Hause aufhält, waren es ja auch nur 3 Anwälte. Auf erneutes Nachfragen, ob jetzt wirklich alles okay sei, bekam er den Termin am heutigen Tage. Sie wußten, daß die Prüfung nicht bestanden war !! Da hat man ihn mal eben per Flugzeug kommen lassen, nur um ihm wahrscheinlich mit einem freundlichen Grinsen zu sagen, daß man ihm doch kein Visum erteilen könne. Ich sage das mal hier ganz deutlich an dieser Stelle : Als Selbständiger ernähre ich dieses Gesoxe nicht zu knapp mit meinen Steuergeldern !

    diecxy

  • Zitat

    Original von Munich
    Lange rede kurzer Sinn,


    Dein Lebenspartner sollte den Antrag abgeben um den Visa Process zu starten. ( Dafuer benoetigst du den Deutschkurs noch nicht, dieser kann nachgebracht werden )


    .... das ist der einzig richtige Ratschlag!


    Die Antrag noch abgeben, solange die Doumente noch unter 6 Monate alt sind.
    Danach habt ihr Zeit, das A1 nachzuliefern. Die Botschaft ist mit dem Zeitfenster sehr grosszügig!


    Die sache mit dem elterlichen Rat ist wohl keine Schikane eher eine Gedankenlosigkeit der Botschaft, die sich stur am Merkblatt orientiert.


    Dieser elterliche Rat ist für eine Lebenspartnerschaft in D nicht nötig. Dazu kommt , dass diese Lebenspartnerschaft so was von "hinkend" ist (stichwort hinkende ehe), dass man sie schon als lahm bezeichnen muss. :D Denn eien Befreiung von der Beibringung des EFZ findet überhaupt nicht statt. Die Lebenspartnerschaft ist auf den Philippinen nicht anerkannt, daher kann das OLG auch nichts prüfen. Und diese elterliche Rat wird nur im Rahmen des Befreiungverfahrens benötigt.


    hge



    ps:


    Ich denke, dass dieser parental advice von einem am Schalter arbeitenden pinay/pinoy gefordert wurde. Die gehen meist stur nach Merkblatt vor.
    Falls das Problem weiter besteht, würde ich mal den Leiter der Visumsabteilung anrufen und meine Argumente oben darlegen. Der hat (meist) mehr Ahnung und wird das wohl richtig stellen.

    3 Mal editiert, zuletzt von hge ()

  • Hallo diecxy,


    da der Vater Deines Partners in Manila wohnt kann Er vieleicht kurzfristig in Manila die Deutschprüfung machen. Da gibt es alle paar Wochen einen prüfungs vorbereitenden Kurs und Prüfungen.
    Am 24.05.2010 wäre eine Prüfung. Er müste sich bis zum 12.05. anmelden.


    http://www.goethe.de/ins/ph/map/lrn/prf/sd1/deindex.htm
    Es gibt sicherlich auch einen Prüfungsvorbereitenden Kurs (Dauer 2 Wochen)
    Du kannst Dich hier erkundigen:
    Arlene Gonzales
    info@manila.goethe.org


    Goethe-Institut Philippinen
    G/4-5/F Adamson Centre
    121 Leviste St., Salcedo Village
    1227 Makati City, Metro Manila, Philippines
    Tel: + 63 2 8405723-4; 8170978
    Fax: + 63 2 8170979


    http://www.goethe.de/ins/ph/map/lrn/skb/deindex.htm


    Gruß fonso

    Das Unvermeidliche kann man auch gleich begrüßen ;)

  • Herzlichen Dank für diesen Tip ! Wir lieben uns und werden es diesen herzlosen ............... (lieber nicht schreiben... :( schon zeigen !!!

    diecxy

  • Zitat

    Original von hge
    ... das ist der einzig richtige Ratschlag!
    Die Antrag noch abgeben, solange die Doumente noch unter 6 Monate alt sind.


    Zweifellos der richtige Ratschlag! Wollen wir für den Mann nur hoffen, dass der Angestellte am Schalter sie auch annimmt und nicht sagt "Geht nicht". Dann ist er nämlich wieder umsonst hingeflogen. Siehe oben, wo diecxy schildert, dass dies schon passiert ist.


    Zitat


    Falls das Problem weiter besteht, würde ich mal den Leiter der Visumsabteilung anrufen und meine Argumente oben darlegen. Der hat (meist) mehr Ahnung und wird das wohl richtig stellen.


    Wenn er zu dem durchgestellt wird: Prima! 8-) Vielleicht zuerst anrufen und bei Erfolg den Freund hinfliegen lassen. Wäre mein Vorschlag.


    pag-asa