wernerbh/Dauer-Einreiseerlaubnis

  • Folgendes Problem:
    Ich bin seit 7 Jahren mit meiner Phil. Frau verheirate,
    seitdem hat sie die befristete Aufenthaltserlaubnis erst 1 Jahr, dann immer wieder 3 Jahre bekommen,
    keine Niederlassungserlaubnis, da sie kein Deutsch spricht.
    Meine Frau hält sich immer nur kurzfristig (wenige Wochen) in D auf,
    da wir einen Betrieb auf den Phil. führen und auch sonst viel reisen.


    Nun will die ABH meine Frau unbedingt mit einem integrationskursus beglücken.
    Dazu wurde sie mit Strafandrohung verpflichtet.
    Sie hat aber keine Zeit dazu (siehe oben) und will auch gar nicht integriert werden.
    Wir haben die AE lediglich, damit sie jederzeit (ohne Visum zu beantragen) nach D
    reisen oder auch nur durchreisen kann. An sonsten braucht sie weder AE noch Arbeitserlaubnis.


    Weiss jemand eine Lösung, wie man (auch ohne AE) als mit einem Deutschen verheiratet,
    etwas bekommen kann, was uns die jederzeitige Einreise ohne Formalitäten ermöglicht?


    Gruss, Werner, >Bohol

  • Weiss jemand eine Lösung, wie man (auch ohne AE) als mit einem Deutschen verheiratet,
    etwas bekommen kann, was uns die jederzeitige Einreise ohne Formalitäten ermöglicht?



    Mit einer AE geht das auch nicht. Die ist für den dauerhaften Aufenthalt in D geeignet, und dann läuft das volle programm (Integrationskurs etc) ab.


    In eurem Fall ist die Lösung ein SchengenVisum als "unechtes Jahresvisum".
    Die Gültigkeit kann bis zu 5 Jahren ausgedehnt werden. In dieser Zeit darf sie dann pro Halbjahr max 90 tage in D sein.
    Ich denke, das wird für eure Zwecke ausreichen.


    Die DBM anschreiben, deine Situation schildern und nach dem unechtem Jahresvisum fragen.
    Deine Frau hat Anspruch auf ein Visum , daher entfällt der nachweis der Rückreisewilligkeit udn auch die VE


    hge


    http://www.manila.diplo.de/Ver…AQ__alf__jahresvisum.html