Ab 1. Juni 2013:
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Damit aus legaler keine illegale Einreise wird unterstützt die Visa-Warndatei die Visumbehörden im Visumverfahren.
Die Visumbehörden sind bislang nur über die von ihnen selbst erkannten Missbrauchsfälle informiert. Erkenntnisse anderer Stellen, insbesondere anderer deutscher Auslandsvertretungen und Grenzbehörden, erfahren sie nur zufällig oder durch Nachfrage im Einzelfall. Daher sind die Visumbehörden nur begrenzt in der Lage, im Visumverfahren die Gefahr eines Visummissbrauchs vorab zu erkennen.
Dies wird sich künftig ändern. Am 1. Juni 2013 wird die Visa-Warndatei ihren Betrieb aufnehmen, die zur Zeit beim Bundesverwaltungsamt in Köln errichtet wird. Grundlage der Datei ist das am 1. Dezember 2011 vom Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes", das zum 1. Juni 2013 in Kraft tritt. Die Bundesregierung setzt damit zugleich eine Koalitionsvereinbarung um.
Dabei stellt die Visa-Warndatei migrationspolitische Aspekte in den Vordergrund. Sie wird daher in erster Linie der Unterstützung der Visumbehörden im Visumverfahren und damit der Bekämpfung der illegalen Einreise dienen. In der Datei gespeichert werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige im Visumverfahren beteiligte Personen (sog. Referenzpersonen), sofern sie mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug oder mit ganz speziellen sonstigen rechtswidrigen Verhaltensweisen wie insbesondere falschen Angaben im Visumverfahren aufgefallen sind. Letztlich werden die genannten Ziele auch zu einer weiteren Stärkung der inneren Sicherheit beitragen.
Darüber hinaus wird mit der Schaffung eines weiteren Datenabgleichverfahrens auch den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren Rechnung getragen. Dazu wird beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisationseinheit errichtet, bei der Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den automatisierten Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.