Niederlassungserlaubnis während FZV noch läuft?

  • Hallo Ihr Lieben,


    kann mir eventuell einer von Euch erklären, warum mir meine ABH nun trotz des noch laufenden FZV u.a. eine Formular geschickt hat,
    welches wie folgt beginnt:


    Zitat

    Niederschrift:


    Ich wurde darauf hingewiesen, dass für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis u.a. ein gesciherter Lebensunterhalt Voraussetzung ist (§9 Abs. 2 Nr. 2 aufenthG).
    Unrichtige oder unvollständige Angaben können zur Rücknahme einer eventuell auf Grund dieser Angaben erteilten Niederlassungserlaubnis führen (Art. 48 BayVwVfG


    Dort wird weiterhin abgefragt:
    1) Ob Unterhaltsverpflichtungen bestehen
    2) Welche Art von Sozialleistungen man in den letzten 12 Monaten erhalten/beantragt hat
    3) Auskunft über Einkünfte und Grundausgaben


    Nach allem was ich hier und beim AA und ABH so gelesen habe, kommt die NE doch erst nach 3 Jahren Aufenthalt in Frage.


    Wie gesagt, das FZV läuft noch! :denken


    Wer kann Licht in's Dunel bringen? ?(


    Weiterhin enthielt dieses schreiben noch eine Erklärung zum Antrag auf Aufenthaltstitel und eine Arbeitgeberbestätigung.

  • Ich würde darauf tippen, dass die ABH nur einen einzigen Formbrief hat für Zustimmungsverfahren zum Visum, Antrag auf Erteilung der NE und AE nach allen möglichen Anspruchsgrundlagen, den die ABH einfach immer rausschickt.


    Das erspart unnötig viele Textdateien auf dem Harddrive und der Praktikant kann nie aus Versehen den falschen Formbrief rausschicken, weil es eh nur einen gibt, der für alles und nichts richtig gut passt.