Hallo Ihr Lieben,
kann mir eventuell einer von Euch erklären, warum mir meine ABH nun trotz des noch laufenden FZV u.a. eine Formular geschickt hat,
welches wie folgt beginnt:
ZitatNiederschrift:
Ich wurde darauf hingewiesen, dass für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis u.a. ein gesciherter Lebensunterhalt Voraussetzung ist (§9 Abs. 2 Nr. 2 aufenthG).
Unrichtige oder unvollständige Angaben können zur Rücknahme einer eventuell auf Grund dieser Angaben erteilten Niederlassungserlaubnis führen (Art. 48 BayVwVfG
Dort wird weiterhin abgefragt:
1) Ob Unterhaltsverpflichtungen bestehen
2) Welche Art von Sozialleistungen man in den letzten 12 Monaten erhalten/beantragt hat
3) Auskunft über Einkünfte und Grundausgaben
Nach allem was ich hier und beim AA und ABH so gelesen habe, kommt die NE doch erst nach 3 Jahren Aufenthalt in Frage.
Wie gesagt, das FZV läuft noch!
Wer kann Licht in's Dunel bringen?
Weiterhin enthielt dieses schreiben noch eine Erklärung zum Antrag auf Aufenthaltstitel und eine Arbeitgeberbestätigung.