Beiträge von Alacrity23

    Richtig, aber [die doppelte Staatsangehörigkeit] ist eben nirgens verzeichnet!

    ...

    Also aus meiner langen Zeit im Dienst weiß ich, dass es normalerweise bei Doppelstaatlern keine Hilfe durch die Botschaft gibt...

    Zumindest der deutsche Staat weiß es.

    Als ich letztens Pässe für meine Kinder beantragte, sollte ich eine Erklärung zu ihren Staatsangehörigkeiten unterschreiben. Die Behörde hatte sie auch schon richtig im Melderegister, obwohl wir nie Angaben dazu gemacht hatten.


    Wahrscheinlich hat die Behörde die Daten automatisch aus der Staatsangehörigkeit der Elternteile generiert.

    Beistandschaft durch Jugendamt scheidet aus wegen der Erfordernis des gew. Aufenth. des Kinds im Inland nach § 1717 BGB.


    Antrag auf Feststellung der Vaterschaft nach § 171 Abs. 1 FamFG muss sie

    beim für den Wohnsitz des Mannes zuständigem AG stellen. Am besten lässt sie sich dafür durch einen Anwalt vertreten.


    Wenn das Gericht die Vaterschaft feststellt, ist das Kind deutsch und sie könnte Pass und Visum beantragen sowie Kindes- und Betreuungsunterhalt fordern. Falls der Vater wirtschaftlich leistungsfähig ist, gibt es den Unterhalt.

    Der Vater hat Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht und Umgang mit dem Kind.

    Die Kinder meldest du einfach bei deiner GKV an, sie sind dann kostenlos familienversichert.

    Die Freundin kann entweder in der PKV (notfalls im Basistarif) oder in der GKV versichert werden.


    Wenn schon auf dem Visum steht "Erwerbstätigkeit gestattet", dann kann deine Freundin nach Einreise schnell einen Job für mehr als 450 Euro im Monat annehmen und rutscht damit automatisch in die GKV-Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5.

    Wenn das noch nicht draufsteht und es euch wichtig ist, Versicherungspflicht in der GKV so schnell wie möglich auszulösen, kann sie noch vor Abreise versuchen, das ändern zu lassen. Es gibt noch ein paar andere Tricks, um Versicherungspflicht in der GKV auszulösen oder sie wartet bis zur Erteilung des eAT (Plastikkarte).


    Achtet darauf, dass sie den ersten eAT auf jeden Fall für drei Jahre beantragt. Mit dem eAT mit Gültigkeit von länger als 12 Monaten greift auch Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 11 S. 1 SGB 5. Dann zahlt sie wie freiwillig gesetzlich versicherte den Mindestbeitrag, also 14,6 % Beitragssatz + ca. 1,3 % Zusatzbeitrag + 3,05 % Pflegeversicherungssatz für Elternteile von 1096,67 Euro Mindesteinkommen, macht etwas mehr als 200 Euro/Monat.


    Während der Reise ist eine Reiseversicherung sinnvoll, die auch bei Notfällen unterwegs leisten würde. Die kann deine Freundin auch als "Incomming-Versicherung" während der ersten Wochen in Deutschland nutzen bis sie die Krankenvollversicherung hat.


    Für das jüngere Kind könnt ihr je nach Alter eventuell noch Elterngeld beantragen, das geht bis zum 14. Lebensmonat rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats des Antragseingangs.


    Überlegt, ob sie (oder du) zumindest zum Minimalbeitrag riestert. Bei zwei Kindern bekommt sie jährlich insgesamt 775 Euro Zulagen und im ersten Jahr noch 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus, wenn sie noch keine 25 ist. Zulageberechtigung erhält sie auch ohne Job über Kindererziehungszeit. Die könnt ihr gleich bei der DRV erklären über Formular V0820. Ich empfehle die so aufzuteilen, dass jeder von euch in jedem Kalenderjahr mindestens einen Monat von der verbleibenden Kindererziehungszeit hat.

    Ansonsten denkt sowieso darüber nach, wie ihr langfristig die Altersvorsorge machen wollt.


    IdR sind Kinder bis zum Ende der Berufsausbildung und (auch nichteheliche) Lebenspartner in der privaten Haftpflichtversicherung ohne Mehrbeitrag eingeschlossen, einfach mal prüfen.

    Die Frist für die Anmeldung ist seit 2020 wegen Corona auf 6 Wochen verlängert worden.


    Neuen Mietvertrag hätte ich nicht gemacht, da überwiegen für dich die Nachteile und den Vermieter die Vorteile.

    Ein Minijob reicht nicht. Der ist nur Steuer- und Abgabenfrei, wenn es der einzige Job ist.


    Anmeldung der Eheschließung ist doch schon erfolgt, die bleibt auch nach der Ummeldung gültig.

    Ihr hättet besser schon während des Besuchs in DK heiraten sollen.


    Ihr habt folgende Möglichkeiten:

    1. Du findest jemanden, der mit dir/für dich bürgt,

    2. Du verlegst deinen Hauptwohnsitz (temporär) nach Brandenburg in einen Kreis, in dem der ABH dein Einkommen für die VE ausreicht, oder

    3. Deine Verlobte zieht ihren Antrag auf FZF zurück und sie beantragt stattdessen ein Besuchsvisum zum unverheirateten Partner, hier heiratet ihr (vom Standesamt her ist ja alles OK), dann fliegt sie zurück und beantragt wieder FZF zum Ehepartner ohne VE.


    Nachdem jeweils 450 EUR pro Person + Miete abgezogen wurden
    Ich bin bei knapp 2250 Netto.

    Du musst weder 450 Euro noch Miete abziehen, die Angabe auf der Webseite https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/ bezieht sich auf das Nettoeinkommen, also nur abzüglich Steuern und Sozialabgaben.


    Wenn du (Steuerklasse I, 1,3 % Zusatzbeitrag, Kirchenmitglied) bei 2.250 Euro netto bist, musst du etwa 3.520 brutto haben. Um das Netto auf 2.590 Euro zu erhöhen, brauchst du laut https://www.brutto-netto-rechner.info/ 4.200 brutto, also knapp 700 Euro mehr im Monat.

    Die Mutter muss nach der Geburt sowieso zur Botschaft um Pass für das Kind und Visum für sich zu beantragen, da kann sie auch gleich Beurkundung beantragen und Namenserklärung abgeben. Bei meinem ältesten Kind lief das genau so und völlig einfach. Irgendwann kam dann die Nachricht, dass der Pass abgeholt werden kann.


    Eventuell ist die Namenserklärung sogar Voraussetzung für die Ausstellung des Pass, nämlich dann, wenn mit der Vaterschaftsanerkennung auch die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht gemacht wurde und es noch keine anderen gemeinsamen Kinder gibt.


    Unsere AV in den USA schreibt dazu z. B.:


    Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich nach deutschem Recht, unabhängig von der Eintragung in einer ausländischen Geburtsurkunde. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihrem Kind ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann.

    ...

    Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt, so ist in der Regel eine Namenserklärung erforderlich. Für die gemeinsame Sorgeberechtigung ist eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich.



    Und unsere AV in Bulgarien:


    Sofern ein Kind für den deutschen Rechtsbereich nicht aufgrund einer Gesetzesautomatik (Ehename

    der verheirateten Eltern oder bei im Zeitpunkt der Geburt lediger, alleinsorgeberechtigter Mutter)

    einen Geburtsnamen erwirbt, muss vor der erstmaligen Ausstellung eines deutschen Ausweispapiers

    für dieses Kind zunächst dessen Geburtsname bestimmt werden.

    Wie ist es allerdings mit dem Nachnamen nach deutschem Recht? Kann das Kind diesen annehmen wenn keine Ehe besteht? Muss dies bei der VA schon geklärt werden?

    Nein, nach deutschem Recht hat das Kind zunächst den Nachnamen der Mutter. Auf der philipp. Geburtsurkunde kann man zwar den Nachnamen des Vaters als Familienname annehmen, das ist aber dann nicht für D relevant.

    Man kann ( am besten nach Einreise) eine Namenserklärung für das Kind beim StA abgeben.


    Bei der VA kann man meines Wissen noch keine Namenserklärung machen.

    Bei Geburt im Ausland sollte die Namenserklärung zusammen mit dem Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Personenstandsregister und Antrag auf den Pass gemacht werden. Der Pass wird dann gleich auf den richtigen Namen ausgestellt.


    Die 7 Monate ist so gedacht das durch Eheschließung der Vorgang für das AAP bei der Philippinen Botschaft entfällt.

    Wenn das Kind in Deutschland leben soll und nicht als Stammperson für einen Aufenthalt des Vater auf den Philippinen gebraucht wird, ist das mit dem AAP bei der Botschaft der Philippinen überflüssig. Seine Vaterschaft kann der Vater später im Zweifelsfall mit der mehrsprachigen deutschen Geburtsurkunde (Formule A) nachweisen.

    Ich will hier meine Erfahrungen mit dem "verify to fly" Programm schildern, das derzeit bei einer Buchung automatisch ausgelöst wird

    Danke für die Warnung, werde mich dann hüten irgendwas vorab zu liefern und alles erst am Schalter zeigen.


    V2f wird allerdings wohl erst 7 Tage vor Abflug angeboten, nicht bei der Buchung. Zumindest als ich vor 2 Wochen gebucht habe, wurde es nicht angeboten.



    Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass man Bürokratien möglichst wenig Zeit geben darf etwas zu überprüfen und immer alles so knapp wie möglich einreichen sollte.

    Der Vorteil bei separatem Kreditkartenkonto war die Begrenzung des Risikos auf was immer man auf die Karte geladen hat + Kreditrahmen, den man auf 100 Euro/Monat senken kann.


    Wenn die Karte entwendet, der Magnetstreifen geskimmed, die PIN ausgespäht, die Unterschrift nachgemacht und die CVV auf der Kartenrückseite abgefangen wurde, war der Schaden trotzdem überschaubar.

    Wenn die Karte aber unmittelbar vom Konto abbucht, ist eventuell gleich viel mehr weg und dann keine Deckung mehr da für Lastschriften oder Daueraufträge. Auch wenn man das gestohlene Geld irgendwann von der DKB oder VISA zurückbekommen könnte, will ich das doch lieber vermeiden.


    Heute verlangt Visa häufig die Bestätigung des Umsatzes online mit iTAN, so dass der Schutz vor unberechtigten Behebungen mit der Karte besser geworden ist und die zusätzliche Sicherheit durch separate Konten weniger stark ins Gewicht fällt.

    Jetzt habe ich mal kurz geschaut was Flüge von FRA nach BKK (Hin- und Rückflug / Zeitraum Mitte November bis Mitte Dezember 2021) so kosten ... die günstigsten Angebote liegen so bei 400,- bis 600,- EURO (Economy) ... somit nicht wirklich teurer als vor der Krise

    In den Ferien ist es teurer geworden.

    Für Sommerferien 2020 geplanter Gabelflug FRA-MNL/BKK-FRA hätte gekostet 593,56 je Ticket

    Für Sommerferien 2022 geplanter Gabelflug FRA-BKK/HKT-FRA kostet jetzt 738,92 je Ticket

    => Preisanstieg um 24,5 % bzw. 11,5 % p. a.



    Zitat von 2020

    Tarif EUR 157,00
    St euern/Ent gelt e EUR 310,00 YQF (SERVICEGEBÜHR -
    KEROSINZUSCHLAG)
    EUR 9,50 DE (SICHERHEITSSTEUER)
    EUR 33,56 RA2 (PSC - INTERNAT IONAL T RAVEL -
    EUR)
    EUR 4 1,4 9 OY3 (OY3)
    EUR 2,4 8 ZR2 (ZR2)
    EUR 17,26 F62 (F62)
    EUR 20,78 TS (SERVICE-ENT GELT FÜR
    PASSAGIERE – INLAND)
    EUR 0,4 5 G8 (INTERNAT IONAL ARRIVAL AND
    DEPART URE FEES )
    EUR 1,04 E7 (ADVANCE PASSENGER
    PROCESSING USER CHARGE )
    Tot al/Transact ion Currency EUR 593,56

    Zitat von 2022

    Fare EUR 4 25.00
    Taxes/Fees/Carrier-Imposed Charges EUR 171.82 YQF (SERVICE FEE - CARRIERIMPOSED FUEL)
    EUR 9.95 DE (SECURITY TAX)
    EUR 34 .06 RA2 (PSC - INTERNAT IONAL T RAVEL -
    EUR)
    EUR 58.73 OY4 (OY4 )
    EUR 2.34 ZR2 (ZR2)
    EUR 16.38 F62 (F62)
    EUR 18.04 TS (PASSENGER SERVICE CHARGE)
    EUR 0.39 G8 (INTERNAT IONAL ARRIVAL AND
    DEPART URE FEES )
    EUR 0.39 G82 (G82)
    EUR 0.91 E7 (ADVANCE PASSENGER
    PROCESSING USER CHARGE )
    EUR 0.91 E72 (E72)
    Tot al/Transact ion Currency EUR 738.92


    Größter Preisanstieg ergibt sich aber dadurch, dass Kinder jetzt alle 2 Jahre älter sind und nicht mehr als infant oder child fliegen können :(