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Hallo die Runde,
ich habe auf der Seite der deutschen Botschaft Amman auf einem Frage/Antwortzettel folgendes gelesen:
Mein Mann lebt schon seit fast zwei Jahren in Deutschland und wurde mittlerweile endlich als Flüchtling anerkannt. Muss ich jetzt erst noch Deutschkenntnisse erwerben, um mit meinen Kindern zu ihm ziehen zu können?
Wenn Ihr Mann einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 AufenthG besitzt und Sie bereits verheiratet waren, als er seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegte, brauchen Sie keine Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Da tut sich bei mir die Frage auf, wenn ich meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe und ich meine Ehefrau (sofern ich eine hätte) nach Deutschland holen möchte, warum in diesem Fall Sprachkenntnisse in Deutsch verlangt werden.
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