Frage zum NBI beim Abholen des Aufenthaltstitels: es ist ja zeitlich sehr mühsam den NBI zeitgerecht nach Österreich zu bekommen.
Nun hat eine Freundin meiner Frau eine Freundin, die bereits in Österreich ist und bei der ken NBI beim Abhoken des Aufenthaltstitel verlangt wurde. Es gibt auch auf keiner österr- Webseite eine Info, dass beim Abholen ein NBI nötig wäre.
Braucht man nun einen? Wer hat da persönliche Erfahrungen?
Es ist so, dass die MA35 in Wien von meiner Frau ein frisches NBI Clearance bei Abholung des Aufenthaltstitels verlangt hat. Das stand in dem Brief, den ich von der MA35 bekommen habe, in dem mitgeteilt worden ist, dass der Aufenthaltstitel bewilligt ist.
Im Gesetz steht das so nicht, und auch in keinem einzigen Merkblatt - genau das habe ich in meinem offenen Brief auch stark kritisiert. Ich weiß aber, dass viele andere Bezirkshauptmannschaften und Magistrate in Österreich keinen frischen Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels verlangen. Ob die MA35 das heute immer noch so macht, weiß ich nicht. Ich weiß nicht einmal, ob das alle Mitarbeiter der MA35 gleich handhaben.
Das heißt: Den Brief mit dem bewilligten Aufenthaltstitel abwarten und genau lesen. Oder bei deiner zuständigen Behörde nachfragen.