Ich habe das Thema erst jetzt gesehen, daher die späte Antwort.
Ich habe den gesamten Prozess 2015 hier detailliert dokumentiert, vieles ist immer noch gleich wie damals (in einzelnen Punkten kann es jedoch Unterschiede geben).
Philwiki - Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)
Aufgrund zahlreicher Probleme habe ich auch einen offenen Brief geschrieben.
Philwiki - Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel "Familienangehöriger"
Ich empfehle, dass du beides genau liest, das sollte viele Fragen beantworten und helfen, Fehler zu vermeiden.
Wenn du dann noch Fragen hast, dann frage gerne hier nach.
Nun meine Frage: Sie fliegt jetzt dann "nach Hause" und wird dort ihren Sprachkurs A1 machen, dann (ebenfalls auf Anraten der Botschaft AD) via VFS Global (und ich spreche gleichzeitig mit meiner zuständigen BH/Magistrat bzgl Aufenthaltstitel/-genehmigung) ihr Visum D beantragen (dazu hatte ich bereits Kontakt mit der Botschaft in Manila) - habt ihr da Tipps für mich bzw. Dinge, die zu beachten sind?
Du schreibst "BH/Magistrat" wenn du irgendwie eine Möglichkeit bezüglich Wohnsitz hast, dann stelle den Antrag möglichst nicht in Wien (wo die MA35 zuständig ist). In vielen Städten und Bezirken funktioniert das recht passabel, nur die MA35 ist eine reine Katastrophe.
Das Ehedokument wird von der Ö-Botschaft in Bangkok noch überbeglaubigt, und zwar beide Versionen (ihre und meine), oder? Muss sie es auf der PH-Botschaft auch überbeglaubigen lassen (da es ja dort nicht anerkannt wird, gehe ich eigtl nicht davon aus)? Und lt Botschaft Manila wird ein Nachweis der finanziellen Mittel gefordert - von ihr oder von mir?
Es gibt zwei Versionen der Heiratsurkunde? Das habe ich noch nie gehört. Oder sind das zwei Kopien der selben Urkunde? Laut Anforderungen musst du "DIE Heiratsurkunde" beglaubigen lassen und vorweisen. Wenn es tatsächlich zwei Versionen der Heiratsurkunde gibt, dann würde ich es so machen wie Personen mit Familienzusammenführung ihrer Thai-Ehefrau (vielleicht findest du dazu Infos im Internet).
Wenn die Heiratsurkunde vom österreichischen Konsulat Bangkok (eine österreichische Behörde) beglaubigt ist, dann wird sie von allen österreichischen Behörden akzeptiert. Weitere Überbeglaubigung ist nicht nötig und vermutlich auch gar nicht möglich.
Nachweis der finanziellen Mitteln ist von euch beiden, wovon ihr als Ehepaar ab ihrer Ankunft in Österreich leben werdet. Wenn sie in Österreich kein Einkommen und keine Jobzusage hat, dann kann du zur Antragstellung nur dein Einkommen anführen.