Beiträge von DailyLama

    Tut mir echt leid für dich...
    @alle:
    Was ich an so einer Situation nicht verstehe:
    Ihre Aufenthaltsberechtigung hängt an Ehe und Zusammenleben.
    Wie kann man dann Monate oder gar Jahre getrennt leben??
    Sagen die ABH von DACH dann OK solange die Scheidung läuft kann sie bleiben?


    Man kann auch am selben Wohnsitz "getrennt" leben, zwei Wohnungen sind nicht notwendig.

    Der Steuerzahler zahlt in den Philippinen nichts für meine Frau. Und die Schuldige ist klar sie, habe ihre Anfälle auch dokumentiert und schriftliche Entschuldigungen von ihr.


    Sie möchte in die Philippinen zurück. Wir hatten eben nach dem letzten Anfall eine Aussprache und sie hat gemeint, sie will zurück und unterschreibt alles beim Anwalt, was ich möchte. Sie hat eingesehen wie mich das seelisch und auch körperlich mitnimmt und dass sie sich, trotz aller Beteuerungen, nicht ändern wird.


    Viel Tränen sind geflossen auf beiden Seiten, aber ich kann nicht in einer mich immer wieder missbrauchenden Beziehung leben.

    Leider leider läuft es bei uns nicht gut. Während der Großteil der Zeit wirklich eine schöne harmonische Ehe ist, hat meine Frau "Anfälle", die ich einfach nicht ertragen kann. Ich möchte zu ihrem Schutz der Privatsphäre keine Details nennen. Ich habe bereits meine Eltern eingeweiht und nun auch ihre Eltern.
    Die "Anfälle" passieren oft aus dem Nichts oder durch kleinste Kleinigkeiten und wenn sie vorbei sind, gibt es immer Entschuldigungen und Beteuerungen, dass es nicht mehr passieren wird, Da es aber neben handfesten Konsequenzen (sie geht zb nicht mehr in den Sprachkurs) auch gesundheitliche Konsequenzen (Druck auf der Brust, Nervosität bis zur Unfähigkeit zu arbeiten) bei mir gibt, muss ich nun darüber nachdenken, mich zu trennen. Und nein, die "Anfälle" sind körperliche Gewalt.


    ) Einvernehmliche Scheidung in Österreich: scheint ja das einfachste und schnellste zu sein, aber dazu muss man 6 Monate ohne Lebensgemeinschaft nachweisen und dann dauert es wieder 3-6 Monate
    ) Partnerin fährt einfach in die Philippinen zurück? Dann Scheidung? Ich werde sicher nicht mehr heiraten, möchte aber nicht in Probleme kommen


    Was ratet ihr? Es gibt keine Kinder und wir haben nur 10 Monate (bisher) zusammen in Österreich gelebt.
    Ich habe kein Vermögen, keine Aktien, Wohnung ist Miete und es gibt ein Auto, gekauft um um 3500 Euro vor 6 Monaten. Mein Gehalt ist ebenfalls 3500 Brutto, sie ist arbeitslos.
    Wir haben uns schriftlich vor unserer Ehe an unsere Eltern gewandt, und klargestellt, dass wir nun 1-2 Jahre zusammenleben werden, um zu prüfen, ob das gutgeht und erst dann eine Hochzeit in den Philippinen machen werden.


    Unterhalt kommt für mich nicht in Frage, da würde ich eher arbeitslos werden. Ich habe alle Versprechen gehalten und meine Frau gut versorgt und ich liebe sie ehrlich - Geld gibt es aber nicht von mir, habe bereits mein Erspartes in 2 Aufenthalte in den Philippinen und die Hochzeit investiert.
    Sollte sich meine Frau nun wieder weinend entschuldigen: kann man auch während einer Ehe noch einen Ehevertrag abschließen? Von dem wurde mir davor abgeraten:kein Vermögen, kein Besitz und im Fall der Fälle kann das Gericht selbst einen Unterhaltsverzicht kippen, also Kosten für nichts. Oder doch nicht?



    Danke für Eure Ratschläge, bin ziemlich down :(

    Nachdem meine Frau nun endlich in Österreich ist, möchte ich mit ihr nicht nur westliche Filme ansehen, mich persönlich interessiert auch die Geschichte der Philippinen. Sind ja die Wurzeln meiner Frau...
    Sehr gut gefallen hat uns beiden http://www.imdb.com/title/tt0186257/


    Andere Filme (Tagalog/engl Subs)) haben wir leider nicht gefunden. Über Tipps wäre ich dankbar :)

    So, Ihr Lieben, alles hat geklappt :)


    Meine Frau wurde am 18. zur Botschaft eingeladen und hat davor per Email Bescheid bekommen, dass das Visum nur 2 Tage dauern würde, wir also den Flug mit 21 reservieren können.


    Dann am 25 zum Meldeamt um 8:00, um 8:15 sofort weiter zur MA35 in die Dresderstraße, 2 Stunden Wartezeit und dann haben wir den Aufenthaltstitel bekommen (ausgestellt mit Ende August, also als uns die MA35 Bescheid gegeben hat) :)
    Also nicht "Kommen SIe in 4 Wochen zur Abholung" und auch keine Nachforderung eines aktuellen NBIs (denn wir aber hatten). Kann es sein, dass das nur passiert, wenn der NBI zwar bei Abgabe bei der BOtschaft gültig war, aber dann 6 Wochen später, wenn die Dokumente endlich Österreich erreichen, nicht mehr?


    Leider wurde ich krank, dann meine Frau...daher erst jetzt die Erfolgsmeldung.
    Heute war sie schon beim WAFF und nun sehen wir weiter: nächster Schritt ist die Anerkennung der Schule (Bachelor in Informatik, wobei der wirklich nicht mit uns zu vergleichen ist....eine anerkannte Matura tät schon reichen).
    Und wir müssen Unterwäsche finden, die meine Frau nicht erfrieren lässt...die letzten Tage mit Sonne waren super, aber heute gings ihr ganz schlecht draußen.


    DANKE DANKE DANKE für Eure Tipps, Geduld und vielen Antworten :)

    Hier mal die geplante Reihenfolge in Österreich.
    Gehen Sie diese Schritte alle an einem Tag aus?


    Meine Frau landet an einem Freitag.


    MONTAG
    ) 8:00 MA35
    -> muss ich da zur MA35 gehen, die den Brief geschrieben hat (1200), oder kann ich auch zur MA35 ums Eck (1160)?
    ) danach: Meldeamt
    -> sollte ja im selben Gebäude sein
    ) bis 14:30 Krankenkasse (da werden wir Klosterneuburg nehmen)
    -> den Meldezettel bekomme ich ja sofort, oder? Und den Rest haben wir ja, Formular ist schon runtergeladen

    Das ist der österreichische Meldezettel deiner Frau. Das heißt, sobald sie in Österreich ist, zuerst einmal aufs Magistrat für Meldezettel und dann am besten noch zur Krankenkasse zwecks Mitversicherung. Das ist beides simpel und problemlos.
    Ein Tipp, das Magistrat im 5. Bezirk hat einen eigenen Schalter für Meldezettel, da muss man kaum warten (als Wiener kannst du auf jedes magistratische Bezirksamt deiner Wahl gehen). Wenn du bei der GKK versichert bist kannst du von dort gleich weiter zur WGKK auf die Mariahilfer Straße gehen.
    Erst danach mit Meldezettel und Bestätigung über Mitversicherung zur MA35.


    Alles klar, danke :)
    Leider ist es die NÖGKK. Die wollte mir anfangs keine "Bestätigung Angehörigeneigenschaft" ausstellen. Ich habe kurz vor dem ANtrag den Job gewechselt und bei der WGKK war das kein Problem.
    Die NÖGKK hat zuerst gar nicht geantwortet, mir dann mitgeteilt, dass Sie dafür den Stempel der MA35 brauchen und nach Erklärung, dass ich den Antrag ohne die Bestätigung gar nicht stellen kann, wo dann der Stempel drauf kommt, kam die beste Antwort:
    "Ja, wir wissen eh, dass die MA35 Dinge will, die es gar nicht gibt". Auf den Hinweis, dass die WGKK das ohne Probleme gemacht hat, wurde nicht reagiert, Erst als ich mit der Leiterin gesprochen habe, die das auch nicht ausstellen wollte, habe ich dann um eine Antwort per Mail ersucht, in der sie mir einfach erklären, dass sie das nicht ausstellen können. 30 Minuten spätere kam die Bestätigung per Mail ;)


    Mir ist klar, dass wir die Bestätigung erst beim Abholen des Visums brauchen, zusätzlich zur Reiseversicherung von 2 Wochen, aber am Antrag steht ja klar drauf, dass man bereits beim Antrag eine Versicherung vorweisen muss, und wir wollten da kein Risiko eingehen.


    Also mal sehen wie das bei der Mitversicherung wird. Öffnungszeiten in Klosterneuburg 7:30 bis 14:30..allein das ist schon ein Witz :)

    Der Antrag wurde genehmigt :)
    Also sind wir einen Schritt weiter und meine Frau sollte am 22. September endlich in Wien sein.


    28.6 Antrag in Manila
    20.7. Mail der Botschaft, dass die Dokumente nach Österreich gesandt wurden
    8.8. Mail der MA35, dass sie am 25.7 den Antrag erhalten haben und 4 Dokumente nachfordern
    ) Lohnzettel Juli
    ) Formular, dass ich noch nie verheiratet war
    ) Formular, dass ich niemand Unterhalt schuldig bin
    ) Höhe der Miete (Mietvertrag mit Höhe hatte ich mit dem Antrag mitgegeben) und Nachweis der Bezahlung (da habe ich den aktuellen Kontoauszug sowie 12 Auszüge nur über die Miete mitgesandt)
    31.8. Da bisher keine Raktion der MA35 Mail an die MA35 mit Lohnzettel August und ob sie noch etwas brauchen -> Antwort: der Antrag ist genehmigt, wir bekommen in wenigen Tagen per Post Bescheid


    Was nun
    Leider ist heute Feiertag in den Phils, daher kann meine Frau keine Reiseversicherung abschließen und nicht am Monat damit zur Botschaft (sie bekommt das Visum auf der Botschaft).
    Daher: NBI&DFA Anfang nächster Woche, dann nach Manila, NBI übersetzen.
    11. Visumsantrag Botschaft
    12. Legalization NBI
    20. CFO Stempel
    21. Flug


    Sobald der NBI legalized ist, lassen wir uns den nachschicken, da die MA35 nach wie vor NACH dem ersten Besuch mitteilt, dass ein neuer NBI beim ABHOLEN des Titels ca 4 Wochen später benötigt wird.

    Frage zum NBI beim Abholen des Aufenthaltstitels: es ist ja zeitlich sehr mühsam den NBI zeitgerecht nach Österreich zu bekommen.
    Nun hat eine Freundin meiner Frau eine Freundin, die bereits in Österreich ist und bei der ken NBI beim Abhoken des Aufenthaltstitel verlangt wurde. Es gibt auch auf keiner österr- Webseite eine Info, dass beim Abholen ein NBI nötig wäre.


    Braucht man nun einen? Wer hat da persönliche Erfahrungen?

    So, eine weitere wichtige Hürde genommen: der Antrag wurde heute entgegengenommen :)


    Es wurde dabei nur je eine Kopie (aus dem Copyshop) gefordert und es wurden auch nur die Dokumente nachgefragt, die auf http://philwiki.travelflo.net/…titels_in_.C3.96sterreich genannt werden


    Infos der Botschaft mit 28.6.2017:
    ) Reiseversicherung reicht für 2 Wochen, wenn man das Visum holt
    ) Das Visum holt man nach wie vor bei der Botschaft, nicht bei VFS (die haben es zwar auf der Webseite, haben aber keine Ahnung davon und verweisen auf die Botschaft, eine Email mit dieser Auskunft hat meine Frau bei der Botschaft vorgelegt)
    ) die Überbeglaubigungen werden im Rahmen der Antragstellung erledigt (wie gehabt)
    ) die Vollmacht wurde nicht angenommen, da sich die MA35 sowieso mit mir in Verbindung setzen wird, wenn etwas fehlt. Meine Frau hat darauf insistiert, wurde aber freundlich darauf hingewiesen, dass dies weder rechtlich noch technisch nötig ist


    Infos einer Bekannten meiner Frau
    ) man benötigt keinen NBI mehr für das Abholen des Aufenthaltstitel in Österreich. Ich versuche das noch zu verifizieren. Es steht aber auch nicht auf dem Mitteilungstext der Botschaft, wenn man das Visum abholen darf (eben von dieser Bekannten bekommen) und auch nicht auf der Webseite der MA35. Das wäre natürlich spitze, dass das fristgerechte Eintreffen des von der Botschaft überbeglaubigten NBIs zur Antragsabholung ja terminlich ziemlich Kopfzerbrechen macht

    ENTWARNUNG! Diese Antwort kam von der Botschaft :)


    "Thank you for sending us an email. For requirement and procedures of residence permit, please check the link: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/start.aspx. Moreover, with regard to the legalization, you have the option to submit the documents before or during the application of residence permit itself. Just be informed that legalization of documents may take several weeks due to verification procedures. Unless the documents for residence permit application are complete, it will not be forwarded to Austria for evaluation."


    Hier kann nur eine Auskunft der Botschaft helfen; oder auch des Application Centers .. falls die Botschaft nicht oder schlecht antwortet.


    Hab ich angeschrieben, aber heute hat sie nicht offen. Die letzte Antwort war, dass nur die MA35 Auskünfte gibt. DIe MA35 hat darauf mit einem Link auf die (fehlerhafte) Seite mit den Voraussetzungen zum Antrag geantwortet und dass sie weiters nicht beratend tätig sind, dazu muss ich mich an NGOs wenden.


    Eine österr. Behörde sagt also einem österr. Staatsbürger nicht, welche Dokumente benötigt werden. Vielleicht ist die Antwort der Botschaft diesmal ja besser.