Schengen Visa über Botschaften anderer Schengenstaaten

  • Eine SchengenVisum wird nach-wie-vor von National-Staaten der SchengenLänder vergeben. Daher gilt solch ein Visum in erster Linie auch für dieses Land. Solch ein SchengenVisum hat nur (nebenbei) den Vorteil dass man auch in andere SchengenLänder reisen kann, aber hauptsächlich sollte man auch in dem Land bleiben, das das SchengenVisum erteilt hat.


    Ich kann es auch so formulieren: Ein einheitliches Schengenvisa gilt für den gesamten Schengenraum, wenn ich bestimmte Randbedingungen einhalte:


    1) Für die Ausstellung ist das Land mit dem längsten Aufenthalt zuständig (wobei in meinen Augen dies einfach ein Kriterium ist, um untern den Schengenstaaten Kriterien für die Zuständigkeit zu schaffen). Sollte kein Hauptreiseziel bestimmbar sein, ist es da mit der ersten Einreise.


    2) Die Angabe des Reisegrundes muss der Wahrheit entsprechen --> Das ist der einzige Punkt, wo man einen Ansatzpunkt hat gegen einen möglichen Visaverstoß


    Wenn jemand also über Polen einreist, dort irgendwann in der Visazeit 21 Tage Urlaub verbringt und weitere 21 Tage in Deutschland verbringt, wäre dies absolut im Einklang mit den Visabestimmungen (ohne wenn und aber), sofern er diesen Plan so angegeben hat.


    Man kann sogar noch weiter gehen: Der Visakodex selbst fordert keine detaillierten Reisepläne, sondern nur die Angabe der Visagründe. Wenn man dann seinen Reiseplan nach Erteilung des Visas erst detailliert, und dabei dann erst raus kommt, dass man jetzt in einem anderen Land als dem Ausstellerland seinen Schwerpunkt hatte, dann ist dem halt so und dies ist noch lange nicht ein Visaverstoß. Allerdings dürfte dies eh nur theoretischer Natur sein, und die Botschaften werden vermutlich so gut wie immer ein detaillierten Reiseplan einfordern. Und wenn sie den eingefordert haben, und man dann klar abweicht, werden die Diskussionen entsprechend Visaverstoß anfangen...


    Von vornherein darauf zu pochen, dass man nach GutDünken Anspruch darauf hat, mit einem SchengenVisum in ein beliebiges Land der EU reisen zu können, entspricht nicht den Regeln.


    1) Ich habe auf nichts gepocht, von daher mal ruhig Blut ;-)


    2) Der Visakodex erlaubt die Reise in jedes x-beliebige Schengenland, wenn man ein einheitliches Schengenvisa hat. Es sind nur bestimmte Randbedingungen zu beachten: die Angaben zu den Reisedaten und damit auch der Visagründe müssen halt der Wahrheit entsprechen. Verboten ist es nur bei einem Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit.


    Ansonsten bitte Gegenteil mit Auszug aus den gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen antreten. Mir ist zumindest keine Regel bekannt, die deine Aussage hier stützt.

  • 1) Ich habe auf nichts gepocht, von daher mal ruhig Blut ;-)


    ich habe dir nichts vorgeworfen ... daher selber ruhig Blut -:)


    Zitat


    2) Der Visakodex erlaubt die Reise in jedes x-beliebige Schengenland, wenn man ein einheitliches Schengenvisa hat. Es sind nur bestimmte Randbedingungen zu beachten: die Angaben zu den Reisedaten und damit auch der Visagründe müssen halt der Wahrheit entsprechen. Verboten ist es nur bei einem Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit.


    Ich weiss nicht, warum du hier so ein Riesenfass aufmachst. Es gibt eine klare Regel, dass das Land für die Ausstellung des SchengenVisums zuständig ist, in dem man sich am längsten aufhält. Bei gleich langen Aufenthaltszeiten ist eben eines dieser Länder zuständig. Wo liegt das Problem? Das man bei Visabeantragung wahrheitsgemässe Angaben muss, gilt für alle Visaarten.


    Was ich sagen wollte ist, dass es eben nicht erlaubt ist, ein 3 monatiges Visum in der polnischen Botschaft zu holen um dann gleich in ein anderes SchengenLand seiner Wahl einzureisen um dort 3 Monate zu bleiben.


    Wir haben eben noch keine EU-Botschaften in der Welt, die Schengen_Visa für den gesamten Schengen Raum erteilen. Dann wäre das (vielleicht) möglich.