Posts by raphael00

    Der tatsächliche Ladezustand wird aber nirgends überwacht oder kontrolliert oder?

    Würde es nicht zusätzliche Sicherheit bringen, wenn man hier vorgaben machen würde (falls es überhaupt praktikabel wäre, dass zu prüfen (weis nicht wie viele immer eine Powerbank dabei haben))?

    Und wie lange will man/n dann an der Sicherheitskontrolle stehen?

    Es gäbe da sicher verschiedene Möglichkeiten, dass umzusetzten und den Aufwand gering zu halten. Haben ja auch nicht alle eine Powerbank dabei. Und wenn man es einführen würde, würde es sich auch irgendwann einpendeln wie beim Gepäck: XX Kilo pro Koffer, so dass kein entladen mehr nötig sein würde

    In China wird genauestens auf die Kapazität geschaut und wenn zu viele oder zu große Powerbanks im Carry-on sind die wandern den Abfall!

    Der tatsächliche Ladezustand wird aber nirgends überwacht oder kontrolliert oder?

    Würde es nicht zusätzliche Sicherheit bringen, wenn man hier vorgaben machen würde (falls es überhaupt praktikabel wäre, dass zu prüfen (weis nicht wie viele immer eine Powerbank dabei haben))?

    Die Sicherheit kann dir niemand geben. Ich würde auf jeden Fall darlegen / beschreiben, wie das Prozedere mit seinen Kreuzfahrtjobs ist, damit klar ist, dass er trotz seiner "aktuellen" Arbeitslosigkeit wieder einen befristeten Job haben wird. Und gegebenenfalls auch Nachweise über die letzten Jahre, dass er immer wieder solche Verträge fortlaufend hatte und die entsprechenden Pausenzeiten dazwischen (sprich der Nachweis auch erbringen, dass dies berufstypisch ist).

    Wenn dieser Re-Employment-Letter schon ein neues Startdatum hat, kann dies ein aktzeptabler Rückkehrgrund sein.

    Aber auf der anderen Seite habt ihr eine Beziehung, und welches Paar will sich schon gerne trennen nach Ablauf der Zeit. Man kann immer so oder so argumentieren, von daher eine Garantie geben kann hier sicher niemand

    Und das das auswärtige Amt sogar wissentlich gefälschte Afgahnische Ausweise akzeptierte sollte bekannt sein ..

    Wenn der Gleichheitsgrundsatz immer noch gilt ist wohl tag der offenen Tür für alle, alles andere wäre ja Diskriminierung

    So gesehen ist es das ja auch bisher gewesen .....

    Wenn schon meine Frau und ph. Freundinnen von ihr während des Integrationskurses feststellten, dass da Teilnehmer sind, die nicht mal einen Ausweis haben, während sie diverse Dokumente / Unterlagen beischaffen mussten, damit ihre vorhandenen Hauptdokumente noch einmal geprüft werden, um dann nach Deutschland zu kommen ...

    Ja diese Diskriminierung ist unsren ph. Partnerinnen durchaus bewusst .....

    Aus dem Eröffnungspost des TS.....

    Man sollte schon alles lesen ;-)

    Außerdem braucht man vom TE mal eine Antwort, ob die Hochzeit mit EFZ und UP durchgeführt wurde

    Die Mutter hat ein gültiges Visum in ihrem Reisepass. Unter der Annahme, dass dies ein Visum zur Familienzusammenführung ist, würde ich da erwarten, dass entweder die Dokumente der Frau als glaubhaft eingestuft wurden, oder es eine UP gab.

    Und damit eigentlich die Voraussetzungen für den Zuzug nach Deutschland erfüllt sind, da ja die DBM als auch die ABH zugestimmt hatten.

    Wie es dann später hier mit dem Standesamt aussehen würde, falls noch keine UP. Gute Frage.

    Sicherlich ist man mit einer UP behördentechnisch bei allen drei Behörden dann auf der sicheren Seite.

    CFO braucht man nicht wenn Freundin besucht Freund mit Schengen Visum - sofern das eure Konstellation ist.


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    Normal nicht, aber während Corona wurde es dennoch verlangt.

    Was genau ist das CFO?

    Sie hat ein gültiges Besuchervisum!

    Wir besorgen jetzt das ASG Document und dann würde ich noch mal einen Satz Kopien der Ausweise mit rüber schicken und ebenso einen Satz des Proof of Relationship (Fotos, Kommunikation etc.)

    Ich stolpere jetzt nur über das CFO? Was ist das und brauchen wir das noch wenn wir alles andere haben?

    Das Dokument muss ja entsprechend von der ph. Botschaft hier oder dem Konsulat "beglaubigt" werden. Und dazu am besten die entsprechenden Supportdokumente und Kopien mit dran hängen lassen

    1. Sponsors Passport ist markiert ---> War eine Passportkopie des Sponsors mit angefügt gewesen?

    2. Proof of relation ist markiert: War etwas beigefügt? Was war das Verhältnis zwischen ihr und dem Sponsor: Beziehung aber noch nicht verheiratet? Ist dem auch so kundgetan worden?

    Oder hat man das verheimlicht, weil man kein CFO hatte?


    Anbei zur Info ein Link zu den DFA guidelines:

    GuidelinesonDepartureFormalitiesforInternational-BoundPassengersinallAirportsandSeaportsintheCountry.pdf (dfa.gov.ph)

    Von daher glaub ich eher, dass ihn der deutsche Datenschutzstandard im Ausland kaum interessiert.

    .. eins stand aber ganz klar auf der Auskunft des Datenschutzbeauftragten damals:


    Das deutsche Datenschutzgesetzt gilt auch auf den Botschaften im Ausland und sie haben auch dafür Sorge zu tragen, dass Aufträge, die das DBM an einheimische Auftraggeber erteilt, dem deutschen Datenschutzgesetz entsprechen.. Wie das zu kontrollieren ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Mag alles sein. Die Dienstleister der DBM sind die eine Sache, die DBM selbst die andere. Und hier war zumindest in der Vergangenheit die Luft für die DBM i aus Sicht Datenschutz auch extrem dünn (Eben dieses Einfordern von Dokumenten Dritter, Visainterwies im Schalterraum, wo jeder mithören konnte, ...)

    Oder es dient nur für den Vertrauensanwalt, dass er bei seiner Arbeit die Zustimmung vorlegen kann und damit keine Hindernisse hat.

    Für mich fordert der deutsche Staat von den anderen oft mehr ein, als er selbst bei sich erfüllt. Von daher glaub ich eher, dass ihn der deutsche Datenschutzstandard im Ausland kaum interessiert.

    Liebe Europäer die sich auf den Philippinen niedergelassen haben oder es vorhaben. Ich hatte das Glück schon bei meinem ersten Besuch Familienanschluß zu haben. Einer meiner Freunde hat eine Philippina geheiratet inclusive ihrer ganzen Familie. Das war eine interessante Erfahrung für mich. Ich habe gelernt das 90 % der Leute keinen Job und kein Einkommen haben. Und ich habe Unterkünfte der Familie gesehen die selbst mich als erfahrenen Reisenden erschüttert haben. Deshalb ergreifen sie jede Möglichkeit etwas für sich und ihre Familie zu tun. Viele arbeiten ja auch im Ausland unter unwürdigen Bedingungen für wenig Geld. Und dann kommt ein Tourist mit Geld in der Tasche des Wegs, was würdet ihr da machen ? Na ja, wir müssen lernen das es einfach unterschiedliche Kulturen sind , so ein bischen Anpassung tut uns auch ganz gut. Trennt Euch von der Illusion das es sich um Liebe handelt, es geht am Ende nur darum die philippinische Familie zu unterstützen. Wer das akzeptiert kann dort glücklich werden.

    Es gibt auch Mädel die nicht für Geld für die Familie sorgen müssen, weil die Familiemitglieder alle Geld verdienen. Mein Freundin hat eigene Einnahmen und Z.B. beteiligt sich an Kosten die anfallen, sie bezahlt wenn wir mit dem Taxi unterwegs sind bevor ich meine Geldbörse aus der Tasche habe und kauft auch Sachen für unsere Wohnung. Sie hat mir einen Drehstuhl zum Geburtstag geschenkt und Hotelkosten bezahlt.

    Also nicht alle in einen Topf werfen.

    Man muss halt nicht Teenies suchen die erst noch lernen. Meine Luise verwöhnt mich komplett sie ist allerdings Lebens erfahren.

    Dito. Es gibt solche und solche.

    Und wie gesagt, ich brauche nicht diverse Schengen Visa für die Verwandten zu finanzieren.

    Verstehe ich nicht, musst du ja auch bei einer Heirat in Deutschland nicht ...

    Klar wären die sicher am liebsten bei der Hochzeit dabei und schon noch mal mehr in einem anderen Land. Aber ich glaube, die wären auch zufrieden mit einer schönen Hochzeitsfeier vor Ort auf den Philippinen, selbst wenn die rechtsgültige Ehe dann in Deutschland geschlossen wurde.

    Die Frage wie sie unterschreiben müsste?

    Nach meiner Auffassung: in D so wie es in der deutschen HU steht.. und in den Philippinen (oder im Rest der Welt) so wie es im philippinischen Pass steht.

    (Also in D mit Maxi im Vornamen und auf den RP ohne Maxi im Vornamen)...

    Ich denke, bei Unterschriften ist dass nur ein rein formales Problem, da man nur selten die Anforderung hat, mit Vor- und Nachnamen zu unterschrieben. Und wenn, kann man ja in beiden Fällen alles einfach hintereinander schreiben.

    Beim Ausfüllen von Formularen ist es natürlich dann schwierig. In unserem Fall steht in der dt. Heiratsurkunde (unsere Ehe wurden in den Ph. geschlossen, und in dt. dann registriert) beim Mittelnamen der Zusatz in Klammer "Mittelname" ;-)

    Beim Eintragen ins Namensregister hat man dann aber wohl den Mittelnamen dem Vornamen zugeschlagen, und auf diesem reitet unsere ABH nun wiederum rum bzw. sah dann als Ausweg ein Zusatzdokument zu machen als Brücke deutscher Namen zu ph. Namen im Paß.

    Von daher wirds in Deutschland der Namen sein sollen / Müssen, der im Namensregister eingetragen wurde.

    Und bei einer Hochzeit in Deutschland müsste dieser Name im Regelfall identisch mit dem Namen der Heiratsurkunde sein.

    Müsste es in dem Zusammenhang nicht auch ein zusätzliches Dokument zur Namensführung gegeben haben?

    Das ist die deutsche Rechtslage. Wie sieht es mit der Rechtslage hierzu auf den Philippinen aus? Wenn die Filipina noch irgendein DNA-Material von ihm hat und damit auf den Philippinen einen DNA-Test machen würde, falls legal möglich?


    Ansonsten würde ich in dem Fall einer per Gericht durchgesetzten Vaterschaftsfeststellung durch aus Chancen einräumen: Es gab nachweislich ja ein besuch der Dame in Deutschland, und zwei Besuche von ihm auf den Philippinen. Wenn hier der angenommene Zeugungszeitpunkt zu einem dieser Besuche passt, noch andersweitig einen ernsthaften Kontakt zwischen den beiden nachgewiesen werden kann, könnten das Argumente dafür sein.

    Zum ganzen Kostenaufwand: Das wird halt das Problem sein. Solange sie nichts in der Hand hat, muss sie in Vorkasse gehen und bleibt, wenn die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden kann, auf den Koste sitzen.


    Ob es sich lohnt? 125 Euro sind nicht viel hier, dort jede Menge. Neben dem Kindesunterhalt: Ist er nicht auch noch Unterhaltspflichtig gegenüber der Mutter? Dann wäre es noch einmal zusätzlicher Unterhalt

    Hier eine Liste (Foto) der erforderlichen Dokumente nach persönlicher Vorsprache meiner Pinay in Cebu City. (Stand Dezember 2023)
    Laut Auskunft des (österr.) Konsulates wäre auch sicherheitshalber ein polizeiliches Führungszeugnis zu besorgen, da manche Barangays dieses auch verlangen.

    Vorsicht: Ist bisschen wie ein Deutschland: In Deutschland legt das lokale Standesamt fest, wsa man zur Hochzeit benötigt. In den Philippinen entsprechend das ph. Pendat zum Standesamt.

    Daher bei der Hochzeit auf den Ph. das dortige "Standesamt" aufsuchen, und die notwendigen Unterlagen klären.

    Mindestanforderung für dich ist auf jeden Fall deine Geburtsurkunde (internationale engl. Version, Überbeglaubigung ist zu klären)), sowie das Ehefähigkeitszeugnis zusammen mit dem von der DBM ausgestellten 'Consular Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage' (Basis für die Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis).

    Bei einem geschiedenen Höchstwahrscheinlich noch die Scheidungsurkunde in engl. Übersetzung (und vermutlich entsprechend überbeglaubigt)

    Dann können ja noch zusätzliche Anforderungen dazu kommen, je nachdem, wer die Trauung durchführt (Kath. Priester wollen wohl gerne ein kath. Taufzeugnis haben, und wenn nicht stellen sie sich schon mal quer...).


    Ansonsten gibt es noch weitere Anforderungen geben:

    - ein gemeinsam besuchtes Marriage Seminar

    - Aushang der Eheanmeldung für mindestens 10 Tage


    Daher dringende Empfehlung: Alles mit der lokalen behördlichen Stelle auf den ph. und der die Trauung durchführende Person / Institution abklären.

    Was ist das für ein Teil? Lese das hier immer öfters im Zusammenhang mit einem Schengen-Visum.

    Wozu benötigt wer das Teil und warum? Habe davon auf der Seite der Botschaft nichts gefunden.


    Was das Schicken von Dokumenten aus Deutschland angeht, habe ich die schriftliche Aussage eines Botschaftsmitarbeiterin, dass PDF ausreichen. Man muss KEIN Original per Post schicken. SO die Aussage ... Werde daher meiner Frau auch dieses Mail mit der Aussage zukommen lassen.

    es ist eine philippinische Anforderung, für die Ausreise. Ich bin erst durch das Thema offboarding darauf aufmerksam geworden. Damit hat sich das Forum schon mehr als rentiert :-) Neben den Anforderungen der deutschen / Schengen Seite gibt es leider im speziellen Fall der Philippinen auch Ausreise Anforderungen. Dazu gehören CFO und AoS, bei dem CFO bin ich noch am lesen, es gibt wohl einerseits das Formular und dann noch den ex Sticker, jetzt barcode. Mir ist auch noch nicht klar ob man ein CFO ohne Visa oder nur mit Visa machen darf .... alles leider sehr kompliziert und ich schaue aktuell erst mal nur nach dem Schengen Visa, ob das in anderen Fällen auch benötigt wird kann ich dir nicht sagen, aber hier gibt es sehr kompetente Personen :-)

    So wie ich die letzten Meldungen hier im Forum gelesen habe, inzwischen erst, wenn man das Visa hat. Und es gibt einen Counsellor, der mit dem ph. Applicant spricht, und die Anforderungen an notwendige Dokumente definiert. Sprich: es können hier im worst case noch weitere Dokumente dazu kommen.

    Dies gilt aber wiederum nur, wenn man eine Beziehung hat, also seine Freundin / Verlobte / Frau einladen möchte.

    Wobei bei Punkt 4 und 5 es, wenn ich mich richtig an das AOS für meine Schwiegermutter vom Mai erinnere, entweder das eine oder das andere gehandhabt wurde (hatte aber sicherheitshalber auch meine Gehaltsabrechnungen mit dabei).

    einfach mit den Sachen zur Botschaft und das AoS beantragen ... soviel ich hier aus dem forum weiß, bestehen nicht auf die Überbeglaubigungen.. kann ich aber nicht garantieren..

    Wenn ich mich richtig erinnere, entfallen die Überbeglaubigungen, wenn man als die im Affidavit eingetragene Person selbst erscheint, und natürlich auch die ganzen geforderten Unterlagen / Nachweise dann von einem sind (für die finanziellen Dinge usw).

    Müsste irgendwo auch auf der Seite der ph Botschaft stehen stehen derart: persönliches erscheinen keine Überbeglaubigungen, Postweg oder über Dritte dann mit Überbeglaubigungen.


    So, alle Dokumente und Sicherheitsleistung sind bei der ABH. Jetzt warte ich ja auf die Verpflichtungserkläng von dort. Der nächste Schritt (oder auch nicht, das ist mir gerade unklar). Ist ja entweder alles in die Philippinen senden und Visum Antrag mit den zugehörigen Dokumenten, oder erst philippinische Botschaft und AFFIDAVIT OF SUPPORT AND GUARANTEE (AOSG)?

    Erst Antrag stellen , ohne AoS... denn das AoS wird ja nur für die Ausreise selbst (also am Flughafen) gebraucht.


    AOS wird erst benötigt, wenn man ein Visa bekommt (da wie geschrieben für die ph. BI am Flughafen). Aber letztlich: Macht man es erst, wenn man das Visum hat, schickt man zwei Mal Dokumente auf die Philippinen. Macht man es jetzt gleich, und bekommt dann kein Visa, war es halt für die Katz. Wenn man es jetzt gleich macht, kann man die VE als Basis für das AoS nehmen.

    Letztlich muss der TS entscheiden, welcher Weg bei ihm am besten passt.


    Die aktuelle Liste sieht so aus:

    1. Filled out Affidavit of Support and Guarantee form
    2. Valid passport/ID of the sponsor
    3. Valid passport/ID of the individual being invited/sponsored
    4. Proof of relationship of sponsor with the individual being invited/sponsored
    5. Proof financial capacity of sponsor (e.g., payslip, bank statements/certificate, etc.)
    6. Verpflichtungserklärungen, Declaration of Commitment
    7. Letter of invitation, if available

    Kopien nicht vergessen: Für einen Teil der Dokumente werden , wenn ich mich richtig erinnere bis zu 2 Kopien gebraucht.

    Zum einen wohl für die Datenablage der ph. Botschaft / Konsulat, zum anderen aber, weil dann eine Kopie mit an dem AOS mit angefügt wird

    Eine separate Sicherheitsleistung im Rahmen des Visumsprozess gibt es nicht.


    Es kann zur Ausstellung der VE nötig sein, eine Sicherheitsleistung (Sperrkonto) zu hinterlegen.

    Das legt aber die ABH fest, die die VE ausstellt... bei der DBM kommt letztendlich nur bei Antragstellung die VE an.. ob die auf Grund der Gehaltsnachweise oder/und der Sicherheitsleistung ausgestellt wurde, kann man der VE nicht ansehen. Daher können auch deswegen "keine Chancen steigen".

    angeblich ist der Vermerk der ABH ein anderer, ich kann nur wiedergeben was die Dame mir gesagt hat. Die Sicherheitsleistung bezieht sich auf die VE, also statt Einkommensnachweis Sicherheitsleistung. So hat die Dame es mir erklärt. Die wichtige Frage ist wohl untergegangen. Das Thema Kostenübernahme, ist das mit der VE und der Sicherheitsleistung erledigt, wie behauptet wurde, oder nicht? Ich muss ja noch zur philippinischen Botschaft in Frankfurt und wollte die Dokumente erst danach nach Manila schicken.

    Meinst du Mit Kostenübernahme dann das Avidavit of Support?

    Wie geschrieben, letztlich brauchst du von deiner ABH eine VE. Ob die jetzt auf Basis von Lohnzettel ausgestellt wurde, oder auf Basis eines eingezahlten Betrages auf einem Sperrkonto ist egal, sofern die bescheinigt, dass deine Möglichkeiten zu einer Kostenübernahme nachgewiesen wurden. Die VE ist das Dokument, dass die DBM sehen will.

    Hörte sich für mich so an, als ob ev. beim TS die Dokumente nicht entsprechend den ph. Vorgaben beglaubigt waren, wie z. B. Scheidungsurteil:



    Vielelicht die ph. Botschaft / Konsulat fragen, was genau an Dokumenten (Überbeglaubigt durch welche staatliche Authorität) und in welcher Form benötigt wird.

    Ich habe das deutsche Scheidungsurteil durch beeidigte Dolmetscherin übersetzen lassen. Mit Stempel und allem. Heute kam ein Brief mit unsere "Kopien" zurück. Mit einem Merkblatt das ich ein original Scheidungspapier vom Gericht in englischer Übersetzung zurück schicken soll. Dies lag aber vor. Durch die Dolmetscherin mit allem drum und dran. Wir werden am Donnerstag noch anrufen. Wenn ich alles nochmal übersetzen lassen soll, lass ich es. Das geht jetzt seit 2020 so.

    Aus den Anforderungen der ph. Botschaft (Homepage):

    ☐ IF THE FOREIGN SPOUSE WAS PREVIOUSLY MARRIED AND IS NOW DIVORCED: ☐ DIVORCE DECREE, Officially translated into English by an Official Translator and the translated document MUST be authenticated by the Landgericht


    Wurde es den beglaubigt vom Landgericht?