Klar, der deutsche Amtsschimmel ist hier schwerfällig, im Falle eines ausweisrelevanten Dokumentes aber auch zurecht, sonst könnte ja jeder kommenund es wird unübersichtlich, wenn jede ABH was eigenes macht.
Was Englisch angeht, ist dies die Sprache der EU. Von daher würde ich schon erwarten, dass es Vorlagen / Formulare für eine Vielzahl von Dokumenten in Englisch bzw. mehrsprachig bereits gibt. Z. B gibt es die deutsche Meldebescheinigung bei uns im Amt entsprechend ausgeführt.
Von so einer Ersatzbescheinigung für ein ausweisrelevantes Dokument würde ich dies auch erwarten, aber man hätte vermutlich die ABH gezielt darauf ansprechen müssen und nachfragen / nachbohren.
Ich glaube, die Antwort steht hier:
Jetzt mal Schluss hier mit dem Deutschlandbashing...Amtssprache in Deutschand ist Deutsch und wer eine Übersetzung haben will, muss das selbst erledigen! Hier lag einwandfrei und zugegeben der Fehler beim TE und seiner Frau, denn eine Fiktionsbescheinigung taugt nicht, um damit in der Welt rumzugondeln...sie erlaubt nur die Wiedereinreise nach Deutschland, wäre nur bei einem Direktflug Europa - Philippinen problemlos gewesen.
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in meinen Augen nicht zur Gänze ...
Erstens muss jedem klar sein, dass mit einem nur deutschsprachigen Dokument im nicht deutschsprachigem Ausland von vornherein es zum Scheitern verurteilt ist.
Zweitens sollte jedem klar sein, dass man nur im Notfall und wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt, mit vorläufigen oder behelfsmäßigen Dokumenten auf Reisen geht. Die Mindestanforderung muss hier schon sein, dass es in einer weltgängigen Sprache ist und einen offoziellen Charakter hat.Die Aussage von TanduayIce, dass mit der Bescheinigung von der ABH nur bei einem Direktflug zu den Philippinen alles problemlos möglich gewesen wäre, halte ich für zu optimistisch, da die gute Frau bei der Wiederausreise aus den Ph. die dortige Immigration passieren muss mit den gleichen Dokumenten, mit denen die türk. Immigration die Einreise verweigerte --> sehe ich auch als problematisch an. Es sei den, man liefert die fertige Aufenthaltsgenehmigung vorzeitig zu ihr auf die Ph.
Insofern haben wir in Deutschland Amtssprache deutsch, was aber nicht die Amtssprache des Schengenraumes ist. Die dt. Aufenthaltskarte ist auch Basis für das Aufenthaltsrecht des gesamten Schengenraumes, insofern habe ich hier schon die Erwartungshaltung, dass alles was diesen Aufenthalt im Schengenraum legalisiert, auch in einer zumindest englischen Version bereit steht.
Bisher waren die wenigen Vordrucke, die ich von den Ämtern im Zusammenhang mit meiner Frau benötigt, zumindest soweit in Englisch, dass die Formularfelder zwei- oder dreisprachig beschriftet waren. Und im Falle einer VE für meine Frau hatte ich und unsere ABH diese dann auch zweisprachig in dt und engl. ausgefüllt (für den Fall, dass die ph. Immigration sich an dem Dokument auf hält).
Allerdings sehe ich es auch so wie fast alle hier, dass dies hier in dem Fall die Eigenverantwortung des Bürgers ist, da eine ABH nicht weltweit die Akzeptanz-Anforderungen kennen kann und muss. Schließlich wurde es vermutlich auch versäumt, rechtzeitig den Aufenthaltstitel zu verlängern, und die Reise zur Abholung des Kindes fällt auch nicht über Nacht vom Himmel.
Ich finde es gut, dass hier Leute auch solche Probleme posten, damit auch andere aus den Fehlern lernen können.
Zur Airline selbst: Es ist sicherlich kein Verschulden von Türkisch Airlines, allerdings sind ja die Airlines im Normalfall sehr darauf bedacht, dass sie nur Leute mitnehmen mit für die Einreise im Zielland gültigen Dokumenten (weil sie sonst wieder für den Rücktransport sorgen müssten, oder?). Für TA war unter dieser Konstellation das Zielland eigentlich die Türkei, wo mit diesen Dokumenten und Papieren dann die Einreise verweigert wurde. Von daher wäre es schön gewesen für den TS, wenn dieser Mechanismus hier auch gegriffen hätte (und man ev. hätte noch gegensteuern können). Aber wie gesagt, kein Verschulden der Airline.