Hallo liebe Forumsmitglieder,
meine Liebste lebt mit mir seit bald 3 Jahren hier in D, sie macht eine Ausbildung und hat daher eine Aufenthaltsgenehmigung.
Nun wollen wir hier beim örtlichen Standesamt unseres Wohnortes heiraten, aktuell werden die Unterlagen von der DBM geprüft, bislang läuft alles.
Was ich irgendwie nicht ganz auf die Reihe kriege ist die Sache mit den Requirements for Filing a Report of Marriage seitens der phil. Botschaft in Berlin, wonach vor der Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird. Seitens des dt. Standesamts war davon keine Rede, ich bin eigentlich nur deshalb darauf gestoßen, weil die Anerkennung der Heirat seitens der PH für uns wichtig ist (-nehme ich jedenfalls an), weil wir später auch noch kirchlich heiraten möchten - das dann aber auf den Philippinen mit ihrer Familie usw.
Nun habe ich hier ([Sonstige] Nötiger cfo/GCP Kurs, Split möglich (Kurs in Manila, Abholung in Cebu)?) gelesen, dass man das eigentlich vergessen kann - es sei denn in den Fällen, wo "die pinay seit längerem ihren Wohnsitz in D hat", wie hge schreibt.
Stellt sich mir die Frage, was "seit längerem" bedeutet - und ob wir demnach das doch brauchen?
Würde bedeuten, nach Berlin fahren, damit die spezielle Power of Attorney von der phil.Botschaft abgesegnet werden kann, mit dem dann eine Bekannte auf den Phil die Geburtsurkunde und Cenomar von der DFA "duly" authentifizieren lassen kann (so jedenfalls die Empfehlung der phil.Botschaft), was sie dann wieder herschickt, und wir mit den anderen erforderlichen Unterlagen wieder nach Berlin fahren um das LCCM zu bekommen? Und dann nach der Trauung hier machen wir den Report of Marriage?
Danke schon im Voraus,
Jaymir