Beiträge von Jaymir

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, hge.
    Also bei dem Punkt "Ehefähigkeitszeugnis von der Heimatbotschaft" ist definitiv kein Kreuzchen dran auf dem Merkblatt vom Standesamt...


    Das heißt, dann brauchen aber dennoch für den ROM: "Original PSA-issued Birth Certificate of the Filipino spouse duly authenticated by the DFA with 4 photocopies" - Was mich daran "stört" ist halt wieder die DFA-Authentifizierung dafür.
    Um die zu bekommen bzw. besorgen zu lassen (wenn man selbst in absehbarer Zeit nicht auf den Phils ist) muss dann offenbar die notariell beglaubigte bzw. von der phil. Botschaft gezeichnete Power of Attorney eingeholt werden, oder übersehe ich da eine einfachere Möglichkeit?


    Gruß,
    Jaymir

    Hallo liebe Forumsmitglieder,


    meine Liebste lebt mit mir seit bald 3 Jahren hier in D, sie macht eine Ausbildung und hat daher eine Aufenthaltsgenehmigung.
    Nun wollen wir hier beim örtlichen Standesamt unseres Wohnortes heiraten, aktuell werden die Unterlagen von der DBM geprüft, bislang läuft alles.
    Was ich irgendwie nicht ganz auf die Reihe kriege ist die Sache mit den Requirements for Filing a Report of Marriage seitens der phil. Botschaft in Berlin, wonach vor der Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird. Seitens des dt. Standesamts war davon keine Rede, ich bin eigentlich nur deshalb darauf gestoßen, weil die Anerkennung der Heirat seitens der PH für uns wichtig ist (-nehme ich jedenfalls an), weil wir später auch noch kirchlich heiraten möchten - das dann aber auf den Philippinen mit ihrer Familie usw.
    Nun habe ich hier ([Sonstige] Nötiger cfo/GCP Kurs, Split möglich (Kurs in Manila, Abholung in Cebu)?) gelesen, dass man das eigentlich vergessen kann - es sei denn in den Fällen, wo "die pinay seit längerem ihren Wohnsitz in D hat", wie hge schreibt.
    Stellt sich mir die Frage, was "seit längerem" bedeutet - und ob wir demnach das doch brauchen?
    Würde bedeuten, nach Berlin fahren, damit die spezielle Power of Attorney von der phil.Botschaft abgesegnet werden kann, mit dem dann eine Bekannte auf den Phil die Geburtsurkunde und Cenomar von der DFA "duly" authentifizieren lassen kann (so jedenfalls die Empfehlung der phil.Botschaft), was sie dann wieder herschickt, und wir mit den anderen erforderlichen Unterlagen wieder nach Berlin fahren um das LCCM zu bekommen? Und dann nach der Trauung hier machen wir den Report of Marriage?


    Danke schon im Voraus,


    Jaymir

    Danke, Slickowan!


    Und Pelle06, ich sehe es wie carldld - und wüsste nicht, wem ich das Leben schwer mache. Und ich glaube nicht, dass Du diese Frage für meine Freundin beantworten kannst wenn du schreibst, ich mache ihr das Leben schwer.
    In diesem Teil geht es um Behörden und Visumsfragen, also fühle ich mich hier mit dem Thread richtig.
    Du kannst ja gerne einen irgendwo mit dem Thema starten, wann denn der beste Zeitpunkt zum Heiraten ist.
    Nix für ungut, aber dazu muss ich nicht mehr schreiben.

    Liebe Gemeinde, es gibt frohe Kunde:


    Nach der völlig problemlosen neuen Terminvergabe konnte meine Liebste bei der DBM vorstellig werden, durfte sämtliche Unterlage einreichen und wurde interviewt.
    Auch ich war offenbar Thema der "Unterhaltung", das ließ sich nicht vermeiden. Aber wir sind das Thema offensiv angegangen und sie hat klar geäußert, dass sie während der Zeit für den BFD bei mir wohnen möchte und hat um unser Verhältnis keinen Hehl gemacht.
    Sie möchte ja in der Zeit bei mir wohnen. Auch ich habe wieder was gepinselt und dem Antrag beigelegt.


    Das Gespräch lief also ganz gut, unsere Unterlagen waren umfassend und gut vorbereitet.
    Aber das hatte ich damals bei unserem allerersten Antrag auf ein Schengenvisum auch gedacht. Nix war's damals. Wir hatten also schonmal die Erfahrung gemacht, dass das nicht viel heißt. Deswegen war es natürlich wieder eine Zitterpartie.


    Diesesmal war das Glück mal wieder mit den Tüchtigen.
    Wir haben es geschafft!
    Das Nationale Visum wurde für ein Jahr Aufenthalt erteilt, sie darf die Stelle für den BFD antreten - und daher sind wir überglücklich und einigermaßen aus dem Häuschen. Nicht mal die Fussball-Niederlage meines Vereins hat mich heute aufgeregt... ;)
    Ich bin froh, dass wir es trotz aller Vorbehalte hier versucht haben - und wir die Sache mit dem Heiraten noch nicht ins Auge fassen müssen, sondern erst noch ein Jahr Zeit haben und das Zusammenleben längere Zeit proben können.
    Immerhin, wir haben die Warnungen und Vorbehalte ernst genommen und diskutiert. Möglicherweise hat das doch irgendwie geholfen - deswegen bin ich über eure Rückmeldung immer dankbar gewesen.


    Sie freut sich tierisch auf die Stelle und ich werde jetzt mal abklären, was wir dazu noch alles vorbereiten müssen, wie z.B. Impfungen etc...
    Aber mit so einer Nachricht läuft das alles deutlich besser.


    Gruß,
    Jaymir

    Kann ich alles so bestätigen.
    Und ich dachte schon, nur ich war zu blöd für die Captchas... ;)


    Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass dann an dem eigentlichen Termin tatsächlich auch die E-Mail und Pass kontrolliert wurden.
    Meine Liebste war ein paar Minuten zu spät dran, war aber trotzdem noch okay und wurde eingelassen.


    Nach ihrer Aussage war diesesmal auch die Wartezeit dann drinnen kürzer als sonst. Ob das jetzt Zufall war, oder das neue Verfahren auch für den Ablauf förderlich ist, können wir natürlich nicht sagen.

    Davon gehe ich eigentlich auch aus, ja.
    War bei uns wohl eher der Gewohnheit geschuldet - zumal bei Handynummern, immer die Länderkennung auch miteinzutragen. Also habe wir dann die 0063.. eingetragen, aber sollte auch ohne Länderkennung gehen.
    Denke nicht, dass das bei der Eingabe per Plausibilitätsprüfung gecheckt wird. Hauptsache Zahlen.

    Mein Vorschlag kommt wohl knapp zu spät, aber ich vermute es lag an der Telefonnummer.
    Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir diese (bzw. ihre Handynummer) auch zunächst in der Form "+63...." eingegeben - dann kam auch eine solche Hinweismeldung.
    Und weil nunmal ein + keine Zahl ist, bei den anderen Feldern aber zwangsläufig nicht nur mit Zahlen hantiert werden kann, war relativ schnell klar, was den Hinweis ausgelöst hat.


    Vielleicht hilft es dem nächsten...


    Gruß,
    Jaymir

    Wir haben heute das neue Terminvergabesystem genutzt.
    War unspektakulär und völlig reiblungslos - ganz im Gegensatz zum seitherigen Call-Center.
    Für August war leider nix mehr frei. Ab September hat man dann die Auswahl.


    Bei uns war es ein Termin für ein Nationales Visum - das zumindest ist in zwei Minuten über die Bühne. Das einzige was bremst, sind die Captchas. Aber vielleicht bin ich zu sehr Roboter und habe deswegen zweimal falsch getippt...


    - Art des Visums auswählen (wie gesagt, bei uns war es ein Langzeitvisum für einen BFD)
    - Captcha
    - Dann einen Termin auswählen: Man wählt dann den nächsten Monat und bekommt dort die Tage mit verfügbaren Terminen angezeigt. Bei einem Klick auf den gewünschten Tag wählt man eine der freien Uhrzeiten aus (20-Minuten-Staffelung).
    - Daten eingeben: Name, Vorname, E-Mail (für die Bestätigung), Reisepass- und Telefonnummer - und noch ein Captcha
    - Speichern und fertig


    Kurz darauf kommt eine E-Mail, die man dann ausdrucken und mitsamt dem o.a. Ausweis am Termin vorlegen muss, um Einlass zu erhalten.
    Die E-Mail enthält auch einen Link, um den Termin wieder zu stornieren.


    Wenn dann beim Vor-Ort-Termin mit der Terminbestätigung alles klappen sollte, dann ist das ein echter Fortschritt.
    Ich hoffe, das System bewährt sich - und dass die Leute dann auch die Stornofunktion nutzen, wenn sie einen Termin nicht halten können. Dass da bislang in so einem Fall niemand beim Call-Center angerufen hat, war klar. Aber wo es jetzt so einfach geht, wäre es fair von anderen Bewerbern.


    Gruß,
    Jaymir

    Da habt ihr beide völlig recht.
    Von daher ist die VE völlig in Ordnung.
    Nur dass die ABH die Einverständniserklärung von meinem Vermieter möchte, dass sie bei mir wohnen darf, obwohl das über den Mietvertrag nicht eingeschränkt ist, finde ich...komisch. Aber sei's drum, ich habe die Erklärung vom Mieter, gehe morgen wieder zur ABH und lasse die VE ausstellen.
    Wenn das klappt, habe ich alles zusammen und kann die Unterlagen runterschicken. Sobald das auf den Weg gebracht ist, werden wir mal das neue Anmeldeverfahren für einen Termin testen.
    Rückmeldung folgt...

    Danke Andy
    Ich habe dennoch in der Zwischenzeit bei der ABH nachgefragt, ob das Taschengeld für den BFD für die "Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts" ausreichend sind. Weil in unserem Fall aber meine Freundin bei mir wohnen soll, scheint das ganze aus Sicht der ABH nicht so unproblematisch. Sie argumentieren, dass im Zweifel ein Teil meiner Miete auf das Taschengeld anzurechnen sei (selbst wenn ich der Mieter bin und demnach sowieso nur ich in der Zahlungspflicht?!) und dann das Taschengeld zu wenig sei. Daher empfehlen sie eine VE. Außerdem wollen sie eine Bestätigung von meinem Vermieter, dass sie hier bei mir wohnen darf. Das sei bei kürzeren Aufenthalten (Besuchsvisum) nicht erforderlich, bei der längeren Zeit von einem Jahr allerdings schon.
    In meinem Mietvertrag steht nicht drin, dass ich hier nur alleine wohnen darf, aber das interessiert die nicht.
    Also warte ich gerade auf die schriftliche Zustimmung von meinem Vermieter, um dann die VE machen zu lassen.


    Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV habe ich inzwischen für sie beantragt, das war völlig problemlos.
    Allerdings läuft die halt erst ab dem Tag des Vertragsbeginns - also werde ich wohl noch für die paar Tage zwischen Einreise und BFD-Beginn eine Incoming-Versicherung brauchen.
    Das mal zur Lage der Dinge.

    Danke für eure Rückmeldungen!
    Der Plan war ganz klar, gegenüber der DBM mit offenen Karten zu spielen. Das haben wir immer getan. Ich kann gar nicht anders... Ich will und kann denen nichts vormachen, meine Liebste war ja schon zweimal mit Besuchsvisum hier - da ist die Absicht offensichtlich, da stimme ich euch natürlich zu. Ich hatte ja auch schon für dieses Visum eine Anfrage an die DBM gestellt, also offensichtlicher geht es nicht.


    Darum versuche ich natürlich auch nicht euch zu überzeugen, die Diskussion soll nur Denkanstöße liefern, wo es noch kritisch wird und was zu beachten ist. Daher, nochmals: Kritische Kommentare sind willkommen, sowas hilft! Oder andersrum formuliert: Wenn ich sogar die harten Kritiker hier überzeuge, sollte es auch mit der DBM klappen ;)
    Das Ziel steht auch in der Threadüberschrift - gleichwohl, und das war mein Ernst, halten wir den Zweck des BFD für sie vor ihrem Hintergrund ganz klar als hilfreich und ist nicht nur ein aufgesetztes Schauspiel. Die Gründe dafür wollen wir daher auch hervorheben, ohne die andere Sache zu leugnen. Und die Hoffnung ist dann eben, dass eine Ablehnung schwerer fallen dürfte, wenn klar ist, dass auch das Ziel des Zusammenlebens nicht dem Visumszweck widerspricht oder umgeht.


    Und wegen dem Lebensunterhalt/VE: Werde dann wohl mal versuchen, von der ABH dazu Auskunft zu bekommen.


    Jaymir

    Kritische Rückmeldungen sind immer gut - aber mir ist nicht klar, was es für ein Problem mit dem Zusammenleben geben soll. Kennst du in dem genannten Beispiel ein paar Details, war etwa die Argumentation für die Stelle nicht schlüssig? Einen Träger weit weg zu suchen finde ich eine seltsame Argumentation.


    Es würde ja kein Missbrauch in dem Sinne vorliegen, dass man bzw. frau sich dadurch einen rechtlichen Vorteil verschafft oder formale Verfahren aushebelt. Wenn etwa ein Besuchsvisum beantragt wird und die Befürchtung da ist, dass geheiratet wird, hätte die Person bzw. das Paar das ansonsten notwendige Procedere umgangen. Der Status, die Stellung, der Anspruch, etc.. das ändert sich in dem Fall. Man hätte also dem Visumszweck nicht entsprochen, dafür gibt es ein anderes.


    Aber was hat es für Auswirkungen, wenn die Antragsstellerin hier einen befristeten Vertrag bekommt, den erfüllt - und dann wieder ausreist? Ob die dann bei mir wohnt oder am anderen Ende von Deutschland einen Träger hat, und dort untergebracht ist - es ändert nichts am Visumszweck. Sie ändert nicht ihren persönlichen Status und umgeht auch nicht das (einfacher zu erhaltende) Besuchsvisum oder sonst irgendwas.
    Der BFD bietet die Chance, Menschen eine Orientierung zu geben, ob sie in dem Bereich arbeiten möchten, sie können Verantwortung übernehmen - und als Ausländerin auch mit der Kultur vertraut werden. Das ist der offizielle Zweck und wird gefördert. (Zum inoffiziellen, dass man halt billige Arbeitskräfte fürs kranke Sozialsystem findet, brauchen wir ja hier nicht diskutieren.) Und genau die Erfahrung ist uns auch wichtig.
    Ob das jetzt Primär- oder Sekundärzweck ist: Es ist die Absicht, genau dem Visumszweck zu entsprechen.
    Anders gesprochen: Ich bin Beamter. Mein Primärzweck ist natürlich, mit meiner Arbeitskraft die freiheitlich demokratische Grundordnung aufrecht zu erhalten. Sekundär möchte ich vielleicht Geld verdienen, damit ich nicht von der Sozialhilfe leben muss. Oder ist vielleicht letzteres doch mein Primärziel? Wird der Staat deswegen ein Problem haben, wenn ich einen guten Job mache?


    Jaymir

    Danke für den Vorschlag. Klingt aber in Richtung Au-Pair...
    Jedenfalls war die Aussage von dem in Frage kommenden Träger schon eindeutig, dass es eine GKV sein soll.
    Habe da mal die Tage bei einer KV angefragt und die Umstände erläutert. Die meinten dann, das sei kein Problem (klar, bei Vertretern die ein Geschäft machen wollen, gibt's vorher nie ein Problem), und dass für den Abschluss der Vertrag für die BFD-Stelle hilfreich sei, um ganz sicher zu gehen.
    Auf den Vertrag warten wir inzwischen, der muss vom Bundesamt (Bafza) abgesegnet werden.


    Sobald der da ist, wollen wir die KV machen und alles runterschicken, und dann einen Termin für den Visumsantrag ergattern.


    Kleine Zwischenfrage:
    Es ist ein Antrag für das nationale Visum zu stellen, darin wird nach den Mitteln gefragt, aus denen der Lebensunterhalt bestritten werden soll.
    Reicht da dann wohl das BFD Taschengeld iH von ca. 350 Euro/Monat + kostenlose Unterkunft und Verpflegung bei mir - oder haltet ihr da auch eine VE für empfehlenswert/notwendig?


    Danke!

    Ja - die Info habe ich auch vom Träger der BFD-Stelle erhalten.
    Es ist so, dass die KV-Beiträge dann von denen übernommen würden - was schon mal schön ist.
    Aber für die Mitgliedschaft an sich muss man selbst sorgen. Und die DBM möchte für die Erteilung offenbar auch einen Nachweis haben. Also müsste meine Holde Mitglied werden, bevor sie hier ist.
    Die Frage ist daher, wie und wo man das machen könnte, welche KV dann auch einen Arbeitsaufenthalt umfasst, etc.
    So war's gemeint.

    Mal wieder ein Update:
    Ich habe Antwort von der DBM bekommen - und im Grunde bestätigen sie deine Einschätzung, hge:
    Neben den üblichen Unterlagen (Formulare, Fotos, Sicherheitserklärungen, etc.) erwarten sie natürlich die Vereinbarung mit dem Träger der BFD-Stelle, einen Lebenslauf & Motivationsschreiben (-> Plausibilitätsprüfung) - und die Rückkehrwilligkeit wird auch geprüft, d.h. sie wollen auch wissen, wie es danach weitergehen soll.
    Außerdem sollte man wenigstens ein A1-Zertifikat haben - oder eine Zusicherung des Trägers, dass für die Tätigkeit auch weniger ausreichend ist.


    Nach einer VE wird nicht direkt gefragt - allerdings ist im Formular schon anzugeben, wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll. Da bin ich mir noch nicht sicher, ob das BFD-Taschengeld ausreicht. Wohl eher nicht. Also vermutlich doch VE...


    Ansonsten ist auch noch die Krankenkassenfrage zu klären:
    Der Träger erwartet eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV - und die DBM will da auch einen Nachweis haben.
    Weiß vielleicht jemand, ob bzw. wie eine solche Mitgliedschaft/Anmeldung bei einer KV möglich ist, die auch einen Arbeitsaufenthalt umfasst? Hat jemand eine Empfehlung dafür?

    Kleine Info, die m.W. hier noch nicht gestreut wurde (falls doch, schadet es sicher trotzdem nicht):


    Die DBM kündigt zum 01. August eine Abkehr vom seitherigen Appointment-System via Call-Center an!
    siehe dazu: http://www.manila.diplo.de/con…417/MB_Visatermin_NEU.pdf


    Offenbar hat es das Call-Center wirklich zu bunt getrieben, so dass es der DBM langsam auch zu viel geworden ist. Möglich also, dass unsere Beschwerden erfolgreich waren.
    Ist doch mal eine gute Neuigkeit, wie ich meine - da darf man auch mal loben!


    Wenn jetzt noch meine Mailanfrage von der DBM dort beantwortet würde, auf die ich seit letzter Woche warte, wäre ich vorerst zufrieden...

    Okay, danke für Eure Antworten schon mal!
    Grundsätzlich passt die Aufgabe bei der BFD-Stelle thematisch zu dem Studium/Berufskolleg, das sie begonnen hat. Ich hoffe, die DBM kann diese Motivation dann nachvollziehen.
    Werde dann die DBM mal anschreiben, bevor wir das ganze Prozedere anstoßen.


    Kritisch könnte auch noch der Zeitlauf sein. Offenbar haben die für solche Visa elendig lange Vorlaufzeiten...

    Mal wieder ein Update von mir. Zur Erinnerung, ich mühe mich darum ab:


    "Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
    Drittstaatsangehörige, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist sind."


    Ich war nicht untätig, und wie befürchtet werden in aller Regel entsprechende Deutschkentnisse einfgefordert für eine Einstellung als Bundesfreiwilligendienstleistende.
    Allerdings scheint sich doch bei einer Stelle eine Möglichkeit abzuzeichnen, auch ohne die Sprachkentnisse den Dienst ableisten zu können. Offenbar suchen die so händeringend nach Leuten, dass da was gehen könnte.


    Meine Frage nun:
    Gesetzt den Fall, dass meine Liebste eine BFD-Stelle kriegen sollte und der Arbeitgeber das bestätigt/meldet: Was wird die DBM noch von uns wissen wollen, um dem zustimmen zu können?
    In dem Merkblatt der Botschaft fürs Visum zur Arbeitsaufnahme steht nicht sonderlich viel drin.
    Was ich noch gefunden habe ist: "Nach § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ist dies der Fall, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (wie z.B. Wohngeld) bestreiten kann".
    D.h.: ggfls. wieder eine Verpflichtungserklärung von mir, und gut?
    Was ist mit der Verwurzelung, die ja fürs "normale" Schengenvisum immer ein Drama war?


    Hoffe wie immer auf Rückmeldung. Danke!
    Jaymir

    Danke Goose,
    das mit dem Au-Pair deckt sich dann mit dem, was ich bislang in Erfahrung bringen konnte.
    Wg. dem BuFDi habe ich heute irgendwo was mit A2 gelesen, kommt wohl auch etwas auf die Art des Jobs an. Um rauszufinden, ob es auch mit weniger geht, habe ich mal eine Stelle konkret angeschrieben. Denn wo man da nachher landet, sollte ja im Gegensatz zum AuPair hier klar sein, wenn man (bzw. sie) sich auf eine konkrete Stelle bewirbt.
    Habe mal für eine BFD-Stelle nachgefragt, bei der nicht soooo viel von der Kommunikation abhängt, wie z.B. bei Pflegestellen etc...


    Und hey: Private Tipps sind immer gut.