Da die Frage ja immer wieder auftaucht und man dann mühselig suchen muss, pinne ich mal einen Faden hier an!
Wer einen Hund von den Philippinen oder anderen Ländern importieren / mitbringen will darf Geduld, Mühe und viel Geld nicht scheuen! Das Problem ist, dass die Philippinen kein Tollwutfreies Land sind und entsprechend viel Aufwand betrieben werden muss.
Als erstes benötigt der Hund einen Microchip der nach ISO Norm 11784, dann eine, oder bei nie bevor durchgeführter Impfung, mehrere Tollwutimpfungen in bestimmten Abständen. Diese Impfungen müssen in einem internationalen Impfpass (vet) eingetragen werden und vom TA abgestempelt und unterschrieben sein.
Dann kommt das Hauptproblem.
Die Tiere müssen vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG). Das Problem nun ist, dass es auf den Philippinen kein akkreditiertes Labor gibt, das nächste wäre in Korea oder in Japan. Man muss also dafür sorgen, dass das Blut innerhalb kürzester Zeit nach Japan / Korea kommt, um nicht zu verderben. Das geht i.d.R. nur per Boten oder selbst....also teuer!
Liste der Labore https://ec.europa.eu/food/anim…movement/approved-labs_en
Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist und die in Englisch sein muss!
Dann muss man sich um einen Flug kümmern. Da es keinen Direktflug gibt und man inklusive Umsteigezeiten sehr lange unterwegs ist, kann man den Hund i.d.R. nicht selbst mitbringen sondern muss eine "Fachspedition" beauftragen. Denn im Transit / Umsteigen muss der Hund entsprechend den Bestimmungen versorgt werden. Dazu muss auf dem jeweiligen Transitflughafen eine "Animal Lounge" vorhanden sein, man selbst kommt ja nicht an den Hund ran!
Dann benötigt man eine IATA zugelassene Transportbox (ind. 10 cm höher, als der stehende Hund an der höchsten Stelle), ein Exportzertifikat und eine Zollerklärung für Deutschland. Ich empfehle den gesamten Organisationskram über eine "Fachspedition" abzuwickeln.
Es gibt da eigentlich nur 2
1. https://www.petshipping.com/
Ich empfehle ganz klar die Nr. 1 Gradly Petshipping. Mit denen habe ich schon eine hohe Zahl von Hunden in alle Welt geflogen und niemals ein Problem. Mit der 2. hatte ich leider keine so guten Erfahrungen und die ist auch meist teurer! Man sollte den Hund langsam über Wochen an die Box gewöhnen, damit er damit keine Probleme hat! Dazu erst Minuten späer Stunden in die Box packen, Anfangs mit etwas Futter bestätigen damit er diese Box als "Heimat" akzeptiert. Später vielleicht auch mal die Box bewegen, denn das alles passiert auch auf dem Flugplatz!
Alles in allem sollte man mit einigen Monaten Vorlauf und einem deutlich 4 stelligen Eurobetrag rechnen. Bei Fragen einfach per PN nachfragen
ZitatAlles anzeigenRegelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU. Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
Abweichend davon darf die Höchstzahl von fünf Heimtieren überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (nicht für Handelszwecke). Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein und es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.
In allen anderen Fällen gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung)...
Voraussetzungen für die Einreise in die EU
Hunde, Katzen und Frettchen aus Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt müssen von einem Heimtierausweis begleitet werden, der den Bedingungen des Anhang III, Teile 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entspricht.
Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Darüber hinaus muss aus dem Heimtierausweis hervorgehen, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt.
Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind, so gilt:
- Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbar Tätowierung oder durch einen Microchip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein (Technische Anforderungen an den Transponder (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei)).
- In der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
- Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
- Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.
Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich, so gilt zusätzlich Folgendes:
- Die Tiere müssen vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG).
Liste der für Tollwuttests zugelassenen Labors in den Mitgliedsstaaten und in den Drittländern (in englisch)
Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen für den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern nach der Blutuntersuchung die vom Hersteller des Impfstoffes vorgegebenen Impfintervalle eingehalten wurden, braucht die Blutuntersuchung nicht wiederholt werden.- Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist (der chinesische Veterinärdienst verlangt eine chinesisch-sprachige Tiergesundheitsbescheinigung). Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen.
Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden. Die Einreise von Heimtieren aus Drittländern hat über einen Flughafen oder Hafen zu erfolgen, der in der "Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland" aufgeführt ist. Von dieser Vorschrift ausgenommen sind Heimtiere aus Andorra, der Schweiz, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Staat Vatikanstadt.
https://www.bmel.de/DE/Tier/Ha…iereEinreiseregelung.html
https://www.zoll.de/DE/Privatp…regelungen-heimtiere.html
Ich hoffe euch geholfen zu haben