Beantragung der Deutschen Staatsbürgerschaft - Klärung über die Annahme des Ehenamen?!

  • Hallo,


    meine Frau (filipina) und ich sind seit 2016 verheiratet. Wir hatten in Hongkong geheiratet. Hatten die Ehe dann auch direkt auf der philippinischen Botschaft in Hongkong registrieren lassen.

    2017 ist meine Frau mittels eines Familienzusammenführungsvisums von den Philippinen zu mir gezogen. Sie besitzt jetzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.


    Sie hat vor einer Woche ihren Termin für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft gehabt.


    Wir hatten das Problem, dass eine "Klärung der Annahme des Ehenamens" benötigt wird, wir wissen aber nicht was hier gemeint ist. Wir hatten alle unsere Unterlagen durchgeschaut, aber leider nichts gefunden.


    Ich hoffe hier kann uns jemand weiterhelfen.

  • Wir hatten das Problem, dass eine "Klärung der Annahme des Ehenamens" benötigt wird, wir wissen aber nicht was hier gemeint ist. Wir hatten alle unsere Unterlagen durchgeschaut, aber leider nichts gefunden.

    Geh zu deinem zuständigen Standesamt; dort muss eine Erklärung über den (gemeinsamen) Familiennamen gemacht werden.

    Wenn man in D heiratet, wird das immer bei der Hochzeit festgelegt; jedoch wenn man im Ausland heiratet, wird das (meist) nicht gemacht. Daher muss dein Standesamt euch jetzt auf den "deutschen Stand" bringen.


    Beispiel (Stadt Werne)


    Erklärungen zur Namensführung – Stadt Werne