Wir schlagen uns derzeit mit der philippinischen Bürokratie rum; z.B. ist die Gründung einer "Partnership" mit ausländischen Partnern wahnsinnig kompliziert.
Daher folgende Frage: ist es möglich, dass meine Frau als Ex-Pinoy mit Balikbayan Status ein Einzelunternehmen auf den Phils gründet? Natürlich würde sie hierfür auch einen 2. Wohnsitz auf den Phils registrieren. Das Unternehmen (Farm & Resort) würde auf dem Grundstück der Kinder betrieben - rechtlich auf Basis eines Erbbaurechts (usufruct).
Vielleicht gibt es hierzu ja bereits praktische Erfahrungen von Fristen ?
Ps. Bitte keine Grundsatz-Diskussion, wieso und warum wir das machen; es geht uns nur um die rechtliche Struktur und wir werden auch in den Phils anwaltlich beraten; aber "kreative Beratung" in unserem westlichen Sinne scheint auf den Phils eher schwierig zu bekommen sein.