Beweis dass philipinische 'Order of Adoption' in Deutschland anerkannt wird

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich hier soviele hilfreiche Tipps bzgl. Fuehrungszeugnis bekommen habe, direkt die naechste Frage.


    Und zwar gibt es fuer die Adoption meiner Stieftochter anscheinend noch das Requirement, dass man beweisen muss, dass die Adoption auch in Deutschland anerkannt wird. Genau gesagt folgendermassen:


    Zitat

    Any proof/ certification or legal document from the country of origin of the foreign PAP/s OR duly authenticated copy of the foreign domestic law on adoption that will acknowledge the Order of Adoption issued in the Philippines as valid, will acknowledge the child as a legal child of the PAP/s, and will allow entry of the child into to the foreigner’s country of origin as an adoptee/ legal child of the PAP/s through adoption


    Ich habe auch schon die Botschaft angeschrieben, wollte aber auch hier mal nach moeglichen Erfahrungen fragen. Hat hier jemand schonmal eine domestische Adoption hier auf den Philippinen durchgefuehrt und wenn ja, wie habt ihr die oben beschriebene Anforderung erfuellt?


    Auf der Seite des Bundesamt fuer Justiz gibt es ein Dokument, in dem ausgesagt wird, dass eine nach aktuellem philipinischen Recht durchgefuehrte Adoption in Deutschland als Volladoption gilt, das ist aber natuerlich kein 'legal document' und auch nur deutschssprachig, daher vermute ich dass das nicht ausreicht.


    Vielen Dank schonmal!

  • Ich habe auch schon die Botschaft angeschrieben, wollte aber auch hier mal nach moeglichen Erfahrungen fragen. Hat hier jemand schonmal eine domestische Adoption hier auf den Philippinen durchgefuehrt und wenn ja, wie habt ihr die oben beschriebene Anforderung erfuellt?

    wär nett wenn du mal einstellst woher das zitat stammt , und auf alle fälle bin ich an der antwort der botschaft (welcher ?) interessiert . .

    und vielleicht noch das alter des kindes

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Das hilft eventuell weiter:

    20. April 2018 Aktuelle Meldung

    Falls sich das Herkunftsland des Kindes dem „Haager Adoptionsübereinkommen“ (HAÜ) angeschlossen hat, reicht es aus, wenn Ihnen die Fachstelle für Adoption im Herkunftsland bescheinigt, dass die Adoption nach dem HAÜ durchgeführt wurde (Artikel 23 HAÜ). Mit dieser Bescheinigung gilt die Adoption in Deutschland automatisch als anerkannt.


    https://familienportal.de/fami…schland-anerkannt--125890


    Und die Philippinen gehören zum Haager Adoptionsabkommen

  • wär nett wenn du mal einstellst woher das zitat stammt , und auf alle fälle bin ich an der antwort der botschaft (welcher ?) interessiert . .

    und vielleicht noch das alter des kindes

    Das Zitat ist aus den Anforderungen der Stiftung, mit der wir die Adoption durchführen (authorized child placement center). Die Botschaft bei der ich angefragt habe ist die deutsche Botschaft in Manila. Meine zu adoptierende Tochter ist 11.


    Die Stiftung hat uns auch auf die Botschaft verwiesen, Nur laut Homepage macht die Botschaft nichts bzgl. Adoption... Aber schauen wir mal was sie antworten.


    Das hilft eventuell weiter:

    ...


    Danke für den Link! Dass die Adoption anerkannt wird, daran zweifle ich auch nicht, die Frage ist nur wie ich dazu im vorhinein eine entsprechende offizielle legale Aussage zu erhalte. Nach dem was ich gelesen habe wird das formal immer noch von Fall zu Fall entschieden.

  • Ich denke hier ist doch das was du meinst:


    14. Was ist eine Konformitätsbescheinigung nach Artikel 23 HAÜ?

    Sollten Sie sich dazu entschieden haben, ein Kind aus einem Vertragsstaat des

    Haager Adoptionsübereinkommens (eine Liste der Vertragsstaaten findet sich im

    25

    Anhang) zu adoptieren und das Adoptionsverfahren über eine deutsche Aus-

    landsvermittlungsstelle geführt haben, erhalten Sie nach Abschluss des Adop-

    tionsverfahrens von der zuständigen Behörde des Staates, in dem die Adoption

    durchgeführt wurde, eine Konformitätsbescheinigung nach Artikel 23 HAÜ.

    Mit dieser Konformitätsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Adoption ge-

    mäß dem HAÜ zustande gekommen ist. Außerdem ergibt sich aus der Beschei-

    nigung wann und von welcher Stelle die Zustimmungen nach Artikel 17 Buch-

    stabe c HAÜ erteilt worden sind.

    Wurde die Konformitätsbescheinigung nach Artikel 23 HAÜ ausgestellt, ist die

    Adoption in allen Vertragsstaaten des HAÜ kraft Gesetzes anerkannt.


    https://www.bundesjustizamt.de…_blob=publicationFile&v=7