wär nett wenn du mal einstellst woher das zitat stammt , und auf alle fälle bin ich an der antwort der botschaft (welcher ?) interessiert . .
und vielleicht noch das alter des kindes
Das Zitat ist aus den Anforderungen der Stiftung, mit der wir die Adoption durchführen (authorized child placement center). Die Botschaft bei der ich angefragt habe ist die deutsche Botschaft in Manila. Meine zu adoptierende Tochter ist 11.
Die Stiftung hat uns auch auf die Botschaft verwiesen, Nur laut Homepage macht die Botschaft nichts bzgl. Adoption... Aber schauen wir mal was sie antworten.
Das hilft eventuell weiter:
...
Danke für den Link! Dass die Adoption anerkannt wird, daran zweifle ich auch nicht, die Frage ist nur wie ich dazu im vorhinein eine entsprechende offizielle legale Aussage zu erhalte. Nach dem was ich gelesen habe wird das formal immer noch von Fall zu Fall entschieden.
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Ich denke hier ist doch das was du meinst:
14. Was ist eine Konformitätsbescheinigung nach Artikel 23 HAÜ?
Sollten Sie sich dazu entschieden haben, ein Kind aus einem Vertragsstaat des
Haager Adoptionsübereinkommens (eine Liste der Vertragsstaaten findet sich im
25
Anhang) zu adoptieren und das Adoptionsverfahren über eine deutsche Aus-
landsvermittlungsstelle geführt haben, erhalten Sie nach Abschluss des Adop-
tionsverfahrens von der zuständigen Behörde des Staates, in dem die Adoption
durchgeführt wurde, eine Konformitätsbescheinigung nach Artikel 23 HAÜ.
Mit dieser Konformitätsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Adoption ge-
mäß dem HAÜ zustande gekommen ist. Außerdem ergibt sich aus der Beschei-
nigung wann und von welcher Stelle die Zustimmungen nach Artikel 17 Buch-
stabe c HAÜ erteilt worden sind.
Wurde die Konformitätsbescheinigung nach Artikel 23 HAÜ ausgestellt, ist die
Adoption in allen Vertragsstaaten des HAÜ kraft Gesetzes anerkannt.
https://www.bundesjustizamt.de…_blob=publicationFile&v=7