Beiträge von hge

    Zitat

    Original von Arthur
    Hier gibt es kein Annulment. Die Ehe ist ganz einfach null und nichtig. Die Ehe hat nie bestanden.
    Denke nicht, dass diese Ehe überhaupt beim NSO eingetragen wurde oder es wurde dort geschlampt.


    Das Ding heisst dann Annulation und nicht Annulement.
    Hier wurde das "Standesamt" in den Philippinen mit falschen Dokumenten getäuscht.


    Wäre ja interessant was bei einer Anfrage bei e-census bezüglich des Cenomar rauskommt.


    Auch wenn die ehe von Anfang an nie bestanden hat, sind höchst wahrscheinlich Dokumente (Heiratsurkunde) erstellt worden.( Ein Anfrage an das NSO bringt Klarheit.)
    Und diese können nicht einfach ignoriert werden.
    Da bedarf es sicherlich eines gerichtsbeschluss um diese auch null und nichtig zu erklären.


    Wenn Dokumente vorhanden sind, verschwinden die nicht von selbst, nur weil die Ehe von Anfang an eine NichtEhe war.


    hge

    Zitat

    Original von klaulyn
    Hallo,


    die Ehe in Phil zu annulieren, sollte kein Problem sein. Das Problem liegt in Deutschland, falls die Ehe dort auch registriert ist. In D ist es nicht so einfach sie zu annulieren. Nachtrag: Es könnte eventuell auch steuerliche Auswirkungen haben.



    häh... es war eine rein innerphilippinische Ehe. Warum sollte die in D registriert sein oder steuerliche Auswirkungen haben?


    Arthur:


    Es ist klar, dass diese Ehe von Beginn an nichtig war. Die Frage war aber, ob dies zu einem beschleunigten (und daher billigerem) Anullment führt? Ich denke dies, dass dies nur ein philippnischer Anwalt beantworten kann... und der möchte meist geld verdienen, gerade wenn eine Langnase mit im Spiel ist.


    hge

    Zitat

    Original von Zoey


    Da die Ehe ja unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde, müsste die Annullierung theoretisch ja "rechtens" sein...
    Oder handelt es sich dabei um eine fällige Declaration of Nullity of Marriage?
    Also ab zum Anwalt des Vertrauens oder nicht?
    Muss die Frau dem auch zustimmen, wenn von ihr wissentlich falsche Dokumente vorgelegt wurden?


    Das einzige was ich sagen kann, dass eine Annulierung möglich ist. (aber die ist ja auch möglich, wenn bei der Eheschliessung alles mit rechten Dingen zugegangen ist).


    Ob diese faked dokuments nun zu einem billigeren oder verkürztem Verfahren führen, weiss hier wohl keiner. Auch bleibt offen, ob deine Frau ein Verfahren wegen gefakter Dokumente zu erwarten hat; denn dies ist ja normal strafbar.....


    Ich denke, es hängt alles von einem Anwalt ab; und der ist eben billig oder auch nicht....


    hge

    Zitat

    Original von Flupp


    Danke für die Antwort! Wegen diesem MINOR mache ich mir ein wenig Sorgen... auf der Homepage der deutschen Botschaft steht da nichts von. Hier im Forum bei "Visa requirements" allerdings:


    Ich denke, du hast das entscheidende Wort gefunden.


    Minor heisst "Minderjährig". Daher fürchte ich, dass es mit deinem BB nichts wird.


    Wenn du einreist und kein BB kriegst, bekommst du auf jeden Fall ein 21 Tage Visum. Danach kann man sich um Verlängerungen bemühen.


    hge



    PS:


    Deine Frage kann ich nicht abschliessend beantworten.


    Hier:


    http://immigration.gov.ph//ind…ask=view&id=239&Itemid=37


    im Text der BI ist nicht von MINORS die Rede, sondern nur von children.


    Einfach überraschen lassen ..... -:)


    hge


    Was wilst du damit sagen?


    Flupp geht es doch um die philippinsiche Staatsangehörigkeit, die deutsche hat er doch. Er hat doch einen deustchen Pass. So wie ich das sehe hat der von dir zitierte Paragraf mit nicht ehelichen Kidnern zu tun, denn sonst muss ja keien Feststellung deer Vaterschaft erfolgen.


    hge


    Du musst zunächst mal mit deienr Mama zusammen einreisen!
    Sie muss dann ihren alten Pas vorlegen, oder sonstwie glaubhaft machen, dass sie früher Filipina war.


    Ob das BB dann auch für einen 27jährigen gilt entzieht sich meiner Kenntnis. Habe aber noch keine Einschränkung in der Richtung gehört.


    hge

    Zitat

    Original von Fischfang
    Ist es eigentlich möglich dass man nach der Hochzeit mit der Original Heiratsurkunde zur DBM geht um sich dort eine Beglaubigung zu holen?


    Meine Standesbeamtin sagte, dass würde die ganze Sache zeitlich verkürzen, weil ja dann die Urkunde nicht nochmal nach Manila zur Überprüfung (für das Visum meiner Frau) geschickt werden müßte.


    Gruß
    Achim


    Da hat die standesbeamtin sicherlich noch die Legalisation im Kopf. Die gibt es aber seit ca. 2000 nicht mehr.


    hge

    Zitat

    Original von henry8
    Vielleicht haben sie die Entragung seinerzeit einfach vergessen oder blicken selber nicht durch.


    ... das ist meistens die Ursache für solches fehlverhalten.
    gerade in kleinen Gemeinden füllen sehr oft "Teilzeithausfrauen" diese position aus, und wie sollen sie diese flut von vorschriften übersehen?


    Allerdings haben wir es hier auch etwas leichter, denn wir fokussieren uns auf die Philippinen. Der standesbeamte hat es aber im prinzip noch mit 200 anderen nationen zu tun, die alle ihre eigenen Vorschriften haben.


    Ich kann allerdings bei einer Nachregistrierung den Wunsch des Standesbeamten nachvollziehen. Denn die tatsache , dass das Kind bei der Geburt die philipp. Staatsangehörigkeit hatte, heisst für ihn nicht, dass das Kind die staatsangehörigkeit noch hat. es gibt sicherlich Staaten, wo die Kinder auch die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Eltern Deutsch werden. Dazu gehören die Philipinen zwar nicht, aber die sicherste Art die philippinische Staatangehörigkeit festzustellen ist die Vorlage eines Passes. Und es ist auch kein Grund ersichtlich, warum dies zu viel Aufwand seitens des Antragstellers bedeutet.
    Und von der Beurkundung des deutschen Standesbeamten kann ja nun nicht die Ausstellung einen philippinischen Passes abhängen?


    hge

    Zitat

    Original von karlo
    Hallo Maniax ,


    unser Baby ist 7 Monate .Denkst du der Kleine versteht das Seminar ?


    Das steht auf der CFo-Seite:


    Zitat

    Filipino emigrants or those leaving the country to settle permanently abroad are required to register with the CFO. Part of its registration requirements is attendance in the Pre-Departure Orientation Seminar (PDOS) to prepare them for settlement overseas.Those who are 12 years old and below are exempt from attending the PDOS.They must, however, be registered, even if by proxy. Children of emigrants, aged 13 to 19, are required to attend the Peer Counseling Program to help facilitate their adjustment to a new environment.


    by proxy heisst: es muss registriert werden durch einen Bevollmächtigten ... also das Eltern etc. ,Baby braucht nicht persönlich antanzen.


    Ob das nun alles wörtlich genommen wird, weiss ich nicht.


    Aber:
    Ihr habt doch einen deustchen und eienn philippinischen Pass. Ich würde im airport doch nur den deutschen Pass vorlegen, dann gibt es doch keine Diskussionen?


    hge

    Zitat

    Original von franky_23
    dachte FZV geht nur bis 16, wieso meint hier jeder, dass dies noch mit der 17 jährigen Tochter klappt?(:dontknow?(


    Geht doch einfach mal zur ALB und klärt dies mit denen ab.



    ... es geht auch in Ausnahmefällen bis max 17. Dann muss aber schon fast ein Härtefall nachgewiesen werden, was schwierig wird: denn die ABH wird fragen, warum das Kind denn nicht schon früher eingereist ist.


    Aber es ist doch müssig über ungelegte Eiere zu diskutieren, das ist gar nicht gefragt und wahrscheinlich garnicht gewollt.


    hge

    Hi,


    Man sollte zunächst mal feststellen, welche AE-Titel die Mutter hat. (hoffentlich hat sie überhaupt einen)


    Falls eine NE gegeben ist, was nach 12 jahren schon "normal" wäre, sehe ich keien Grund warum die beiden Kinder kein Schengenvisum beantragen könnten.


    Allerdings: Es muss ein Nettogehalt in bestimtmer Höhe für die VE nachgewiesen werden, das könnte bei 2 einzuladenden Personen dann schon knapp werden. Man muss sich bei der ABH erkundigen, möglicherweise nur eines der beiden Kinder einladen.
    Kaution etc gibt es nicht mehr, das gab es mal früher.


    Da es sich um den Besuch einer direkten verwandten handelt, sehe ich dei Chancen für die Erteilung eines S-Visum höher an als bei der Einladung durch einen Dritten. Verwandtenbesuche werden noch immer etwas freundlicher behandelt . Natürlich kann man nichts garantieren.


    Zu FZ-Visum bracuht man sicht nicht zu äussern, denn danach wurde ja garnicht gefragt.


    hge

    Zitat

    Original von Andy68
    meine Verlobte hat eine solche Bescheinigung von einem Notar und das dann vom Office of the executive Judge mit einem blauen Dokument beglaubigen lassen....


    Dann sollte das dem Standesbeamten reichen. Ihm einfach klar machen, dass es keine "bessere" Stelle für eine solche eidesstattliche Vereidigung auf den Phils gibt.


    hge

    Zitat

    Original von Andy68
    Ich heirate in den Phils und beantrage mit den Unterlagen, um die es hier geht, mein Ehefähigkeitszeugnis.


    noch mal:


    Dann ist wohl das joined affidavit of status single der Eltern gemeint.
    Das wird gemeinhin beim örtlichen Notar (Philippinen) abgegeben.


    Wenner das aber noch überbeglaubigt haben will, dann wird es aber mit der Zeit sehr eng.



    hge

    Zitat

    Original von Andy68
    Meine Liebste hat nun so ziemlich alle Unterlagen beieinander, aber das Standesamt hier in Dortmund will eine Einwilligung der Eltern in Form einer eidesstattlichen Versicherung in Gegenwart von zwei Zeugen vor dem örtlichen, zuständigen Standesamt.


    Wo wird geheiratet? in D oder auf den Phils?


    Scheint mir ein Missverständnis oder man hat wieder einen unfähigen Standesbeamten vor sich: Eine eidesstattliche Erklärung wird normalerweise vor einem Notar abgegeben;


    Ich frage mich, wo der Standesbeamte dieses requirement her hat? Für's OLG wird es auf jeden Fall nicht gebraucht.


    hge



    PS:


    Ich habe gesehen, du heiratest auf den Philippinen.


    Dann ist wohl das joined affidavit of status single der Eltern gemeint.
    Das wird gemeinhin beim örtlichen Notar (Philippinen) abgegeben.

    Zitat

    Original von Phaul


    Man hat es am Misserfolg der deutschen Green Card gesehen, die wenigen Inder die nach D kamen haben sich aufgeregt warum ihre Mietverträge nicht in Englisch sind etc. Der simple Grund ist, die Mehrheit der Deutschen will deutsch reden und schreiben. Der Ausländer hat sich anzupassen.


    Das habe ich anders erlebt:
    Ich habe in meiner Firma mit Indern zusammengearbeitet. Die Projektsprache war Englisch, das war überhaupt kein Problem.
    Hier muss sich auch der Deutsche etwas anpassen .....


    Zitat


    Noch ein Problem ist, wie die Pinay Mutter ihre eigenen Kinder versteht. Im Netzwerk, das meine Frau hier in D hat, sprechen alle Kinder deutsch und kein einziges eine phil. Sprache. Alle gehen auf deutsche Schulen oder in deutsche Kindergärten. Untereinander sprechen die Kinder deutsch, und konsumieren deutsche Medien. Mit 5 Jahren haben die hier geborenen Kinder eine höhere Sprachkompetenz als ihre Mütter. Wie soll eine Pinay Mutter dann noch Einfluss nehmen auf die Bildung ihres Kindes, wenn sie sich der deutschen Sprache verweigert und nichtmal die Stufe A1 nachweisen will?


    Es ist nun kein Geheimnis, dass Kinder von Ausländern, die in D gross werden, besser Deutsch lernen als ihre ausländischen Mütter, die mit 20+ in dieses Land kommen. Die Mutter wird mit aller Wahrscheinlichkeit nie den Level der Kinder erreichen.
    Es geht ja zudem auch in erster Linie um deutsch/Philippinische Ehen, da ist ja immer ein partner der perfekt deutsch spricht.


    Hier ist ja auch niemand der Ansicht, dass der ausländische Partner kein Deutsch lernen soll, im Gegenteil.
    Es geht lediglich darum, dass der Erlernen der Sprache hier in D wesentlich einfacher ist als in fremden Ländern mit unterentwickelter Infrastruktur.


    hge

    Zitat

    Original von HelgeK
    Das ist in unserem Fall extrem ärgerlich, da sie durch die zusätzliche Zeit wahrscheinlich ihren bereits zugesagten Arbeitsplatz in Hamburg verlieren wird. Die Ausländerbehörde hat so entschieden, obwohl sie die Situation kannte und Kristine über ein abgeschlossenes 4-jähriges Hoschulstudium verfügt.


    Das steht aber im widerspruch zu dem Flyer der BAMF der besagt:


    Ausnahme:

    Zitat

    Sie haben einen Hochschulabschluss und können in
    Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse
    voraussichtlich eine Arbeit fi nden (erkennbar geringer
    Integrationsbedarf).


    http://www.manila.diplo.de/Ver…nntnis,property=Daten.pdf


    Generell ist es sehr ärgerlich, dass dieses Thema A1-Befreiung nicht im Vorfeld durch die Botschaft gelöst werden kann. Ganz schrecklich wird es, wenn dann auch noch die ABH versucht mitzureden, obwohl die nun wirklich keine Ahnung über die Schulabschlüsse der Philippinen haben kann....


    hge

    Zitat

    Original von til


    Gesetzt der Fall die HU war wirklich apostilliert: das muss man sich doch nicht gefallen lassen oder?
    Ich würde dann erstmal den Beamten über das Haager Abkommen aufklären und bei weiterer Renitenz den Vorgesetzen verlangen.
    Was kann man sonst noch tun in so einem Fall?


    So hätte ich das auch gemacht:


    Ich hätte folgende Leute angesprochen


    Vorgesetzter...
    Bürgermeister ... (in kleineren Gemeinden durchaus üblich)
    Landrat .....
    Standesamtsaufsicht ... (gibt es auch, wird sehr oft vergessen)


    hge


    Das ist für die mesten Paare nicht relevant, weil die wenigsten Standesämter ein kons. EFZ bei Hochzeit in D verlangen.
    Das resultiert m.e. aus der Unfähigkeit des Standesbeamten.


    Habt ihr denn deswegen keine Urkundenprüfung machen müssen?


    hge

    Wie gesagt, Eu-Gesetze gelten nur für Eu-Bürger mit Freizügigkeitsrecht.


    Ansonsten gilt immer nur nationales Recht. Eu-Gesetzgebung soll in die nationalen Gesetzgebung eingebaut werden...


    Schengen-Visum für Tschechien:


    Angenommen, dass Tschechien ein Visum ausstellt - was ich bezweifle - dann könnte sie natürlich mit diesem Visum auch nach D. Diese Einreise wäre im Prinzip legal.


    Aber das Unterfangen wird spätestens dann scheitern, wenn du die AE bei der ABH beantragen willst. Das kannst du ja dann nur in D, weil du ja nicht im EU-Ausland wohnst.


    Und hier wird die ABH wegen 2 Sachen ablehnen:


    a ) ein deutlicher Visumsmissbrauch ist erkennbar; (denn für Tschechien wurde ja nur ein Besuchsvisum ausgestellt, mit dem man auch mal ein paar Tage in den anderen EU-Staaten verbringen darf)


    b ) Der RechtsAnspruch für die AE ist schon vor der Einreise in die EU entstanden; in diesem Fall verbietet das Gesetz eine Erteilung der AE


    hge