Beiträge von Once

    Weiterhin scheint es so, dass bestellte Ware recht schnell in Manila oder Cebu ankommt, bring mit leider nix

    Ja klar,Manila und Cebu sind die Luftfrachzentren auf den Philippinen und dand geht es in die phillipinische Post, eben mit ihrer bekannt schnellen Laufzeit.


    ein Tipp ist, wenn es über Amazon (D) nicht möglich ist auf die PH zu senden - erstmal den Lieferanten direkt anfragen.




    Ich kann mir vorstellen das Amazon ihre Lieferanten zu stark knebelt oder vieleicht auch als Weltkonzern nur die eigenen Regeln zulässt.

    Erzähl bitte auch ob es direkt mit dem Liferanten klappt. Insbesondere ob der Liferant befähigt ist die philippinischen Zollpapiere richtig zu erstellen.Bei Amazon geht es IMHO eher um eine Riskoabwägung. Gewisse Artikel verschwinden mal gerne auf den Lieferweg in bestimmten Ländern und dann werden diese eben nicht mehr von Amazon in diese Länder geliefert. Die führen da genau Daten.


    Bei Elektronik gibt es oft eine Regionalbindung, heißt Amazon darf aufgrund Herstellervorgaben gewisse Artikel nicht in gewisse Regionen liefern, hat nichts mit dem amerkanischen Zoll zu tun. Lieferbeschränkungen gibt es eigentlich nur noch für die bekannten Staaten wie Nord-Korea, Iran oder Kuba.

    Wann wäre das denn sinnvoll? Ich kann da kein praktisch gutes Beispiel finden.

    Fiktives Beiepiel: Ehepaar lebt in Deutschland, Ehevertrag wurde nach Eheschließung gemacht.


    Nach Scheidung kehrt der Partner auf die Phillippinen zurück und klagt Unterhalt über eine höhere Summe als im deutschen Ehevertrags bei einem phillippinischen Gericht ein. Das Gericht stimmt dem zu. Der Unterhalt wäre in Deutschland nicht vollstreckbar, da ja ein gültiger Ehevertrag vorliegt. Aber:
    -Der deutsche ex Ehepartner sollte dann ggf. in Zukunft die Philippinen als Reiseziel meiden. Wie hatnäckig philippinische Behörden ausländische Unterhaltsschuldner verfolgen ist halt die Frage.
    -Zieht der deutsche Ehepartner dann in ein Land ausßerhalb Deutschlands oder EU ist auch die Frage inwieweit dort die Unterhaltschulden aufgrund eines phlippinischen Gerichtsurteils eingezogen werden können. Bei USA ist das z.B grundsätzlich möglich wenn man über ein örtliches Gericht geht. (Da hat sich schon manch deutscher Unterhaltspreller gewundert als er eine Vorladung vor das Bezirksgericht erhalten hat)


    Und es gibt durchaus auch philippinische Anwälte die auf dieser Klaviatatur spielen können.

    Ich würde immer versuchen eine Ehevertrag zu bekommen der sowohl auf den Phillipinen wie auch in Deutschland gültig ist. Auf den Phillipinen geht das nur vor der Eheschließung. Drum sind die Informationen der DBM schon sinnvoll. Auch sollte man eine offizielle Übersetzung machen damit die Ehefrau das auch versteht was sie unterschreibt und das nacher nicht angefochten werden kann.


    Ein nur im einen Land gültiger Ehevertrag kann immer dazu führen, das ein ehemaliger Ehepartner das andere Land benutzt, dort klagt um sich einen weiteren Vorteil zu sichern. Auch hier zeigt sich eben das eine binationale Ehe kein einfache und billige Angelegenheit ist. Und binationale Scheidung setzt dem eben noch einen drauf.


    Spätestens dann wenn man erste Eheabsichten hat, sollte man das mit dem Ehevertrag auch offen ansprechen.

    In den Einfuhrbestimmungen las ich was von 2 Liter Alkohol. Aber die sind ja mit 2 Flaschen Schnaps und einer Flasche Wein á je 0,7 Liter schon überschritten.


    Hat da jemand nähere Informationen aus jetziger Zeit?

    Ja ist es. Du darfst je zwei Flaschen mit allkohilischen Getränke einführen, die Flasche max. 1L.

    m Juli 2017 wird meine Frau schon 3 Jahre in D leben und ebenfalls 3 Jahre mit mir verheiratet sein. Nun ist es so, dass ihr Pass im November ausläuft und wir nach Berlin fahren müssten, um ihn zu verlängern bzw. neu zu beantragen (dann wohl mit ihrem neuen Namen nach deutschem Recht (mein Nachname)).

    Allein schon wegen der Namensänderung würde ich den neuen Pass beantragen. Alles andere kann die Einbürgerung nur Verzögern, wenn mitten im Einbürgerungverfahren plötzlich der Pass oder Name geänder wird, weil das Verfahren doch länger dauert.


    Sie hat ab Juli das Recht auf eine Niederlassungserlubnis, das macht aber keinen Sinn, da diese bis zum Ende der Passgültigkeit, also November ausgestellt wird. Ggf.sollte sie jetzt bereits einen neuen Pass beantragen und dann nach erhalt im Juni die Niederlassungserlaubnis und die Staatsangehörigkeit.


    Will man den Kindern und Enkeln einen gefallen tun, sollten Frau und Kinder nach Einbürgerung ihre Geburt und wenn noch nicht passiert die Ehe beim Standesamt nachregistrieren lassen.

    Ein Transitvisum braucht man doch nur wenn man aus dem Flughafen raus geht, s

    Hier werden aberr ordentlich Begriffe durcheinandergwewürfelt. Ein Transitviusm ist normalerweise ein Visum für den Transitbereich eines Flughafens. Verschiedene Länder benötigen das um überhaupt in den Flug gelassen zu werden,. Zum Beispiel Afghanen in den Schengenraum wenn sie in die USA fliegen (Schengen Visum Kategorie A). Ein Transitvisum berechtigt nicht zum Verlassen des Transitbereichs, und es ist ein Einreisevisum des Reisziels erforderlich. Die anderen Personen die eingentlich ein Einreisevisum benötigen reisen mit "Transit without Visa".


    Soll der Transitbereich verlassen werden ist ein ordentliches Einreisevisum erforderlich, ob es das dann direkt vor Ort gibt, oder bei der jeweiligen Botschaft beantragt werden muss ist dann auch eine Frage. das gilt auch, wenn nur eine Übernachtung oder das Einchecken außerhalb des Transitbereichs geplant ist. Drum ist der ursprüngleche Plan des Threadstellers ungünstig. Ggf hat er ein paar Euro gespart, aber die Frau würde für jeden Zwischenstop ein Einreisevisum benötigen. Reist sie das erstmal würde sie das wahrscheinlich komplett überfordern.


    Über das Grundsätzliche gibt es natürlich noch Sondervisa, wie das "96 hour tranist visa" in Dubai. Damit kann man dann während des Stop in Dubai eine Wochenende dort verbringen. Ist eigentlich ein Einreisevisum, aber nennt sich Transit Visum, warum auch immer.

    eine Frage am Rande: Bekommt sie als Frau eines im Ausland lebenden Deutschen bei Beantragung und Genehmigung eines Touristen-/Besuchervisums nicht ohnehin ein unechtes Jahresvisum ausgestellt? Ich meine mal gelesen zu haben, dass dieses Visum für einen solchen Fall durchaus angewendet wird (ohne Garantie)..

    Das kommt im ein bischen auf die AV und den Sachbearbeiter an. Wenn man mit dem ausländischen Ehegatten regelmäßig nach Deutschland reißt und wieder zurückkehrt wird irgendwann die AV sowieso ein unechtes Jahresvisum oder Mehrjahresvisum ausstellen. Bei manchen AV gehts schneller bei anderen langsamer.



    Liegt der Schwerpunkt des Urlaubs in einem EU-Staat und man besucht Deutschland nur kurz nebenbei, so kann man natürlich mit einem einfachen Einresevisum der EU-Freizügigkeit nach Deutschland kommen, wenn das Einreisevisum schengenfähig ist. Das wird es in 90% der Fälle sein.

    enötigt meine asawa und ihr Sohn für Kroatien ein Visum?

    Nein, sowohl der AE als auch die NE sind Schengenfähig. Aufenthalt zu Besuchszweicken ist für 90 Tage innerhalb eines Zeitraum von 180 Tage möglich. Arbeitsaufnahme ist natürlich nicht erlaubt.


    Und ist die Durchreise durch Österreich und Slowenien ist ohne weiteres möglich?

    Ja, gleiche Rechtsgrundlage

    Die einzige Möglichkeit, die ich in Deinem Fall sehe, wäre, wenn Deine Freundin als Au-Pair in Deutschland arbeitet. Allerdings liegt die Altergrenze für Au-Pair bei 27 und ich weiss nicht, wie alt Deine Holde ist.

    1) Langfristige Aufenthalte unterliegen nicht dem Schengenrecht, sondern nationalen Bestimmungen. Einzige Ausnahme ist die EU-Freizügigkeit im bei verheirateten Ehepaaren.
    2) In Deutschland kann deine Freundin für folgende Verwendungszwecke ein Aufenthaltserlaubnis bekommen:
    -Studium
    -Berufsausbildung
    -Sprachkurs
    -Arbeit oder blaue Karre EU wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.
    -Au-Pair-
    -Bundesfreiwilligendienst


    Die Schwirigkeiten sind oft die Voraussetzunge, wenn die Behörden erkennen, das es nur dazu dient in einer PArtenrschaft zu leben wird das nichts.

    Wenn ich zb in D wieder eine Filipina heirate laeuft das ja so: Standesamt weiss ja nicht ob auf den Phils eine Anerkennung erfolgte.

    Das deutsche Standesamt weiss natürlich das du mit einer Phillipina verheiratet warst. Und wenn du wieder eine Phillipina heiraten willst, werden sie die Anullierungs- oder die Anerkennung der Scheidung aus den Phillipinen verlangen.


    Die bist ja in HKG noch mit der ersten Ehefrau verheiratet, bis eine Scheidung von der ersten Ehe in HKG anerkannt wird.


    Bei Scheidung ist eine weitere Eheschließung in einem Drittstaat dünnes Eis. Es kann schnell passieren das die Ehe erstmal in Deutschland nicht anerkannt wird (Grundsatz: Eheschließungen werden automatisch in Deutschland anerkannt, Scheidungen nicht). Glücklicherweise sind spanische Scheidungen aber ohne Anerkennung gültig, da EU. Trotzdem wird die ABH wird ggf. das örtliche Standesamt bitten zu prüfen ob die Ehe in HKG nach Ortsrecht richtig geschlossen wurde. Ob z.B das Ortsrecht in HKG eine Anerkennung der Scheidung in den Phillipinen fordert. Das kann dauern.


    Will man sowas vorher vermeiden muss man beim deutschen Standesamt ein Eehfähigkeitszeugnis beantragen. Damit wird bescheinigt, das nach deutschen Recht kein Ehehinderniss vorliegt. Da sind wir dann wieder bei der Anerkennung der Scheidung in den Phillipinen. Heiratet man die In HK als deutschern eine Phillipinen sind an der Eheschleißung drei verschiedene Rechtskreise beteiligt. Die saubere Lösung ist dann, das auch die Scheidung in allen drei Rechtskreisen registriert oder anerkannt wird. Alles andere kann zu komischen Dingen führen.

    as bedeutet also (nach lesen des ganzen Absatzes im PDF), dass man als Endkunde im Idealfall quasi dann Info auf der ABH (

    Nicht nur ABH, sondern jede Behörde die eine UP verlangt. Wird aber im oft die DBM selbst sein und dann die ABH sbei FZF-Visum und das Standesamt bei Nachregistrierung der Ehe oder Geburt eines Kindes.
    Die Frage:Wird bei Einleitung der UP durch die DBM selbst, die ABH alle 2 Monate informiert?

    nteressant wäre sicher der Rechtsfall wenn jemand ohne diese Anerkennung wieder heiratet und dann verstirbt.


    Denke mal das da die Ex-Ehefrau auch einen Erbanspruch erheben könnte.

    Über das phillipinische Vermögen des deutschen Ehegatten besteht ja Gütergemeinschaft, wenn man auf den Phillipinen ohne Ehevertrag geheiratet hat. Damit gehört dieses Vermögen nach dem Tod des Ehegatten der Ehefrau oder Kindern mit dieser Ehefrau, wenn keine anerkannte Scheidung vorliegt. Ob der Ehegatte in anderen Rechtskresísen wieder geheiratet hat ist nur für das deutsche oder Erbrecht des Drittlandes interessant.

    Wir haben in den meisten EU Großstädten zumindest eine ähnliche Gefahr. Reisen dorthin haben einen bitteren Geschmack. Es tun Millionen dennoch.

    Als Europa mit Phillipinen zu verglichen ist Äpfel mit Birnen. In Eurpa mag es seit 3 Jahren vermehrt Anschläge geben, mehr auch nicht.
    -Es werden keine Geschäftleute von der Polzei entführt und umgebracht
    -Es gibt keine Banden/Kriminelle/Terroristen die in Gruppen bis Kompaniestärke Hotels überfallen, Touristen und Schiffe entführen usw.
    -Die eurpäische Polzei verschanzt sich auch nicht im eigenen Revier wenn was passiert.
    -Das es auf den Phillipinen ein mehrfaches an Verkehrstoten für 100.000 Einwohner gibt wurde ja schon mal erwähnt


    Ich vergleiche die Phillipinen mit Kenia. Beides wunderschöne Länder, aber eben nicht ungefährlich für Europäer wenn am falschen Ort ist. Alleine weil man als weißer Europäer auffällt und sich nicht in der Masse verstecken kann, damit für die Bösen (ob Kriminell oder Terrorist) ein vorrangiges Ziel ist.


    Ich war vor und nach dem Ereignis auf Cebu, und das aufmerksamen Auge hat Änderungen erkannt:


    z.B.
    -Hotel in Cebu City: Vor dem Ereignis stand am Hintereingan ein Hotelboy. Nachher zwei bewaffnete Sicherheitsleute.
    -Auf der Busfahrt vom Hotel nach Cebu City waren an jeder größeren Busstation mit Gewehr bewaffnete Polizisten oder Soldaten, vorher nicht.

    Nach deutschen Recht muss die Ehe nach Heimatrecht beider Partner möglich sein. Das ist bei einer Phillipinin nicht möglich, wenn deine Scheidung nicht durch die phillipinischen Behörden anerkannt wird. Gibt es dazu einen LINK?

    Artikel 13 Einführungsgesetz zum BGB:

    Für dich wird bei einer geplanten Eheschließung mit einer Phillipina Abs 2 Nr. 2 gelten. Dir ist zuzumuten eine Anerkennung der Scheidung in den Phillipinen durchzuführen. Es kann ja von Deutschland aus übers phillipinische Konsulat gemacht werden. Erst wenn die Phillipinischen Behörden sich querstellen käme eine Eheschließung ohne diese Anerkennung in Frage. Die Bemühungen wirst du aber dem Standesbaamten nachweisen müssen.

    Auf den Philippinen sicherlich nur nach Anerkennung aber in Deuztschland kann ich wieder heiraten. Wen auch immer. So denke ich jedenfalls :-) Ok, danke fuer die Info. Sprich man MUSS nichts smachen und es wird auch nichts gemacht.

    Bei Nichtanerkennung: Auch in Deutschland kannst du keine Philipinin heiraten. In den Phillipinen kannst du überhaupt nicht mehr heiraten. Nach deutschen Recht muss die Ehe nach Heimatrecht beider Partner möglich sein. Das ist bei einer Phillipinin nicht möglich, wenn deine Scheidung nicht durch die phillipinischen Behörden anerkannt wird.

    Die Scheidung muss in den Phillipinen anerkannt werden, damit du nach phillipinischen Recht als geschieden gilst: Juridical Confirmation for Foreign Divorce Degree


    http://philippine-embassy.de/civil-registry/


    Das wirst du selber beim phillipinischen Konsulat in Berlin benatragen müssen. Ist aber keine Pflicht, du bist dann halt in den Phillipinen noch verheiratet und kannst keine Phillipinin mehr Heiraten. Der gründliche Weg ist deshalb die Anerkennung.

    eine Frage ist, ob es nicht günstiger ist, einen Tag nach Singapur zu fliegen, wo wir Bekannte haben, und bei der Wiedereinreise auf die Philippinen einen Balikbayan-Stempel zu bekommen, dann wieder für ein ganzes Jahr.

    Das günstigste wird wohl sein das Balikbayan Visum in eine -Visum nach 13a "Immigrant visua by Marrige" umzuwandeln. Das ist Papierkram, kostet aber sicher weniger wenn 2 Personen nach Singapure fliegen. Der Phillipinsche Bürger oder ex-Bürger muss ja den Ehegatten bei der Einreise begleiten um diesen Status zu bekommen.

    Den AT sehe ich auch als relevant an.


    Mir ist keine Änderung bekannt, dass mit einem residence permit eines ausländischen Staates ein CFO-Stocker verlangt wird.

    Das Problem wird eher sein, dass sich nicht jeder Immo Officer mit den Feinheiten des deutschen AT auskennt. Es gibt ja Staaten die sich um sowas wie CFO Sticker bei der Erteilung eines AT nicht kümmern. Drum wahr die Aussage des Konsulates schon richtig.


    Das gleiche Problem haben auch ledige Frauen, die mit einem neuen Pass ausreisen wollen. Der Immo-Officer kann die Reisehostorie nicht sehen und macht die bekannten Probleme. Drum hat meine Freundin immer die alten Pässe bei Auslandsreisen dabei.

    a ist sie: das wurde bereits 1989 in der Sache Delima v. Cline vom Supreme court (oder court of appeal, ich weiss es nicht mehr genau) festgehalten, dass eine Ehe, die ohne konsularisches EFZ zustande gekommen ist, gültig ist. Seit ca. 1995 vertritt auch das AA diese Meinung.. Diese Informationen habe ich von einem ehemaligen User, dessen Briefwechsel mit den Behörden mir zum Teil vorliegt.


    Ich bin allerdings kein Jurist und verfolge auch nicht die philipp. Rechtsprechung bezüglich dieses Themas.

    Dann kann man nur raten die Ehe nachregistrieren zu lassen, solange der Suprime Court oder das AA die Meinung nicht ändert. Ansonsten stellt sich später plötzlich raus, das die Kinder nicht ehelich geboren sind und damit erstmal gar nicht deutsch sind.