Beiträge von raphael00

    Ich hätte das ganze noch getrennt nach direkten Kosten für den Visaantrag und dann ev, indirekte Kosten:

    AOS wird ja nicht für das Visum direkt benötigt;-)

    Die 369 Euro sind sicher die bequeme Variante, das AOS bekommt man mit mehr Eigenaufwand auch billiger hin.

    Was mittlerweile neu ist und in diesem Thread noch nicht erwähnt wurde ist, dass das Affidavit of Support and Guarantee nun zwingend bei einem deutschen "Sponsor" von der deutschen Botschaft, einem deutschen Konsulat oder Honorarkonsul ausgestellt werden muss. So wie in Post #41 beschrieben geht es nicht mehr.

    Das ist absoluter Blödsinn: Affidavit of Support ist eine rein philippinische Angelegenheit, damit hat keine deutsche Botschaft, kein deutsches Konsulat und auch kein deutscher Honorarkonsul etwas zu tun.

    Es ist die ph. Botschaft, ein ph. Konsulat oder ein ph Honorarkonsul, die dann das Affidavit of support in Deutschland ausstellen bzw. mir der entsprechenden Beglaubigung versehen.

    Hmm es steht dort nur für first time emigrants benötigt man CFO, die Frage wäre halt dann, woher weiß der BI Officer ob man ein First time emigrant ist oder eben nicht? Kann der das sehen?

    Ich denke, dass der Hintergrund ist, dass das CFO nur einmal gemacht werden muss und - allerdings nur bis zu einer möglichen Trennung vom Partner - ein Leben lang gültig ist.

    Ja nur einmal, man wird es sicher nicht permanent machen müssen.


    Es scheint jetzt aber, dass die blose Vorlage der ausländischen Aufenthaltskarte nicht mehr ausreichend sein könnte, um die Philippinen wieder zu verlassen.

    Das Sheet "Passenger requiring clearance from the CFO" lässt den Eindruck entstehen, dass nun auch zusätzlich das CFO vorgelegt werden muss.

    Was bei einem neuen Paß ja bedeuten würde, dass man den alten mit dabei haben sollte. Oder dann bei Filipinos, die vor CFO schon im Ausland leben, die Frage auf wirft, ob diese dann CFO "nachholen" müssen.

    Hmm es steht dort nur für first time emigrants benötigt man CFO, die Frage wäre halt dann, woher weiß der BI Officer ob man ein First time emigrant ist oder eben nicht? Kann der das sehen?

    Unter Punkt 1 scheint es aber um alle Arten Emigrants mit ausländischem Partner zu gehen, die auch schon ein immigrants / resident visa haben --> werden da Aufenthalskarten mit dazu gezählt?

    mm es steht dort nur für first time emigrants benötigt man CFO, die Frage wäre halt dann, woher weiß der BI Officer ob man ein First time emigrant ist oder eben nicht? Kann der das sehen?

    Ja! bezüglich Deutschand ist dann ein Visum (§28) mit kurzer Laufzeit im Pass; bei einem permanent residence permit hat man einen langfristigen Titel (AE oder NE). Zusätzlich gibt es im Falle von D ja auch den eAT, den ein Ersteinreiser noch nicht haben kann!.. immi wird das alles genau unterschieden können.


    Ich denke, da haben wir keinen Unterschied zum bisherigen Vorgehen!

    In den Bestimmungen schreiben sie von einem resident visa (Punkt). Keine Ahnung, in welchem Land es sowas gibt. Ich habe die Befürchtung, dass hier eine befristete (und ev, auch unbefristete) Aufenthaltserlaubnis mit drunter fallen könnte.

    Es ist kein großes Ding, und kein wirkliches Problem, da ja jeder heutzutage ein CFU haben müsste. Aber man sollte es sicherheitshalber dabei haben.

    Es scheint jetzt aber, dass die blose Vorlage der ausländischen Aufenthaltskarte nicht mehr ausreichend sein könnte, um die Philippinen wieder zu verlassen.

    Das Sheet "Passenger requiring clearance from the CFO" lässt den Eindruck entstehen, dass nun auch zusätzlich das CFO vorgelegt werden muss.

    Was bei einem neuen Paß ja bedeuten würde, dass man den alten mit dabei haben sollte. Oder dann bei Filipinos, die vor CFO schon im Ausland leben, die Frage auf wirft, ob diese dann CFO "nachholen" müssen.

    Wenn mir meine Frau androhen würde, mich bei der Immi anzuscheißen, um mich ausweisen zu lassen, würde ich nicht deren Kinder für ihr Verhalten verantwortlich machen - ich würde mir eingestehen, dass meine Frau ein echtes Miststück ist! Klingt vielleicht derb, aber wenn mir mein Ehepartner mit derartigen Drohungen käme, wäre das die einzig passende Bezeichnung...

    Und mir schon mal einen Plan B überlegen, falls der TS den Absprung von dieser Ehefrau schafft, falls sie ihn danach dann bei der Immi anscheißt (da ja dann sicher auch kein Geld mehr fließen wird).

    Für Langzeitaufenthalte im Ausland wird CFO benötigt. Lebt deine Frau dauerhaft in Deutschland sollte sie zum einen das CFO haben oder eine entsprechende dt. Aufenthaltsgenehmigung (was zumindest bisher in der Regel ausreichend war).

    Ob jetzt nach den von dino geposteten Bestimmungen dauerhaft im Ausland lebende Filipino ohne CFO dieses nachholen müssen, erschließt sich mir aus den geposteten Bestimmungen nicht ganz. Damit ist aber das AOS hinfällig.


    Für gesponserte Kurzzeitaufenthalte (Touristenvisa, Besuch von Angehörigen oder Freunde) kann das entsprechende AOS gefordert werden und man sollte diese Dokumente dann beschaffen, sofern man das Offloading-Risiko minimieren will (da hier kein CFO, sofern nicht Verlobte(r)/ Partner(in) eines Ausländers)

    Kommt wohl auch da drauf an, wo man die Leute bestattet. Schwager und Frau liegen seit über 12 Jahren im Himlayan Pilipino Memorial Park in Quezon City. Der ganze Friedhof sieht mehr wie ein grosser Park aus, in dem viele Leute vor allem am Wochenende joggen, mit dem Rad fahren und auch Picknick machen. Alles immer sehr gepflegt, Müll wird entfernt und auch die Gräber sind sauberer als meist in D - die Verwandten stellen regelmässig Bilder ein. Was das aber kostet und ob man da vorab oder in Zeitabständen bezahlen muss, weiss ich nicht.



    Titoklaus

    Ja es gibt hier wohl sowas wie öffentliche Friedhöfe, die halt billig und damit insbesondere für finanziell Schwache sind, und solche gepflegten Friedhofsanlagen für finanzkräftigere, wo halt entsprechend mehr Kosten.

    Insofern sehen halt diese öffentlichen Friedhöfe doch eher verwahrlost aus, teilweise sehr mit Pflanzen verwuchert und vermüllt

    1. Die Anforderungen wurden geändert:

    AFFIDAVIT-OF-SUPPORT-AND-GUARANTEE.docx (live.com)


    2. Für Heiratsvisum ist mach wie vor kein AoS nötig!

    Wobei zwischen Punkt 4 und 5 nach meinen Erfahrungen von Ende Mai ein oder stehen müsste: Entweder Gehaltsnachweis oder VE.

    Wir hatten zwar beides dabei, aber meiner Erinnerung nach hat die sie nur die Verpflichtungserklärung verwendet und angeschaut.

    Und spätestens bei den zum AOS beigefügten Dokumenten war es nur die VE gewesen.

    Kannst du mir den erklären, warum ich eine Urkunde auf Deutsch übersetzen lassen muss, deren Echtheit des Amt ohnehin anzweifelt?
    Die Zweifel kamen dem Amt ja nicht erst nach der Übersetzung, sondern die hatten sie sowieso. Dennoch haben sie mir auferlegt, diese Urkunde von einem beglaubigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.

    Das verstehe ich als Laie nicht. Wenn sie in den Augen des Amtes doch sowieso verdächtig ist, was macht die Übersetzung dann für einen Sinn?

    Du kannst ja mit der Übersetzung warten, bis die UP abgeschlossen ist. Das Standesamt möchte die beglaubigte Übersetzung ja für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses. Das wird ja eh nicht ausgestellt, solange das Ergebnis der UP nicht vor liegt. Also sollte dein Standesamt kein Problem damit haben, wenn du bittest, dass die Übersetzung erst nach der Überprüfung der Urkunde erfolgt.

    Wo habt ihr geheiratet?

    Falls auf den Philippinen müsste im Normalfall die UP bereits vor der rausgabe deines EFZ erfolgt sein, Ausnahme Sonderregelung oder Ehe in HK, DK usw.

    Dasa ist keine Sonderregelung, sondern obliegt dem lokalen Standesamt in Deutschland, ob sie für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bereits eine UP wollen.

    Mein Standesamt hatte auf die UP verzichtet. Damit aber diese noch dann erst durch das FZV angestoßen wird, habe ich halt dann sobald wie möglich die Ehe hier in DE registrieren lassen (Die Dame der ABH hätte auf eine UP beim FZV wohl bestanden). Dann hat halt das Standesamt bei diesem Vorgang die UP angestossen .

    Verstehe ich nicht. Wenn die Ehefrau in D ist kann man "sie ja auch nicht absetzen"

    Wenn dann geht evtl. was wg. doppelter Haushaltsführung, etc.

    Bin da aber nicht so bewandert.

    Dafür gibt es dann die Möglichkeit, sich nach einer anderen Lohnsteuerklasse einteilen zu lassen (wenn sie in Deutschland dann lebt).

    Doppelte Haushaltsführung in dem Zusammenhang mit im Ausland lebendem Ehepartner ist nicht möglich.


    Lebt die Ehefrau im Ausland, muss man die Lohnsteuerklasse 1 nehmen, was ja die Klasse mit der höchsten Steuerlast ist.

    Dafür kann man dann wiederum, die Unterstützungsleistungen wie bei Unterstützung naher Angehöriger geltend machen.

    Sind absetzbar bis zu einer festgelegten Obergrenze, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (eigenes Einkommen der Ehefrau wird gegengerechnet, Vermögenswerte werden gegebenenfalls berücksichtigt). Die Obergrenze ist abhängig vom Herkunftsland.

    Nachweise der Übergabe sollten erbracht werden, bei Überweisungen sollte das ja kein Problem sein. Zusätzlich wird meistens noch verlangt, dass das Formular der Unterhaltserklärung ausgefüllt und von dortigen Stellen abgestempelt vorgelegt wird

    .. wobei Travel tax auch auf bei den Philippinen gekauften Tickets nicht generell richtig ist...

    zB Pinay mit AT in D, die das Rückflugticket auf den Philippinen kauft...


    .. und wenn das Ticket im Internet gekauft wurde.. ??? Fragen über Fragen..


    Ich habe die Tickets im Internet direkt bei Qater für die beiden gekauft. Letztlich kommt da eine Abfrage zu den Flugpassagieren: Ich wies nur nicht mehr, ob diese nur nach der Nationalität fragte, oder nach dem Wohnsitz (oder beidem).

    Ich kann mir hier auch gut vorstellen, dass bei ph. Staatsbürger bei einem Hin- und Zurückticket startend auf den Ph. automatisch angenommen wird, dass sie auch ihren Wohnsitz auf den Philippinen haben.


    Letztlich wollte ich darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, dass diese Traveltax bereits im Flugpreis enthalten ist.

    Wenn man dann noch zum Counter geht, ist man am Ende doppelt das Geld los ...

    Mir ist auch nicht bekannt, wie und wo man das auf dem Ticket sieht. Ich bin bei den Abkürzungen nicht durchgestiegen.

    Aber wie gesagt, meine Schwiegermutter und mein Schwager mussten keine Traveltax am Extraschalter zahlen, noch eine Befreiung dort abholen.

    Und nein, es ist keine Verwechslung mit der Terminalfee.

    Insofern muss die Traveltax ja irgendwo im Ticketpreis mit enthalten sein.

    Die Immi fragt in dem Fall nicht danach, weil sie den CFO-Sticker im Pass hat (und nicht wegen dem Visum im Pass). Ohne CFO-Sticker und nur mit Visum ist die Offloadinggefahr sehr sehr hoch.

    Was in dem Fall allerdings nicht benötigt wird, ist das angesprochene AOS.

    Es gibt seit märz keine Sticker mehr. nur noch das digitale Zertifikat.

    Und muss dass dann nicht auch ausgedruckt werden und im Reisepaß eingebracht werden?

    Beim Hochzeitsvisa brauchst du auch kein aos und die immi fragt auch nicht danach. Dafür at deine Frau das Visa im Pass und die wissen Bescheid. Da sollte nichts passieren. War bei uns auch so!

    Die Immi fragt in dem Fall nicht danach, weil sie den CFO-Sticker im Pass hat (und nicht wegen dem Visum im Pass). Ohne CFO-Sticker und nur mit Visum ist die Offloadinggefahr sehr sehr hoch.

    Was in dem Fall allerdings nicht benötigt wird, ist das angesprochene AOS.

    Für die Einreise nach Deutschland gibt es betreffen Corona derzeit keine Einschränkungen. Selbst nicht geimpfte können nach Deutschland ohne Coronatest derzeit einreisen.

    Ansonsten aus deutscher Sicht: Visum und entsprechend gültiger Reisepaß. Falls ihr noch nicht verheiratet seit, empfiehlt es sich, dass dir originale Verpflichtungserklärung im Handgepäck mitgeführt wird. Sehr gelegentlich wurde schon mal bei der deutschen Immigration nach dem Dokument gefragt.