Beiträge von raphael00

    Kannst du mir den erklären, warum ich eine Urkunde auf Deutsch übersetzen lassen muss, deren Echtheit des Amt ohnehin anzweifelt?
    Die Zweifel kamen dem Amt ja nicht erst nach der Übersetzung, sondern die hatten sie sowieso. Dennoch haben sie mir auferlegt, diese Urkunde von einem beglaubigten Dolmetscher übersetzen zu lassen.

    Das verstehe ich als Laie nicht. Wenn sie in den Augen des Amtes doch sowieso verdächtig ist, was macht die Übersetzung dann für einen Sinn?

    Du kannst ja mit der Übersetzung warten, bis die UP abgeschlossen ist. Das Standesamt möchte die beglaubigte Übersetzung ja für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses. Das wird ja eh nicht ausgestellt, solange das Ergebnis der UP nicht vor liegt. Also sollte dein Standesamt kein Problem damit haben, wenn du bittest, dass die Übersetzung erst nach der Überprüfung der Urkunde erfolgt.

    Wo habt ihr geheiratet?

    Falls auf den Philippinen müsste im Normalfall die UP bereits vor der rausgabe deines EFZ erfolgt sein, Ausnahme Sonderregelung oder Ehe in HK, DK usw.

    Dasa ist keine Sonderregelung, sondern obliegt dem lokalen Standesamt in Deutschland, ob sie für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bereits eine UP wollen.

    Mein Standesamt hatte auf die UP verzichtet. Damit aber diese noch dann erst durch das FZV angestoßen wird, habe ich halt dann sobald wie möglich die Ehe hier in DE registrieren lassen (Die Dame der ABH hätte auf eine UP beim FZV wohl bestanden). Dann hat halt das Standesamt bei diesem Vorgang die UP angestossen .

    Verstehe ich nicht. Wenn die Ehefrau in D ist kann man "sie ja auch nicht absetzen"

    Wenn dann geht evtl. was wg. doppelter Haushaltsführung, etc.

    Bin da aber nicht so bewandert.

    Dafür gibt es dann die Möglichkeit, sich nach einer anderen Lohnsteuerklasse einteilen zu lassen (wenn sie in Deutschland dann lebt).

    Doppelte Haushaltsführung in dem Zusammenhang mit im Ausland lebendem Ehepartner ist nicht möglich.


    Lebt die Ehefrau im Ausland, muss man die Lohnsteuerklasse 1 nehmen, was ja die Klasse mit der höchsten Steuerlast ist.

    Dafür kann man dann wiederum, die Unterstützungsleistungen wie bei Unterstützung naher Angehöriger geltend machen.

    Sind absetzbar bis zu einer festgelegten Obergrenze, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (eigenes Einkommen der Ehefrau wird gegengerechnet, Vermögenswerte werden gegebenenfalls berücksichtigt). Die Obergrenze ist abhängig vom Herkunftsland.

    Nachweise der Übergabe sollten erbracht werden, bei Überweisungen sollte das ja kein Problem sein. Zusätzlich wird meistens noch verlangt, dass das Formular der Unterhaltserklärung ausgefüllt und von dortigen Stellen abgestempelt vorgelegt wird

    .. wobei Travel tax auch auf bei den Philippinen gekauften Tickets nicht generell richtig ist...

    zB Pinay mit AT in D, die das Rückflugticket auf den Philippinen kauft...


    .. und wenn das Ticket im Internet gekauft wurde.. ??? Fragen über Fragen..


    Ich habe die Tickets im Internet direkt bei Qater für die beiden gekauft. Letztlich kommt da eine Abfrage zu den Flugpassagieren: Ich wies nur nicht mehr, ob diese nur nach der Nationalität fragte, oder nach dem Wohnsitz (oder beidem).

    Ich kann mir hier auch gut vorstellen, dass bei ph. Staatsbürger bei einem Hin- und Zurückticket startend auf den Ph. automatisch angenommen wird, dass sie auch ihren Wohnsitz auf den Philippinen haben.


    Letztlich wollte ich darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, dass diese Traveltax bereits im Flugpreis enthalten ist.

    Wenn man dann noch zum Counter geht, ist man am Ende doppelt das Geld los ...

    Mir ist auch nicht bekannt, wie und wo man das auf dem Ticket sieht. Ich bin bei den Abkürzungen nicht durchgestiegen.

    Aber wie gesagt, meine Schwiegermutter und mein Schwager mussten keine Traveltax am Extraschalter zahlen, noch eine Befreiung dort abholen.

    Und nein, es ist keine Verwechslung mit der Terminalfee.

    Insofern muss die Traveltax ja irgendwo im Ticketpreis mit enthalten sein.

    Die Immi fragt in dem Fall nicht danach, weil sie den CFO-Sticker im Pass hat (und nicht wegen dem Visum im Pass). Ohne CFO-Sticker und nur mit Visum ist die Offloadinggefahr sehr sehr hoch.

    Was in dem Fall allerdings nicht benötigt wird, ist das angesprochene AOS.

    Es gibt seit märz keine Sticker mehr. nur noch das digitale Zertifikat.

    Und muss dass dann nicht auch ausgedruckt werden und im Reisepaß eingebracht werden?

    Beim Hochzeitsvisa brauchst du auch kein aos und die immi fragt auch nicht danach. Dafür at deine Frau das Visa im Pass und die wissen Bescheid. Da sollte nichts passieren. War bei uns auch so!

    Die Immi fragt in dem Fall nicht danach, weil sie den CFO-Sticker im Pass hat (und nicht wegen dem Visum im Pass). Ohne CFO-Sticker und nur mit Visum ist die Offloadinggefahr sehr sehr hoch.

    Was in dem Fall allerdings nicht benötigt wird, ist das angesprochene AOS.

    Für die Einreise nach Deutschland gibt es betreffen Corona derzeit keine Einschränkungen. Selbst nicht geimpfte können nach Deutschland ohne Coronatest derzeit einreisen.

    Ansonsten aus deutscher Sicht: Visum und entsprechend gültiger Reisepaß. Falls ihr noch nicht verheiratet seit, empfiehlt es sich, dass dir originale Verpflichtungserklärung im Handgepäck mitgeführt wird. Sehr gelegentlich wurde schon mal bei der deutschen Immigration nach dem Dokument gefragt.

    Super, danke! Das habe ich mir schon gedacht. Dann können wir 7nd die study Lizenz besorgen und kann dann fleißig Fahrstunden nehmen auf den phils. Wird wesentlich günstiger kommen. Dann noch ein paar Stunden in D und dann mal schauen wie sich anstellt.


    Danke dir

    Das würde ich nicht als selbstverständlich ansehen. Kommt auch dort auf die Fahrschule und den Fahrlehrer an. Man kann dort auch einen Führerschein bestehen, und noch meilenweit vom Niveau eines deutschen Fahranfängers weg sein.

    Visa wurde für beide (Schwiegermutter und Schwager) für die gewünschte Zeitdauer von 30 Tagen mit der gemeinsamen Verpflichtungserklärung bewilligt.

    Und das obwohl beim Schwager (ist ledig) die Voraussetzungen eher ungünstig waren, da er seinen Job im Februar zur Pflege des inzwischen verstorbenen Bruders auf gab und damit der Hauptgrund für Rückkehrwilligkeit laut dem Interviewer bei vfs global dann sein Civil service exam ist, dass ein oder zwei Wochen nach der Rückkehr ist aus DE ist.

    aus dem verlinkten Artikel:

    Zitat

    In the first two months of the year, 57 departures from the countrys international airports were tagged as possible cases of human trafficking, based on data from the BI.

    Wenn das bedeutet, dass nur in 57 Fällen für Januar/Februar Offloading durchgeführt wurde, dann ist offloading ja wesentlich seltener, als man uns hier im Forum immer glauben lassen will!

    Naja, ob das auch heißt, dass es im ganzen nur 57 Offloadings gab?

    Ich vermute eher, dass es noch andere Topics gibt, zu denen Offloadings getagged werden können und werden

    Irgendwie kommt mir deine Erläuterungen bzgl der VE komisch vor. War es dieses Formular was du gesendet hast ?

    Und da ist auf der Rückseite auf jeden Fall was angekreuzt z.b. Bonität wurde nachgewiesen. Hast du ne Kopie um dort nachzusehen ?


    Bzgl der KV ist korrekt ist nur ein PDF. Bei Dr Walter ist sogar ein Link drauf um zu verifizieren dass diese gültig ist

    Wollte ich gerade sinngemäß auch posten. Weil die Dame vom Amt füllt die Verpflichtungserklärung selbst aus.

    Ich habe den Eindruck, dass der TS hier das Formular bekommen hat, wo vorab ausgefüllt wird, damit die Dame von der ABH dann die VE ausfüllt und erstellt.

    Frage an den TS: Wieviel hat er den bezahlt für die VE?

    Ich habe alle Visa Angelegenheiten in 4 Wochen erledigt.

    AOS. Für Baden Württemberg war Frankfurt vorgesehen.

    Es gibt auch ein ph. Konsulat in Stuttgart. Allerdings weis ich nicht, ob und wie man hier Termine vereinbaren kann. Ich hab es öfters für den Postweg bisher benutzt.

    Ich bin gespannt, ob und was ich kommende Woche alles vor legen muss.

    Bei mir geht es allerdings um die Einladung des Schwagers und der Schwiegermutter. Laut Telefonauskunft nur das AOS-Formular und mein Ausweis, da ich ja schon mit einer Filipina verheiratet bin.

    Werde trotzdem aber mal die entsprechenden Nachweise sicherheitshalber (Reisepaßkopien, VE, Gehaltsabrechnung, Verwandtschaftsnachweis) dabei. haben

    Die VE ist für den Visaantrag bei der deutschen Botschaft und für die Einreise am deutschen Flughafen und muss zu diesem Zwecke nicht notariert oder von einer ph. Behörde beglaubigt oder sonst was werden.

    Das AOS wird rein nur für die philippinischen Behörden benötigt, und zwar zur Ausreise am ph. Flughafen bei Bedarf.

    Auf der Homepage der ph. Embassy in Berlin ist eine etwas bessere Beschreibung des ganzen Prozedure zum AOS:

    Affidavit of Support and Guarantee (philippine-embassy.de)


    Ob das für dich zuständige ph. Konsulat in Frankfurt ein AOS auf Basis der deutschen VE aus stellt, oder ob du die diversen Nachweise (Gehalt, und dergleichen) bringen musst, müsstest du mal erfragen.


    ich bin auch gerade dabei ein AOS für die Schwiegermutter und den Schwager anzustossen, und werde morgen mal versuchen in Frankfurt anzurufen, was sie dafür alles an Dokumenten sehen wollen.

    raphael00 also es steht beide Namen auf der VE oder ist da Vermerkt dass der Sohn das "Kind" ist und man könnte denken wenn man die VE sieht das Kind ist minderjährig?


    Die dbm antwortet ja oft Recht knapp ;). Ich pers würde zur Sicherheit einen Scan der VE schicken und nochmal fragen .

    Ja, er steht mit drauf mit Namen, Ausweisnummer und Geburtsdatum, also auch zweifelsfrei nicht mehr minderjährig.

    Aber halt schon unter "unter folgende sie / ihn begleitende Kinder".

    Ich würde hier nicht generell ableiten, dass man ein volljähriges Kind mit auf eine einzige VE nehmen kann..

    Wenn es die ABH macht, dann okay .. aber meine ABH würde es ablehnen. (beim unserem letzten mal fragten sie nach dem Alter des Kindes .. da 16 Jahre ging es auf eine VE).

    Wie schon geschrieben, hat die gute Dame dort mich mit dem Vorgehen überrascht und auf dem falschen Fuß erwischt, da ich auch der Meinung war, dass es zwei VE geben muss. Und auch die Nachfrage, ob dass so i.O. ist für den Visaprozess brachte sie nicht ins Grübeln.

    Hatte mir dann gestern Abend noch das Merkblatt der Stadt durchgelesen:

    Zitat:

    "Hinweis:

    Für Begleitpersonen über 18 Jahren, sofern nicht Ehepartner*in der Besuchenden, ist eine separate Verpflichtungserklärung zu beantragen."

    Nun ja, die Dame war halt eine interne Aushilfe für die ABH ....

    Anbei der Email-Verkehr hierzu mit der DBM:

    Meine Anfrage im Wortlaut kopiert:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frau (ph) und ich (dt) wollen ihre 72jährige Mutter und ihren 27-jährigen Bruder zu Besuch nach Deutschland einladen. Das Ausländeramt meiner Gemeinde hat dafür eine einzige Verpflichtungserklärung ausgestellt (Mutter und Kind). Dazu folgende Fragen:

    - ist das bei volljährigen Kindern so zulässig?

    - werden dann beide Visaanträge zusammen bewertet, oder unabhängig voneinander?

    - falls es zu unterschiedlichen Visaentscheidung kommen würde (Person A genehmigt, Person B nicht): Kann dann die Verpflichtungserklärung verwendet werden, ohne dass es deswegen zu Problemen bei der Einreise kommt?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dazu folgende Antwort der DBM:

    Dateien

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