Beiträge von Chrys

    Die örtliche Verwandtschaft ist weitgehend ungebildet und von der Situation überfordert. Die wollen schon, sie können nur nicht bzw. sollten besser weitgehend aus Situationen heraus gehalten werden, in denen sie irgend etwas unterschreiben könnten, was sie nicht verstehen.


    Bisher ist es ja für mich kein Stress, sondern nur Evaluierung der Situation. Meine Lebensgefährtin ist gestresst, weil sie das Land nicht einfach aufgeben möchte, schließlich hat sie dort ihre Kindheit verbracht und es jetzt auch mit unserer Tochter besucht. Sie sieht es natürlich eher emotional als rational. Da wir gerade vor Ort sind, ist das Thema zwangsläufig auf der Tagesordnung.

    ich würde erst licht am ende des tunnels sehen wenn irgendwelche dokumente existieren die nachweisen das der vater eigentümer war . sofern es welche gibt ist der nächste schritt ein anwalt / notar und die barangay

    Ja, so sehe ich das auch. An den Dokumenten mangelt es und deswegen hoffe ich, dass kein Anwalt involviert wird, der eifrig Rechnungen schreibt aber selbst bei gutem Willen wenig bewegen kann. Zumindest weiß sie nach ihren Gesprächen bei der Municipal Hall und der DENR, wie die Situation ist und was jetzt zu tun wäre.

    Wir sind einfach nicht lange genug hier, damit sie das selbst in die Hand nehmen kann. Vielleicht vertagen sie das Thema ja auf einen zukünftigen Besuch. Das wäre eine typische Problemlösungsstrategie und auch erst einmal nicht mit ungewissen Folgekosten verbunden.

    Nachtrag und Update: Nach einem netten und kostenlosen Gespräch mit einem Anwalt in der Municipal Hall in Loreto ist meine LG nun auf dem Weg zur DENR, um anhand der Lotnummer prüfen zu lassen, um welche Art von Land es sich wirklich handelt: Ancestral Domain - in diesem Fall würde das Gelände sowieso dem Tribe in der Gesamtheit gehören oder einfach nur Agricultural Land, wo es sich dann lohnen könnte, weitere Schritte einzuleiten.


    Insgesamt muss man auch die Gegebenheiten im Auge behalten. 15 ha sind zwar viel, aber es ist hügelig und im Hinterland. Inzwischen führt zwar eine Straße daran vorbei und man könnte relativ preiswert einen Stromanschluss legen lassen, aber für fließendes Wasser müsste man versuchen einen Brunnen bohren zu lassen und ein paar öffentlich Projekte waren wohl in der Gegend nicht langfristig erfolgreich, obwohl es einen Fluss gibt. Es scheint zu wenig Grundwasser zu geben.

    Alles in allem nicht ideal und selbst meine LG möchte dort kein Haus bauen, obwohl sie immer noch davon träumt, mal eins auf den PH zu bauen. Aber nach 4 Jahren in Deutschland wird dieser Wunsch auch immer kleiner.


    Noch ein Nachtrag: Es ist Agricultural Land. Der nächste Schritt wäre ein endorsement vom örtlichen Barangay Captain, der aber mit der Familie befreundet ist, die seit 1983 versucht, an das Land zu kommen.

    Hallo zusammen :)


    Meine philippinische Lebensgefährtin und ich sind seit Covid zum ersten mal wieder auf den Philippinen und ein Grundstücksproblem ist immer noch nicht geklärt.



    Vorgeschichte:

    Der inzwischen verstorbene Vater meiner Lebensgefährtin hatte eine 15 Hektar große Farm in Agusan del Sur, nahe Loreto. Er war Manubo, das Farmland gehört zu den Ancestral Lands. Zwischendurch hat eine zugezogene Familie schon versucht, sich einen Teil des Landes anzueignen (hat einen Teil des Land bewirtschaftet, Steuern dafür bezahlt und versucht, auf diesem Weg einen Titel zu bekommen).

    Erste Versuche, dies zu verhindern wurden eingeleitet, ein "Verkauf" dieses Teilgebiets durch diese Familie an Palmölproduzenten wurde erfolgreich blockiert, aber offiziell endgültig geklärt wurde nichts. Die zugezogene Familie wurde mehrfach zu einer Anhörung vorgeladen, hat dies aber ignoriert. Sie leben selbst im Barangay, aber nicht auf dem Land selbst.


    Soweit ich das sehe, existiert kein schriftlicher Titel für das Land.


    Haupterben des Grundstücks sind meine Lebensgefährtin, ihr Bruder und ihre Schwester, die vor Ort Leben, teilweise auch noch auf der Farm. Seit dem Tod des Vaters im November 2023 ist nichts weiter passiert. Es gibt wohl zumindest eine Sterbeurkunde, aber sonst nichts. Es wurden also auch keine Erbschaftssteuern oder sonstige Grundsteuern oder Abgaben gezahlt.

    Bruder und Schwester sind eigentlich nicht in der Lage, irgend etwas zuverlässig zu erledigen und wir sind auch nicht lange hier.


    Die typische deutsche Problemlösungsstrategie wäre es jetzt, einen Anwalt und Notar einzuschalten, der sich um den offiziellen Papierkram kümmert. Vor Ort sieht es allerdings diesbezüglich nicht vielversprechend aus.

    Ich habe die Befürchtung, dass dies in erster Linie hohe Kosten generieren könnte, besonders mit einem Foreigner im Hintergrund, aber sich in der Sache wenig bewegen würde.


    Hat hier jemand einen Rat, was man tun könnte, was nicht nur Geld verbrennt?


    Viele Grüße

    Christoph

    Ab 400 Stunden muss Inhalt von B1 gelehrt werden (2 Module oder 200 Stunden). Nach Aussge vom TS wird immer noch A2 unterrichtet.


    Aufbau 1 Teilnahmebescheinigung wäre nach Systematik der Abschluss von A 2.2


    [...] Die Teilnahmer haben ein Rechtsanspruch darauf innerhalb der 600h bis einschl. B1 unterrichtet zu werden damit leistungsstarke Teilnehmer die Chance haben die B1 Prüfung zu bestehen. Wird das nicht gemacht aber trotzdem Teilnehmerbescheinigungen der Module ausgestellt ist das schlicht Betrug und Abgreifen von Steuergeldern und eine Verschwendung von Lebenszeit der Teilnhmer, die im ersten Versuch bestehen würden.

    Hast du dazu eine Rechtsgrundlage? Ich finde überall nur schwammige Formulierungen, z.B.


    § 11 Grundstruktur des Sprachkurses

    (1) Der Sprachkurs umfasst 600 Unterrichtsstunden. Er ist in einen Basis- und in einen Aufbausprachkurs unterteilt. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen aus jeweils drei Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen. Am Ende des Basis- und des Aufbausprachkurses ermittelt der Kursträger den erreichten Leistungsstand des Teilnehmers. Die Teilnahme am Aufbausprachkurs setzt in der Regel eine Teilnahme am Basissprachkurs voraus. Das gilt nicht, wenn das Sprachniveau eines Teilnahmeberechtigten durch die Teilnahme am Basissprachkurs nicht mehr wesentlich gefördert werden kann. Teilnehmer können mit Zustimmung des Kursträgers die Leistungsstufen bei Neubeginn eines Kursabschnitts wechseln, überspringen oder wiederholen.

    Ich finde keine konkrete Aussage, dass wirklich B1 unterrichtet werden muss oder was denn konkret der Inhalt des Aufbaukurses sein muss.

    High School Abschluss ist ja nach 12 Jahren, oder? Wieso wird dies nicht als Mittlere Reife anerkannt? Wenn sie im Rahmen der neuen Pflegeausbildung eine Ausbildung beginnen will braucht sie i.d.R. die Mittlere Reife. Hauptschulabschluss bekommt normalerweise jeder, der 9 Jahre Schule hinter sich hat und dann im letzten Jahr nicht durchgefallen ist. Teilweise könnte aber auch ein bestimmter Fächerkanon und die Zensuren eine Rolle spielen.

    Sie hat den Schulabschluss noch zu der Zeit gemacht, als 10 Jahre die Regel waren. Da sie auch noch die 3. Klasse Grundschule übersprungen hat, waren es nur 9 Jahre.


    Ja, der Einstieg in den schon laufenden Kurs war kein Problem für sie. Gemotzt hat sie trotzdem. :happy


    Aber abgesehen davon, dass die vorgesehen Inhalte nur zur Hälfte unterrichtet wurden, wollen sie die letzten 100 Stunden einfach entfallen lassen. Ich habe nachgezählt. Wenn keine Tage entfallen sind und ich mich nicht verzählt habe, waren es vom 14.06. bis heute genau 100 Schulstunden Unterricht (Mitwoch bis Freitag, jeweils von 13:15 bis 17:15 Uhr). In der auf den 14.06. datierten Vereinbarung waren noch 200 Stunden aufgeführt.


    Da heute der letzte Tag ist, bin ich mir sicher, dass sie heute eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Aufbaumodul 3 bekommen wird, obwohl sie im A2 Gesamtband gerade bei Kapitel 9 sind. Mal sehen, ob sich noch irgend etwas interessantes in Schriftform bekommen wird.

    Entschuldigt bitte die späte Reaktion. Es war hier ein bisschen chaotisch und ich habe auch gesundheitlich flach gelegen.


    Meine Freundin musste für das Visum keine Sprachkenntnisse nachweisen und hat auch vor der Ankunft hier in Deutschland nicht strukturiert gelernt, hatte also definitiv keine A1 Kenntnisse, wurde aber zu ihrem Unmut trotzdem in einen Kurs gesteckt, dessen Teilnehmer schon die ersten 100 Stunden hinter sich hatten.


    Die Tabelle wurde von der Lehrerin an die Tafel geschrieben, um einem der Kursteilnehmer zu erklären, warum er nach 600 Stunden Unterricht ohne B1-Kenntnisse in die Prüfung soll. Meine Freundin hat es in Anwesenheit der Lehrerin fotografiert.


    Am 14.06. hat ein neuer 100-Stunden-Block angefangen (Nr. 5 von 6, nach meiner Zählung). Dazu gab es eine neue Vereinbarung zum Integrationskurs: Grundanspruch von 200 Unterrichtseinheiten, voraussichtliches Kursende 15.10. Danach Abschlusstest.

    Heute kam die Mitteilung, dass morgen der Block endet und es keinen weiteren Unterricht geben wird. Die Teilnehmer sollen bis 17:00 Uhr entscheiden, ob sie am 28. August in die Prüfung gehen wollen oder erst noch die 300 Stunden "Wiederholung" in Anspruch nehmen wollen. - Keine Ahnung, wie das ohne durchgefallene Prüfung gehen soll, aber ich kann momentan nur wiederholen, was von der Lehrerin im Unterricht gesagt wurde. - Die Lehrerin übt Druck aus und verweist für Rückfragen auf das Büro, dort antwortet sofort der Anrufbeantworter.


    Ich schreibe jetzt erst einmal eine Mail an unseren Ansprechpartner für "Markt und Integration Ü25" im Jobcenter. Mal gucken, was der dazu sagt. Aber stimmt, die ABH werde ich auch informieren. An die habe ich überhaupt noch nicht gedacht, obwohl das eigentlich dazu gehört.


    Immerhin eine positive Nachricht gibt es von der Bildungsfront: Das staatliche Schulamt hat ihren High-School-Abschluss mit dem Hauptschulabschluss gleichgesetzt. Ich war wirklich besorgt, ob das schwurbelige Diplom und die Karteikarte mit Fächern und handschriftlichen Noteneintragung ausreichen würde.

    Mit Umlauten kann ich nicht dienen, aber bei uns war die Ausstellung des deutschen Passes unserer Tochter auf meinen Nachnamen kein Problem. Sie hat schon in der Geburtsurkunde und im philippinischen Pass meinen Nachnamen. Das war mit etwas Lauferei für mich verbunden, weil meine Freundin und ich die Namenserklärung nach philippinischem Recht machen und beglaubigen lassen mussten, ging aber ohne Schwierigkeiten.


    Die deutsche Botschaft hat die Erklärung nach philippinischem Recht akzeptiert und es gab problemlos den deutschen Kinderreisepass für unsere Tochter. Der Mittelname steht nur im philippinischen Pass.

    Eine Urkundenprüfung hat nicht stattgefunden. Weder für die Erteilung des Passes, noch im Anschluss für das Familienzusammenführungsvisum für meine Freundin.


    Mit dem Standesamt hatte ich selbst gar nichts zu tun. Dort sind wir erst hier in Deutschland vorstellig geworden, um eine deutsche Geburtsurkunde ausfertigen zu lassen. - Wir wollten aber auch nicht heiraten. Das hat uns natürlich viel Papierkram erspart.

    Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich gerade mit den Merkwürdigkeiten des Sprachkurses. Soweit ich das verstanden hatte, sind 600 Unterrichtsstunden vorgesehen, in denen A1, A2 und B1 unterrichtet werden soll, aufgeteilt in 3 Basismodule A1.1, A1.2, A2.1 und 3 Aufbaumodule A2.2, B1.1 und B1.2. Danach erfolgt die B1 Prüfung und bei Misserfolg könnten dann noch einmal 300 Stunden zusätzlicher Unterricht beantragt werden.


    Bei meiner Freundin sieht es anders aus. Sie besucht den Sprachkurs seit August 2020 in Teilzeit. Jetzt sind 400 Stunden um und sie hat Teilnahmebescheinigungen über die Module:


    Basis 2 "mit sehr gutem Erfolg" (Sie wurde, obwohl sie keinerlei Vorkenntnisse hatte, gleich in einen Kurs für Modul 2 gesetzt.)

    Basis 3 "mit sehr großem Erfolg"

    Aufbau 1 "mit sehr großem Erfolg" (vom 25.02.2021) und

    Aufbau 2 "mit großem Erfolg" (vom 11.06.2021)


    Nach meinem Verständnis hat sie also eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreichen Besuche des A2.2-Moduls und des B1.1 Moduls. Die wurden aber überhaupt noch nicht unterrichtet. Im Kurs haben sie vorgestern erst mit A2.2 angefangen. Als es die Aufbau-1-Teilnahmebescheinigung gab, waren sie noch irgendwo am Anfang von A2.1

    Im Oktober soll es in die B1-Prüfung gehen, ohne dass B1 überhaupt unterrichtet wurde. Die 300 Stunden Wiederholung sind vom Kursanbieter bereits fest eingeplant. Von diesen 300 Stunden sollen dann wohl 100 Stunden auf B1 entfallen. - Zumindest nach der Tabelle, die die Lehrerin an die Tafel geschrieben hat, als ein anderer Teilnehmer aus ihrer Klasse nachgehakt hat. - Der hat jetzt seine 600 Stunden voll und soll mit dem Kenntnisstand von Anfang A2.2 in die B1-Prüfung gehen.


    Bis auf 3 oder 4 Wochen Bundesnotbremse und 2 oder 3 Tage Ausfall wegen verhinderter Lehrkraft hat der Kurs durchgehend stattgefunden (Teilzeit, also 3 Tage pro Woche, 4 Zeitstunden insgesamt, also wahrscheinlich 5 Schulstunden pro Tag).


    Wie unter diesen Bedingungen eine erfolgreiche B1-Prüfung möglich sein soll, selbst nach 300 Stunden "Wiederholung" von noch nicht unterrichteten Kursinhalten, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Läuft es bei anderen Kursanbietern derzeit ähnlich?


    Viele Grüße

    Christoph

    • Besteht ein Bleiberecht nach Geburt des Kindes, auch wenn die Ausbildung nicht fortgesetzt wird und eine wohl geplante Heirat wg. der nötigen Urkunden sich hinziehen wird?

    Wenn die beiden nicht verheiratet sind und der Vater die Vaterschaft anerkennt, wird daraus eine ganz normale Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind (unabhängig von Ausbildung oder sonstiger Vorgeschichte). Eine Heirat ist grundsätzlich nicht notwendig. Wenn das ganze aus dem Ausland angestoßen wird - um erst einmal ein Visum für die Mutter zu bekommen - ist es erforderlich, dass eine gemeinsame Wohnung bezogen werden soll.


    Da sie bereits hier ist und sich nicht mehr mit der DBM auseinandersetzen muss, sollte das ganze Prozedere relativ einfach sein. Das dürfte mit einem Gang zur Ausländerbehörde zu erledigen sein.


    Bei Zeitnot kann die Vaterschaft schon für das ungeborene Kind anerkannt werden (dafür ist entweder das Jugendamt oder das Standesamt zuständig, je nachdem, wie das vor Ort organisiert ist). Es klingt zwar nicht so, als wäre das in ihrem Fall notwendig, aber schaden kann es natürlich nicht. Es kann schließlich immer etwas passieren.

    Interessante Vorschrift - von der ich natürlich nichts gewusst habe. Ich habe letztes Jahr eine SSD gekauft und habe das letztendlich über Lazada gemacht, von einem philippinischen Verkäufer.

    Wenn Amazon das von mir gewünschte externe Gehäuse gehabt hätte, wäre die Bestellung aus den USA gekommen. Importlizenz für einen einzelnen Datenträger zur privaten Nutzung... It's more fun in the Philippines! ;(

    Meine Lebensgefährtin wurde mit 7 Jahren spätregistriert. Angeblich war die Geburtsurkunde für die Elementary School notwendig. Zum Glück hat dies aber niemanden interessiert bzw. es hatte für uns keine Konsequenzen.

    Falls ihr euch für eine Geburt auf den Philippinen entscheidet, solltest du den Termin für die Abgabe des Visumantrags bei der deutschen Botschaft spätestens 2 Monate vor dem Geburtstermin beantragen. Bei der derzeitigen Wartezeit von 4 Monaten wäre der Termin dann etwa 2 Monate nach der Geburt. Philippinischen Pass und Geburtsurkunde dauern etwa 1 Monat wenn es jemanden gibt, der die Lauferei für das Advanced Endorsement übernimmt.


    Kosten für die Geburt in einer Privatklinik in Davao City waren knapp 700 Euro.


    Bei der UP hatten wir Glück. Es gab keine. Weder für den deutschen Kinderreisepass noch für das Visum. Weil ich den Termin für die Abgabe des Visumantrags erst nach der Geburt gemacht habe, hat es bis zur Einreise trotzdem etwas länger gedauert. Das hätte ich um 3 Monate verkürzen können.

    Taipeh ist derzeit noch offen. Wir haben vorhin mit einer Angestellten von China Airlines (das ist Taiwans Fluglinie) telefoniert. Bisher gibt es keine Beschränkungen. Aber es garantiert natürlich niemand, dass das so bleibt.

    Einer der Kämpfe:

    Winner marklyn pajaron in Cebu centennial cup tournament


    Mit den Wettkämpfen kann ich nicht viel anfangen. Stark gepolstert und dazu noch ein gepolsterter oder sehr leichter Stock und dann wird wild gewedelt. Hauptsache öfter treffen als man selbst getroffen wird. Wie viele Treffer man dabei einsteckt ist egal.

    Die Duellvariante, bei der nach jedem Treffer getrennt wird (so wie beim Fechten), sagt mir schon eher zu. Mehr Taktik und Technik. Aber auch da wird für meinen Geschmack zuviel Schutzausrüstung getragen.


    Kritisieren ist natürlich einfach. In 6 Monaten in Davao habe ich nur ein paar Einheiten trainiert und hier in Metro Manila habe ich zwar ein nahe gelegenes Trainingszentrum gefunden, aber bisher noch nicht einmal angeguckt. :floet   :mauer

    Mit dem deutschen Pass geht es eigentlich problemlos. Wichtig ist allerdings, dass nicht nur die laminierte Seite eingescannt wird, sondern beide Seiten. - Von alleine bin ich auf diese Idee gar nicht gekommen und mehrmals an der Verifizierung gescheitert.


    Option: Passport