Habe ich grad gefunden bei "Aerotelegraph":
Hat hier nicht TanduayIce etwas von 1.800 € für seinen "Ausflug" berichtet?
Habe ich grad gefunden bei "Aerotelegraph":
Hat hier nicht TanduayIce etwas von 1.800 € für seinen "Ausflug" berichtet?
Weiter wird nach der Dauer des Aufenthaltes gefragt, was soll ich denn da bitte angeben?
Also ich würde da schreiben...permanent, dauerhaft usw.
Versuchen würde ich es auch...aber ich würde auch mit Schwierigkeiten rechnen.
Gerade deswegen
Die Chancen, dies mit einem Anwalt durchzukriegen stehen sehr gut.
In den Anwendungsrichtlinien des BMI steht folgendes.
Du bist hier der Fachmann....aber die begründen eine Ablehnung ganz einfach damit, dass es in den Philippinen völlig normal ist, die Kinder bei der Familie auszulagern.
Speziell wenn die Frau schon mal als OFW gearbeitet hat...was ich bei der Frau des TE nicht weiß
Aber einfach versuchen kann man es ja
Was tun?
Warten, bis ich die Anstellung antreten kann bzw. bis mir ein Arbeitsvertrag vorliegt?
Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten
1. Frau alleine einreisen lassen und die Kinder bleiben dort
2. Alle dort lassen, bis es passt
Anträge der Kinder zurückziehen und hoffen, dass der Antrag meiner Frau genehmigt wird?
Kannst du machen, wenn Frau & Kinder getrennt werden können. Den Antrag für deine Frau muss man genehmigen, da es beim Nachzug zum "Deutschen" Ehemann (ihr seid ja verheiratet) nicht auf das Einkommen ankommt.
Bei den Kindern ist es anders...hier ist es ein Nachzug zum Ausländer (sind nicht deine Kinder, oder?) und da muss es eine VE geben!
Anwalt einschalten und Akteneinsicht erlangen, um rechtssicher entscheiden zu können ( verlängert das Genehmigungsverfahren oder beschleunigt es möglicherweise) ?
Wird hier nichts helfen...entweder Frau alleine oder abwarten bis du entsprechenden Verdienst nachweisen kannst
in HK für uns zu übernehmen.
Würde den Link hier rausnehmen, wird eh gelöscht von einem Mod...da keine Werbung erlaubt
Dahinter steht ein deutsch/phill Ehepaar, das seine Erfahrungen und Vorgehensweisen an uns vermittelt. Also quasi den Fahrplan erstellt
Scheinen nicht sehr vertrauensvoll zu sein, wenn sie schon falsche Angaben machen
Ich habe hier gelesen, daß spät registrierte Geburtsurkunden von Nachteil sein können.
Sind Sie
Was versteht man unter " spät registriert ? " Sollte also die GU kurz vor der Hochzeit angefordert werden? Oder so früh wie möglich?
Das heißt, ob deine Frau direkt bei der Geburt registriert wurde oder (wie oft üblich dort) eben irgendwann später auf einem Amt registriert wurde...Also z.B. Geboren 01.01.1990 ....registriert (GU) 01.01.1999
Nicht vertrauensvoll, wenn hier schon Falschaussagen gemacht werden. A1 muss vor der Einreise vorhanden sein
Was ist der Unterschied zwischen A1 und einem Integrationskurs?
A1 = Anfang
Integrationskurs = erst A2 und dann Abschluss in B1 + Kurs "Leben in Deutschland"...B1 ist Meilenweit von A1 entfernt
Es ist meine 1. Hochzeit in HK - daher die vielen Fragen...
Daran denken, dass Filipinos zur Zeit nicht nach HK dürfen (Corona) und neimand weiß, wann das wieder aufhört...warum nicht in Deutschland heiraten?
Ich würde mir massiv überlegen momentan überhaupt in ein medizinisch absolut unterentwickeltes Land zu reisen...Begründung siehe Mögliche neue SARS Infektion?
Die Wahrscheinlichkeit das sich in 4 Wochen etwas zum Positiven ändert halte ich für äußerst gering...eher das Gegenteil, denn der Peak ist noch nicht erreicht!
Würde ich umbuchen, wenn es geht
, uns ein paar Schulen angucken, wo sie sich dann mit TEFL Zertifikat als Englischlehrerin für ein Arbeitsvisum bewerben kann in Zukunft. Wir haben ja aktuell Lehrermangel.
Nur mit TEFL wird sie in Deutschland keine Anstellung als Lehrer bekommen und auch kein Visum dafür...da gehört deutlich mehr dazu. Also schlag dir das aus dem Kopf
was haltet ihr davon, ein Studentenvisum zu beantragen? Sie hat sowieso vor, ihren master of Art in science zu machen und Berlin bietet ja einige Kurse dazu an.
Studentenvisum ist gut, aber auch schwer...sie muss etliche Dinge vorweisen. Erstmal muss der Studiengang passen, um ihr auf den Philippinen bessere Perspektiven zu bieten. Kunst (Master of Art) dürfte eher nicht dazu zählen. Dann muss ihr Studiengang von einer anerkannten Uni (Anabin prüfen) kommen und sie muss Deutsch B2 / C1 vorweisen. Zuletzt müssen runde 9,5 k € pro Jahr auf einen Sperrkonto liegen
ALG I heisst nicht, dass ich kaum Geldmittel zur Verfügung habe, jedoch ist den Erfahrungen hier im Forum nach zu Urteilen egal, ob ich Geld habe, da am Ende nur sie zählt.
So ist es
Aber das scheint irgendwie auch egal zu sein und ist kein Beleg für die Bereitschaft, in die Philis zurückzukehren.
Leider ja
Nein, die Finanzierung der Abschiebung usw. ist durch die VE gedeckt. Die kosten gehen extra.
Die Kosten belaufen sich auf einem vierstelligen Betrag, da hast du recht, jedoch kein hoher... Flugkosten belaufen sich auf ca 600 EUR, dazu die Visa-Kosten + Auslandskrankenversicherung und der Aufenthalt in Berlin ist relativ günstig.
Flug für 600 € wirst du von den Phills kaum bekommen...rechne auch mit Klamotten für die kalten Tage...also bei uns war das Schengenvisum recht teuer (Ausflüge usw)
Möchte ich mit ihr zusammenleben? Ja, aber gerne vorerst ohne Heirat.
Prinzipiell gut...aber schwer zu realisieren. Man kann ein Hochzeitsvisum machen, ohne zu heiraten und bekommt damit 90 Tage in Deutschland
Klappt dies nicht, bzw wird ihr Visum verweigert, sodass wir uns auf sehr lange Zeit darauf einstellen müssen, dass sie nicht nach Deutschland kommen kann, dann werde ich kurzzeitig auswandern und mein Leben in Deutschland für ein Jahr auf Pause legen, remote arbeiten und durch meine Dividenden+Untermiete in den Philis leben.
Bist du da sicher? Du bist in meinem Alter, da sollte man sich so etwas gut überlegen
Wenn du Fragen zum Studentenvisum hast, melde dich bei mir
Will man wirklich so viel Geld investieren für etwas das man hinterher kaum braucht? Meine Freundin kam ja nun vor einiger Zeit (5 Monate) hier an, brachte neben den üblichen Klamotten (Sommer natürlich) auch ein wenig "Spezialnahrung" mit...alles Blödsinn, im Nachhinein! Die meisten Klamotten wanderten innerhalb kurzer Zeit bei Ebay, denn hier ist die Auswahl ja viel größer und besser (O-Ton...ich bin kein Modefan)! Anfangs ging es noch in den Asiashop, jetzt ist man integriert und isst das was alle essen. 1x die Woche Basmatireis von Aldi und etwas asiatisches selbst gekocht mit üblichen Supermarktkram passt!
Im 1. Plan wollte sie auch zig KG mitbringen, aber mein Veto hat gereicht! Wenn ihr aber tatsächlich so viel Kram bringen wollt, wird es wohl der teure oder langfristige Weg sein müssen...bei Happy Box und 1x alle 12 Monate daran denken, dass die Zollfreiheit als Umzugsgut nur 12 Monate nach Einreise gilt...danach muss es verzollt werden und das Lebensmittel nur im haushaltsüblichen Maß dazu zählt!
ZitatDas Übersiedlungsgut muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Umzug des Begünstigten von diesem zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. https://www.zoll.de/DE/Fachthe…voraussetzungen_node.html
ZitatHaushaltsvorräte, sofern sie die üblicherweise von einer Familie als Vorrat gehaltene Menge nicht überschreiten - hierbei ist von der am alten Wohnort üblichen Menge auszugehen https://www.zoll.de/DE/Fachthe…reis/warenkreis_node.html
Toll.....aber
Wer so viel Geld ausgeben will, wird sich vermutlich nicht in den Philippinen (3. Welt) niederlassen...dazu wenn das Land für fast 700.000 € niemals ihm selbst gehören werden!
Da muss man die Kohle schon massiv über haben (Multimillionär)
Na ja...im Gesetz steht ja nur "Familienzuzug zu einem deutschen Kind"...die Krücke mit dem "Ungeborenen Kind" kommt ja meiner Meinung nach erst aus der AVV, denn ein Kind ist ja definitiv erst nach der Geburt da...so weit meine rechtliche Sicht der Dinge! Du darfst mich gerne vom Gegenteil überzeugen...Also ein Klagegrund entsteht im Gesetz ja erst nach der Geburt!
§28 sagt
ZitatAlles anzeigenDie Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1.Ehegatten eines Deutschen,
2.minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3.Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nicht personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(3) Die §§ 31 und 34 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt. Die einem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge erteilte Aufenthaltserlaubnis ist auch nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes zu verlängern, solange das Kind mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebt und das Kind sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder Hochschulabschluss führt.
(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.
(5) (weggefallen)
Die AVV sagen eben nicht, dass das Antragsverfahren positiv abgeschlossen oder beschleunigt werden muss, sondern einfach, dass rechtzeitig eine Einreise zu ermöglichen ist. Und so sehe ich eher mehr die Antragsteller im Vorteil als das Konsulat und die ABHs.
du schreibst aber selbst
also keine Rechtsgrundlage, oder?
Bei mir ganz klar ich...zumindest bisher! Grund ist, weil es mein Geld ist! Meine Freundin studiert hier, wir sind bisher nicht verheiratet! Sie bekommt ihr Taschengeld und damit muss sie lernen umzugehen, was Anfangs nicht so einfach war.
Geld verwalten ist ja in Deutschland möglicherweise anders, als es die Pinay bisher gewohnt war. Dort musste man die 6.000 PHP mühsam über den MOnat strecken, damit die Familie satt wird. Hier dagegen kommt man sich möglicherweise im Schlarafenland vor und muss vielleicht auch Geldanlagen (Aktien) verwalten...welche "normale" Pinay kommt damit klar? Speziell am Anfang sollte man sehr genau auf sein Geld aufpassen
So ist es...meine Freundin gab zu Anfang mal schnell über 100€ ihres Taschengeldes für eine Taxifahrt aus..."So billig, nur 120 PHP" als ich ihr dann in Ruhe erneut den Gegenwert von 120 € erklärte fiel sie fast in Ohnmacht!
Ideal erscheint mir später natürlich eine gemeinsame Kasse, wie mit jeder anderen Frau auch....Geld für die Philippinen und die Familie gibt es von mir allerdings nicht, dass ist 100% geklärt
In den größeren Städten bekommt man inzwischen fast alle Grundprodukte wie in Deutschland. Milchprodukte und Wurst allerdings nicht in der gleichen Auswahl.
Das stimmt...ich habe mich zwar hauptsächlich aus Restaurants ernährt..aber man kommt klar! Wenn auch die Pinoy Küche nicht wirklich meinem Gaumen schmeichelt. Am meisten hasse ich das "zerhackte" Fleisch mit Knochen drin, dafür liebe ich das Seafood, wenn es nicht übergart / verbrannt gegrillt wird
Es wird ja auch keine UP abgebrochen; die wird ja trotz vorzeitiger Einreise weitergeführt. Und sollte sich dann tatsächlich rausstellen, dass die Urkunden gefälscht sind, kommt auch im schlechtesten Fall wieder eine Ausreise in Frage.
Na ja du weißt aber schon dass man solch eine Frau mit Baby kaum jemals wieder aus diesem Land raus bekommt, oder? Bei dieser Politik und Medien...stell dir den medialen Aufschrei vor
Ja, voll scheiße! Da hat mich jetzt für Realität eingeholt
ist so...auf der einen Seite richtig, auf der anderen Seite nicht prickelnd! Aber wenn jeder der einen Pfleger, Verkäufer, Putzfrau braucht, den selber aus dem Ausland holt, wo sollte das hinführen? Ist ja eigentlich auch nur Ausbeuterei, wegen des hohen Lohngefälles!
Mit genug finanziellen Aufwand lässt sich ja auch eine deutsche KS einstellen oder eben eine polnische
Eines steht fest: ( und ich werde darüber vielleicht mal nen eigen Thread eröffnen.)
Ich möchte niemals ein Pflegefall in Deutschland werden!
Na ja, im Rest der Welt wollte ich erst Recht nicht Pflegefall werden...was nutzt die "liebevolle" Pflege die ja auch nur aufgrund von Geld geleistet wird, wenn es keine Pflegeversicherung gibt oder ohne KV man nicht zum Doktor kann. Also Deutschland liegt hier ganz weit vorne...aber ich gebe dir Recht, ich möchte auch nicht zum Pflegefall werden...nirgends in der Welt.
Lieber sterbe ich früher und würde aber davor noch liebevoll gepflegt
Da musst du dir aber eine deutlich jüngere Ehefrau suchen und immer gut bei Kasse sein
Also ganz ehrlich...Bei MC D muss mann zumindest einigermaßen Deutsch verstehen....da reicht A1 lange nicht! Bleibt vermutlich nur ein Putzjob in einer "Ausländerkolonne"!
Aber vielleicht sollte man überlegen den Integrationskurs abzuschließen und zu bestehen...mit einem Nebenjob hat man wenig Zeit zum lernen und wird dann immer im "Minijob" hängen bleiben. Oder braucht man unbedingt das Geld?
meinst du so etwas? https://www.globalcallforwarding.com/
Also meine Freundin war ja auch am Anfang immer "need rice", aber da hat der Basmati von Lidl / Aldi genau so geschmeckt wie daheim. Heute gibt es meist maximal 1 x pro Woche Reis und sie lebt auch noch...und sogar gut! Ist nur Gewöhnung!
ist es denn so viel schlechter die urkundenprüfung nachher wahrend dem visa verfahren zu machen
Nein, ist dasselbe