Fiancee-Visum Formularfragen

  • Hallo zusammen,


    derzeit beantragen wir ein Fiancee-Visum und haben auch soweit alle Unterlagen komplett...


    Nur beim Ausfüllen des Antrags weiß ich nicht so recht wie wir die folgenden Fragen "richtig" beantworten sollten:


    Intended duration of stay:
    What are your means of subsistence:
    Do you have health insurance cover for the federal republic of germany
    I hereby apply for a residence permit for ____ days/month(s)/year (s)


    Ich meine was sind das für Fragen wenn wir doch heiraten wollen? Werden diese Sachen überhaupt beim Fiancee Visum benötigt?


    Gruß,


    subx

  • solange ihr nicht verheiratet seid, tritt auch Deine gesetzliche Krankenversicherung nicht für Deine (Bald) Frau ein. Da Sie also die Zeit bis zur Eheschließung ohne KV Schutz ist , wird nach der Versicherung gefragt. Es gibt doch ausreichend Gesellschaften die diesen Schutz für wenig Geld anbieten ( um nur 1 zu nennen: ADAC)
    Und was ist gegen die Frage nach der geplanten Dauer des Aufenthaltes einzuwenden?
    Trage doch einfach 90 Tage ein. Sobald ihr in D und verheiratet seid geht ihr zu der zuständigen ALB und dann bekommt Deine Frau ihren Aufenthaltstitel in den Pass.

  • Also dass mit der Krankenkasse war mir schon klar und ich habe mich beim ADAC auch schon kundig gemacht... Allerdings ist dies keine Voraussetzung für das Fiancee Visum und ich kann die Versicherung auch noch gar nicht abschließen, da ich weder weiß ob und wann meine Freundin hier einreisen darf bzw. kann.


    Dauer des Aufenthaltes ist auch son Ding... wenn ich mir die Visa sachen ansehe dann steht da was von Schengen Visa bis 90 Tage und Family Reunion bzw. Marriage Visa ab90 Tage... wieso sollte man dort nicht gleich 360 Tage eintragen? In 3 Monaten wird es wohl anhand der ganzen Prüfungen und Wege gar nicht zu schaffen sein....
    Genauso wie die VOM ... BIS ... Wenn ich jetzt da eintrage vom 1.Juni 2007 bis 31.08.2007 und vielleicht das Visum erst im Juli/August oder noch später ausgehändigt wird? Wie will ich denn angeben wann die mit ihrem ganzen geprüfe fertig sind?


    gruß,


    subx

  • ... frag nochmal beim adac , wenn du eine police fuer einen monat holst , gilt die natuerlich auch erst ab der einreise des versicherten ... sollte , aus welchen gruenden auch immer keine einreise erfolgen , kriegst du sogar das geld zurueck ...


    wenn du 90 tage eintraegst reicht es vollkommen , verlaengerung gibts bei der auslaender behoerde ...



    gruss



    Anting-Anting


  • Wir haben in Rücksprache mit der Beamtin der Botschaft 6 Monate Aufenthaltsdauer eingetragen. So lange gilt ja auch erst mal das Visum und bis zum Ende dieser Frist muss dann geheiratet werden.


    Gruß, Ponque

    Mitglied der 1. Mayon Nordwand Expedition powered by Nordwandgesicht e.V.

  • Zitat

    Original von Anting-Anting
    ... frag nochmal beim adac , wenn du eine police fuer einen monat holst ,


    Als Zwischenbemerkung:


    Ich habe es bei meiner Frai damals auch so gemacht und eine solche Versicherung für ausländische Gäste abgeschlossen. Ging problemlos online. Wir haben sie nicht in Anspruch nehmen müssen.


    Jedoch:


    Solch eine Versicherung ist gedacht für Ausländer, die sich nur vorübergehend im Land aufhalten und danach wieder zurück in ihre Heimat fahren. So steht es immer im Kleingedruckten.


    Der Charakter eines Fiancee-Visums oder eines FZ-Visum ist aber ein ganz anderer: Er zielt auf einen langen Aufenthalt hier in D. Ich könnte mir vorstellen, dass im Schadensfall die Versicherungen dies ausnutzen, um nicht zu bezahlen.
    Um ganz sicher zu gehen, müsste man der Versicherung anzeigen, um welche Art von Visum es sich handelt und von denen eine schriftliche Zusage bekommen, dass sie im Falle des Falles zahlen.


    hge



  • Der Einwand ist gut. Ich habe auch beim ADAC etwas abgeschlossen. Im Visumantrag steht aber drin, dass ein Aufenthalt von 6 Monaten vorgesehen ist. Somit wäre es klar vorrübergehend. Dürfte rechtlich ein interessanter Fall sein. Ich werde die Tage mal beim ADAC nachfragen - außer jemand kann über die Regulierung eines Schadens hier berichten.


    Gruß, Ponque

    Mitglied der 1. Mayon Nordwand Expedition powered by Nordwandgesicht e.V.

  • Hallo Jungs,


    macht es nicht komplizierter, als es ist.


    Ein Visum gibt es nur für 3 Monate, also schreib 90 Tage dahin, bzw. ein Datum der vermeintlichen Einreise bis drei Monate später. Eine Verlängerung interessiert in dem Zusammenhang nicht.


    Angabe bei der Versicherung: ADAC, und ab (vermeintlicher) Einreise.


    Sobald sie das Visum hat und du den Flug weisst, gehst du zum ADAC und schliesst eine KV ab, am besten für 3 Monate, und zwar ab Einreise. Nimm besser eine Kopie ihres Passes mit. Es gibt eine kurze Vorlaufzeit bis zur Wirksamkeit des Vertrages.


    Sollte deine Verlobte zB. früher abreisen, bekommst du volle nichtgenutzte Monate auf Antrag in München zurück. Eine Kopie der Ausreise im Pass muss beigelegt werden.


    Wenn sie länger bleibt, verlängerst du die KV jeweils um 3 Monate bis maximal 9 Monate. Die Pauschalkosten werden dabei immer teurer. Danach erfolgt eine andere Berechnung der Prämie.


    Natürlich brauchst du keine Bestätigung für die Kostenübernahme einzuholen, wenn.....
    Deine Frau gilt als Auländerin auf Besuch, bis sie verheiratet ist oder das Land verlassen hat.


    Natürlich werden Kosten im Fall einer Krankheit von der Versicherung übernommen, aber nur neue und akute Krankheiten, nicht eingeschleppte.


    Lies dir die Versicherungsbedingungen nochmal genau durch. Bei der Verlängerung treten besondere Umstände ein, die zT. eine weiterführende Bezahlung aus der vorherigen Periode mindern. So ist es meiner Frau mit Magenproblemen und -Spiegelung passiert. Die Schlussbesprechung wurde nicht bezahlt, aber das meiste wurde übernommen.
    So eine Versicherung soll ja eigentlich auch nur bei schweren Krankheiten die Kosten in Grenzen halten.


    Also, auf gehts.


    Atze

    Einmal editiert, zuletzt von Atze ()

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten und Tipps.


    Mit der Versicherung ist inzwischen alles klar und ich weiß was einzutragen und zu tun ist.


    Mit der Visumdauer ist es für mich doch noch etwas unklar.... die meisten schreiben hier etwas von 90 Tage... aber bei der Deutschen Botschaft steht schon fett bei der Überschrift... beim schengen Visum 90 Tage und beim Marriage bzw. Family Reunion Visa MEHR als 90 Tage... Ich habe auch sonst nirgends was von 90 Tagen gelesen außer beim Schengen Visum.... Ponque hat etwas von mit Rücksprache 6 Monate geschrieben... Wie hast du denn Rücksprache mit einer Beamtin gehalten?


    Bekannte von uns wurden auch aufgefordert die Übersetzungen von den Dokumenten in deutsch beizuschaffen. Ich habe auch nichts darüber gelesen. Sind die nun schon beim Visum Antrag nötig? Ich weiß diese Übersetzungen sind um einiges billiger in den Philippinen aber werden vermutlich hier später wenn sie wirklich benötigt werden nicht annerkannt... Sollte / muss ich diese nun schon haben oder reicht auch später?


    gruß,


    subx

  • Bleib cool,


    das VISUM wird ggf. verlängert, wenn es erforderlich wird, danach gibt es eine Duldung. Alles nur jeweils für 3 Monate, aber nur, wenn ihr an einer Verzögerung nicht persönlich schuld seit.


    Also unverzüglich (ohne Hetze) in D alles notwendige zur Hochzeit einleiten, wenn sie hier ist.


    Es gibt eine Liste von Übersetzern von der Botschaft. Die Botschaft benötigt keine Übersetzungen, die haben auch phlippinisches Personal :D


    Diese Übersetzer sind nicht beeidigt, aber billiger. Welche Urkunden übersetzt werden müssen, bestimmt dein Standesbeamter, manchmal auch die ALB. In der Regel sind das die Personenstandsurkunden. Für 6 Urkunden habe ich in D 150 bezahlt. Wenn du die Übersetzungen in den Philippinen machst, könnte es sein, das dein Standesbeamter die nicht anerkennt.


    Vielleicht fragst du ihn einfach mal, was er übersetzt haben will, und ob er die Übersetzer anerkennt, die die Botscaft empfielt.


    Hast du dich schon bei der philippinischen Botshcaft in D erkundigt, was die für Dokumente benötigen, damit sie einer Heirat eines ihrer Staatsbürger in D zustimmen?


    Atze

  • Hi atze...


    vielen Dank für deine Infos... Wir werden dann wohl auch erstmal die 90 Tage eintragen auch wenn wir gestern schon 6 Monate ausgefüllt hatten ;O) Nunja eben nochmal einen Ausdruck machen... hehehe


    Wir haben uns noch nicht bei der Botschaft erkundigt... aber ich denke auch dass wir alles zusammen haben. Meine verlobte ist da sehr fleißig... und weil sie eigentlich auch ganz gut verdient.. spart sie nicht an jedem dokument und hat eben alles 2 fach besorgt und beglaubigen lassen. Auch die Urkunden von ihrer Schwester und ihrem Bruder...natürlich der Eltern und auch alles von ihrer Seite... Ich denke mehr Dokumente wie sie in ihren 2 Mappen hat gibt es gar nicht.... Also von daher denke ich, dass nichts fehlen dürfte.... haben also alle Dokumente die jemals auf irgend einer liste erwähnt werden... oder gibts es da noch irgendwelche ganz anderen Dinge?


    gruß,


    subx

  • Hallo,


    hast Du and die Beitrittserklärung gedacht?


    Die kann man in dt. runterladen. Du füllst sie aus,schickst ihr die zu.
    Damit geht sie auf die Botschaft. Dort wird ihr der Inhalt erklärt und sie
    unterschreibt vor deren Augen. Botschaft bestätigt Unterschrift, Obulus
    bezahlen und fertig.


    Botschaft beglaubigt auch Passkopien deiner Dame.


    Beides habe ich für mein Standesamt benötigt.


    Gruß Raven

    Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen :floet

    Einmal editiert, zuletzt von Raven ()

  • Nee beitrittserklärung kenne ich noch nicht... und ich dachte ich wäre gründlich am durchstöbern dieser Beiträge...wofür soll die denn sein? Und dein Standesamt wollte beide Sachen von der Botschaft bestätigt sehen?


    Ich denke ich bin da doch sehr glücklich mit meinem Standesamt... lebe eben in einem Kaff bzw. Großgemeinde (*grins*) ... hatte dort schon letztes Jahr mal angefragt... allerdings wegen der Heirat auf den Philippinen und was sie da benötigen... Ich weiß zwar nicht ob das alles so durchgelaufen wäre... aber die wollten eigentlich nix... weder Übersetzungen noch Beglaubigungen... nur die ganz üblichen Sachen wie Geburtsurkunde,Passkopie etc von ihr.... aber keine Übersetzungen, Überbeglaubigungen oder ähnliches...


    gruß,


    subx

  • Die Überbeglaubigungen werden ja idR. nur für die philippinische Botschaft in D benötigt, wenn man in D heiratet, deshalb fragte ich ja, ob du schon die Liste der Phil. Botschaft hast.


    Deine Frau muss noch die Kenntnisnahme des § 46 Nr.1 des Ausländergesetzes durch Unterschrift bestätigen, dass sie bei falschen Informationen etc. ausgewiesen werden kann.....


    Atze

    Einmal editiert, zuletzt von Atze ()

  • Jup aber haben eben alles doppelt und 3fach gemacht.... mit dem §46 ist das nicht das gleiche wie das hier......



    [URL=http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/en/01/Visabestimmungen/ddatei__sichererkl55__neu0506,property=Daten.pdf]Sicherheitshinweis[/URL]


    Ich meine steht doch in etwa genau das gleiche drinne mit den falschen Infos....


    gruß,


    subx


  • einfach beides ausfuellen. Die Fragen im Antrag laest du offen, oder traegst auf Dauer ein. Wegen der Versicherrung, das Visum ist auf Dauer ausgelegt und nicht voruebergehend. Spreche mal mit deinem Versicherrungsvertreter. Ihr seid ja nicht die ersten, die das machen und braucht das Rad nicht neu zu erfinden. HGE hat schon recht mit der Versicherung fuer die Auslaender die sich voruebergehend in D. aufhalten. Darunter faellt deine Verlobte nicht und ihr koennt im Krankheits fall ganz gehoerig auf die Nase fallen.

  • Hallo,


    sei froh wenn dein Standesamt so großzügig ist.


    Beitrittserklärung ist nicht anderes als dass Deine Dame Dir die schriftliche Vollmacht erteilt
    in Punkto Eheanmeldung auch in ihrem Namen zu handeln.
    Sie tritt also Deinem Antrag auf Eheanmeldung bei.



    Raven

    Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen :floet

  • Zitat

    Original von Bong

    Wegen der Versicherrung, das Visum ist auf Dauer ausgelegt und nicht voruebergehend. Spreche mal mit deinem Versicherrungsvertreter. Ihr seid ja nicht die ersten, die das machen und braucht das Rad nicht neu zu erfinden. HGE hat schon recht mit der Versicherung fuer die Auslaender die sich voruebergehend in D. aufhalten. Darunter faellt deine Verlobte nicht und ihr koennt im Krankheits fall ganz gehoerig auf die Nase fallen.


    Hellsehen kann ich natürlich noch nicht, und bezahlt werde ich auch noch nicht dafür.


    Hier ist in meinem StA ein Fall, wo der Standesbeamte nach Einreise der Frau Anfang Februar bis heute noch keine Urkunde von ihr vorgelegt bekommen hat. Man ist sich mit der ALB einig, dass das Visum der Frau nicht verlängert wird, und sie damit nach 3 Mohaten ausreisen muss. Lägen den Behörden entsprechende Urkunden vor und der Antrag zur Heirat, würde man das Visum verlängern.


    Diese Frau hat sich letztendlich nur VORRÜBERGEHEND in D aufgehalten, und ist damit versichert, aber im anderen Fall nicht, oder wie soll ich das bitte verstehen? Tolle Ratschläge.


    Woher soll man vorher wissen, wie sich alles entwickelt?


    Also, solange man den Wunsch zur Heirat hat, gilt die einreisende Frau versicherungstechnisch nur als "vorrübergehend" mit Aufenthalt in D. Sie kann bis zur Heirat nicht bei der KV des Mannes versichert werden. Nach der Heirat erlischt der KV Schutz zB. bei der KV beim ADAC.


    Atze

  • Zitat

    Original von Atze


    Diese Frau hat sich letztendlich nur VORRÜBERGEHEND in D aufgehalten, und ist damit versichert, aber im anderen Fall nicht, oder wie soll ich das bitte verstehen? Tolle Ratschläge.


    das war nicht persönlich gemeint....


    man weiss doch wie Versicherungen sind:
    wenn nichts oder wenig passiert gibt es keine Probleme, jedoch wenn eine grössere sache passiert, wird sich die Versicherung schon genau das Visum mit dem sie eingereist ist ansehen. Und wenn sie dann sagt, dass war nicht versichert, bekommst du zwar deine Prämie zurück ......


    Daher mein Rat, die Versicherung anschreiben und fragen ob fiancee oder FZ-visum gedeckt ist.
    mit der (wahrscheinlich positiven) Antwort seid ihr dann auf der sicheren seite.


    hge

  • Weder Bong, noch die Versicherung, noch sonst jemand kann zum jetzigen Zeitpunkt ermessen, wie lange sich Ravens Verlobte in D aufhält. Und das würde auch keine Rolle spielen, solange sie nicht verheiratet ist.


    Der Staat fordert die KV, weil er ggf. Kosten übernehmen müsste, wenn im Krankheitsfall von Ravens Verlobten Raven nicht zahlungsfähig wäre.


    Man schliesst nach Forderung der ALB eine KV für einen ausländischen Gast ab. Die Art des Visums spielt dabei keine Rolle, oder kennt hier jemand eine spezielle KV für Verlobte Ausländerinnen?


    Je länger der Aufenthalt, desto teurer wirds. Also fängt man idR. mit 3 Monaten an, was sich mit dem Visum deckt. Dies langt zeitlich meist nicht bis zur Heirat, also verlängert man schrittweise bis zur Entscheidung.


    Man könnte auch gleich 9 Monate bezahlen, und sich den Rest später auf Antrag beim ADAC in München auszahlen lassen. Das gefährliche sind ärztlichen Behandlungen, die sich über die einzelnen Etappen hinziehen. Dort kann gekürzt werden. Das sollte man sich in den Geschäftsbedingungen mal durchlesen, dann bezahlt man ggf. besser 9 Monate und bekommt die Überbezahlung später zurück.


    Wir sprechen aus Erfahrung.


    Ich habe nichts persönlich aufgefasst, dazu ist ja auch kein Anlass, ich wollte nur ein schwebendes Verfahren offenlegen, wo keiner das Ergenis vorhersehen kann. 8)


    Atze

    Einmal editiert, zuletzt von Atze ()