Deutschkurs bestehen für Visum ?


  • ok dann wird die Botschaft bei unvollständigem einreichen der Papiere als start datum die Vollständigkeit nehmen. wenn geht es ja um die HU oder das CERNOMAR das eine Gültigkeit von 6 Monaten besitzt. laut meinem wissen wird dieser Verfall aber mit start des Antrages gestoppt, und immer auf antrags datum bezogen weil es sonst probleme mit verfahren geben würde die länger als 6 monate dauern.


    gruß
    michel

  • Hallo hge, Michel-j


    Meine Frau hatte alle geforderten Urkunden (siehe Merkblatt zum Ehegattennachzugsvisum) gleichzeitig eingereicht, nur das Sprachzertifikat ca. 3 Monate später nachgereicht.


    Die 6 Monate wären bei CENMAR und HU schon abgelaufen. Aber da viele Anträge länger als 6 Monate bearbeitet werden (wegen Urkundenprüfung), kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gültigkeit der Urkunden während des laufenden Verfahrens ablaufen kann,.


    Wahrscheinlich ist mit den 6 Monaten gemeint, das die CENMAR/CENOMAR, HU beim Einreichen nicht älter als 6 Monate sein sollen.


    Bitte bestätigen :D

  • Norma, du hast recht, denn entscheidend ist, dass die Urkunde beim Antrag nicht älter als 6 Monate sind. Für die Verzögerungen z.B. im Rahmen der Urkundenprüfung kann der Antragsteller nichts.


    Da wir hier über Deutschkurs reden, dies ist völlig egal wie alt der ist.

    Einmal editiert, zuletzt von franky_23 ()

  • Zitat

    Original von normarcel


    Die 6 Monate wären bei CENMAR und HU schon abgelaufen. Aber da viele Anträge länger als 6 Monate bearbeitet werden (wegen Urkundenprüfung), kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gültigkeit der Urkunden während des laufenden Verfahrens ablaufen kann,.


    Nein, tut sie nicht. Wenn A1 nicht abgegeben ist, kann die DBM trotzdem schon die UP einleiten. Das ist ja gerade der Sinn, dass dies parallel zum A1-Unterricht passieren kann.


    bong hat mir heute geschrieben, dass im prinzip eine Zeit bis zu 9 Monaten nach Einreichung des Antrags zur verfügung steht um den A1 nachzureichen. Wenn es länger wird, dann muss sich die Botschaft überlegen, den Antrag abzulehnen.
    Aber 9 Monate ist ja schon sehr komfortabel.


    hge

  • Die Sache ist die, ich kenne einen Fall, in dem eine Filipina den Antrag mit den Papieren schon vor 1 Jahr eingereicht hat. Alle bis auf das A1 Sprachzertifikat. Das ist immer noch nicht bestanden worden. Der Antrag ist noch offen, also noch nicht abgelehnt worden. Ich kann mir gut vorstellen, das die Deutsche Botschaft genau solche Fälle in Zukunft vermeiden möchte und deswegen nur komplette Papiere annimmt, inkl. bestandenem A1.

  • meine frau hat den visum antrag ende februar gestellt, es fehlte eben dieses A1 zertifikat. kein problem, sie hat dieses heute nachgereicht


    Zitat

    Originally posted by Tagga
    Die Sache ist die, ich kenne einen Fall, in dem eine Filipina den Antrag mit den Papieren schon vor 1 Jahr eingereicht hat. Alle bis auf das A1 Sprachzertifikat. Das ist immer noch nicht bestanden worden. Der Antrag ist noch offen, also noch nicht abgelehnt worden. Ich kann mir gut vorstellen, das die Deutsche Botschaft genau solche Fälle in Zukunft vermeiden möchte und deswegen nur komplette Papiere annimmt, inkl. bestandenem A1.

  • Tagga


    Ich denke, dass die Meldung deiner Frau stimmt. Zumindest ist dies die Auskunft, welche die Frauen erhalten.





    Meiner Frau sagte man, dass ohne Deutschkurs nichts mehr geht. Man gab ihr auch das Diplom wieder mit. Weitere Auskunft war, dass selbst wenn die AHB zustimmt das Visum nicht ausgehändigt wird.


    Nach dieser Nachricht hatte ich eine Email an die Botschaft geschrieben und unter anderem nachgefragt, ob sich etwas an den gesetzlichen Bestimmungen geändert hat, oder ob es sich nur um ein Missverständnis handelt.


    Die Teilantwort hatte ich ja schon gepostet....


    Daraufhin habe ich mit der AHB gesprochen und ihnen das Diplom gemailt. Zusätzlich die deutsche Heiratsurkunde und die von Cebu ( nach der wurde aber nicht gefragt).


    Meine Frau hat heute morgen ihren Pass wiederbekommen mit dem Visumseintrag (air21- maschinenlesbarer Pass- in den Unterlagen die meine Frau erhielt stand, dass sie ihren Pass persönlich abholen muss).


    Merkwürdigerweise ist das Visum aber nur für 3 Monate....
    Werde da aber nun nicht mehr nachfragen, sondern mich an die AHB wenden, wenn sie hier ist.

  • Zitat

    Original von dirk0702



    Merkwürdigerweise ist das Visum aber nur für 3 Monate....
    Werde da aber nun nicht mehr nachfragen, sondern mich an die AHB wenden, wenn sie hier ist.


    nichts ungewöhnliches. Zur Ausländerbehörde und dann eine AE beantragen. Visum ist nicht gleich Aufenthaltserlaubnis.


  • Vosicht:


    Dies ist ein andere tatbestand als der von Tagga beschriebene.


    Taggas Frau hat gesagt, dass die DBM den FZ-Antrag überhaupt nicht mehr annimmt, wenn kein A1 (oder diplom) dabei ist.


    Bei dir geht es um die Aushändigung des Visums. Dann muss wirklich der deutschnachweis (oder Ausnahmetatbestand) beigebracht werden.


    hge

  • Hallo,


    hab da mal eine Frage:


    Angenommen ich lasse meine Nichte jetzt den Deutschkurs machen und sie besteht den Test,gibt es eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit des Test?


    gruß

  • Ich möchte nochmal folgendes ergänzen,
    zur Befreiung von dem Deutschkurs hat bei meiner Frau folgendes gereicht:


    Bachelor of Computer Science

  • Hallo coco-loco,


    Zitat

    Originally posted by coco-loco
    Angenommen ich lasse meine Nichte jetzt den Deutschkurs machen und sie besteht den Test,gibt es eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit des Test?


    Nein, das Zertifikat ist dann fuer immer gueltig.


    Gruss,
    Cachacas

    "This nation can be great again." - F.E. Marcos

  • Ich möchte nochmal folgendes ergänzen,
    zur Befreiung von dem Deutschkurs hat bei meiner Frau folgendes gereicht:


    Bachelor of Computer Science


    Was ist das ? Vieleicht hilf es jemand.

  • Hallo karlo,


    Zitat

    Originally posted by karlo
    zur Befreiung von dem Deutschkurs hat bei meiner Frau folgendes gereicht:


    Bachelor of Computer Science


    Was ist das ? Vieleicht hilf es jemand.


    "Bachelor of Computer Science" ist ganz einfach ein Studienabschluss, aehnlich wie "Informatik".


    Eine Ausnahme fuer den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse kann fuer einen Antragsteller gelten, wenn er z.B. einen Hochschulabschluss hat und aufgrund der Sprachkenntnisse eine Arbeitsstelle in Deutschland finden kann.


    Das hat nun deine Frau (?) gemacht. In wieweit diese Qualifikation von der Botschaft anerkannt wird, haengt auch davon ab, ob die zustaendige Auslaenderbehoerde diese Qualifikation als "nuetzlich" einschaetzen wird.


    Deshalb klaere es mal mit deiner Auslandsbehoerde ab. Zur Ergaenzung kannst du ja den Studienplan mit allen Einheiten miteinreichen, um genau festzustellen, welche Qualifikationen sie durch das Studium erlangt hat.


    Gruss,
    Cachacas

    "This nation can be great again." - F.E. Marcos


  • Das habe ich auch gedacht , ist aber leider nicht richtig.


    Es kommt nicht nur darauf an, dass das A1 Zertifikat vorhanden ist, sondern auch , dass die deutschkenntnisse tatschlich vorhanden... sprich zeitnah erworben sind.


    Die Anwendungshinweise der ABHs geben einen zeitraum von 1 Jahr vor. Das heisst wenn das Zertifikat älter ist, kann es zu Problemen kommen.


    hge