Krankenversicherung für meine Ehefrau hier in Deutschland

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit 2 Wochen mit einer Filipina verheiratet.
    Meine Frau ist im 6. Monat schwanger und kommt jetzt nach Deutschland. Natürlich brauche ich jetzt für meine Frau und unser zukünftiges Baby eine Krankenversicherung.


    Ich bin privat versichert.
    Meine KV hat mir ein Angebot gemacht, auf dem meine Frau und unser Baby bei mir versichert sind.
    Ich bin blaß geworden - der Beitrag ist kaum zu bezahlen.


    Gibt es eine preiswertere Alternative? Möchte eigentlich nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.


    Für jeden Tip bin ich dankbar.

    Gruß


    Ello


  • Privatversicherung als Familienversicherung zu einem günstigen Preis??? noch nie was gehört, vielleicht findet der Fielmann Detektiv was.


    Grundsätzlich wäre eine Option die Frau wird Pflichtversichert, dein Einkommen ist nicht extraorbitant, so dass das Kind auf der Mutter im Rahmen der Familienversicherung laufen kann und buchst bei der privaten einen Zusatztarif bei der priv. KV der die differenz bezahlt.


    Familienversicherung bei der AOK als Pflichtversicherter ist billig, da vom Steuerzahler hochsubventioniert.

  • Zitat

    Original von franky_23
    Privatversicherung als Familienversicherung zu einem günstigen Preis??? noch nie was gehört, vielleicht findet der Fielmann Detektiv was.


    Grundsätzlich wäre eine Option die Frau wird Pflichtversichert, dein Einkommen ist nicht extraorbitant, so dass das Kind auf der Mutter im Rahmen der Familienversicherung laufen kann und buchst bei der privaten einen Zusatztarif bei der priv. KV der die differenz bezahlt.


    Familienversicherung bei der AOK als Pflichtversicherter ist billig, da vom Steuerzahler hochsubventioniert.


    Franky, er hat doch geschrieben, er sei privat versichert.
    Als privat Versicherter nimmt ihn keine GV wieder auf. Einmal privat, immer privat.


    Allerdings, Ello, wenn Du freiwillig privat versichert bist, weil Du bei hohem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegst, kannst Du zurück in die gesetzliche, sobald Dein Verdienst wieder unter die Grenze fällt.
    Solltest Du Beamter sein, kannst Du das vergessen.


    Einzige Option wäre, Deine Frau nimmt irgendwann einen versicherungspflichtigen Job an. Dann kann sie Euer Kind ebenfalls in ihrer KV mit versichern.


    Gruß purple


  • Ich bin selbstständig und habe meine Frau bei mir als Geringfügigbeschäftigte eingestellt. Um Gestaltungsmissbrauch auszuschliessen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, ua. ist die Arbeitszeit nicht frei wählbar und sie arbeitet auf Anweisung. Ausserdem benötigt sie ein eigenes Konto, auf das Ihr Gehalt pünktlich und regelmässig überwiesen werden muss. Für die Krankenkasse, die das entscheidet (hier die TK), muss ein spezieller Fragebogen ausgefüllt werden. Erst wenn alles stimmt, nimmt die Krankenkasse das an.


    Die Differenz zwischen den gesamten Betribeausgaben und des ausgezahlten Nettogehaltes liegt bei ca. 130,- grob geschätzt (müsste ich nachsehen, weiss ich nicht mehr im Detail).


    Wenn ich meine Frau nur privat versichern würde (ohne Arbeit), wären die Kosten dafür in ähnlichr Höhe, also etwa 130,-. Aber so hat sie eine Arbeitslosenversicherung und etwas Rente dazu.


    Soweit verstanden?


    Bist Du selbstständig?


    Wenn nein, hast Du ggf. einen Bekannten, der es ist?

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

  • Zitat

    Original von purplestar72


    Als privat Versicherter nimmt ihn keine GV wieder auf. Einmal privat, immer privat.


    Gruß purple



    leute, ihr solltet nicht immer etwas schreiben, wenn ihr nicht 100% ig wißt das es auch richtig ist.
    selbstverständlich niemt ihn die GV wieder auf. er braucht nur wieder einen versicherungspflichtigen job annehmen, schon ist er wieder drinnen. ebenso wenn er arbeitslos gemeldet ist, oder hartz4 bekommt. also jede menge möglichkeiten, um wieder in die GV reinzukommen.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • Zitat

    Original von diver100



    leute, ihr solltet nicht immer etwas schreiben, wenn ihr nicht 100% ig wißt das es auch richtig ist.
    selbstverständlich niemt ihn die GV wieder auf. er braucht nur wieder einen versicherungspflichtigen job annehmen, schon ist er wieder drinnen. ebenso wenn er arbeitslos gemeldet ist, oder hartz4 bekommt. also jede menge möglichkeiten, um wieder in die GV reinzukommen.


    Diver, und?
    Was hab ich geschrieben?
    Die Frage ist doch, was er beruflich macht. Aus welchem Grund ist er privat versichert?
    Den Fall der Arbeitslosigkeit habe ich mal als bekannt vorausgesetzt. Etwas anderes wäre, wenn er, wie Benz schrieb, selbstständig ist. Klar kann er dann wieder zurück, wenn er eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt.
    Ansonsten ist es so, wie ich gepostet habe.

  • Zitat

    Original von purplestar72



    Diver, und?
    Was hab ich geschrieben?




    "
    Als privat Versicherter nimmt ihn keine GV wieder auf. Einmal privat, immer privat.
    "



    genau DAS hattest du geschrieben. und das stimmt einfach nicht.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • Zitat

    Original von purplestar72
    Franky, er hat doch geschrieben, er sei privat versichert.
    Als privat Versicherter nimmt ihn keine GV wieder auf. Einmal privat, immer privat.
    Gruß purple


    Nein, ich habe doch folgendes mit eigenen Augen gelesen:


    Zitat Ello:
    Gibt es eine preiswertere Alternative? Möchte eigentlich nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Zitat Ello Ende


    Demnach besteht doch eine Möglichkeit, wieder in eine GV zu wechseln, Elo will aber ungern.


    Wie wärs, wenn wir abwarten, was der Threadstarter antwortet?

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

    Einmal editiert, zuletzt von Benz ()


  • Okay, dann zeigt mir mal eine Möglichkeit außer den bereits genannten auf. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren.


    Wann ist man normalerweise Privat versichert?
    1. als Beamter
    2. als Selbstständiger
    3. wenn man mit dem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt


    Deshalb Benz, Du hast Recht. Laß uns abwarten, was der TS antwortet.


    Ganz davon abgesehen geht es hier ja primär darum, wie er seine Frau günstig versichern kann.



    Gruß purple

  • Zitat

    Original von diver100



    leute, ihr solltet nicht immer etwas schreiben, wenn ihr nicht 100% ig wißt das es auch richtig ist.
    selbstverständlich niemt ihn die GV wieder auf. er braucht nur wieder einen versicherungspflichtigen job annehmen, schon ist er wieder drinnen. ebenso wenn er arbeitslos gemeldet ist, oder hartz4 bekommt. also jede menge möglichkeiten, um wieder in die GV reinzukommen.



    bei Harz4 ist es so dass die Arge nur 160 mtl wenn du Privat versichert bist, zahle mal das von 356 Regelleistung.


    gruß nobe

    Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und
    wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

  • Zitat

    Original von okios


    bei Harz4 ist es so dass die Arge nur 160 mtl wenn du Privat versichert bist, zahle mal das von 356 Regelleistung.


    gruß nobe





    hartz4 = arbeitslos = GV
    so geschehen bei einem freund von mir. das weiß ich, da ich ihm bei seinem antrag geholfen habe.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<


  • Sorry, ich habe Ello einen Tipp gegeben und eine Frage gestellt. Er hat Probleme, die wir lösen wollen, wenn wir können. Das möchte ich bitte aus besonderen Gründen abwarten, bevor der nächste Schritt kommt.


    Grundasatzdiskussionen führe ich gern weiter, wenn du an anderer Stelle einen neuen Thrad eröffnest. Hast du persönlich diesbezüglich Fragen - auch ok, glaube ich aber momentan weniger.


    Systembedingt ist schrittweises Vorgehen sinnvoll, oder ich muss Ello eine PN schicken, dann steht hier aber nichts mehr.

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

  • Zitat




    schön. aber was macht die versicherung, wenn er kein geld hat, und einfach nicht mehr zahlt? richtig, sie wirft ihn raus. und da in D versicherungspflicht besteht, wird der Gv wohl nichts anderes übrig bleiben, als ihn aufzunehmen.
    aber das weiter zu verfolgen würde hier wohl zu weit führen.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • Zitat

    Original von diver100




    schön. aber was macht die versicherung, wenn er kein geld hat, und einfach nicht mehr zahlt? richtig, sie wirft ihn raus. und da in D versicherungspflicht besteht, wird der Gv wohl nichts anderes übrig bleiben, als ihn aufzunehmen.
    aber das weiter zu verfolgen würde hier wohl zu weit führen.


    Falsch, diver, die darf ihn nicht rauswerfen. Nur zu Deiner Info. Seit letztem Jahr.


    Aber Du hast recht, wir schweifen ab.

  • Zitat

    Original von purplestar72


    Falsch, diver, die darf ihn nicht rauswerfen. Nur zu Deiner Info. Seit letztem Jahr.


    Aber Du hast recht, wir schweifen ab.


    Aber Leistungen verweigern, das kommt auf dasgleiche raus.


    @ Ello, auch wenn Du Dine Frau nicht selbst einstellen kannst, gibt es eine preisgünstige Lösung.

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

  • Erst mal vielen Dank an euch alle für eure Tips.


    Also, wie gesagt, zurück in die Gesetzliche möchte ich eigentlich nicht.
    Leider bin ich auch kein Beamter und nicht selbstständig um meiner Frau einen Job geben zu können.


    Benz: Wäre nett wenn Du mir eine preisgünstige Lösung nennen könntest.

    Gruß


    Ello

  • Zitat

    Original von Ello
    Erst mal vielen Dank an euch alle für eure Tips.


    Also, wie gesagt, zurück in die Gesetzliche möchte ich eigentlich nicht.
    Leider bin ich auch kein Beamter und nicht selbstständig um meiner Frau einen Job geben zu können.


    Benz: Wäre nett wenn Du mir eine preisgünstige Lösung nennen könntest.


    Hi Ello,


    du musst dir einen Bekannten suchen, der deine Frau als geringfügig Beschäftigte einstellt.


    Die Gehaltsauszahlung, die auf das Kono deiner Frau geht, gibst du ihm bar zurück.

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

  • Zitat

    Original von Ello
    Erst mal vielen Dank an euch alle für eure Tips.


    Also, wie gesagt, zurück in die Gesetzliche möchte ich eigentlich nicht.
    Leider bin ich auch kein Beamter und nicht selbstständig um meiner Frau einen Job geben zu können.


    Benz: Wäre nett wenn Du mir eine preisgünstige Lösung nennen könntest.


    Wüsste zwar auch nicht, wie man als Beamter der Frau einen Job geben könnte, ist aber auch nicht so wichtig.


    Eine Option könnte auch Putzfrau, Haushaltshilfe bei Oma und Opa , ... sein.


    So wie ich das sehe bist du wegen günstiger Beiträge und Einkommen über Bemessungsgrenze in die Private gewechselt. Bei Familie ist dies meist keine günstige Alternative.


    Benz Vorschlag funktioniert solange niemand Lunte riecht.