jack66/Zeitpunkt der Ausreise

  • Hallo,


    bei mir hat sich jetzt leider ergeben, daß meine Frau erst Ende des Jahres aus jobtechnischen und familiären Gründen ausreisen kann. Das Visum ist bereits beantragt, wir haben jedoch noch keine Rückmeldung, soweit ich Info habe muß man ja innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Visums ausreisen. Weiß jemand, ob man hier mit der Botschaft reden kann, daß man diesen Zeitraum verlängert, z.B. auf ein Jahr? Oder muß man dann neu beantragen?


    Danke im Voraus.


    jack

  • Weiß jemand, ob man hier mit der Botschaft reden kann, daß man diesen Zeitraum verlängert, z.B. auf ein Jahr? Oder muß man dann neu beantragen?



    Dazu musst die Botschaft fragen. Der Fall kommt nicht so häufig vor.
    Wenn es ein FZ-Visum ist (also schon verheiratet) sehe ich keinen Grund, warum das nicht gehen sollte. (ausser dass der Sprachnachweis als veraltet angesehen werden könnte )


    Beim heiratsvisum würden ja Fristen verstreichen, da wird wahrscheinlich ein neuer Antrag gestellt werden müssen.



    hge

  • soweit ich Info habe muß man ja innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Visums ausreisen


    oh, also gilt praktisch zwei Mal die 3 Monatsfrist??? zum einen ist ja das (heirats-)visum an sich 3 monate gültig. und dann gibt es noch eine 3 monats frist ab ausstellung des visums bzgl. der ausreise? aber es wird doch ein datum ins visum eingetragen ab wann es gelten soll ?( . oder sprecht ihr nur von der erst genannten frist?


    verstehe ich das jetzt richtig??? Bsp.: Visum kann im märz in den pass geklebt werden --> Antragssteller muss ein ausreisedatum innerhalb von 3 Monaten angeben, also spätestens Juni...ab Juni gilt dann das visum 3 monate, also bis September


    wenn das wie o.g. ist, kann ich doch zumindest das ganze um 2-3 wochen raus zögern indem zum beispiel das goethe-zertifikar nicht sofort abgegeben wird...oder bin ich dazu verpflichtet?

  • oh, also gilt praktisch zwei Mal die 3 Monatsfrist??? zum einen ist ja das (heirats-)visum an sich 3 monate gültig. und dann gibt es noch eine 3 monats frist ab ausstellung des visums bzgl. der ausreise? aber es wird doch ein datum ins visum eingetragen ab wann es gelten soll . oder sprecht ihr nur von der erst genannten frist?


    beim heiratsvisum ist das etwas kompliziert.
    Ab Befreiung durch das OLG muss innerhalb 6 Monaten geheiratet werden, ansonsten muss ein neues Befreiungsverfahren durchgeführt werden.
    (dh . neues Cenomar , affidavits etc. einreichen).


    Wenn die gelante Hochzeit noch innerhalb dieser 6 Monatsfrist liegt, könnte die DBM 3 Monate vor der geplanten hochzeit ein Visum erteilen. Soweit wird sie das hinauszögern können.
    Wenn es dahinter liegt, muss du mit deinem Standesamt sprechen ( und deiner ABH) wie die Situation behandelt werden muss. Man kann hier keine verbindliche Antwort geben, da unterUmständen jeder Sachb eine andere Meinung hat.




    hge

  • oh, also gilt praktisch zwei Mal die 3 Monatsfrist??? zum einen ist ja das (heirats-)visum an sich 3 monate gültig. und dann gibt es noch eine 3 monats frist ab ausstellung des visums bzgl. der ausreise? aber es wird doch ein datum ins visum eingetragen ab wann es gelten soll . oder sprecht ihr nur von der erst genannten frist?


    Sorry, ich sehe gerade erst, dass der Fragesteller nicht der TS ist ... und ich daher einen anderen Sachverhalt zu Grunde gelegt habe.


    Nein, das Visum ist nur einmal ab Austellungsdatum für 3 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes sollte auch geheiratet werden.
    Falls man das nicht schafft, kann die ABH eine verlängerung (Fiktionsbescheinigung) vom meistens 3 Monaten erteilen. Das wird auch meist gemacht, man kann sich halt nicht drauf verlassen, da es keinen Anspruch darauf gibt.


    hge

  • ab Austellungsdatum für 3 Monate gültig


    ausgestellt wird ja dann, wenn alle Unterlagen vorliegen....kann man denn die Ausstellung etwas hinaus zögern, wenn man sich noch innerhalb der 6 Monatsfrist vom OLG bewegt? ich meine hier im Forum gelesen zu haben, dass die DBM aber doch nach einem Einreisedatum fragt...


    das Problem in unserem Fall ist nämlich, dass alles schneller als erwartet gelaufen ist...die Hochzeit soll am 08.09. statt finden (ist auch so mit dem StA abgesprochen)...sämtliche Restunterlagen (Visum haben wir schon beantragt, UP ist auch schon erledigt) würden dann der DBM ca. Mitte bis Ende März vorliegen...mein Verlobter möchte ebenfalls aus familiären Gründen erst im Juli einreisen...gibt es da jetzt ein Problem??? ich meine, wenn alles im März fertig ist und die DBM sieht, dass die Eheschließung erst für September angemeldet ist, sollten die wegen der 3 Monatsfrist das Visum ja eh erst ab Juni ausstellen...die werden doch nicht den Hochzeitstermin ignorieren, das Visum ab März ausstellen und uns dann bzgl. einer Verlängerung an die ABH verweisen???


    hge: danke für die erneute kompetente Hilfe :-)

  • das Problem in unserem Fall ist nämlich, dass alles schneller als erwartet gelaufen ist...die Hochzeit soll am 08.09. statt finden (ist auch so mit dem StA abgesprochen)...



    Wenn das mit deinem Standesamt so abgesprochen ist, sehe ich keinen Grund, warum ihr das Einreisedatum im Visum nicht späterlegen könnt. (Das Standesamt weiss ja, wie lange das OLG-Befreiungsverfahren Gültigkeit hat).



    hge

  • beim heiratsvisum ist das etwas kompliziert.
    Ab Befreiung durch das OLG muss innerhalb 6 Monaten geheiratet werden, ansonsten muss ein neues Befreiungsverfahren durchgeführt werden.

    Dem ist nicht ganz so. Der Umstand der Verzögerung muß Dir geschuldet sein. Wenn eine deutsche Behörde für die Bearbeitung länger braucht, ist es deren Sache. Wenn das Standesamt sich noch was einfallen läßt soll es Dir egal sein. Du mußt aber immer proaktiv und zeitnah mitarbeiten :D

  • Dem ist nicht ganz so. Der Umstand der Verzögerung muß Dir geschuldet sein. Wenn eine deutsche Behörde für die Bearbeitung länger braucht, ist es deren Sache. Wenn das Standesamt sich noch was einfallen läßt soll es Dir egal sein. Du mußt aber immer proaktiv und zeitnah mitarbeiten


    Im Prinzip richtig.
    Jedoch in der Praxis entstehen die Verzögerungen ja regelmässig nicht nach dem Befreiungsverfahren sondern davor. Das Heiratsvisum wird in der Regel nach dem Befreiungsverfahren doch innerhalb weniger Wochen erteilt.
    Dadurch hat man kaum einen Grund, eine Verzögerung zu rechtfertigen.

  • Hallo,


    gibt es mittlerweile jemanden, der hier Erfahrung hat, also Visaerteilung und dann Ausreise außerhalb der 3 Monatsfrist (z.B. 5 Monate nach Visaerteilung)?


    Danke im Voraus


    gruß


    jack

  • gibt es mittlerweile jemanden, der hier Erfahrung hat, also Visaerteilung und dann Ausreise außerhalb der 3 Monatsfrist (z.B. 5 Monate nach Visaerteilung)?




    Du solltest dies am besten mit deinem Standesamt und deiner ABH klären. Jeder Fall ist anders gelagert und jeder sachb trifft unter Umständen andere Entscheidungen. Pauschal wird man hier nichts sagen können.


    Es gibt 2 Fristen zu beachten:


    a ) Nach dem Befreiungsverfahren muss in der Regel innerhalb von 6 Monaten geheiratet werden.


    b ) Die ABH erteilt die Zustimmung zum Visum, danach erteilt die DBM das Visum in Manila. Ab Ausstellungsdatum ist dies 3 Monate gültig.
    Nach einreise kann aber das Visum von der ABH verlängert werden.


    Diese 2 Fristen müssen nun aufeinander abgestimmt werden.
    zB muss das StA das Befreiungsverfahren solange verzögern, sodass die geplante Hochzeit noch in die 6 Monatsfrist fällt.


    hge

  • Sorry, hab ich vergessen zu schreiben: Es geht immer noch um den Ausgangsthread. Meine Frau hat jetzt den Anruf bekommen, daß sie das Visa abholen kann, aber wir hatten nun alles auf Einreise in D auf August ausgerichtet. Nun wäre es halt blöd, wenn sie bis Juni einreisen müsste. Verheiratet sind wir bereits seit 28.10, Heirat in den Phils.

  • Hallo jack66,


    wenn ich das richtig gelesen habe das ihr schon verheiratet seit mach dir keine sorgen. bevor das Visum erteilt wird frag die Botschaft noch mal nach wegen der einreise dann kannst du den Termin der euch jetzt auskommt angeben und sie hat 3 Monate im Pass stehen wann sie ausreisen kann.


    bei Heirat in Deutschland besser Hge Ratschlag befolgen.


    bitte gebe uns doch da hingegen Rückmeldung wie es bei euch ist schon verheiratet oder Heirat in Deutschland.


    Gruß
    Michel


    ps: hat sich überschnitten. lass sie anrufen ich weiß das sie meist vor der Ausstellung des Visums noch mal nachfragen wegen der ausreise dann kann man eine Zeitraum angeben der auch mehr als 3 Monate nach Visums Vergabe liegen kann. es gibt dort keine 3 Monats fristen mehr und es ist festgestellt das ihr verheiratet seit.


    Gruß
    Michel

  • super, danke! Wir sind schon verheiratet, also FZV.


    Sorry, da bin ich von falschen Vorraussetzung ausgegangen...


    Das macht die sache natürlich viel einfacher. Einfach die botschaft anschreiben, dass das Visum erst zum datum xxx ausgesteltl werden soll.
    Falls sie was dagegen haben - wovon ich nicht ausgehe - werden sie sich schon melden.


    hge

  • Heute war sie auf der Botschaft, hat ihr Anliegen vorgetragen, Schreiben vom Arbeitgeber vorgelegt und auch die familiären Gründe angegeben. Der Beamte sagte, sie müssen das in Abstimmung mit der Botschaft in Deutschland prüfen (wobei ich mich frage, was die damit zu tun hat, wahrscheinlich meinte er die ALB) und dann würde sie Bescheid kriegen, könnte aber dauern. Naja, hab mir gedacht, auch wenn es jetzt nochmal 2 Monate dauern würde und sie müsste innerhalb von 3 Monaten ausreisen wäre es auch egal, dann passt es ja. :-) Ansonsten habt ihr mir auf jeden Fall weiter geholfen.

  • Der Beamte sagte, sie müssen das in Abstimmung mit der Botschaft in Deutschland prüfen (wobei ich mich frage, was die damit zu tun hat, wahrscheinlich meinte er die ALB) und dann würde sie Bescheid kriegen, könnte aber dauern.


    hmmm.. kann nur die ABH sein.
    Aber gerade die Zustimmung der ABH beim S-Visum (Schweigefristverfahren) ist doch vor Kurzem abgeschafft worden. Die DBM sollte allein entscheiden ...


    Ich denke aber nicht, dass es sehr lange dauert bis dass ihr bescheid hat. (< 14 tage)


    hge

  • So, alles erledigt, war anscheinend halb so wild. Heute wurde ihr der Pass mit Visum zugeschickt....gültig ab August! Ausstellungsdatum übrigens 13.3., also der Tag, an dem sie auf der Botschaft war. War wohl doch nix von wegen Deutsche Botschaft, ABH oder was auch immer, der Visa Officer war sich einfach nicht sicher und wollte sich nur keine Blösse geben. Wie auch immer, nach ziemlich genau einem Jahr mit Warten, Hoffen und nicht gerade wenig bezahlen ist es vorbei...wir haben es geschafft! Darauf erstmal ein Weissbier! :-)


    Gruß


    Jack