phil-wulf/Beglaubigte Meldebescheinigung für Heirat in Deutschland

  • Hallo zusammen,


    über die Papiere, die für eine Heirat in Deutschland benötigt werden, wurde ja schon viel diskutiert. Aber meinen Fall habe ich jetzt doch nicht gefunden und ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.


    Ich war vor einiger Zeit schon beim Standesamt und hab mir eine Liste über die benötigten Dokumente vom Standesbeamten erstellen lassen.
    Wir haben eigentlich auch schon alle Papiere zusammen, aber was mir Bauchschmerzen bereitet, ist diese Meldescheinigung, die der Standesbeamte als beglaubigt in der Liste aufgeschrieben hat. Diese Meldebescheinigung ist ja diese Tax-Certification, auch CEDULA genannt, die in der City-Hall ausgestellt wird.
    Meine Verlobte wollte dieses Dokument jetzt von der dfa beglaubigen lassen, das wurde aber abgelehnt, da es hiess, dies sei ein Originaldokument und das muss nicht beglaubigt werden. Das Standesamt aber widerum verlangt die Beglaubigung.


    Weiss jemand, wo man diese Beglaubigung noch bekommen kann?? Ich bin im Moment ziemlich ratlos :dontknow


    Grüsse Philwulf

  • Es ist sehr unüblich, dieses CTC (Sedula) überbeglaubigen zu lassen. Das Ding hat ja die Grösse eines Kassenzettels und es wird schon daher alleine technisch schwierig, das dicke Red Ribbon dran zu befestigen -:)


    Hier kann man sehen, was das DFA so alles beglaubigt:
    http://www.dfa.gov.ph/index.php/procedures


    Cedula ist dort nicht aufgeführt; es sei denn man lässt es unter "other documents" laufen. Und wenn das DFA diese Aussage deiner Verlobten gegeben hat, dann wird das auch so sein.


    Du muss einfach noch mal mit dem Standesbeamten reden. das Cedula ist keine Wohnsitzbescheinigung in unserem Sinne; es ist praktisch nur eine Quittung, dass man Steuern bezahlt hat. Dieser Zettel wird hier überlicherweise als Ersatz für Wohnsitzbescheinigung akzeptiert. Aber auf den Philippinen hat das ding eben nicht die Beweiskraft einer Urkunde und daher kann das (wahrscheinlich) auch nicht überbeglaubigt werden.


    Davon abgesehen: was glaubst du, warum die DBM generell auf die Überbeglaubigung durch das DFA verzichtet? weil sie dies als Schrott ansieht. DFA beglaubigt alles, egal ob falsch oder richtig. (Nur so als Argumentationshilfe). Dass die DBM keine DFA Beglaubigng sehen will, kannst du leicht im Merkblatt nachweisen.



    hge

  • Hallo hge,


    danke für die ausführliche Antwort. Das, was Du schreibst, denke ich ja auch. Ich bin der Meinung der Standesbeamte kennt sich mit den philippinischen Papieren eben nicht aus. Hier muss ich wahrscheinlich noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten.


    Die Liste vom dfa kenne ich auch. Dort steht aber nur drin, welche Papiere das Red Ribbon bekommen. In unserem Fall das NSO und das CENOMAR. Die Passkopie z.B. bekommt kein Red Ribbon. Pass wird aber vom dfa kopiert und dies zählt dann als beglaubigte Kopie (wird allerdings nur vom dfa in Manila gemacht, nicht von den lokalen dfa's)
    Daher dachte ich, mit dem CEDULA läuft es genauso.


  • Die Liste vom dfa kenne ich auch. Dort steht aber nur drin, welche Papiere das Red Ribbon bekommen. In unserem Fall das NSO und das CENOMAR. Die Passkopie z.B. bekommt kein Red Ribbon. Pass wird aber vom dfa kopiert und dies zählt dann als beglaubigte Kopie (wird allerdings nur vom dfa in Manila gemacht, nicht von den lokalen dfa's)
    Daher dachte ich, mit dem CEDULA läuft es genauso.


    Die Kopie des Passes kannst du auch von der deutschen Botschaft (oder beim Honorarkonsul in cebu) beglaubigen lassen. Das ist sogar üblicher, als die Beglaubigung über das DFA.


    Wenn deine verlobte in Cebu ist, dann kann sie sich ja mal an den Honorarkonsul wenden; vielleicht findet der eine Lösung, das komische Cedula mit einem Stempel zu versehen.


    hge

  • Cebu ist für meine Verlobte ein bisschen weit. Sie lebt in Bataan und muss für ihren Papierkram entweder nach San Fernando oder nach Manila.
    Dass die Botschaft die Passkopie beglaubigt, habe ich jetzt gar nicht gewusst. Ich hoffe, die Kopie, die das dfa ausgestellt hat, wird hier anerkannt.
    Was das ctc angeht, da werde ich nochmal mit dem Standesbeamten reden. Aber falls alle Stricke reissen, ist das ein guter Tip, sich einen Stempel bei der Botschaft zu besorgen =)


    PW

  • Aber falls alle Stricke reissen, ist das ein guter Tip, sich einen Stempel bei der Botschaft zu besorgen


    Das wird leider logistisch nicht gehen.


    Die botschaft kann zwar eine Kopie des CTC machen und dies beglaubigen; aber auf das Original philippinische Dokument darf sie keinen Stempel drücken.


    Das wäre dann nur über die Überbeglaubigung möglich: RTC->DFA-> Botschaft .. Da die Botschaft keine Legalisation mehr vornimmt, und zudem das DFA ja auch nichts machen will, fällt dieser Weg komplett aus.


    Man muss einfach den Standesbeamten überzeugen, dass dies Unsinn ist.


    hge

  • Man muss einfach den Standesbeamten überzeugen, dass dies Unsinn ist.

    Ich denke, da wird mir nichts anderes übrigbleiben


    Werde mich nochmal melden und berichten, wie es ausgegangen ist. Wird bestimmt den einen oder anderen mit ähnlichen Problemen interessieren. :banned


    Gruss
    PW

  • Heute war ich nochmal beim Standesamt und nachdem ich dem Standesbeamten erklärt habe, dass sich auf dem CTC ein schöner Stempel vom Municipal befindet, aber ansonsten keine Behörde bereit wäre, dieses Ersatzdokument nochmals überzubeglaubigen, hat er letztendlich gesagt, es wäre so ok und ich könnte mir das so schicken lassen (allerdings übersetzt)


    Es war dann noch ganz interessant, als ich mit ihm die restlichen Papiere durchgegangen bin.
    Es hat ihm dann doch nicht so ganz gefallen, dass die Passkopie vom dfa beglaubigt wurde. Wie hge schon gepostet hat, sollte das eigentlich die Botschaft machen.
    Ich hab ihn dann mit dem Argument überzeugt, dass sich eine Passkopie ja bereits bei der Botschaft befindet und meine Verlobte ja letzendlich auch mit dem Originalpass hier einreisen muss.


    Letztendlich war ich auch ganz froh, dass ich diesen Thread eröffnet hab, sonst hätte ich von hge nie erfahren, dass die Botschaft keinen Stempel auf philippinische Origanaldokumente setzen darf. Dieses Argument habe ich angewendet, als der Standesbeamte meinte, das überbeglaubigte NSO und CENOMAR müsste ich mir von der Botschaft auch nochmal zusätzlich legalisieren lassen. Das hat ihn jetzt alles überzeugt und meiner Verlobten habe ich jetzt grünes Licht gegeben, die Dokumente zu schicken :yupi


    Wie hier schonmal jemand in einem thread gepostet hat, das Standesamt ist die grosse Unbekannte in diesem Visaverfahren und letzendlich kommt es wohl darauf an, an welchen Standesbeamten man gerät.


    Grüsse
    PW

  • Hallo zusammen,


    scheinbar läuft doch nicht alles so glatt, wie ich angenommen habe. :(
    Nachdem ich, wie schon beschrieben, mir vom Standesbeamten grünes Licht für die Dokumente geholt habe, hat meine Verlobte sie geschickt und ich habe sie beim Standesamt eingereicht.
    Jetzt kamen Sie vom OLG zurück und werden SO nicht anerkannt.


    Zum Einen fehlte die Eidesstattliche Erklärung meiner Verlobten, dass sie Single-Status hat. Von diesem Dokument hatte ich bisher noch nichts gehört, dachte eigentlich, das wäre mit dem CENOMAR schon geklärt.
    Hierüber habe ich mich schon schlau gemacht und das ist wohl auch nicht so schwer zu bekommen.


    Aber was die restlichen Dokumente angehen:


    Die Beglaubing durch das DFA mit red ribbon wird vom OLG nicht mehr anerkannt. Es wird verlangt, dass die Dokumente von der dBM geprüft und authentifiziert werden.
    Jetzt war der Standesbeamte auf der HP vom dBM und hat mir ein Merkblatt ausgedruckt zur Legalisation und Urkundenprüfung in den Philippinen.
    Da stehte jetzt "Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten"
    Ein Amtshilfeersuchen kostet 230 Euro und dauert 4-6 Monate??


    Ich verstehe das jetzt alles nicht ganz.
    Wenn meine Verlobte mit den Dokumenten jetzt zur dBM geht, kann sie sich die nicht einfach überprüfen lassen.?? In dem Fall wäre das doch kein Amtshilfeersuchen.
    Hat damit jemand schon Erfahrung gemacht??


    Ansonsten habe ich sämtliche Papiere eingereicht, auch bei der AlB.
    Bin wirklich am verzweifeln.


    Habe schon überlegt, ob ich meine Verlobte nicht in Hongkong heiraten soll.
    Aber dann müsste ich das laufende Heratsvisum umändern in ein Reunion-Visa. Geht das überhaupt? Und das würde bestimmt dann auch wieder ewig dauern.


    Hat jemand einen Rat??? Weiss wirklich nicht mehr weiter :dontknow


    Danke im Voraus


    Grüsse PW

  • Die Beglaubing durch das DFA mit red ribbon wird vom OLG nicht mehr anerkannt. Es wird verlangt, dass die Dokumente von der dBM geprüft und authentifiziert werden.




    Nun ja, das ist ja das Normale. Leider gibt es da bei euch (Standesamt) ziemlich viele Missverständnisse.


    Das mit der DFA war mir schon recht komisch vorgekommen.


    Das StA hätte doch wissen müssen, dass eine Legalisation der Personenstandsurkunden seit ca. 2001 nicht mehr durch die Botschaft gemacht wird.
    Statt dessen gibt es nur noch eine Urkundenprüfung, die vom Standesamt eingeleitet werden muss. Auf der HP der Botschaft Manila gibt es ein extra Merkblatt.
    Das steht aber auch in den Anforderungen der OLGs... hier mal als Beispiel das OLG Köln:
    http://www.olg-koeln.nrw.de/00…/11_01_11_philippinen.pdf


    siehe c )


    Das Sta hätte dies vorher mit dem OLG klären müssen und die dokumente erst garnicht an das OLG schicken sollen...



    Was die eigene eidesstattliche Erklärung zum Status single angeht, die kann deine Freundin bei der Botschaft abgeben.. aber sehr oft machen die Standesbeamten hier auch nach Einreise. Das ist Usus... das Ding muss nicht unbedingt beim OLG vorliegen. Allerdings muss dein Standesamt dies vorher mit dem OLG klären.


    hge



    ps:


    die Merkblätter zur urkundenprüfung


    http://www.manila.diplo.de/Ver…alisierung__Urkunden.html

  • Hallo hge,


    ich muss meine letzte Aussage ein bisschen korrigieren. Die Papiere hatte der Standesbeamte noch nicht zum OLG geschickt. Ich war heute nochmals beim Standesamt und der Standesbeamte hatte in meinem Beisein beim Richter vom OLG angerufen. Der hat ihm das dann so mitgeteilt, dass die Dokumente so nicht angenommen werden.


    Aber was mich so verwirrt, wer beauftragt denn die Urkundenprüfung jetzt?
    Der Standesbeamte sagte, meine Verlobte soll mit den Original-Dokumenten zur dbM gehen, hat mir gleichzeitig auch die Merkblätter ausgedruckt, die Du als Link gepostet hast und gleichzeitig auch einen Vordruck, der von meiner Verlobten auszufüllen ist, um das dBM zu berechtigen, die Prüfung durchzuführen.


    Wenn ich mir aber die Merkblätter ansehe, dann sieht das so aus, als ob das Standesamt das einleiten muss.


    Scheinbar hat der Standesbeamte nicht viel Ahnung....


    Ich weiss nicht, ob es jetzt Sinn macht, meine Verlobte am Montag nach Manila zu schicken mit den Papieren ????


    Grüsse
    PW


    PS: Wegen der eidesstattliche Erklärung hatte der Beamte nachgefragt. Er sagte, von ihm aus, hätten wir das auch hier machen können, aber das OlG verlangt es.

    Einmal editiert, zuletzt von phil-wulf ()

  • Hallo


    Tut mir leid, dass Du Schwierigkeiten mit den Papieren und deren Überprüfung hast. Meine Frau hat sich die Dokumente vom Konsul in Cebu übersetzen lassen und dann an mich per DHL geschickt. Das Standesamt hier hat sie weitergeleitet an das OLG und nach einer Woche zurueckerhalten. Die Papiere wurden dann an die DB Manila geschickt und denen mitgeteilt, dass man auf eine Ueberpruefung der Papiere verzichtet. Es bestand auch Kontakt zwischen Standesamt und Auslaenderbehoerde. Nach ca. 5 Wochen erhielt meine Frau dann den vorher abgegebenen Reisepass mit Visum zugeschickt. Es liegt sehr viel an der Flexibilitaet der Standesbeamten. Die deutschen Behoerden waren sehr hilfreich und arbeiteten sehr schnell im Gegensatz zu den philippinischen Aemtern. Eine Aenderung der Geburtsurkunde (Geschlecht war falsch angestrichen worden ) und musste ueber Rechtsanwalt, Gesundheitsbehoerde und Gericht neu vom NSO ausgestellt werden ( Dauer 7 Monate ).


    Wuensche Euch auch so ein schnelles Verfahren


    LG Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von Rockfreak ()

  • Hi Wolfgang,


    kommt natürlich drauf an, wie lange das schon bei Dir her ist. Vieles hat sich natürlich geändert.
    Meine Verlobte hat mir die Dokumente auch schon alle übersetzt geschickt.
    Mich wundert es aber nur, dass bei Dir die Dokumente wieder and die dbM zurückgeschickt wurden.


    Wenn jetzt hier alles gut gelaufen wäre, dann hätte ich vom STA, die Bestätigung fürs ALB bekommen, die ich dort abgegeben hätte
    und das Visa-Verfahren wäre weitergelaufen.


    Aber im Moment kann mir niemand sagen, wie die Dokumentenprüfung jetzt ablaufen soll.


    Muss das meine Verlobte in Manila anleierrn oder das STA von hier???



    LG
    PW

  • Wenn ich mir aber die Merkblätter ansehe, dann sieht das so aus, als ob das Standesamt das einleiten muss.



    Normalerweise geht die Urkudneprüfung nur innerhalb eines (anderen) behördichen Vorgangs.
    Dazu kommen hier nur 2 in Frage: a ) die Anmeldung der Eheschliessung oder b ) eine Antrag auf ein Heratsvisum


    Man kann als Bürger nicht einfach Urkunden zu einer Botschaft bringen und eine Urkundenprüfung fordern.
    (Das wird aber immer wieder ab und zu behauptet...und wenn deine Freundin ohnhin nahe bei der Botschaft wohnt, kann sie sich ja mal erkundigen...)


    In deinem Fall wäre der offiziell richtige weg jetzt: dein Standesamt schickt diese Urkunden zur botschaft nach Manila . Zweck Amtshilfe Urkundenprüfung.
    Dazu möchte aber die DBM nun auch zusätzliche Papiere haben (supporting documents). siehe das Merkblatt. Und leider besteht sie drauf, das diese dann komplett und vollständig eingereicht werden.


    Ihr könnt aber auch warten bis dass ihr alle Papiere für das Heiratsvisum zusammenhabt. Dann würden die Papiere bei der DBM eingereicht und von dort aus würde dann die Urkundenprüfung eingeleitet.... dieser Weg ist etwas komplizierter, weil sich dann die Botschaft erst die Zustimmung der ABH holen muss. (es sei denn sie ist spät-registriert, dann macht die Botschaft das sofort).



    hge

  • Hallo hge,


    ja wir haben komplett alle Dokumente für das Heiratsvisum zusammen. Und bevor ich heute dort beim STA war, war ich vorher bei der ALB und habe die kompletten Dokumente inclusive Zwischenbescheid vom STA, den ich schon Anfang der Woche bekommen hatte, dort eingereicht.


    Das wäre natürlich eine Idee, dass ich am Montag nochmal bei der ALB anrufe, ob die die Dokumentenprüfung veranlassen können. Denn alle Papiere liegen der dbM ja vor.



    LG
    PW

  • gleichzeitig auch einen Vordruck, der von meiner Verlobten auszufüllen ist, um das dBM zu berechtigen, die Prüfung durchzuführen



    was steht denn auf dem Vordruck drauf?


    mE ist das das Blatt, dass der Standesbeamte offiziell über Kurierdienst mit den Urkunden zur DBM schicken muss.
    Ob die DBM dieses Blatt aus den Händen deiner Verlobten akzeptiert, wage ich zu bezweifeln.. wenn ihr das probieren wollt, würde ich zur sicherheit vorher dort anfragen.



    hge

  • war vor 3 Jahren. Die Nichtueberpruefung hat die Standesbeamtin in Absprache mit der ABH nach Ueberpruefung der Papiere durch das OLG getroffen und dieses der Botschaft in Manila mitgeteilt.



    ... das brauchen wir nicht länger zu diskutieren. Das OLG vom TS hat ja bereits entschieden, dass es eine Urkundenprüfung haben will. Da kann man nichts gegen machen.
    Selbst wenn die DBM jetzt meint, eine UP wäre nicht erforderlich, dann wird das OLG weiterhin drauf bestehen.

  • Also auf dem Vordruck, den meine Verlobte ausfüllen muss, steht:


    CONSENT


    This is to confirm that on the basis of the information given to me by the Embassy of the Federal Republic of Germany, i agree that truthfulness and genunineness of the documents submitted along with my application as well as circumstances of the case have to be verified by the embassy.


    I agree that all documents submitted may be used for verification.


    Anschliessend Unterschrift durch den Inhaber der Dokumente



    Der Bescheid vom STA nennt sich:


    Zwischenbescheid über die Anmeldung der Eheschliessung


    Da sind unsere beiden Namen eingetragen, das Datum der Anmeldung.


    Voraussetzungen der Eheschliessung noch nicht erfüllt, Datum der Eheschliessung noch nicht bestimmt.


    Bearbeitungsstand. Antrag der Frau auf Befreiung von der Beibringung des EFZ an das zuständige OLG


    Anschliessend Unterschrift und Stempel des STA



    LG
    PW