Nebenjob - Rechnung stellen

  • Ich würde euch bitten , die begrifflichkeiten klar zu definieren zB was versteht wer als betriebsausgabe ? Das sind nämlich die aufwendungen zur herstellung bzw. Instandhaltungen der für die erbringung der unabdingbaren geschâftstätigkeit notwendigen erfordernisse ! Im Gegensatz zur leistungserbringung und den damit verbundenen einnahmen ! Möchtest du betriebskosten geltend machen , so wird der weg nur über eine tochtergesellschaft führen ; vielleicht gibt es auch noch andere finanztechnisse konstruktionen??
    ...wenn du aber im hinterstüberl werkst , wäre manch versteckter gedankenansatz von sts ganz nützlich !
    Auf dem weg zum konzern bist ja erst , daher wird es eine einnahmen - ausgabenrechnung vorerst aich tun , wenn überhaupt ....


    Ps ) was mich wundert , daś auf der rechnung keine USt angegeben werden muß falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist ??? Gut , vielleicht in D anders ...


    Gruß vom steuergeplagten betriebswirt

  • Also, ich lese aus Deinen Posts heraus, dass es bei Dir um Folgendes geht:


    1. Du wirst in den Philippinen leben und für deutsche Auftragnehmer im Telefonmarketing tätig sein.
    2. Du musst Deinen deutschen Auftragnehmern eine offizielle Rechnung stellen.


    Hierzu gibt es eigentlich nur zwei Wege, da es dem deutschen Finanzamt zunächts einmal um die Mehrwertsteuer geht. Über Einkommensteuer etc. unterhält man sich später. Das ganze Theater mt Steueidentifikationsnummer gilt nur für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Somit kannst Du ein Firma in Deutschland aufrecht erhalten (persönliche deutsche Meldeadresse und Firma zumindest beim Gewerbeamt angemeldet und Steuernummer). Diese Variante ist schlecht, da man ständig einen deutschen Steuerberater braucht, der zumindest die Jahreserklärungen fertigt und für Dich einreicht. Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt braucht man dann sogar einen Steueranwalt, denn der Steuerberater ist eigentlich nur ein Buchhalter, der 'versucht', alle Steuervorschriften einzuhalten. Ein guter Steuerberater ist der, der seine Klienten auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinweist.


    Eine eigene Firma auf den Phils kannst Du nicht eröffnen. Denn nach Gesetz muss in diesen Fällen die Firma zu 51 % einem Filippino gehören. Also Finger davon.


    Hier der philippinische Weg: Du schreibst einfach ein Rechnung mit Deiner philippinischen Adresse oder einer Adresse Deiner Wahl aus. Dabei musst Du beachten, dass das die Rechnung formal einige Hauptpunkte aufweist:


    Rechnungsaussteller
    Rechnungsempfänger
    Auflistung der gelieferten Ware, Dienstleistung mit Mengenangabe und Einzelpreis
    Gesamtpreis
    Zahlungsbedingung
    Bankverbindung (eine philippinische ist kein Problem)


    Ob Du in den Philippinen eine Firma, mit allen ihren Unwägbarkeiten anmeldest, ist den deutschen Finanzbehörden schnuppe. Es gibt zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen Phil/DE, aber ich habe bisher noch nie gehört oder selbst erlebt, dass das philippinische Finanzamt sich hier eingemischt hätte (warum auch, die haben ja genug damit zu tun, ihre Landsleute zur Steuerehrlichkeit zu erziehen- siehe Manny Pacqiao). Das ganze Theater mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer gilt nur für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr.


    Es kommt also nur darauf an, dass Deine Rechnung formal richtig ist (siehe weiter oben).


    Allen Nörglern sei gesagt, dass ich hier nicht zur Steuerhinterziehung aufrufe sondern nur erkläre, wie man Verfahrens- und Gesetzeslücken für sich selbst nutzen kann.


    Bitte keine PN's zu diesen Themen. Ich bin kein Steuerberater, nur Praktiker.

    Meine fünf Lebensregeln:


    1. Vergib Deinem Feind, aber behalte den Namen des Schweinehunds.
    2. Mit Geld kann man kein Glück kaufen, aber es weint sich in einem Mercedes besser als auf einem Fahrrad.
    3. Hilf jemandem, der Probleme hat. Er wird sich an dich erinnern, wenn er wieder mal Probleme hat.
    4. Manche Menschen sind nur am Leben, weil es ungesetzlich ist, sie zu erschießen.
    5. Alkohol kann keine Probleme lösen, aber das kann Milch auch nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von grundler ()

  • ..lieber ts , wenn du hier die ratschläge einiger befolgst , dann wünsche ich dir viel glück bei der nächsten umsatzsteuerprüfung falls du einer der auserwählten bist ;( - von der einkommenssteuer rede ich da noch gar nicht !


    ..macht aber nichts , du kannst dich dann auf das größte deutschsprachige inet-forum der phils berufen , obs was hilft ? : inwieweit ein steuerberater eingebunden werden muß , hängt vom weiteren finanziellen einkommensbackground des TS ab , den wir aber nicht wissen (geht uns auch nichts an ) !


    ...an und für sich ist alles bei zuständiger nachfrage klar geregelt solange du keine doppelte buchhaltung führen mußt ; ich weiß auch nicht ob der TS abschreibungen im sinne eines veranschlagungszeitraumes hat ?


    ..da alles im hinterzmmer stattfinden soll , gehe ich davon aus , daß alle nachfolgenden aktivitäten sich dem geschäftsmodell ähndeln werden ...


    gruß vom ehrlichen steuerzahler =)



    PS) unser lieber lückenausfüller grundler hat eines bei der ausstellung einer rechnung vergessen : das DATUM - macht nichts , entschuldigt , falls man dies nicht in D benötigt ...

  • Ich möchte nur ein Kommentar anbringen, da alle immer von Firmen und Unternehmen reden.
    In Österreich kann man solche Tätigenkeiten als freier Dienstnehmer mit einem Werkvertrag bzw. freien Dienstvertrag machen. Das heißt, als Privatperson oder als Selbstständiger stellt man eine Rechnung an die Firma für die geleistete Arbeit. Habe ich auch schon gemacht. Ich habe dazu noch nicht einmal eine Steuernummer benötigt, so einfach war das.
    https://www.bmf.gv.at/steuern/…erkvertrag-allgemein.html


    Diese Arbeit auf Basis eines Werkvertrags kann ich irgendwo auf der Welt erledigen, das juckt die österreichischen Behörden genau gar nicht. Es wird ja alles in Österreich verbucht und abgerechnet, mehr interessiert die nicht. Die einzige offene Frage dabei ist, wie die Sache aussieht, wenn ich meinen Wohnsitz in Österreich aufgebe und/oder mein Konto im Ausland ist. Das weiß ich natürlich nicht.


    Gibt es so etwas in Deutschland nicht? Gerade für kleine Nebenjobs wird man ja kaum eine Firma gründen, oder?

  • ..nur lieber trivial verschweigst du uns etwas , nämlich -und müssen ihre Einkünfte für die Veranlagung zur Einkommensteuer erklären. - als selbstständiger ! auch nur eine person kann finanztechnisch ein unternehmen sein , also bitte die begrifflichkeiten nicht vermischen ; wenn du die freibetragsgrenzen aufgrund deiner unternehmerischen Tätigkeit übersteigst , darfst du den staat eine kleine spende in form von abgaben zukommen lassen !leider , ist so ...egal wie dein vertrag sich nennt .. einkommen bleibt einkommen ...wäre durchaus ein argument nur Sozialhilfe zu beziehen , wenns nicht so wenig wäre :D


    lieben gruß an das finanzamt , habe nur mehr 7 tage zeit alles unter dach und fach zu bringen ...


    ein kleiner auszug für diejenigen die es überhaupt interessiert >>> https://www.bmf.gv.at/steuern/…ienstvertrag-werkver.html

  • ..nur lieber trivial verschweigst du uns etwas , nämlich -und müssen ihre Einkünfte für die Veranlagung zur Einkommensteuer erklären. - als selbstständiger ! auch nur eine person kann finanztechnisch ein unternehmen sein , also bitte die begrifflichkeiten nicht vermischen ; wenn du die freibetragsgrenzen aufgrund deiner unternehmerischen Tätigkeit übersteigst , darfst du den staat eine kleine spende in form von abgaben zukommen lassen !leider , ist so ...egal wie dein vertrag sich nennt .. einkommen bleibt einkommen ...wäre durchaus ein argument nur Sozialhilfe zu beziehen , wenns nicht so wenig wäre :D


    lieben gruß an das finanzamt , habe nur mehr 7 tage zeit alles unter dach und fach zu bringen ...


    ein kleiner auszug für diejenigen die es überhaupt interessiert >>> https://www.bmf.gv.at/steuern/…ienstvertrag-werkver.html


    Wieso verschweigen? Steht ja in dem Link, den ich gepostet habe. Und natürlich habe ich bei meinen Werkverträgen auch eine Einkommenssteuererklärung gemacht. Aber von Firmengründung oder Steuerberater bin ich da noch meilenweit entfernt.


    Aber inwiefern steht das hier zur Diskussion? Ich dachte, es geht darum, wie er aus dem Ausland eine Rechnung an das jeweilige Unternehmen stellen kann. Und hier ist nach wie vor zu beantworten, ob er das als Privatperson auf Basis von einem derartigen Vertrag tun könnte oder eben nicht.


    Natürlich ist es für ihne auch relevant, wie und wo er Steuern zahlt, aber hat er das jemals gefragt? Falls nicht, braucht das primär auch nicht diskutiert werden. Manchmal muss man eben damit leben, dass Leute nur konkrete Antworten auf konkrete Fragen wollen und keine ganzheitlichen Diskussionen zu irgendwas.

  • ..lieber trivial , wer den wald vor lauter bäume nicht sieht , wird auch den tannenzapfen nicht erkennen :Augenbraue - du kannst auch einen schmierzettel als rechnung als privatperson ausstellen wenn du keine unternehmerische tätigkeit ausübst ; solltest du offiziell tätig werden wird auch das drumherum zwangsläufig interessant ! so sehe ich die vom ts gestellte frage etwas weitläufiger als du - da geht es sicherlich nicht nur um bloßes rechnungsausstellen oder doch ? und deine sog .privatperson ist nicht maßgebend zur rechnungserstellung sondern ....... ja , lieber trivial , auch das scheinbar einfache ist nicht immer einfach ...


    ...und sei mir bitte nicht nachtragend ,wenn etwas in einem offiziellen link nachzulesen ist , heißt dies noch lange nicht daß es auch durchgeführt wird ! jetzt wissen wir aber, daß du auch zur einkommenssteuererklärung gebeten wirst und warum ? weil du einnahmen hast die du aufgrund der rechnungen nachweist , schließt sich für dich jetzt der kreis ? aber du kannst es gerne sehen wie du willst , manche sehen es halt gesamtheitlich bevor nachfragen kommen ... gott sei dank sind die menschen verschieden in ihrer Auffassung ...


    ...hoffe , du hast für 2013 schon alles erledigt :D

  • ..lieber trivial , wer den wald vor lauter bäume nicht sieht , wird auch den tannenzapfen nicht erkennen :Augenbraue - du kannst auch einen schmierzettel als rechnung als privatperson ausstellen wenn du keine unternehmerische tätigkeit ausübst ; solltest du offiziell tätig werden wird auch das drumherum zwangsläufig interessant ! so sehe ich die vom ts gestellte frage etwas weitläufiger als du - da geht es sicherlich nicht nur um bloßes rechnungsausstellen oder doch ? und deine sog .privatperson ist nicht maßgebend zur rechnungserstellung sondern ....... ja , lieber trivial , auch das scheinbar einfache ist nicht immer einfach ...


    ...und sei mir bitte nicht nachtragend ,wenn etwas in einem offiziellen link nachzulesen ist , heißt dies noch lange nicht daß es auch durchgeführt wird ! jetzt wissen wir aber, daß du auch zur einkommenssteuererklärung gebeten wirst und warum ? weil du einnahmen hast die du aufgrund der rechnungen nachweist , schließt sich für dich jetzt der kreis ? aber du kannst es gerne sehen wie du willst , manche sehen es halt gesamtheitlich bevor nachfragen kommen ... gott sei dank sind die menschen verschieden in ihrer Auffassung ...


    ...hoffe , du hast für 2013 schon alles erledigt :D


    Ich habe solche Sachen auf Werkvertrag habe ich in meiner Studentenzeit gemacht (das war übrigens schon vor 2013). Das war aber irgendwie extrem simpel. Nix mit Firma, Anwalt, Steuerberater und so, einfach ich als Privatperson gestellt und fertig (im Prinzip habe ich von den Firmen einen Vordruck für die Rechnungen bekommen, den ich dann entsprechend ausgefüllt habe).


    Ansonsten habe ich nichts gegen deine gesamtheitliche Sichtweise, wenn du die Fragen gezielt beantworten würdest. Die Fragestellung in diesem Thema erinnert mich genau an solche Vorgänge, wie meine sachen in der Studentenzeit: Privatperson will Nebenjob machen. In Österreich oder in Deutschland offensichtlich das einfachste auf der welt. Aber, wie sieht es jetzt aus mit einem solchen Nebenjob, wenn man weder in Deutschland gemeldet ist noch ein Bankkonto dort hat - so die Frage in diesem Thema? Kann er das so machen oder kann er nicht?

  • lieber trivial und als Student hast du dir dann die steuer , falls du eine zahlen mußtest , nach jahresende zurückgeholt falls du nicht ganzjährig beschäftigst warst , na , wollen wir es hoffen :D


    ...ich weiß auch nicht , warum du immer die gewinner der umsatzsteuer und einkommenssteuerunerklärlichkeiten ins spiel bringst ? diese sind doch erst dann nötig wenn alles eine gewisse dimension erreicht und steuerschonende maßnahmen ergriffen werden müssen ! ich bin auch sog. privatperson und trotzdem unternehmer im finanztechnischen sinn , gewerbeschein brauche ich aber keinen ! ich habe die frage als etwas anderes verstanden , aber gut, alles muß ich nicht verstehen und wenn du das genaue umfeld nicht kennst , wird es schwierig detailliert zu antworten und ist veranlaßt breitgefächerter zu antworten .


    ...war dies die frage des ts >>>dass ich einem kleinen Nebenjob nachgehen kann, ein wenig Telefonmarketing in Richtung Germanistan. Da stellen sich nun zwei Fragen für mich:


    Kann ich meinem Auftraggeber eine ordentliche, von deutschen Fi-Amt anerkannte Rechnung mit philippinischer Geschäftsadresse stellen? <<<


    ...ich schrieb gleich anfangs - frag zuerst mal das finanzamt - soweit , so gut ... und AMEN

    Einmal editiert, zuletzt von helmishali ()


  • Name, Anschrift, ggfs. Telefonnummer und/oder email.


    Ist alles überhaupt kein Problem, wenn man einen sog. "Empfängernachweis" führen kann, d.h. der Rechnungsaussteller muß identifizierbar und die von ihm erbrachte Leistung nachweisbar sein. Hilfreich dafür sind:
    1. Überweisung auf ein Bankkonto - denn der Inhaber hat das Geld erhalten
    2. ggfs. Angabe der phil. (oder ausl.) Steuernummer
    3. sonstige Vertragsunterlagen bzw. Schriftverkehr, aus der Leistung und Zahlung ergeben.


    Im übrigen hast Du auf den PH kein Problem, sondern allenfalls Dein Kunde in D. - für ihn gelten nämlich erhöhte Nachweisweispflichten (§ 160 AO).

  • Im übrigen hast Du auf den PH kein Problem, sondern allenfalls Dein Kunde in D. - für ihn gelten nämlich erhöhte Nachweisweispflichten (§ 160 AO)

    ganz genau - und das ist ja die fragestellung des TS, wie/was braucht er auf den Phils damit das deutsche FA die rechnung anerkennt


    LG
    Matthy

    1. ich habe GELD gegen ZEIT getauscht - und es geht mir gut!
    2. die LIEBE und die EDV gehen manchmal seltsame Wege.
    3. diese Nachricht wurde NICHT von einem I-PHONE oder GT-N7000 gesendet.