Ich würde euch bitten , die begrifflichkeiten klar zu definieren zB was versteht wer als betriebsausgabe ? Das sind nämlich die aufwendungen zur herstellung bzw. Instandhaltungen der für die erbringung der unabdingbaren geschâftstätigkeit notwendigen erfordernisse ! Im Gegensatz zur leistungserbringung und den damit verbundenen einnahmen ! Möchtest du betriebskosten geltend machen , so wird der weg nur über eine tochtergesellschaft führen ; vielleicht gibt es auch noch andere finanztechnisse konstruktionen??
...wenn du aber im hinterstüberl werkst , wäre manch versteckter gedankenansatz von sts ganz nützlich !
Auf dem weg zum konzern bist ja erst , daher wird es eine einnahmen - ausgabenrechnung vorerst aich tun , wenn überhaupt ....
Ps ) was mich wundert , daś auf der rechnung keine USt angegeben werden muß falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist ??? Gut , vielleicht in D anders ...
Gruß vom steuergeplagten betriebswirt