Ausstellung der Entlassungsurkunde bei den Philippinischen Behörden

  • Hallo,
    nun mit der Suchbegriff "Entlassungsurkunde" habe ich keine Einträge gefunden, deshalb fange ich ein neues Thema an.


    Ich bin auf der Suche nach Rat und Hilfe Grundessen der Entlassungsurkunde.


    Unsere anlegen;


    Wir bzw., meine Frau (Philippine), unseren Sohn (Britisch/Filipino) und ich (Britisch) sind seid 2015 erfolgreich Eingebürgert worden.
    Unserem Sohn, - der zu diesem Zeitpunkt nicht volljährig wahr, ist zwar Eingebürgert ABER er ist verpflichtet die Ausstellung der Entlassungsurkunde bei den philippinischen Behörden zu beantragen nach volljährikeit.


    Nun ist es soweit, er wird dieser Woche volljährig und hat schön ein Brief von der "Fachbereich Öffentliche Ordnung" (ausländerbehorde) erhalten, mit der Bitte, - "der Entlassungsurkunde mit beglaubigten Übersetzung demnächst vorzulegen".


    Meine Frage dazu;


    Wir kommen aus Hannover und müssen zu dem Konsulate im Berlin anreisen, ich (vater) möchte für mein Sohn wegen diese Anliegen güt vorbereiten und habe keine Ahnung was ich jetzt machen muss?!! bzw.;


    - was für Formulare/Anträge muss ich ausfüllen und wo bekomme ich den?
    - was für Papiere/Urkunden muss ich mitnehmen?
    - was würde es Kosten?
    - gibt es eine bearbeitiungszeit oder klappt es sofort?


    Ich/wir würden uns sehr freuen und bitten jemanden die uns helfen kann mit dieses anliegen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Doc Darm (Nigel)

  • Nun ist es soweit, er wird dieser Woche volljährig und hat schön ein Brief von der "Fachbereich Öffentliche Ordnung" (ausländerbehorde) erhalten, mit der Bitte, - "der Entlassungsurkunde mit beglaubigten Übersetzung demnächst vorzulegen".

    Ich möchte hier nochmals ein Thema bezüglich der Einbürgerung aufgreifen.


    Ist es zwingend erforderlich, die Entlassungsurkunde, die von der Philippinischen Botschaft ja sicherlich in englischer Sprache verfasst wird, amtlich ins Deutsche zu übersetzen?


    Vielleicht kann der ein oder andere über seine Erfahrungen berichten.


    Schöne Grüße
    Studphil

  • Ist es zwingend erforderlich, die Entlassungsurkunde, die von der Philippinischen Botschaft ja sicherlich in englischer Sprache verfasst wird, amtlich ins Deutsche zu übersetzen?


    Vielleicht kann der ein oder andere über seine Erfahrungen berichten.



    Das kann dir verbindlich nur deine zuständige Behörde sagen. Erfahrungen anderer nützen nichts, weil die eine Behörde eine Übersetzung fordern kann und die andere nicht. Also einfach deine behörde anrufen und fragen.

  • st es zwingend erforderlich, die Entlassungsurkunde, die von der Philippinischen Botschaft ja sicherlich in englischer Sprache verfasst wird, amtlich ins Deutsche zu übersetzen?

    Grundsätzlich ist es erforderlich, weil die Amtssprache in Deutschland deutsch ist und ausländische Unterlagen damit grundsätzlich einer durch einen gerichtlich bestellten Übersetzer zu übersetzen sind.


    Grundsätzlich, alles andere ist Kulanz der Behörde und hängt von der Amtsleitung und Sachbearbeiter ab. Erfahrungen sind damit unbrauchbar, du kannst dich darauf nicht berufen. Ansonsten ist die Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter zielführend.