Posts by Once

    Das Bundesamt für Justiz meinte ob ich die apostille zusätzlich zur Überbeglsubigung brauche

    Also Führungzeugnis. Wenn du in die Tabelle schaust, siehst du das die Zwischenbeglaubigung des Bundesamtes für Justiz reicht. Aber brauchst du zum Heiraten ein Führungszeugnis?

    Meine Frage war ob ich eine apostile brauche für die Philipinen weil auf der Website vom bfaa akzeptiert es mir die Philippinen in der Auswahl nicht

    Die Philippinen akzeptieren keine deutsche Apostillen, genauso wie DEU keine philippinischen Apostillen akzeptiert.

    Apostille bedeutet das eine designierte Behörde des anderen Staates eine Urkunde Endbeglaubigt (Apostille) und diese dann im anderen Staat ohne Zutun der eigenen Botschaft akzeptiert wir (z.B Zwischen USA und DEU).


    Endbeglubigung oft durch das Außenministerum.


    Zwischen DEU und Philippinen gilt aber die Legislation. Heißt eine Urkunde wird wird vom Konsulat des anderen Landes in dem Land legalsiert, muss ober meist noch von einer Zwischenbehörde zwischenbeglaubigt werden. Auf den Philippinen normalerweise das dortige Außenministerium und dann gehts zur DEU Botschaft. Du brauchst also für die Philippinen eine Legalsisation eines Konsulats in DEU. Was willtst du denn bei der BFAA apostillieren?


    Der link der Philippinischen Botschaft in Berlin sagt doch welche DEU Behörde zwischenbeglaubigen tut:

    https://philippine-embassy.de/…entication-Overview-1.png

    rechte Spalte

    Once Vor dem Posten einer Antwort erstmal die Frage lesen und verstehen, denn er will in Manila heiraten und nicht in Deutschland.

    Und, auch da braucht er ein deutsche Geburtsurkunde und Scheidungsurteil. Beides legalsiert von der philippinischen Botschaft in Berlin.


    zudem auf der Seite der DEU Botschaft:


    Quote

    Die philippinischen Behörden verlangen zu dem Ehefähigkeitszeugnis eine von der deutschen Botschaft ausgestellte konsularische Bescheinigung (Consular Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage).

    Die deutsche Botschaft stellt das nur aus wenn ein DEU Ehefähigkeitszeugnis vorliegt und das Standesamt stellt das nur aus wenn die Urkunden des philippinischen Partner vorliegen.

    Hast du dir das gründlich überlegt in Manila zu heiraten denn es gibt keine Scheidung in diesem Land.

    Eine deutsch-philippinische Ehe kann natürlich in Deutschland geschieden werden.

    Meine Frage ist bevor ich die Dokumente übersetzen lasse muss ich sie ja überbeglsubigen lassen und dan nochmal zur Philosophischen Botschaft zur Legalisation nach der Übersetzung aber muss da als Zwischenschritt auch noch eine Apostile drauf von der bfaa ?

    Philippinische Urkunden deiner Zukünftigen, die du für Ehefähigkeitszeugnis brauchst. Merkblatt gibt es hierzu beim örtlichen Standesamt

    • Überbeglubigung beim philippinischen Außenministeriunm
    • Anschließen Legalisierung durch die Deutsche Botschaft Manila
    • Ob du dann eine einfache Übersetzung brauchst, eine durch einen vereidigten Übersetzer oder gar keine kommt ein bischen auf das Standesamt an

    https://manila.diplo.de/ph-de/service/2673914-2673914


    Deutsche Urkunden z.B Ehefähigkeitszeugnis müssen von einer deutschen Stelle vorbeglaubigt werden (welche hängt von Art der Urkunde und Bundesland ab) und werden dann vom philippinischen Konsulat in Berlin legalisiert. Ist eine englische Übersetzung (vereidigter Übersetzter) dabei muss die noch vom Landgericht vorbeglaubigt werden.


    https://philippine-embassy.de/authentication-notarization/


    P.S Hast du noch nicht damit angefangen wird das bis Dezember knapp.

    woher nimmst du diese weisheit???

    Verwandschaft und Lebenserfahrung. Wie gesagt das volle Programm bei einer US Eheurkunde mit Apostille, Ehefrau mit Vorehe, Scheidungsurkunde, Scheidungsurteil, einschl Geburtsurkunde der Ehefrau und Ex-Mannes. Versuch das mal zu besorgen. Natürlich mit Apostille und Übersetzung eines vereidigten Übersetzer in genau dem Zuständigen Bezirk des Oberlandesgericht. Plötzlich konnte man scheinbar kein Englisch mehr. Man wollte halt von der ABH keine Einwanderung in Sozialleistungen also hat man alle Register gezogen.´ um das zumindest mal drei Monate zu verzögern.


    Eine Apostille bescheinigt grundsätzlich nur die formelle korrekte Austellung der austellenden Behörde im Ausland und damit kann die Urkunde grundsätzlich in DEU verwendet werden. Es bescheinigt nicht die inhaltliche Richtigkeit, die kann von Behörden angezweifelt werden, wenn es eben aus deren Sicht opportun ist. Dagegen hilft nur die Nachregistrierung.

    orry für OT, aber diese Urkunden von der Zukünftigen... Es geht das Standesamt einen Scheißdreck an wen ich heiraten will, und wenns mein Haustier ist! Die können nachfragen wenn es um die Anerkennung der Hochzeit geht, aber nicht wenns darum geht ob ICH heiratsfähig bin! Fehlt ja wirklich nur noch der Ariernachweis. Bodenlosigkeit... Deswegen hab ich auch in HK geheiratet.

    Ein DEU Standesamt prüft die Ehefähigkeit vor oder nach der Ehe, wenn irgeneine Behörde das will und ohne Ehefähigkeitszeugnis geheiratet wurde, da nüztz auch keine HK Urkunde etwas. Ich hab das im Verwandtenkreis bei einer US Eheurkunde erlebt.


    Spätestens in diesem Fall, wenn die Angetraute ggf. Witwe sein sollte und die Pensionkasse Geld dorthin zahlen soll wird das passieren. Der Vorteil in diesem Fall beim Ehefähigkeitszeugnis ist nich das für eine DEU Eherurkunde nur noch die legalsierte ausländische Eheurlunde beigebracht werden muss. Die restlichen Urkunden sind schon beim Standesamt.


    P:S Spätestens wenn der DEU Staat Geld zahlen muss zieht er jedes Register um das nicht zu tun, und ggf. lässt sich bei einer Ehe im Ausland etwas finden was die Ehe in DEU angreifbar macht.


    P:P.S Auch bei einer innderdeutschen Eheschlißung wird vom Standesamt die Ehefähigkeit überprüft. Die zukünftigen kriegen das blos nicht mit weil kein Ehefähgikeitszeugnis ausgestellt wird.

    ts ein Fragebogen und die Botschaft holt das Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz ein, das kann bis 5 Monate dauern erst dann kann man Standesamtlich heiraten.Nach

    Der TS wohnt in DEU, er kann das Ehefähigkeitszeugnis direkt beim lokalen Standesamt beantragen. Die sagen Ihm auch welche Urkunden er von seiner zukünftigen Ehefrau braucht. Diese müssen meistens auch noch legalisiert sein und übersetzt. Aber wie gesagt er hat Zeit, das ist alles kein Hexenwerk.

    Bei den 'normalos' überlegen die klingbeils &co, die Witwenrente zu streichen...

    OT Anwort

    Gibt es bei Normalos auch, wenn die Ehe unter einem Jahr Lang war. Insoweit sind die Bedingungen für Beamte strenger, weil die Jahresregel auch gilt, aber hinzu kommen noch hoher Altersunterschied und Beamter ist im hohen Alter oder im Ruhestand.


    Sollte die Reglungen der Witwenrente sich ändern wird das mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch ins Beamtenrecht übernommen. Und nein ich bin kein Beamter. Nur Hobbyist was Recht angeht.

    Der Familienzuschlag kommt monatlich und ist voll Pensionsfähig. Beamter

    Vor allem macht es Sinn als Beamter vor dem Pensionseintritt zu heiraten oder die Ehefrau hat kein Anspruch auf Witwenrente später, da sogenannte Versorgungsehe. Natürlich gönn ich dem TS ein langes glückliches Ruhestandsleben, aber solche Dinge sollte man bedenken.


    Wenn du vor hast auf den Philippinen zu leben dann spricht meiner Ansicht nach nix dagegen auch dort zu heiraten...


    sehe ich auch so wenn man später auf den Phlippinen leben will. Eine Ehe in einen unbeteiligten Drittstaat ist IMHO nur in ganz wenigen Fällen vorteilhaft. Der TS hat Zeit und man kann in Ruhe die fälligen Papiere besorgen. Dann im gemeinsamen Urlaub auf den Inseln heiraten. Ich würde dann anschließend die Ehe noch in DEU nachregistrieren. Warum? Siehe oberer Fall, spätestens als Witwe macht eine DEU Urkunde durchaus Sinn. Aber wie gesagt, man hat Zeit.

    Reis mit deiner Frau ein, mach balikbayan und dann hast 1 Jahr Zeit, das 13a zu machen!

    Ich würde es in der Schweiz machen. Der Weg zur Vertretung der Philippinen in Bern ist wahrscheinlich kürzer und einfacher als zur BI auf den Inseln. Und du bist dir sicher das du alle Dokumente zur Einreise die du brauchst zur Einreise dabei hast und schon gecheckt sind.


    Worst Case wäre doch du brauchst noch ein Dokument aus der Schweiz und musst es von den Inseln aus besorgen. und übersetzen lassen.

    Wie ist der Ablauf, zuerst hier zum Standesamt in DE, ich alleine, weil sie ja arbeitet und welche Unterlagen brauche ich von ihr.

    Du wirst erstmal vom Standesamt eine Liste bekommen, welche Unterlagen,vor allem Urkunden die haben wollen. Ihre Urkunden werden vom philippinischen Ausßenamt Apostolliert und DEU Botschaft in Manila Legalisiert werden müssen. Dann noch eine amtliche Übersetzung ins DEU durch einen vereidigten Übersetzer. So wars vor kurzer Zeit von einen Bekannten von mir.


    Zur eingentlichen Anmeldung zur Eheschließung muss entweder die zukünfte Ehefrau dabei sein oder du hast eine Vollmacht von Ihr. Aber das dauert noch.

    Soll heißen : Zuerst einen Job in Deutschland suchen, dann Aufenthaltstitel beantragen und erst dann kündigen.

    Die Frage ist ob Sie einen AT nach Arbeitplatzzusage bei der zuständigen DEU ABH beantragen kann, ohne schon den Wohnsitz nach DEU zu verlegen. Da muss die ABH mitspielen. Diese Anfrage sollte vor der Kündigung erfolgen. Der alte Arbeitgeber wird ggf. die Kündigung direkt an die österreichischen Behörden melden und dann ist unmittelbar die RWR-Karte in Gefahr. Bei Verlust der Karte hat Sie keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU, auch nicht in DEU, heißt Sie kann sich in DEU nicht Anmelden und damit auch keinen AT bekommen. Es droht ggf. sogar eine Ausweisung nach Österreich.


    Es gibt ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren wenn der zukünftige Arbeitgeber mitspielt. Ziel ist eine Vorabzustimmung der ABH, wenn die zukünftige Arbeitnehmerin noch im Ausland weilt, wäre überlegenswert, kostet aber über 400 Euro,

    https://www.make-it-in-germany…igte-fachkraefteverfahren


    Sollte die ABH auf einen vorherige Wohnsitznahme und keine Vorabzustimmung geben bestehen ist IMHO der sichere Weg über ein Visum in Österreich bei der deutschen Botschaft in Wien zu beantragen. Sie kann erstmal weiterarbeiten und hat Sie ein positives Visum (am besten direkt mit Arbeitserlaubnis) kündigen (Verlust der RWR Karte spielt keine Rolle mehr), nach DEU umziehen und direkt anfangen zu arbeiten. Gleichzeitig wird der AT beantragt.

    Da sie aber wegen Schengen ohne Probleme nach d einreisen darf, lohnt es sich bei der zuständigen abh nachzufragen, ob sie ohne Visum direkt die ae beantragen kann. Ich denke zwar nicht, dass das geht, aber fragen kann man ja

    Spätestens mit der Kündigung verliert sie Ihre RWR Karte und damit Ihren gesicherten AT in der EU. Sie fängt bei NULL an. Wenn Sie keinen Arbeitsplatz in DEU findet, läuft das DEU Visum oder der AT zur Arbeitsuche ab und Sie kann direkt ein Rückflugticket auf die Inseln buchen. Ich weiss nicht ob es eher Sinn macht von Österreich einen Arbeitsplatz in DEU zu suchen.

    Wird hier vermutlich länger dauern. Ist bei uns das Landratsamt Karlsruhe. Die sind scheinbar hoffnungslos überlastet.


    Was wollen die denn als Nachweis über ne Wohnung? Die ist ja hier in Deutschland regulär gemeldet mit Meldeadresse.das sie nicht in der Hundehütte des Nachbarshund lebt sollte ja klar sein.

    hier die Seite:

    https://www.landkreis-karlsruh…?ModID=10&FID=3051.1378.1


    Und was Nachweise angeht, da hat jede Behörde in Nuancen unterschiedliche Vorstellungen. Oft hat die ABH/EHB für Wohnungsnachweise einen Vordruck, der wird vom Vermieter und Mieter oder Eigentümer unterschrieben, gut isses.

    Der Pass hat noch keinen Stempel und ist brandneu, er wurde in der DBM ausgestellt

    Ich nehem mal an das die philippinische Adresse im Pass steht. Damit ist Travel Tax angesagt.

    Anonsten gilt der Grundsatz bei Doppelstaatler mit philippinischen Pass ausreisen mit DEU Pass in die EU einreisen. Bei e-Travel den philippinischen Pass eintragen.



    Das ist einfach, vor dem check in am Flughafen sind mehrere Schalter für travel tax exemption.

    Dort wird eine email adresse gebraucht und den deutschen Aufenenthaltstitel oder deutschen Pass, worauf dann das amtliche Dokument geschickt wird, ist eine Angelegenheit von wenigen Minuten.

    Es ist inzwischen einfach für die philippinischen Behörden nachzuvollziehen, ob eine Einreise in den letzten 12 Monaten eingereist ist. E-Travel gibt es seit 2022. Inwieweit die Datenbank da auf Stand ist, kann ich nicht beurteilen und inwieweit die Behörden da nachsehen bei einen blanken Pass ohne Stempel von einer Person die fließend die Landessprache spricht.

    Frueher war es so formuliert:" Die Lebensbescheinigungen sollen bis 19. August an den Deutschen Postrentendienst geschickt werden"!
    Das ist m.E. tatsaechlich deutlich frueher als vorher und die Formulierung ist m.E. anders/schaerfer formuliert. Das koennte m.E. u.U. auch darauf hindeuten, dass alles (Einstellung der Rentenzahlung) tatsaechlich strikter gehandhabt wird!

    Ich hab mal nachgesehen auf die Webseite der Rentenversicherung von 2024:

    Scheinbar wurde die Frist von Mitte August bis Ende Juli verkürzt. Dort stand aber auch (Stand 2024) , das wenn bis dahin keine Lebensbescheinigung eingeht es einen zweiten Zustellversuch gibt. Einstellung der Zahlung wäre erst Ende November.


    Viele Portal im Internet sprechen auch bei Einstellung von November 2026:


    https://www.t-online.de/finanz…uessen-post-beachten.html

    Der Beitrag von ca 250 sollte wohl ein fixer Betrag sein für Ehepartner die keine eigene Krankenversicherung haben ,(Hausfrau)also nicht nur während Rente sondern auch vorher schon , nix mit 3000 Rente

    Es waren in einem ersten Gesetzentwurf 225 Euro für Nichtrentner später dann 3,5%

    Jetziger Gesetzentwurf:

    Befindet sich die Ehefrau über der Regelarbeitsgrenze für Rentner zahlt sie gar nix.

    Anonsten sind zusätzlich 2,5% geplant. Das wären dann bei 2000 Euro Rente 50 Euro. Bei der Beitragsbemessungsgrenze (ca. 5200 Euro) wären es dann um die 150 Euro. Das ist noch günstier als jede PKV.

    Ausnahme gibt es dann noch zuhauf, zähl ich aber hier nicht auf.

    3000 € Rente ?

    Ich kenne keinen der das bekommt

    Viielleicht Pension ?

    Oder von welchen Land redest Du?

    Du redest von 250 Euro Beitrag zur GKV für Rentner, das bedeutet 3000 Euro Rente, ich habe deinen Beitrag schlicht hochgerechnet. Bei 1000 Euro Rente sinds 80 Euro.


    Und dein Beispiel mit dem Wegsfall der Witwenrente bezieht sich auf einen Mann mit 2400 Euro Rente und der Frau mit 800 Euro. Also ein Ehepaar mit zusammen 3200 Euro Rente, da würde sich die Rente der überlebenden Frau von 2150 Euro auf 1400 Euro verringern. weil die Rentenpunkte zu beginn geteilt werden und dafür die Witwendrente wegfällt. Das betrifft vor allem Paare wo es eine ungleiche Erewerbsbiographie gibt und natürlich Paare wo der Mann eine sehr hohe Rente bekommt, wie in diesem Beispiel.


    Um 2400 Euro zu bekommen muss man 55 Rentenpunkte haben, das ist weit jenseits eines Durchschnittseinkommen (Nahe der Betragebemessungsgrenze). Es werden hier natürlich durch die Presse Extrembeispile gejagt, was auch nicht anderes bei einen solchen Thema zu erwarten war.