Posts by Once

    Kerosinmangel gefährdet Sommerurlaub

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    Aufgrund einer Verknappung von Flugbenzin fordern deutsche Airlines und Flughäfen schnelle Maßnahmen der Bundesregierung, um einen Zusammenbruch des Flugverkehrs abzuwenden und den Sommerurlaub der Deutschen zu retten.

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    Diese Vollkaskodenken der Bevölkerung (der Staat möge jegliche Lebensrisiken abwenden) wird irgendwann DEU in die Ruin führen. Wir haben nicht mehr die Fähigkeit in schlechten Zeiten mal den Gürtel enger zu schnallen. Nicht weil wir es nicht können, sondern nicht wollen. Man kann in der Krise vielleicht mal Urlaub im eigenen Land machen. Natürlich kann der Staat den Sommerurlaub sicherstellen, dann werden eben notwendige Investitionen des Staates in die Infrastruktur nicht gemacht.


    Und so schlimm kann es bisher nicht gewesen sein. An Ostern herrschte in DEU mehr oder weniger Verkehrschaos auf den Autobahnen und Flughäfen, der Spritpreis war scheinnbar noch nicht hoch genug.

    Und darauf abzustellen, dass es ja eine Ehe sein soll und daher doch der Ehepartner der VE Geber sein muss, da ja ein langfristiges Eheleben geplant ist zählt halt nicht, da die VE ja mit Erhalt des Aufenthaltstitels nach §28 sowieso ungültig wird, eben weil der Ehepartner eines Deutschen einen Aufenthaltsanspruch besitzt, auch ohne offiziell geprüfte ausreichende Lebensunterhaltssicherung.

    Ja, aber manche Behörden fangen an einem binationalen Paar mit DEU Ehepartner Steine in den Weg zu legen, wenn absehbar ist das Sozialleistungen anstehen. Aus Behördensicht spart jeder Monate, in dem der oder die Angetraute nicht im Lande ist, Geld. Also wird auf der bürokratischen Klavitatur gespielt um die Einreise zu verzögern.

    Das kann jetzt überall passieren. Als ich letzte Woche aus Australien zurück flog, hörte man auch schon von Ende für Kerosin ab Ende April

    Die USA wollen die Straße von Hormus blockieren, damit könne auch keine Staaten mehr, welche sich mit den Iran angiert haben kein Öl mehr erhalten. Das Betrifft haptsächlich asiatische Staaten. Und beim Kerosin wird man zuerst sparen.

    Diese Diskussion ist für den TS akademisch. Solange die Sachbearbeterin bei der ABH auf ein eigene VE besteht und er nicht die Mittel oder das Vermögen dazu hat kann das ganze schief gehen.


    Wie gesagt ich würde das im vornherein Klären, anonsten kann sich die Entscheidung der ABH, wenn der Antrag vorliegt, um Monate verzögern oder sie lehnt schlichtweg das Visum ab.


    Anonsten hängen die Ergebnisse einer KI vom Prompten ab: Meines ist:


    die "bonität einer bedarfsgemeinschaft" kann doch nur aus deren eigenen einkommen ermittelt werden.

    wenn z.b. der onkel des ehegatten 10.000 euro monatlich verdient, hat dies keinen einfluss auf die bonität des zukünftigen ehepaares!

    Aber sicher doch, wenn der Onkel eine VE abgibt bürgt er für die Bonität gegenüber der Ausländerbehörde. Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit. Eine VE ist ja nichts anderes wie eine Sicherheit gegenüber der ABH.


    Und bei anderen ABH scheint diese Drittbürgschaft kein Problem zu sein.

    ie berechnung der bonität kann bei einreise zur eheschliessung also nur für die beiden ehepartner als bedarfsgemeinschaft erfolgen.

    Hab das Merkbaltt gefunden. Das hat mit der Höhe des Einkommens zu tun. Das wird dann für einen Bedarf fur 2 Personen berechnet, also er braucht der VE Geber ein höhere Einkommen, um die gesamt Bedarfsgemeinschaft versorgen zu können. Nirgends wird dort erwähnt das nur der zukunftige Ehegatte diese VE unterschreiben kann, anonsten wäre es erwähnt worden.


    bei dem visumsantrag zur eheschliessung findet die VE für einen LANGFRISTIGEN aufenthalt anwendung.

    nö denn in dem von dir zitierte Merkblatt ist bei Erhalt des AE die VE hinfällig. Das Visum dient der Eheschließung der nachfolgende AE dem Zusammenleben, verschiedener Aufenthaltszweck, damit erlischt die VE.


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    Die Verpflichtungserklärung erlischt vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab Einreise des Ausländers bzw. bei bereits im Bundesgebiet aufhältigen Ausländern ab Erteilung des Aufenthaltstitels jedoch ausdrücklich nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen oder durch Anerkennung alsAsylberechtigter nach Artikel 16a GG, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw.......

    und


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    Die Verpflichtung endet vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthalts oder dann, wenn der ur-

    sprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde

    Das Visum dient der Eheschließung, mit dieser und der Erteilung des anschließenden Aufenthalttitel ist der Aufenthaltszweck des Visum, das ja der Eheschließung dient erfüllt. Für eine AE nach §28 AufenthG wird keine VE benötigt.

    diese feststellung wurde doch bereits von der sachbearbeiterin der ABH getroffen.

    ob diese vorgabe nun richtig oder falsch ist, muss dann an anderer stelle entschieden werden.

    Nein, mündliche Aussagen sind nichts wert. Auch nicht gekritzel auf einen Waschzettel. Solche essentielle Fragen (Grad wenn wie hier eine Dissens ansteht) stellt man schriftlich und bittet um schriftliche Antworten. Anonsten war es im Nachinein natürlich ein Mißverständnis, spätestens wenn man den Leiter der ABH einschaltet. Nur was man "schwarz auf weiss besitzt kann man getrost nach Hause tragen" und auch für eine Beschwerde gegen die Sachbearbeterin nutzen.


    Weigert sich die ABH das eine Drittperson die VE abgibt und der TS hat auch nicht entsprechendes Einkommen verlagert man das Problem dann auf den Zeitpunkt wenn das Visa bei der ABH zur Entscheidung ansteht. Man hat nichts gewonnen, im Gegenteil. Da ist es besser das jetzt auszufechten wenn das Standesamt parallel noch am Arbeiten ist.


    Oder mann nimmt dann das Ehefähigkeitszeugnis, heiratet dort auf den Inseln und löst das Problem auf diese Weise.

    Mich verwirrt, dass auf der Webseite steht, dass eine VE benötigt wird, anscheinend wird es aber so gehandhabt, dass die DBM meine ABH anfragt, richtig?


    Vielen Dank erstmal für die detaillierte Antwort!

    Ist doch ganz einfach. Mach einen Screenshot der Visaseite in Manila. Schick Ihn der Sachbearbeiterin und bitte um Austellung einer Bescheinigung das Sie die VE im Rahmen des Visaverfahren einholt. Diese Bescheinigung geht mit in den Antrag auf Visum. Weigert sich die Sachbearbeiterin, geht die Bitte an den Leiter der ABH.


    Das ganze natürlich schriftlich und bitte bei Ablehnung um eine Bescheid mit Rechtsbehelf.


    Ich würde übrigens direkt eine AE beantragen, schriftlich und bei Ablehnung auf eine Bescheid bestehen. Dieses Abwimmeln der ABH funktioniert im Normalfall nur mündlich.

    Heißt das, dass die Sachbearbeiterin den Antrag eigentlich rechtlich gesehen hätte bearbeiten können/müssen? Sie erzählte mir, sie hätte mir aufgrund der Sachlage nur ein Besuchervisum ausstellen können und darauf verwiesen, dass nur der Verlobte die VE abgeben dürfe.

    Die ABH stellt überhaupt keine Visa aus sondern nur eine Aufenthaltserlaubnis. Bei Besuchsvisa werden im übrigen die ABH gar nicht beteiligt sondern es entscheidet nur die Botschaft.

    Man kann der KI auch genau das bzw. die Dokumente geben und dann gibt's auch nur die Antworten zu Dingen aus dem/den Dokumenten.

    Irgendwann kann sicher die KI die eigene Steuererklärung. Das wird noch ein bischen dauern, aber Steuerberater ist wie auch Programmierer eine austerbender Beruf.

    Das ist mir doch alles sehr suspekt. Habe jetzt mal KI befragt und siehe da, die Kürzung auf 25% bezieht sich auf alle in Deutschland zu besteuernde Einkünfte.

    Die KI plabbert nach was an Informationen durchs Internet schwirrt, auch an Falschen. Das FA Neubrandenburg als spezialisiertes Finanzamt für Auslandsrentner hat Masse an Informtion,

    https://www.finanzamt-rente-im…1_A_2025-RiA-komplett.pdf


    Das sind auch Erklärungen dabei was die unbegrenzte Steuerpflicht betrifft:


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    Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, können die ansonsten geltenden Freibeträge, Pauschbeträge oder Höchstbeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des jeweiligen Wohnsitzstaaes notwendig und angemessen sind. Die nachfolgende Ländergruppeneinteilung hat für folgende Bereiche eine steuerliche Auswirkung:

    • Anlage Kind (bei Wohnsitz des Kindes im Ausland, vgl. die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage Kind)
    • Anlage Unterhalt (Unterhaltsleistungen an Persoen im Ausland, vgl. die Erläuterungen in der An- leitung zur Anlage Unterhalt),
    • Anlage WA-ESt (Prüfung der Einkunftsgrenzen des § 1 Abs. 3 EStG, vgl. die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage WA-ESt)

    Heißt nur bei Kind und Unterhalt wird die Kürzung der Ländergruppe angewandt, so verstehe ich es. Anlage WA-ESt ist genau die Prüfung des Sacherverhaltes der unbeschränkten Steuerpflicht. Dort sind die ausländischen Einnahmen anzugeben und vom dortigen Finanzamt zu bescheinigen.


    Antrag ist die Anlage WA.Est. Dort steht in der Anleitung:



    Das steht nix mehr von Kürzungen.


    P:S.

    Man kann als Auslandsrentner auf eine Steuererklärung verzichten und trotzden unbeschränkt Steuerpflichtig sein, Dazu muss am eine Formular Antwortschreiben des FA Neubrandenburg ausfüllen + Bescheinigung des FA auf den Philippinen( Certificate of Non-filing of Income Tax Return), dann erfolgt die Steuerfestsetzung von Amts wegen ohne Antrag. Grad für Rentner ohne Nebeneinkünfte und Abseztmäöglichkeiten eine schnelle Lösung


    https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/formulare/

    Der Betrag der ausländischen Einkünfte wird um 75% gekürzt, bei der Beantragung der

    unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG) für 2025.

    Regulärer Grundfreibetrag: 12.096 €

    Gekürzt für Philippinen (1/4): 3.024 €

    Noch ein kleiner Hinweis: Bin kein Steuerberater oder so und habe mir das Ganze auch nur angelesen; sozusagen Halbwissen! :denken

    Wie ich es verstehe geht es dabei um die ausländischen Einnahmen und Ausgaben, nicht um den Grundfreitbetrag selbst.

    In DEU unbeschränkt Steuerpflichtig kann man ohne Wohnsitz nur werden wenn;

    90% des Einkommens aus DEU ODER

    Ausländische Einkünfte unter dem o.g. genannten Betrag von 3024Euro (Ländergruppe 4 Philippinen, bei anderen Länder anders).


    Dann bekommt man den vollen Grundfreibetrag auf die DEU Einkommen. Aber wenn man Kindesunterhalt (Wohnsitz des Kindes nicht in DEU) oder sonstigen Unterhalt (ebenfalls nicht DEU) geltend machen will bekommt man ebenfalls nur den gekürzten Freibetrag. Das hat aber mit den Grundfreibetrag nichts zu tun.

    wenn ich Expat wäre der in Davao leben würde (was ich beides tue) und dort auch eine angebliche Firma betreibe (was ich nicht tue), dann wäre ich sehr vorsichtig damit, mich über politische Ereignisse der Philippinen zu äußern - insbesondere auf Youtube!!

    Vor allem wenn der Konkurrent des vorherigen Präsidenten auf dem Stuhl sitzt. Also geschäftsfördernd ist das nicht.



    Impressum:

    -> Sitz in Austin TX, Hinweis auf "keine Impressumspflicht"

    Das gilt in den USA für Privatpersonen nicht für Firmen.


    Anonsten seint das alles hinter dieser Firma verschachtelt zu sein, ohne klaren Betriebssitz und damit Rechtskreis.

    Deshalb habe ich auch die Befürchtung auf den Phil keinen guten Anwalt zu finden wenn es dann mal so weit ist. Auf der Seite der Deutschen Botschaft steht zwar eine Liste, aber es wird auch gleich hingewiesen das man nicht für eine gute Arbeitsweise garantiert…

    Warum Du? Es will doch die Mutter und Sie selbst das Sie nach DEU kommen. Dann sollen Sie sich einen Anwalt suchen. Du wirst das nicht aus DEU können, IMHO kann das nur schiefgehen von hier aus einen Anwalt naheuern zu wollen. Und für die Erneuerung des DEU Passes brauchen Sie keinen Anwalt.



    Und als ich ihn auf die Kooperationsanwälte von dort angesprochen habe (die wurde mir bei der Kanzlei auch im Internet angezeigt) hat er gesagt davon wüsste er nichts.

    Sowas kann man auch mal der Rechtsanwaltskammer stecken. Aber geschenkt ein DEU Anwalt hilft hier nicht weiter.



    Die Mutter sagt selbst das es so für die beiden nicht gut ist dort immer zu leben wegen Perspektive usw (Arbeiten, schlechte Bezahlung usw).

    Und natürlich hat Sie für eine gute Ausbildung Ihrer Kinder gesorgt. Bei den Papieren hat Sie ja einen excellenten Job gemacht. Ja das war jetzt zynisch. Die Kinder werden in DEU wahrscheinlich erstmal die neue Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) ausprobieren.

    Dann würde ich bei der DFA vor der Passbeantragung anfragen, ob die deutschen Geburtsurkunden nicht sogar ausreichend sind, in Verbindung mit dem Reisepass der Mutter, aus dem die philippinische Staatsbürgerschaft hervorgeht.

    Ich würde hier nichts persönlich mit philippinischen Behörden machen, alleine um nicht schlafende Hunde zu wecken. Und welche Rolle sollte das DFA haben? Für die Beurkundung der Geburt ist das PSA zuständig. Frage ist nur ob das über das Konsulat der Philippinen gehen muss. Der Anwalt soll direkt an das PSA gehen.


    Mein Vorschlag:

    1) DEU Pass erneuern lassen

    2) Eherukunde der Mutter + Geburtsurkunde der Kinder in DEU besorgen und Beglubigen lassen

    3) Anwalt beauftragen um die late Registry von den Philippinen aus zu machen. PSA? Notfalls muss noch das das Konsulat der Philippinen in DEU eingeschaltet werden. Ein gewiefter philippinischer Anwalt weiss aber genau wo er ansetzen muss und setzt notfalls "Gefälligkeiten" ein um das Ziel zu erreichen. Das kann man als Bürger ggf. so nicht. Zudem ist man erstmal vor dem Zugriff der philippinischen Immigration geschützt, wenn einer meint man sei Illegal auf den Inseln.

    4) Phlippinischen Pass besorgen

    5) Ausreisen mit Phlippinischen Pass.