Hallo hge, liebe Mods, liebe Mitleser
Fundsache, von mir bearbeitet.
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hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden von den Philippinen bis auf weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Deutschen Behörden steht es frei, philippinische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt an zusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.
DieBotschaft kann jedoch in Amts- bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachterlich prüfen, ob eine Urkunde echt ist und der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den
inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben.
Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, das die Urkunde zu Beweiszwecken verwenden will.
Es wird darum gebeten, die Urkundenüberprüfung nur bei Zweifeln an der Echtheit der Urkunde oder dem beurkundeten Inhalt einzuleiten.
Von Privatpersonen können keine Urkundenüberprüfungen veranlasst werden.
Die deutsche Behörde / das deutsche Gericht, welche eine Urkundenüberprüfung wünscht, richtet hierzu ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft Manila.
Dazu muss sie die unten aufgeführten Unterlagen im Original(Reisepässe in Kopie) beilegen um Globalüberprüfung ersuchen oder konkrete Fragen zu den Urkunden stellen und im Verhältnis zur Botschaft die Übernahme der entstehenden Auslagen zusagen.
Wollte ich nur mal so sagen.
Michael
Ich habe mal die Schriftgröße angepasst, denn hier ist niemand blind und rumbrüllen brauchen wir hier auch nicht....Bitte dich in Zukunft daran zu halten!
Wollte ich nur mal sagen....TanduayIce