Doppelte Staatsbürgerschaft

  • Guten Tag!
    Da meine Frau und ich eine Menge Geschäfte in den Phillipinen betreiben, habe ich mal eine Frage zur Staatsbürgerschaft:
    Ist es grundsätzlich möglich eine phillipinische Staatsbürgerschaft zu erhalten und paralell zu eine deutschen zu haben? Zur
    Zeit sind all unsere Geschäfte keine Probleme da mein Frau nach wie vor phillipinischer Staatsbürgerin ist. Sie würde aber gerne
    die deutsche annehmen. Wir befürchten aber, das es dadurch mit Grundbesitz und Geschäften zu Problemen kommen kann/könnte.
    Hat da jemand Ahnung?
    Danke
    Bildermensch!

  • Hallo,
    bitte bemühe mal die Suchfunktion, da gibt es schon einige Threads bzgl. doppelter Staatsbürgerschaft ;)


    Deutschland erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft - auf Deinen Fall bezogen! Und wenn ich mich recht erinnere, sich nichts geändert hat, dann behält sie auch nach Erhalt der D Staatsbürgerschaft den bisherigen Grundbesitz. Ich kann nur für mich reden, da ich seit letztem Jahr die D Staatsbürgerschaft habe und mich bzgl. Grundbesitz ERBEN schlau gemacht hatte, kann ich nur sagen, dass ich den gesamten Grundbesitz meiner Eltern erben kann (also den Teil, der mir zusteht), unabhängig davon, dass ich jetzt Deutscher bin. nur bei neuem Landkauf, habe ich halt die Limitierungen.
    Ich denke, dass wird bei eigenem Grundbesitz ähnlich sein, beim Wechsel der Staatsbürgerschaft. Wie es bei Geschäften aussieht, weiß ich nicht.

  • Es gibt da die Klausel "bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten, falls mit der Aufgabe erhebliche wirschaftliche Nachteile verbunden sind" .
    Hatten wir damals aufgrund unserer Geschäftstätigkeit in einer Corporation in der ich die 40% Ausländeranteil hielt und meine Frau weitere 30% versucht.
    Die Sachbearbeiterin war aber derart pampig, als ich sie aufgrund ihrer Falschaussage, dass Doppelt nicht möglich wäre auf obigen Sachverhalt hinwies, dass ich ihr sagte wohin sie sich die dt. Bürgerschaft stecken könnte.


    McTan

  • Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht in § 12 Abs. 1 Nr. 5 StAngG die Möglichkeit vor, die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten, wenn


    Zitat


    dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen


    https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html


    Wenn Du das wirklich in Erwägung ziehst, solltest Du einen Fachanwalt einschalten. Ich hatte mich einmal bzgl. der sog. Beibehaltunsgenehmigung (also Pinay hat dt. Staatsangehörigkeit und will zusätzlich wieder die phil. Staatsangehörigkeit beantragen - § 25 StAngG) an den Regierungspräsidenten gewandt und nach der Anzahl der Genehmigungen der letzten beiden Jahre gefragt (Rechtsgrundlage: Informationsfreiheitsgesetz). Die Zahlen waren so ernüchternd, daß ich davon abgesehen habe, das Verfahren weiter zu verfolgen.


    Das kann natürlich an Deinem Wohnort anders sein.