Philippinischen Reisepass in A/D verlängern?

  • Hallo!
    Ich habe folgende Frage: Nehmen wir an, ein Paar heiratet in A/D und die Pinay bekommt einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Nach dem Jahr bekommt sie wieder einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Jetzt läuft aber mitten im zweiten Jahr ihr Reispass ab. Kann sie den dann hier in A/D verlängern? Oder muss sie zurückfliegen und ihn auf den Philippinen verlängern lassen?

  • Ist der geschilderte Fall tatsächlich so, oder nur eine Annahme?
    Bisher war ich der Meinung, dass der Aufenthaltstitel dann nur bis zum Ablaufen des Passes ausgestellt wird.
    D.h. der Reisepass muss verlängert werden (ph. Botschaft in D o. A, oder auch an einem der angebotenen CONSULAR MOBILE OUTREACH SERVICES), und daraufhin bei der Ausländerbehörde wieder der Aufenthaltstitel erneuert werden.
    Oder irre ich mich da!?

  • Ist der geschilderte Fall tatsächlich so, oder nur eine Annahme?
    Bisher war ich der Meinung, dass der Aufenthaltstitel dann nur bis zum Ablaufen des Passes ausgestellt wird.
    D.h. der Reisepass muss verlängert werden (ph. Botschaft in D o. A, oder auch an einem der angebotenen CONSULAR MOBILE OUTREACH SERVICES), und daraufhin bei der Ausländerbehörde wieder der Aufenthaltstitel erneuert werden.
    Oder irre ich mich da!?


    In AUT wird der AT-Familienangehöriger für 1+1+3 Jahre ausgestellt. Wenn beispielsweise der philippinische Pass nach 1,5 Jahren abläuft, dann wird zu 99,9% der AT nicht bis zum Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt, um danach eine Verlängerung um 6 Monate bis um 2. Verlängerungsantrag (also nach 2 Jahren) zu erwirken, das ist unsinniger bürokratischer Aufwand. Wenn der Sachbearbeiter/-In übereifrig sein will, dann ist es rechtlich natürlich möglich, praktisch wird der AT meiner Erfahrung nach kundenfreundlich für 1 Jahr ausgestellt.


    Wenn der RP 6 Monate nach dem 2. Verlängerungsantrag abläuft, dann kann schon sein, dass der Sachbearbeiter/-In zumindest nach Neuausstellung eine RP-Kopie des neuen Passes möchte, sind dann schließlich noch 2,5 Jahre bis zum Daueraufenthalt-EU, muss aber auch nicht sein. Bei uns war das der Fall, der Sachbearbeiter meinte nur, er stellt den AT gleich auf 3 Jahre aus und ich soll ihm dann einfach eine RP-Kopie per Mail senden und mir zugezwinkert bzw. zu verstehen gegeben, wir sollen uns keinen Stress machen. Das wars auch schon.


    Eine sehr österreichische Lösung halt! Ist ja nicht weit auf den Balkan! :yupi


    LG Messina

    Bella gerant alii, tu Felix Austria nube.

  • Das ist dann aber tatsächlich eine Glückssache. Meine Frau bekam den Aufenthaltstitel jetzt beim letzten mal nur um 2,5 Jahre verlängert, eben weil der Pass dann abläuft. Ich denke der Sachbearbeiter wusste es einfach nicht besser, weil er ist normalerweise schon sehr entgegenkommend - und ich wusste auch nicht, dass es die Möglichkeit des Augen zurdrückens gibt sonst hätte ich danach gefragt ;-)

  • Die Auslaenderbehoerde wird die Aufenthaltsgenehmigung nur so lange verlaengern wie der Pass gueltig ist.


    Wenn du einen ordentlichen Sachbearbeiter auf der Auslaenderbehoerde hast, wird er dich freundlich darauf hinweisen, dass eventuell der Pass vorher verlaengert werden sollte.


    Verlaengerung des Passes ist jederzeit bei der Botschaft moeglich, meine Frau musste dazu nach Berlin, um den Pass abzuholen.

    Wenn ich über das Ziel hinaus geschossen bin, dann habe ich es wenigstens erreicht