Es geht darum dass meine Frau eine Vollmacht von einer philippinischen Freundin erhalten soll. Die beiden kennen sich schon ewigkeiten und vertrauen sich blind. Sheilamae befindet sich in Saudi Arabien und kann leider nicht für länger als 2 Wochen auf die Philippinen kommen. Das hart verdiente Geld möchte Sheilamae in ein Grundstück im Heimatort investieren, wo beide aufgewachsen sind. Den Kauf des Land soll aber meine Frau übernehmen, weil sie die nötige Zeit hat, um sich um die ganzen Prozesse zu kümmern. Jetzt fragte ich mich ob dies überhaupt möglich ist, eine Vollmacht auszustellen, die es möglich macht, ein Grundstück für eine andere Person zu kaufen. Was sind die Anforderungen? und wie erfolgt so etwas?
danke danke an alle.
Kann meine Frau eine Vollmacht erhalten? Und wie?
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Dazu wird eine SPA , (spezial power of attorney) ausgestellt.
Die kann für Jedermann gemacht werden, aber nur von einem Notar.
Darin wird genau definiert, was die betr. Person tun soll und was sie im Auftrag darf.
Wir hatte damit zu tun, als wir ein Grundstück kauften von einer Pinay im Ausland.
Es war sogar eine Beglaubigung der dortigen Phil. Botschaft dabei mit red ribbon.
Das entfällt, wenn die Verkäuferin zur Identifizierung in Phils ist.
Es gäbe auch noch eine "absolut power of attorney" die eben absolut ist.
Würde ich nicht machen.McTan
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Habe den Umkehrfall in D.
Ich habe auch eine Vollmacht um einfache Anfragen zu beantworten und Behörden auskünfe zu erteilen.PH : Ich stelle mir das relativ einfach vor,
die Unterschrift könnte sie ja selbst leisten, auch wenn sie im Ausland ist, ich lasse mir auf diesem wege auch papiere kommen.
Allerdings denke ich, das es schwierig sein wird, auf dem Amt papiere zu erledigen. es sei denn man kennt sich unter einander ?
Ich erinnere mich das mein Grundstück / Haus , ja gar nicht meine ist....
Ich habe aber sämtliche Papierarbeit und Verträge selbst gemacht, es hatte niemand angezweifelt das ich nicht die Person war.ansonsten kenne ich nur die absolut power of attorny. eine SPA kenne ich leider nicht.
sts
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Dazu wird eine SPA , (spezial power of attorney) ausgestellt.
Die kann für Jedermann gemacht werden, aber nur von einem Notar.
Darin wird genau definiert, was die betr. Person tun soll und was sie im Auftrag darf.
Wir hatte damit zu tun, als wir ein Grundstück kauften von einer Pinay im Ausland.
Es war sogar eine Beglaubigung der dortigen Phil. Botschaft dabei mit red ribbon.
Das entfällt, wenn die Verkäuferin zur Identifizierung in Phils ist.
Es gäbe auch noch eine "absolut power of attorney" die eben absolut ist.
Würde ich nicht machen.McTan
Das war bei unserem Grundstückskauf auch so. Da der Verkäufer in Doha lebte, war dazu auch eine Beglaubigung der philippinischen Botschaft mit red ribbon erforderlich.
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Selbst meiner Frau ist der Ablauf nicht ganz klar. Und zwar geht es um die Ausstellung einer Vollmacht.
Die Problematik bezieht sich darauf, dass sich alle Parteien in verschiedenen Ländern aufhalten. Man müsste sich also genau absprechen, wenn die Freundin und meine Frau sich auf den Philippinen beim Notar treffen müssten.
Wir würden gerne wissen, ob beide Personen, am selben Ort auftauchen müssen, um dort die Papiere für die Vollmacht zu unterzeichnen? Oder ist es auch möglich dass die Papiere / Red Ribbon in die jeweiligen Ländergeschickt werden, um sie unterzeichnen zu lassen. Am Ende würde man sich einfach zurück zum Notar schicken. Ist das auch möglich?
Über eine Aufklärung würde ich mich sehr freuen,. Danke.
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Die Problematik bezieht sich darauf, dass sich alle Parteien in verschiedenen Ländern aufhalten. Man müsste sich also genau absprechen, wenn die Freundin und meine Frau sich auf den Philippinen beim Notar treffen müssten.
Wir würden gerne wissen, ob beide Personen, am selben Ort auftauchen müssen, um dort die Papiere für die Vollmacht zu unterzeichnen? Oder ist es auch möglich dass die Papiere / Red Ribbon in die jeweiligen Ländergeschickt werden, um sie unterzeichnen zu lassen. Am Ende würde man sich einfach zurück zum Notar schicken. Ist das auch möglich?Deine Frau ist dazu nicht erforderlich. Nur die Vollmachtgeber müssen unterschreiben. Das kann sie auch in Saudi-Arabien machen bei der philippinischen Botschaft und gleich mit red ribbon beglaubigen lassen.
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Die gute Freundin welche bis zuletzt bei den Saudis gearbeitet hat, kommt hier nach Dortmund um ihre Schwester, die in Deutschland lebt, zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit würden wir uns gerne um die Vollmacht kümmern. Die Freundin (Vollmachtgeber) müsste dann aber extra zur philippinischen Botschaft nach Berlin? Richtig? Oder auch nach Brüssel?
Das wäre ein ziemlich großer Aufwand, wäre dann aber wohl die einzigste Möglichkeit um die Vollmacht für meine Frau auszustellen oder?Das heißt also meine Frau bleibt außen vor. Lediglich das Formblatt hat sie bereits ausgedruckt.
Oder kann sie nicht das Formblatt dort ausgefüllt einfach hin schicken?
Auf den Philippinen wäre es wahrscheinlich einfacher weil es dort bei jedem Notat gemacht werden kann.Danke nochmal für eure Hilfe
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Von Dortmund aus wäre das phil. Konsulat Essen die nächstliegende Adresse.
http://www.philippine-embassy.…iew&contact_id=13&lang=de
McTan
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Ich möchte mich kurz bei dir bedanken.. Das hat mir schon sehr geholfen.
Das heißt also: ich gebe der guten Freundin das Formblatt in die Hand und sie geht damit zum Konsulat nach Essen. Dort wird die Ausstellung zur Vollmacht mit einem Stempel bestätigt. Vorsichtshalber kann ich noch eine Reisepasskopie meiner Frau mitgeben.
Danach kann meine Frau auf die Philippinen und in ihren Namen ein Geschäft tätigen. Alles richig so? Wäre nett wenn mir das jemand abschließend bestätigen könnte. Dann wäre ich hier durch -
Ruf beim Konsulat an und frage dort nach. Auch wegen einem Termin.
Ich denke, dass deine Frau dazu persönlich erscheinen muss.McTan