Reisepass abgelaufen,muss man nach Berlin?Oder gibt es andere Ideen.


  • Aber die AE wird von vornherein nicht für einen längeren Zeitraum erteilt als der Pass gültig ist. Deswegen ist davon auszugehen, dass mit dem Pass auch die AE abgelaufen ist, kann der TS sicher leicht klarstellen.



    Das ist alt. Der Anspruch geht nach § 73 SGB XII.
    Hier eine kürzliche Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen: http://www.rechtsprechung.nied…ramfromHL=true#focuspoint
    Das hatte die Übernahme der Kosten für den Reisepass nur abgelehnt, weil der türkische Kläger einen kostenlosen vorl. Reisepass hätte beantragen können, mit dem er der Passpflicht genügt hätte. So etwas bieten die Philippinen aber nicht an, weswegen in diesem fall der Anspruch durchgehen müßte.


  • Gibt es auch ein Konsulat in Hamburg oder Kiel,die auch einen neuen Pass ausstellen?
    Oder ein Visaservice?

    Es gibt noch den Mobil Outreach Service der philippinischen Botschaft. Die haben unter anderem auch einen Termin in Hamburg. Aber für 2017 ist das schon gelaufen. Die Termine für 2018 stehen noch nicht fest.
    Am Besten mal bei der Botschaft anrufen.



    2017 war der Termin im März. Vielleicht ist es 2018 identisch. Weiss auch nicht, wie dringend das bei Euch ist. Hier der Link:


    http://philippine-embassy.de/outreach-missions/


    Wenn die Termine bekannt sind, muss man sich rechtzeitig dafür anmelden, da die Plätze begrenzt sind. Wir haben diesen Service seinerzeit in Frankfurt genutzt.

  • Es gibt noch den Mobil Outreach Service der philippinischen Botschaft. Die haben unter anderem auch einen Termin in Hamburg. Aber für 2017 ist das schon gelaufen. Die Termine für 2018 stehen noch nicht fest.

    Ja, informieren hilft, wenn im Jahr 2018 der Pass abläuft macht es schon Sinn sich mal ein Jahr vorher über den mobile Serivice des Konaulats zu informieren. Wahrscheinlich wird aber ein Ticket erster Klasse vom Jobcenter erwartet, mit Unterbringung in den "Vier Jahreszeiten" in Berlin. Da auch das Jobcenter internet hat, werden die IMHO auch rausfinden können, das es so einen Service gibt. Damit liegt das Verschulden der Mehrkosten einer Reise beim Antragsteller und er hat die Mehrkosten zu tragen. Bei einmaligen Mehrkosten gibt ggf. das Jobcenter einen rückzahlbaren Kresdit oder Vorschuss.


    Ungültiger Pass hat erstmal folgende Konsequnezen.
    1. Illegaler Auifenthalt da Verstoß gegen die Passpflicht (§3 AufenthG), damit Straftat (§95 AufenthG)
    2. AE wird nicht verlängert bis ein gültiger Pass da ist, somit kein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ggf. wird der Aufenthalt bis zur Beschaffung des Passes gedulded. Damit unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthaltes und damit keine Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren. keine Einbürgerung nach 3 Jahren.
    3. Kein Anspruch auf ALG II sondern Rückfall in Lesitungen nach dem Asylgesetz (bei Duldung)