Frage zu Übersetzungen für das OLG Stuttgart! ( bei aufgelöster Vor-Ehe)
-die Urkundenprüfung für die Heirat in Dt.Land ist bei der Dt. Botschaft Manila nach 6 Monaten OHNE Beanstandungen abgeschlossen.
Jetzt geht es an das Übersetzen der erf. Urkunden für das OLG:
1. Geburtsurkunde ( 1Seite) == ist klar.
2. Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk des Philip.Gerichtes, das die Vor-Ehe für Null- u.Nichtig erklärt wurde. ( 1Seite) ==ist klar
3. Bestätigung des PSA ( Philippine Statistics Authority), das die Vor-Ehe für Null- u. nichtig erklärt wurde ( with Declaration Of Absolute Nullity Of Marriage), ( 1 Seite) == ist auch klar.
4. Certificate Of Finality des Regional Trail Court, dass die Vor-Ehe für Nichtig erklärt wurde.
( Declaration of Absolute Nullity of Marriage under Article 35 of the Family Code) ( 1 Seite) ==auch noch klar.
Jetzt kommt die Frage:
Die Standesbeamtin meint, dass auch das komplette Urteil des Familiengerichtes über die Auflösung der Vor-Ehe übersetzt werden muss.
Das wären mind. 15 Seiten!! == Dolmetscherin u. auch ich sagen, es ist nicht erforderlich. Wer kennt sich aus???
Auch auf dem Merkblatt des OLG ist nur das CEMAR für „geschiedene“ ??? erwähnt.
Und es steht: Scheidungsurteil bzw. die sonstigen erforderlichen Urkunden zum Nachweis der Auflösung der Vorehe von philippinischen Staatsangehörigen moslemischen Glaubens
……,== sie ist katholisch.
Hat Jemand hierzu Erfahrung mit dem OLG Stuttgart oder andere OLG??? Evtl. auch über die Dauer der Bearbeitung dort.???
Denn leider gibt das OLG keine Auskunft. Für eine qualifizierte Antwort wäre ich sehr dankbar. [*]