Frage zu Übersetzungen beim OLG Stuttgart

  • Frage zu Übersetzungen für das OLG Stuttgart! ( bei aufgelöster Vor-Ehe)


    -die Urkundenprüfung für die Heirat in Dt.Land ist bei der Dt. Botschaft Manila nach 6 Monaten OHNE Beanstandungen abgeschlossen.
    Jetzt geht es an das Übersetzen der erf. Urkunden für das OLG:


    1. Geburtsurkunde ( 1Seite) == ist klar.
    2. Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk des Philip.Gerichtes, das die Vor-Ehe für Null- u.Nichtig erklärt wurde. ( 1Seite) ==ist klar
    3. Bestätigung des PSA ( Philippine Statistics Authority), das die Vor-Ehe für Null- u. nichtig erklärt wurde ( with Declaration Of Absolute Nullity Of Marriage), ( 1 Seite) == ist auch klar.
    4. Certificate Of Finality des Regional Trail Court, dass die Vor-Ehe für Nichtig erklärt wurde.
    ( Declaration of Absolute Nullity of Marriage under Article 35 of the Family Code) ( 1 Seite) ==auch noch klar.


    Jetzt kommt die Frage:
    Die Standesbeamtin meint, dass auch das komplette Urteil des Familiengerichtes über die Auflösung der Vor-Ehe übersetzt werden muss.
    Das wären mind. 15 Seiten!! == Dolmetscherin u. auch ich sagen, es ist nicht erforderlich. Wer kennt sich aus???
    Auch auf dem Merkblatt des OLG ist nur das CEMAR für „geschiedene“ ??? erwähnt.
    Und es steht: Scheidungsurteil bzw. die sonstigen erforderlichen Urkunden zum Nachweis der Auflösung der Vorehe von philippinischen Staatsangehörigen moslemischen Glaubens
    ……,== sie ist katholisch.


    Hat Jemand hierzu Erfahrung mit dem OLG Stuttgart oder andere OLG??? Evtl. auch über die Dauer der Bearbeitung dort.???
    Denn leider gibt das OLG keine Auskunft. Für eine qualifizierte Antwort wäre ich sehr dankbar.
    [*]

  • ....die große scheiße ist, es ist immer ein erheblicher Faktor Ermessens Sache des Beamten!


    Im Schwabe Ländle sind se halt besonders gründlich!

    "Kung gusto mong igalang ka, matuto kang gumalang muna"


    "Wenn du respektiert werden willst, lerne zuerst andere zu respekteren"

  • Die Standesbeamtin meint, dass auch das komplette Urteil des Familiengerichtes über die Auflösung der Vor-Ehe übersetzt werden muss.



    Akzeptieren muss das letzten Endes das OLG.. das schreibt:


    Zitat

    Scheidungsurteil bzw. die sonstigen erforderlichen Urkunden zum Nachweis der Auflösung
    der Vorehe von philippinischen Staatsangehörigen moslemischen Glaubens jeweils mit
    Rechtskraftvermerk im Original und Legalisation (*) einschließlich einer durch einen in der BRD zugelassenen Urkundenübersetzer angefertigten vollständigen Übersetzung


    .. daraus kann man leider nicht eindeutig sehen, was gemeint ist...


    Schreib doch einfach mal das OLG an und frage ob sie wirklich das Anullment sehen möchten oder die anderen von dir genannten Dokumente ausreichen.. anrufen kannst du auch, aber schriftlich ist besser, dann kannst du das deinem Standesamt präsentieren.