AirBnB gibt einen netten Zusatzverdienst

  • Jede Stadt hat da wohl seine eigenen Gesetze. Ich meine in Berlin würde es sogar verboten.
    In meiner Stadt muss man es auf jeden Fall anmelden.


    LG Blaha


  • Das kann eigentlich nicht sein.
    Die Besteuerung von Mieteinkünften müßte doch bundeseinheitlich geregelt sein.

    Oder ?


    Müßte!!! Ist aber Ländersache. Und die Städte können zusätzlich noch einige eigene Regeln einführen. Vermietung über airBnB in Ballungsgebieten wird für Vermieter auf jeden Fall immer gefährlicher, nicht nur in Schland, auch in TH und anderen Ländern.
    Und was alles in Schland sein "müßte": Da fiele mir so einiges ein......

  • wird das Ferienhaus das ganze Jahr über gemietet oder hauptsächlich außerhalb der '' Regenzeit'' ? Und wie siehts mit der Konkurrenz aus? ich weiß zB dass dort ein großes Resort ist mit tollem Zugang zum Meer.

  • Für Deutschland gilt und somit bundeseinheitlich: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind in der ESt-Erklärung anzugeben.


    Für den folgenden Punkt kann ich aus eigener Erfahrung nur für Baden-Württemberg sprechen: Bestehende Ferienwohnungen und ähnliches haben Bestandsschutz. Der Gemeinderat bzw. Stadtrat hat jedoch das Recht die Schaffung neuer Ferienwohnungen und ähnliches zu verbieten.


    Wer sich an die bestehenden Gesetze und Verordnungen nicht hält, sollte sich vorab überlegen, mit welchen Folgen er zu rechnen hat.

    Wie sagte Urban Priol: Oben Klar und unten Dicht, mehr wünsch ich mir fürs Alter nicht. :D