Doppelbesteuerungsabkommen DBA

  • Wenn ich meine Zelte in D abreiße und nur für 3 Wochen im Jahr zurückkehre.. Unterliegt das auch dem Doppelbesteuerungsabkommen? Wird meine Rente dann auch noch versteuert?

    Ich nehme an es ist eine Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung.


    Wie ich Artikel 18 Abs 2 des DBA interpretiere ist diese Rente in Deutschland zu versteuern. Deutschland ist es dabei egal ob du nun hier ansässig bist.

    Es stellt sich nur die Frage beschränkte oder unbeschränkte Steurpflicht und das hängt von deinen anderen Einkünften ab. Ohne wesentlich andere Einkünfte gilt ggf. die 90% Regel, heißt du bist in DEU voll Steuerpflichtig, was günstiger ist, da du die Freibeträge bekommst.


    Ansonsten eben beschränkt Steuerpflicht mit höherer Steuer, da keine Freibeträge mehr. Die Steuer kann du durch eine Wohnsitzverlagerung auf die Philippinen eben nicht sparen, zumindest Rentner nicht.

  • Hallo Once, was meinst du mit anderen Einkünften? Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung :denken


    Weißt du zufälligerweise wie hoch diese Steuer ist? Ich bekomme meine Rente ab dem 3. Quartal 2024, vorher lebe ich von der anderen Einnahme bzw. von meinem Ersparten.


    Danke für Deine Bemühungen.

  • Hallo Once, was meinst du mit anderen Einkünften? Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Vermietung, Verpachtung, Zinsen, freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte.

    Sind die aber auch alle aus Deutschland, ist trotzdem zu prüfen, ob man nicht in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig bleibt. Die Freibeträge sind schon eine starkes Argument.


    Erst wenn man deutlich Einnahmen aus eine Drittland (nicht Deutschland und nicht Philippinen) mit niedriger Quellensteuer hat, lohnt sich ggf,. die beschränkte Besteuerung. Da man auf den Philippinen auf ausländische Einkünfte im Regelfall keine Steuern zahlt. Es muss also eine Abwägung zwischen die Steuer, die man mit dem Freibetrag spart und und der Steurlast der anderen Einkünfte, bei Verstuerung in DEU, getroffen werden.


    Kennt man sich da nicht aus ist das genau eine Fall für einen Steuerberater, der sich in Auslandssteuersachen auskennt.

  • Meine Rente in DEU wird so gering sein, dass sie nicht der deutschen Einkommenssteuer unterliegt.


    Dass ich Mieteinnahmen auf den Philippinen haben werde, geht eigentlich DEU nichts mehr an, weil ich ja hier nicht gemeldet sein werde, oder glaubst Du, dass ich Steuerflüchtling bin und beim nächsten Besuch in Handschellen abgeführt werde?


    Das FA Neubrandenburg ist die einzige Instution in DEU, die sich mit den Steuergedöns in DEU und PHL auskennt, so das Internet.

  • Meine Rente in DEU wird so gering sein, dass sie nicht der deutschen Einkommenssteuer unterliegt.


    Bei beschränkter Steurpflicht kannst du die Grundtabelle nicht verwenden, du wirst Steuern zahlen. Natürlich wird hast du noch einen Rentenfreibetrag von X Prozent und Werbungskosten Pauschale von 102 Euro im Jahr. Auf den verbleibenden Rest zahlst du ab den ersten Euro Steuern. Außerdem gibt es dann kein Ehegattensplitting mehr


    Dass ich Mieteinnahmen auf den Philippinen haben werde, geht eigentlich DEU nichts mehr an, weil ich ja hier nicht gemeldet sein werde, oder glaubst Du, dass ich Steuerflüchtling bin und beim nächsten Besuch in Handschellen abgeführt werde?


    Meldung und Steurpflicht haben nichts miteinander zu tun. Bist du beschränkt steuerpflichtig stimmt das, bei unbeschränkter Steuerpflicht geht das mit in die Progression. Außerdem wist du natürlich, die auf den Philippinen gezahlten Steuern angeben. Mieten sind nämlich dort inländische Einnahmen und steuerpflichtig.


    Handschellen, keine Ahnung. Wenn du in Deutschland Steuerschulden und im Ausland wohnst hast haben die Behörden verschiedene Möglichkeiten.

    -Aufenthaltsermittlung

    -Steuerschulden kann eine Passversagensgrund sein.

    ....


    Ich nehem mal an eine Folgen der Bündelung beim FA Neubrandenburg ist auch, das die dortigen Sachbearbeiter durchaus wissen, wie man mit im Ausland lebenden Steuerschuldner umgeht. Welchen Aufwand die bei kleinen Fischen betreiben, weiss ich nicht.


    as FA Neubrandenburg ist die einzige Instution in DEU, die sich mit den Steuergedöns in DEU und PHL auskennt, so das Internet.

    Gute Steuerberater tun das auch. Und das FA Neubrandenburg ist zwar ein Schwerpunktfinanzamt aber bei weitem nicht das einzige mit Auslandsbezug. Ich lebe im Ausland und mein Finanzamt ist ein anderes.