Fabian Fromknecht / Heiraten

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und plane auch eine Hochzeit mit einer Filipina.


    Der Thread von TA gab mir schon einiges an Informationen die für mich Hilfreich sind. Jedoch besteht von einer Seite aus noch eine Sache die geklärt werden sollte bevor der Behördenwahnsinn beginnt.


    Sie hat ein Kind von ihrem noch Mann. Die Eheannulierung ist am laufen und wird darauf rauslaufen, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben wird. (Auf weiteres was im Zusammenhang mit "Wie lange kennt ihr euch, wie oft warst Du dort, hol sie erst einmal nach DE" usw. werde ich hier nicht eingehen), nach 11 Jahren täglichen Kontakts sind solche Dinge geklärt.


    Aktuell geht es mir nur noch um eine Frage.

    Benötigen wir eine weitere Bescheinigung oder Urkunde damit der Nachzug inkl. des Kindes klappt.


    TA, die wünsche ich viel erfolg.


    Grüße Fabian

  • Das kann durchaus sein, dass das Einverständnis des Ehemannes eingeholt werden muss und zwar als notarielle Bescheinigung. Denn nach deutschen Verständnis gibt es nur noch selten ein Elternrecht, das einem Handlungsfreiheit garantiert, insbesondere der Umzug in ein anderes Land. Beim Wohl des Kindes geht man i.d.R. davon aus, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen von zentraler Bedeutung ist.

  • Wie alt ist das Kind? Es kann sein, dass die DBM eine bescheinigung des Vaters sehen will. Dazu musst du genug verdienen, um den Nachzug des Kindes dauerhaft finanzieren zu können und ihr müsst erstmal heiraten...dazu muss dann also auch die Annulierung durch sein und eine UP gemacht werden...also noch viel Zeit einplanen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das kann durchaus sein, dass das Einverständnis des Ehemannes eingeholt werden muss und zwar als notarielle Bescheinigung.

    Der TS schrieb, dass sie das alleinige Sorgerecht bekommen wird.

    Das wird im Allgemeinen auch nur von einem Gericht ausgestellt.. und nach meiner Kenntnis akzeptiert die DBM auch nur eine gerichtliche Entscheidung..


    siehe Merkblatt:

    Zitat

    Für Minderjährige bei denen die Ehe der Eltern aufgelöst/annulliert/geschieden wurde: Sorgerechtsbeschluss

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt