Alles anzeigenvtl. könnte man es vorab versuchen bei dem StA, wo die VA erklärt wird?
Ist denn sicher, dass die VA bei Euch beim StA gemacht wird? Wenn ja, könnte das mit der vorzeitigen VA klappen.
Bei uns wird man zum Jugendamt geschickt. Ich habe hier mal jemanden unterstützt; Jugendamt wollte nur Ausweise sehen. Zudem traue ich denen nicht zu, dass die sich mit UP rumschlagen. Das kann natürlich überall anders sein.
Aber mal zu den sozialen Ansprüchen:
Ich kenn das für Wohngeld, Rente etc von meinem Eltern.
Ist es nicht so, dass diese Leistungen immer vom Datum der Antragstellung gezahlt werden, auch wenn der Antrag erst 6 Monate später genehmigt wird? Wäre das dann mit Kindergeld etc nicht das gleiche? Also Antrag stellen, Geburtsurkunde später vorlegen und dann auch Nachzahlungen kassieren?
Dann wäre es mE wurscht, ob die UP vorher oder später stattfindet.
hge -> die VA kann beim zuständigen StA, Jugendamt oder auch bei einem Notar erklärt werden... wenn der Vater sich weigern sollte, dann kann man die VA auch gerichtlich erzwingen