Beschäftigungsverbot wg. Corona bei befristeten AT

  • hge -> die VA kann beim zuständigen StA, Jugendamt oder auch bei einem Notar erklärt werden... wenn der Vater sich weigern sollte, dann kann man die VA auch gerichtlich erzwingen :pleased

  • die VA kann beim zuständigen StA, Jugendamt oder auch bei einem Notar erklärt werden... wenn der Vater sich weigern sollte, dann kann man die VA auch gerichtlich erzwingen

    Diese allgemeine Aussage kenne ich … fast wortgleich im Internet zu finden.

    Die Frage aber war, ob konkret das für Euch zuständige StA die VA macht; wenn ja, dann ist ja alles paletti..

    (ich frag das bloß, weil ich einen Fall hier vor Ort betreute, wo das StA auf das Jugendamt verwiesen hat)

  • Ich bin ja nicht der Betroffene; wollte nur in "väterlicher Fürsorge" Infos sammeln. Aber möchte auf Bitte der Betroffenen diesen Thread besser beenden.

    Besten Dank für die vielen Tipps.

    "Manchmal muss man sich selbst die Quere kommen, um auf dem richtigen Weg zu bleiben"

  • hge

    Hat das Thema geschlossen